GVO-kritische Lebens- und Futtermittelkomponenten Bio Suisse Merkblatt

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1 GVO-kritische Lebens- und Futtermittelkomponenten Bio Suisse Merkblatt Stand Mai GVO-kritische Lebens- und Futtermittelkomponenten nach Produkt Als GVO-kritisch bezeichnen wir Kulturen, die als gentechnisch verändert (gv) angebaut werden, denn in der Bioproduktion wird keine Gentechnik verwendet und Verunreinigungen mit GVO müssen vermieden werden. Bei allen unten stehenden Produkten haben sich heute Ketten ausgebildet, die auch aus GVO- Anbauländern Ware mit sehr geringen oder ohne Anteile von GVO liefern können. Grundbedingung ist eine gewisse räumliche Isolation, die Verfügbarkeit von Saatgut ohne GVO-Anteile und eine Transportkette, die sich auf GVO-freie Ware spezialisiert hat. Importe von GVO-kritischen Lebens- und Futtermitteln aus einem der unten stehenden Länder sind also möglich, die Situation muss aber genau beurteilt werden. Zu den Anforderungen der Bio Suisse siehe Merkblatt Vermeidung von GVO-Kontaminationen bei importierten Knospe-Produkten. A) Pflanzliche Produkte Mais 1 Ausgedehnte Flächen in Argentinien, Brasilien, Chile 2, Kanada, Südafrika, Uruguay USA. Weitere Länder mit Anbau auf kleineren Flächen sind Ägypten, Honduras, Philippinen. Argentinien, Kanada und USA bauen auch Süssmais- Sorten an. Anbauflächen in Europa 2010: Zulassung für die EU. Anbau in Spanien, Portugal, Polen (unklare Situation), Tschechische Republik, Slowakei, Rumänien. Vermischungen können vorkommen, da vor allem GVO-Futtermittel in der EU nicht strikte getrennt werden. Vor 2009 haben auch Frankreich und Deutschland gv Mais angebaut. Soja Baumwollsaat Raps 3 Argentinien, Brasilien, Bolivien, Chile 2, Kanada, Mexico, Costa Rica, Paraguay, Südafrika, Uruguay, USA. In Rumänien fand bis vor dem EU Beitritt gv Soja-Anbau statt. Die Anlagen können heute noch Rückstände aufweisen (keine Trennung) Argentinien, Australien, Brasilien, Burkina Faso, Costa Rica, China, Indien, Kolumbien, Mexiko, Pakistan, Myanmar, Südafrika, USA Australien, Chile 2, Japan 4, Kanada, USA, 1 Mais umfasst alle Formen von Mais: Silomais, Körnermais, Maiskleber, Maisstärke. Maisstärke und Maismehle werden in Frankreich und Spanien nach Vorgaben der Europäischen Stärkeindustrie aus nicht-gv Mais hergestellt. Deshalb ist auch das Produkt Dextrose mit den entsprechenden nicht GVO Zertifikation auf dem Markt verfügbar. 2 Der Anbau in Chile findet ausschliesslich zur Vermehrung von gv-saatgut (Mais, Soja, Raps) für den Export statt. 3 Kritisch sind bei Raps auch Kulturen mit enger Verwandtschaft zu Raps, z. B. Senf Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen Association suisse des organisations d agriculture biologique Associazione svizzera delle organizzazioni per l agricoltura biologica Associaziun svizra da las organisaziuns d agricultura biologica BIO SUISSE Margarethenstrasse 87 CH-4053 Basel Tel Fax bio@bio-suisse.ch

