Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt

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1 Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Was ändert sich für Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Fachtagung g Wohngemeinschaften e für Menschen e mit Demenz e in Erfurt

2 Fakten Entwickelt sich die Pflegbedürftigkeit wie bisher, wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis 2050 nahezu verdoppeln: 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1, , P-PL, PNG 2012,

3 Häusliche und stationäre Pflege Ende ,42 Millionen Pflegebedürftige insgesamt AOK PLUS Pflegebedürftige 06/2012 THR SAC gesamt: Experten gehen davon aus, dass im Jahr 2030 weit über 3 Millionen Menschen Hilfe benötigen werden. Jede zweite Frau und jeder dritte Mann wird irgendwann im Verlauf seines Lebens von Demenz betroffen sein. P-PL, PNG 2012,

4 Thüringen - Altenquotient 2030 Nordhausen 73,2 Eichsfeld 68,9 Kyffhäuserkreis 110,1 Personen im Alter 65 und älter auf 100 der 20- bis unter 65-Jährigen Eisenach 59,8 Wartburgkreis 82,9 Gotha 73,9 Sömmerda 82,4 Erfurt 52,0 Weimarer Land 82,6 Weimar 49,6 Jena 51,6 Unstrut- Hainich- Kreis 74,5 Saale- Holzland- Kreis 75,0 Gera 86,7 Altenburger Land 96,2 Schmalkalden- Meiningen 81,9 Suhl 149,8 Hildburghausen 82,3 Ilm-Kreis 67,1 Sonneberg 88,5 Saalfeld- Rudolstadt 96,8 Saale- Orla- Kreis 85,7 Greiz 107,0 Altenquotient 2030 = 68,0 = 74,9 = 82,8 = 90,0 = 200,0 0 Quelle: Statistisches Landesamt Thüringen P-PL, PNG 2012,

5 Demografieproblem Dresden Erfurt Einwohnerzahl 2010: : Rel Anteil > 80 J 2006: 4,9 % 2025: 8,7 % Einwohnerzahl 2010: : Rel Anteil > 80 J 2006: 4,2 % 2025: 8,3 % Zittau Suhl Einwohnerzahl 2010: : Rel Anteil > 80 J 2006: 6,9 % 2025: 13,8 % Einwohnerzahl 2010: Rel Anteil > 80 J 2006: 4,6 % 2025: 12,7 % P-PL, PNG 2012, Quelle: Bertelsmann Stiftung 5

6 Pflege im PLUS-Land Sachsen Thüringen Pflegebedürftige insgesamt Pflegebedürftige insgesamt Zu Hause versorgt: In Heimen versorgt: Zu Hause versorgt: In Heimen versorgt: Zusammen mit/durch ambulante PD: Ca Durch Angehörige: Ca Durch Angehörige: Ca Zusammen mit/ durch ambulante PD: ca durch 1036 ambulante PD durch 615 stationäre Pflege- einrichtungen* i durch 423 ambulante PD durch 304 stationäre Pflege- einrichtungen* i P-PL, PNG 2012, * ohne Tagespflege, Kurzzeitpflege und Hospize 6

7 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen g Menschen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung g Sicherstellung der Finanzierung Fortentwicklung t der Leistungsangebote t Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes P-PL, PNG 2012,

8 Umsetzung des Gesetzes in 3 Etappen Übersicht der Leistungsänderung zum 30. Oktober 2012 Beratung bei Erstantragstellung innerhalb einer Frist Gutachtenversand an Versicherte Strafzoll Mehrleistung während Kurzzeit-/Verhinderungspflege Zusatzleistungen für ambulant betreute Wohngruppen Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen P-PL, PNG 2012,

9 Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten t Wohngruppen - 38 a SGB XI Alle Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn sie in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben, sie Leistungen nach 36, 37 oder 38 SGB XI beziehen, in der Wohngruppe eine Pflegekraft ft tätig ist, die organisatorische, i verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet und es sich um ein gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig g mindestens drei Pflegebedürftigen handelt, mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisatorischen pflegerischen Versorgung, dem die jeweils maßgeblichen heimrechtlichen Vorschriften nicht entgegen stehen. P-PL, PNG 2012,

10 Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten t Wohngruppen - 38 a SGB XI Verbesserung für Versicherten: Stärkung der ambulanten Pflege und Betreuung Förderung von ambulanten Pflege-Wohngruppen P-PL, PNG 2012,

11 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - 40 Abs. 4 SGB XI Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Wohngruppen, das heißt jeder Bewohner hat Anspruch auf bis zu Euro zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Wohngruppe max. Höhe je Wohngruppe sind Euro Änderung für den Versicherten: Finanzieller Zuschuss für Ausstattung der Wohngruppe Wegfall des Eigenanteils des Versicherten, gemessen an seinem Einkommen Keine Zuzahlung, die finanzielle i Belastung des Versicherten sinkt P-PL, PNG 2012,