2 Kartoffeln 5 Zuckerrübe Leinsaat Papaya Alfalfa Reis Anbau in Schweden, Tschechisch Republik und Deutschland (Zulassung für die EU), Kanada, USA Kanada, USA Kanada,, aber Verunreinigungen treten auf USA (Hawaii), China USA weltweit, aber Verunreinigungen traten bei Importen aus USA und China auf Weitere Kulturen In den USA werden Chicorée, Kürbis, Tomate, Zucchini (auch in Kanada) als GVO angebaut; in China Tomaten, Peperoni, Tabak B) Tierproduktion Bienen Es gibt keine gv-bienen Honig gilt in der Schweiz und in der EU als tierisches Produkt und Pollen nicht als Zutat. Wie Milch von Kühen, die gv-futter fressen, nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet wird muss auch der Honig von Bienen, der Pollen von gv-kulturen enthält, nicht gekennzeichnet werden. In der EU muss aber die Pflanze, von welcher der Honig stammt, als Lebensmittel zugelassen sein. Zusätzlich gilt für die Bioimkerei: Die Bienenstöcke sind so aufzustellen, dass im Umkreis von drei Kilometern um den Standort Nektar- und Pollentrachten im Wesentlichen aus ökologischen/biologischen Kulturen und/oder Wildpflanzen und/oder Kulturen bestehen, die nach Methoden mit geringer Umweltauswirkung behandelt werden ( ) und die die ökologische/ biologische Qualität der Imkereierzeugnisse nicht beeinträchtigen können. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn keine Pflanzenblüte stattfindet, und nicht während der Ruhezeit der Bienenstöcke. Pollenhöschen, die Material von gv- Kulturen enthalten, müssen kontrolliert und gekennzeichnet werden. Sammeln von Pollenhöschen ist im Biolandbau verboten. C) GVO Derivate Für die folgenden konventionellen Produkte sind InfoXgen Zertifikate notwendig, wenn sie in Lebensmitteln oder Futtermitteln verwendet werden: Vitamin B2, (Riboflavin, Lactoflavin) Vitamin B12 Tocopherol/Vitamin E Fruktose Fruchtzucker 4 In Japan sind sehr viele gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen und werden importiert; Rapssaat ist verwildert. Aufgrund der gesichteten Quellen findet ein Anbau wahrscheinlich nicht statt, aber die gv-ware ist als LM und FM im Umlauf. 5 Kartoffel und Kartoffelprotein. In der EU darf eine gv-kartoffel zur industriellen Herstellung von Stärke angebaut werden. Seite 2 von 9

3 Ascorbinsäure Oblaten Reis- und Wachsmaisstärke Zugelassenen konventionelle Fette und Öle (Maiskeimöl) Enzyme, wenn sie im Endprodukt vorhanden sind Bierhefe Zudem ist für die folgenden konventionellen Futtermittel ist ein InfoXgen-Zertifikat notwendig Bierhefe Kartoffelprotein Leinsaat Maiskleber Dextrose 2. GVO-kritische Lebens- und Futtermittelkomponenten nach Produktionsland Gentechnisch veränderte Kulturen werden verschiedenen Ländern angebaut. Das GVO Risiko soll sich aber nicht nur aus der Tatsache ermitteln, dass gv-kulturen angebaut werden. Vielmehr spielen auch die folgenden Kriterien eine Rolle: a. Quellen für zuverlässige Informationen zum Anbau vorhanden: Mit diesem Kriterium wird beurteilt, ob der Staat Freisetzung, Anbau und Zulassung kontrolliert, ob Verfahren und Behörden definiert sind und regelmässig zu diesem Thema informiert wird. Die Beurteilung lautet: ja, nein. Eine unklare Situation wird als nein beurteilt. b. Kommerzieller Anbau bestätigt Mit diesem Kriterium wird beurteilt, ob ein Anbau in einem Land, in einer Region, stattfindet. Die Ausdehnung des Anbaus spielt dabei keine Rolle. Die Beurteilung lautet: ja, nein. Eine unklare Situation wird als ja beurteilt. c. Viel gv-ware im Umlauf Mit diesem Kriterium wird beurteilt, ob ein Land viel gv-material importiert als Lebensmittel oder, vor allem, als Futtermittel. Dies kann stattfinden, ohne dass im Land selber Anbau stattfindet. Die Beurteilung lautet: ja, nein. Eine unklare Situation wird als ja beurteilt. d. Anbau bis vor kurzem möglich Es gibt Länder, die ändern ihre Bewilligungen für bestimmte gv-kulturen. So mussten Rumänien und Bulgarien den Anbau von gv-soja stoppen, da diese Kultur in der EU nicht zum Anbau zugelassen ist. Leinsaat ist zwar bewilligt, wurde in den letzten Jahren aber nicht angebaut. Trotzdem treten Verunreinigungen auf. Saatgut, Erntegut oder Rückstände in Sammelstellen und Mühlen könnten noch vorhanden sein. Zudem besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein illegaler Anbau stattfindet. Die Beurteilung lautet: ja, nein. Eine unklare Situation wird als ja beurteilt. Seite 3 von 9

4 e. Ausgedehnter Versuchsanbau Versuchsanbau findet auf grösserer Fläche, teilweise unter Praxisbedingungen und mit grösseren Mengen Saatgut statt als Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken. Deshalb steigt die Wahrscheinlichkeit für Vermischungen und Verwechslungen. Die Beurteilung lautet: ja, nein. Eine unklare Situation wird als Ja beurteilt. f. GVO freie Gebiete: Politische Behörden unterstützen Verzicht auf gv-kulturen bzw. den Anbau von gv-kulturen Diese Kriterium sagt etwas darüber aus, wie sicher politische Zusagen sind, wie geschützt gv-freie Gebiete sind bzw. wie stark die Produzenten von gv-kulturen einen politischen Entscheid beeinflussen können. Die Beurteilung lautet: Verzicht, Anbau. Eine unklare Situation ambivalent wird als Anbau beurteilt. Im Folgenden werden verschiedene Länder nach diesen Kriterien beurteilt. Als Grundlage dienen eigene Recherchen und Informationen von verschiedenen Quellen im Internet Seite 4 von 9

5 2.1 Länder mit geringem Risiko: Anbau-Moratorium bzw. Bann für den Anbau von GV-Pflanzen, Importe von GVO als Lebens- und Futtermittel Quellen für zuverlässige Informationen zum Anbau vorhanden Bis jetzt kein kommerzieller Anbau, kein illegaler Anbau kein oder wenig Versuchsanbau Import von gv-ware für die konventionellen Futtermittelbranche Politische Behörden unterstützen Verzicht Aus diesen Ländern ist ein Import von biologischen, dort produziertem und direkt exportiertem Mais, Soja, Raps, Lein, Kartoffel, Zuckerrübe problemlos möglich. Werden die Produkte in den Ländern verarbeitet (gemahlen, geschrotet, gepresst etc.) oder gehandelt steigt das Risiko für Verunreinigungen an. In diesem Fall müssen Analysen gemacht werden. Folgende Dokumente müssen vorliegen: eine PCR der Rohware und/oder Importware Dokumentation der Rückverfolgbarkeit und Saatgutverwendung gemäss allgemeinen Bio Suisse Vorschriften Land Schweiz Österreich Griechenland Luxemburg Ungarn Begründung bis 2013, kleinflächige Freisetzungsversuche mit gv- Weizen, kein Import von gv-ware Anbau trotz EU weiter Bewilligung nicht erlaubt, keine Versuche, Import von gv-futtermitteln Anbau trotz EU weiter Bewilligung nicht erlaubt, Import von gv- Futtermitteln Anbau trotz EU weiter Bewilligung nicht erlaubt, Import von gv- Futtermitteln Anbau trotz EU weiter Bewilligung nicht erlaubt, Import von gv- Futtermitteln Aus diesen Ländern können Produkte importiert werden, denn sie verfolgen eine eindeutige GVO-Freie Strategie. Bevorzugt sollte Bio-Saatgut aus diesen Ländern kommen. Auch in folgenden Ländern werden keine GVO angebaut, doch die Quellen für Informationen sind dürftig. Abklärungen vor Ort notwendig sind aber immer notwendig. Sie sind deshalb nicht in Tabelle 1 sondern in Tabelle 2 gelistet In Zentral- und Südamerika: Ecuador, Peru, Venezuela, Guyana, Surinam, Nicaragua, El Salvador, Panama, In Afrika: Mit Ausnahme von Ägypten, Burkina Faso und Südafrika alle Staaten. (In Länder die auf Lebensmittelhilfe angewiesen sind, wird oft gv-mais ausgeliefert, der auch ausgesät wird. Diese Länder werden aber kaum Bio Mais exportieren.) Mit Ausnahme von Australien, China, Indien, Myanmar, Pakistan und den Philippinen alle Staaten in Asien und Ozeanien Seite 5 von 9