12 Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen - 45 e Abs. 1 SGB XI Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen zur barrierefreien und altersgerechten Umgestaltung der Wohnung, das heißt jeder Bewohner hat Anspruch auf bis zu Euro zusätzlich zu den Leistungen zur Wohnumfeld Verbesserung max. Höhe je Wohngruppe sind Euro Änderung für den Versicherten: Finanzieller Zuschuss für Ausstattung der Wohngruppe, Maßnahmen des individuellen Wohnumfeldes sind vorrangig vor der Förderung zu finanzieren. P-PL, PNG 2012,

13 Umsetzung des Gesetzes Übersicht der Änderung zum 1. Januar 2013 Beitragssatzerhöhung Verbesserung für Pflegepersonen Verbesserte Leistungen für Personen mit erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf in teilstationären Einrichtungen Zeitvergütung bei Sachleistung Verbesserte Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Häusliche Betreuung P-PL, PNG 2012,

14 Beitragssatz-Erhöhung - 55 Abs. 1 SGB XI Der Beitragssatz wird per Gesetz festgesetzt. Der Beitragssatz beträgt ab 1. Januar 2013 bundeseinheitlich 2,05 v. H. (bisher 1,95 v. H.) der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; für Kinderlose beträgt er 2,30 v. H. Änderung für den Versicherten: Finanzielle Mehrbelastung Hinweis: Reform deckt nur die Mehrleistungen bis zum Jahr 2015 P-PL, PNG 2012,

15 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige fti mit erheblich h allgemeinen Betreuungsbedarf - 87b SGB XI Pflegebedürftiger mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in teilstationären Einrichtungen bzw. Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege Änderung für den Versicherten: Zusätzliche Leistungen zur Betreuung und Aktivierung in der teilstationäre Pflege analog der bisherigen Regelungen im vollstationären Bereich P-PL, PNG 2012,

16 Verbesserte Pflegeleistung für Personen mit erheblich h eingeschränkter Alltagskompetenz (EdA) SGB XI Versicherte, die die Voraussetzungen nach 45 a SGB XI erfüllen, haben zusätzlich zu den Leistungen nach 45 b SGB XI auch Ansprüche auf folgende Pflegeleistungen. Änderung für den Versicherten: Pflegestufe 0: Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistung von bis zu 225 Euro Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und auf die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. P-PL, PNG 2012,

17 Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich h eingeschränkter Alltagskompetenz (EdA) SGB XI Änderung für den Versicherten: Pflegestufe I: oder Pflegestufe II: Pflegegelderhöhung um 70 Euro auf 305 Euro Pflegesachleistungserhöhung um 215 Euro auf bis zu 665 Euro Pflegegelderhöhung um 85 Euro auf 525 Euro oder Pflegesachleistungserhöhung um 150 Euro auf bis zu Euro Pflegestufe III: Keine Veränderungen P-PL, PNG 2012,

18 Übergangsregelung - Häusliche Betreuung SGB XI Versicherte der Pflegestufen f I bis III sowie der Stufe 0 haben nach 36 Pflegesachleistung und 123 SGB XI Übergangsregelung für Personen mit EdA einen Anspruch auf häusliche h Betreuung. Zusätzliche Betreuungsleistungen können neben der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht werden. Änderung für den Versicherten: Verflechtung der grundpflegerischen Leistungen mit hauswirtschaftlicher Versorgung und zusätzlichen Betreuungsleistungen i. S. v. Flexibilität P-PL, PNG 2012,

19 Leistungen im Überblick Pflegegeld Sachleistung alt neu Differenz alt neu Differenz Stufe 0./ Stufe I / /. ohne Demenz Stufe I mit Demenz Stufe II ohne Demenz Stufe II mit Demenz / / Stufe III ohne Demenz Stufe III mit Demenz 700./../ / / /. P-PL, PNG 2012,

20 Medizinische Versorgung 87 u. 87 a SGB V -Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung für Versicherte, die einer Pflegestufe zugeordnet, Eingliederungshilfe erhalten oder in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft eingeschränkt sind und die Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Einschränkungen nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können durch zusätzliche Leistungsposition EBM Zahnärzte. - Verbesserung der ärztlichen Versorgung g im Pflegeheim Nach Abschluss entsprechender Kooperationsvereinbarungen 119 b (2) SGB V können Zuschläge i. R. v. 87a SGB V (Landesebene) befristet bis zum vereinbart werden. Die Vertragsparteien der Verträge auf Bundesebene (KBV, GKV SV) sollen im Benehmen mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie den Verbänden der Pflegeberufe bis zum Anforderungen an eine kooperative und koordinierte ärztliche und pflegerische Versorgung Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen vereinbaren. P-PL, PNG 2012,

21 Vielen Dank für Ihr Interesse.

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