6 2.2 Länder mit mittlerem Risiko: Geringe Flächen von GV-Pflanzen, Importe von GVO als Lebens- und Futtermittel möglich Quellen für zuverlässige Informationen zum kommerziellen Anbau vorhanden Kommerzieller Anbau bis vor kurzem möglich, Ausgedehnter Versuchsanbau Import von gv-ware vor allem für die konventionellen Futtermittelbranche Haltung der Behörden ambivalent, Aus den Ländern in der unten stehenden Tabelle ist ein Import GVO-kritischen Kulturen mit einer PCR- Analyse und mit einem GVO-frei Zertifikat für konventionelles Saatgut bzw. wenn Biosaatgut verwendet wurde, möglich. Folgende Dokumente müssen bei einem Import von Baumwollsaat, Kartoffel, Mais, Soja, Lein, Raps vorliegen: GVO-Frei Formular für das Saatgut, bzw. Biosaatgut eine PCR der Rohware und/oder Importware Dokumentation der Rückverfolgbarkeit gemäss allgemeinen Bio Suisse Vorschriften Land EU Begründung Anbau von gv-mais, gv-kartoffel, gv-nelke bewilligt. Diese Kulturen gelten als GVO kritisch. gv-raps kommt in der EU nicht zum Anbau, ist allerdings für Züchtungszwecke im Umlauf. Daher sollte für das Saatgut ein Zertifikat, das die GVO Freiheit bestätigt, vorliegen. In alle Länder werden gv-futtermittel (Soja, Mais, Baumwolle) importiert. Belgien Bulgarien Deutschland Dänemark Estland Finnland Frankreich Irland Italien, Freisetzungsversuche Ausgedehnter gv-soja Anbau vor EU-Beitritt, heute nicht mehr erlaubt, Rückstände in den Anlagen möglicherweise noch vorhanden. Starke Bewegung gegen GVO Anbau gv-mais Anbau trotz EU weiter Bewilligung seit 2009 nicht erlaubt. Ausgedehnter Versuchsanbau mit Mais Anbau von gv-kartoffel für industrielle Verwendung. Der Anbau findet getrennt von der Produktion für Lebensmittelzwecke statt. Verwechslungen sind beim Umgang mit gv-kartoffel-pflanzgut möglich, Freisetzungsversuche Mais Anbau trotz EU weiter Bewilligung seit 2008 nicht erlaubt. Hat in früheren Jahren aber stattgefunden. Ausgedehnte Freisetzungsversuche aber ausgedehnter Versuchsanbau Seite 6 von 9

7 Lettland Litauen Malta Polen Schweden Slowenien UK Zypern Offiziell, unklare Situation Berichte über illegalen Anbau Anbau von Kartoffel Versuchsanbau, Versuchsanbau Anbau von gv-mais, gv-kartoffel gv-nelke bewilligt, Norwegen Albanien, Kroatien, Serbien Georgien, Island, Türkei, Russland, Mazedonien Montenegro Zentral- und Südamerika Panama, Ecuador, Venezuela Surinam, Guyana Asien Alle Staaten mit Ausnahme von China, Indien, Myanmar, Pakistan und Philippinen Ozeanien Alle Staaten mit Ausnahmen von Australien Afrika Alle Staaten mit Ausnahme von Südafrika, Ägypten, Burkina Faso Bewilligung von Nelke und Mais Bt-176, der nicht mehr als Saatgut in Europa im Handel ist Kein Anbau Kein Anbau, keine Zulassungen, unklare Rechtslage Import von gv-futtermitteln Kein Anbau, kein Zulassungen, unklare Rechtslage Import von gv-futtermitteln vermutlich auch Lebensmittel Kein Anbau, keine Zulassungen, unklare Rechtslage Import von gv-futtermitteln vermutlich auch Lebensmittel Kein Anbau, keine Zulassungen, unklare Rechtslage Import von gv-futtermitteln und Lebensmitteln Kein Anbau, keine Zulassungen, unklare Rechtslage, Import von gv-futtermitteln und Lebensmitteln Seite 7 von 9

8 2.3 Länder mit hohem Risiko: Regionen mit ausgedehnter Produktion von GV-Pflanzen Quellen für zuverlässige Informationen zum kommerziellen Anbau vorhanden Anbau findet statt ausgedehnter Versuchsanbau findet statt Import von gv-ware vor allem für die konventionellen Futtermittelbranche Politische Behörden unterstützen Anbau Aus diesen Ländern ist ein Import von Baumwollsaat, Kartoffel, Mais, Soja, Lein, Raps möglich wenn die folgenden Dokumente vorliegen: Lage der Bio-Felder und Distanz der GVO Felder GVO-Frei Formular für das Saatgut, bzw. Biosaatgut eine PCR der Rohware. Dokumentation der Rückverfolgbarkeit gemäss allgemeinen Bio Suisse Vorschriften Land Europa Argentinien Australien Brasilien Bolivien Chile China Kanada Mexiko Paraguay Philippinen Südafrika Uruguay USA Begründung Tschechische Republik Spanien Portugal Rumänien Slowakei Maisanbau, Bewilligung für Kartoffel Mais, 75% des Anbaus von gv Mais in der EU finden hier statt. Bewilligung für Kartoffel Maisanbau, Bewilligung für Kartoffel Anbau von Mais, Soja (Anbau nach EU Beitritt nicht mehr erlaubt, Rückstände in den Anlagen noch vorhanden), Berichte über illegalen Anbau, Versuchsanbau mit Kartoffeln, Maisanbau und Kartoffelanbau Soja-, Mais- und Baumwollanbau Baumwoll- und Rapsanbau Soja-, Mais- und Baumwollanbau Sojaanbau, Kein Anbau aber Saatgutvermehrung von allen gv-ackerkulturen Kein Anbau von gv-soja und Mais, aber gv-baumwolle, Tomaten, Papaia, Peperoni werden angebaut. Unklare Situation Mais-, Soja-, Raps- Zuckerrübenanbau, Alfalfa. Leinsaat Baumwoll-, Sojaanbau bestätigt. Mais offiziell verboten aber illegaler Anbau und ausgedehnte Versuchsflächen, unklare Situation bei Alfalfa Sojaanbau Maisanbau Mais-, Baumwoll-, Sojaanbau Soja-, Maisanbau Mais-, Baumwolle-, Soja-, Raps-, Papaia-, Zuckerrübe-, Alfalfa Anbau sowie Leinsaat, Kürbis, Tomate, Zucchini, Chicorée Seite 8 von 9

9 Ägypten, Costa Rica, Honduras Burkina Faso, Myanmar, Pakistan, Indien Mais und Sojaanbau auf kleinen Flächen Baumwollanbau, Seite 9 von 9

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