GESICHTSPUNKTE EINES LEISTUNGSERBRINGERS DAS BEISPIEL EINER KLINIK FÜR KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Martin Sobanski

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1 GESICHTSPUNKTE EINES LEISTUNGSERBRINGERS DAS BEISPIEL EINER KLINIK FÜR KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Martin Sobanski Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am unter Autor Dr. med. Martin Sobanski kbo-heckscher-klinikum Veranstaltung Menschen mit Autismus in Bayern - Inklusion Kooperationsveranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung mit dem Autismuskompetenzzentrum Oberbayern am 19. April 2013 im Konferenzzentrum München Empfohlene Zitierweise Beim Zitieren empfehlen wir hinter den Titel des Beitrags das Datum der Einstellung und nach der URL-Angabe das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse anzugeben. [Vorname Name: Titel. Untertitel (Datum der Einstellung). In: (Datum Ihres letzten Besuches).]

2 Menschen mit Autismus in Bayern - Inklusion - Gesichtspunkte eines Leistungserbringers Das Beispiel einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Martin Sobanski, Fachtagung am

3 Von (soll- und ist-) Zuständen und Zuständigkeiten 1) Rolle der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Beispiel des Heckscher-Klinikums 2) Datenlage zum Versorgungsbedarf von Kindern und Jugendlichen mit Autismus in Bayern 3) das exklusive Problem dreier Kostenträger (SGB V, VIII, XII) 4) Fallvignetten 5) Fazit für eine inklusive (psychiatrische) Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus 2

4 UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 25 - Gesundheit. b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsdienstleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen; c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsdienstleitungen so gemeindenah wie. möglich an, auch in ländlichen Gebieten; 3

5 Netzwerk Autismus 4

6 Autismus und Inklusion Anforderungen an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Multiprofessionalität Multidimensionalität Evidenz-Basierung Spezifische Behandlungen im Einzel- und Gruppensetting Individuelle Behandlungsangebote: teilstationär, stationär, ambulant, aufsuchend 5

7 Ambulante Versorgungspflicht der psychiatrischen Krankenhäuser 118 SGB V Psychiatrische Institutsambulanzen: (1) Psychiatrische Krankenhäuser sind vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten zu ermächtigen. Die Behandlung ist auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser angewiesen sind. Der Krankenhausträger stellt sicher, dass die für die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung erforderlichen Ärzte und nichtärztlichen Fachkräfte sowie die notwendigen Einrichtungen bei Bedarf zur Verfügung stehen. 6

8 Autismus und Inklusion Anforderungen an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Multiprofessionalität Multidimensionalität Evidenz-Basierung Spezifische Behandlungen im Einzel- und Gruppensetting Individuelle Behandlungsangebote: ambulant, teilstationär, stationär, aufsuchend Differentialdiagnostik und Behandlung von Problemverhalten Behandlung von Komorbidität Psychopharmakologische Behandlung Beratung/Coaching/Supervision von Eltern und Institutionen Schulempfehlungen Fortbildungen Gutachten für Kostenträger 7

9 kbo-heckscher-klinikum Therapeutische Angebote für autistische Patienten (SGB V) Psychoedukation: allgemeine Info-Abende und themenspezifische offene Gruppen für Eltern autistischer Kinder- und Jugendlicher therapeutische Elterngruppen: 2 geschlossene ärztlich und psychologisch geleitete Gruppen für Eltern autistischer Kinder und Jugendlicher therapeutische Gruppen für Kinder mit Asperger/high functioning-autismus 2 geschlossene, ein Schuljahr dauernde psychologisch und sozialpädagogisch geleitete Gruppen mit verhaltenstherapeutischen und TEACCH-Elementen, 1. bis 3. und 3. bis 5. Klasse TOMTASS-Gruppe in Ingolstadt und demnächst München individuelle psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung individuelle, z.t. aufsuchende Elternberatung teilstationäre/stationäre Behandlung in Gruppen von nichtautistischen Kindern und Jugendlichen mobiler, d.h. aufsuchender ärztlich-psychiatrischer Dienst in Einrichtungen für geistig behinderte autistische Kinder und Jugendliche, aber bislang keine spezifischen stationären Therapieangebote für schwer beeinträchtigte und geistig behinderte Autisten

10 Heckscher-Klinikum Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie Versorgungsauftrag Oberbayern stetige Zunahme der Vorstellungen autistischer Kinder und Jugendlicher bis 270 autistische Patienten pro Jahr (2010) 9

11 Zunahme der Autismus-Patienten im Heckscher-Klinikum Diagnose F 84.x BADO-Datenauswertung 10

12 Anstieg der Autismus-Prävalenz international 11

13 Gründe für Zunahme der ASS-Prävalenz nach Weintraub C, Nature 479, (2011) 12

14 Altersstruktur der Autismus-Patienten im Heckscher-Klinikum 2008 und

15 Heckscher-Klinikum Daten zur Versorgungslage von autistischen Patienten Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie Versorgungsauftrag Oberbayern stetige Zunahme der Vorstellungen autistischer Kinder und Jugendlicher bis 270 autistische Patienten pro Jahr (2010) 39,5% mit Intelligenzminderung 74% frühkindlicher Autismus, 26 % Asperger-Syndrom Geschlechter-Verhältnis (m:w) 1 : 4,2 (frühkindlicher Autismus) bis 1 : 6,7 (Asperger-Syndrom) bei ca. 4,5 Mio. Einwohnern in OBB Kinder und Jugendliche bei Prävalenz für Autismus-Spektrum-Störungen von ca. 0,7-1% in OBB ca autistische Kinder und Jugendliche 14

16 Autismusspektrumstörungen in Bayern Hauptdiagnosen der Krankenhausbehandlungen Statistisches Bundesamt, Gesundheitsberichtserstattung 15

17 Kostenträger 16

18 Kooperationsvereinbarung zur Eingliederungshilfe zwischen Sozialhilfe- (Bezirk OBB) und Jugendhilfeträgern (Jugendämter) in Oberbayern (2010) Zuständigkeiten 1) Kinder und Jugendliche im Schulalter mit ausschließlich seelischer Behinderung: Jugendamt 2) Kinder mit Behinderungen jeglicher Art bis zum individuellen Schuleintritt: Bezirk 3) Kinder und Jugendliche mit ausschließlich geistiger oder/und körperlicher Behinderung: Bezirk 4) Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbehinderung, seelisch und geistig und/oder körperlich, bei gleichartigen oder überschneidenden Maßnahmen, die sich aber auch auf körperliche oder geistige Behinderung bezieht: Bezirk, sonst Jugendamt 5) Junge Volljährige bis 21 Jahren mit ausschließlich seelischer Behinderung: Jugendamt, ab 21 Jahren: Bezirk 6) Junge Volljährige bis 21 Jahren mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung: Bezirk 7) Junge Volljährige bis 21 Jahren mit Mehrfachbehinderung und Hilfen ausschließlich aufgrund seelischer Behinderung: Jugendamt, sonst Bezirk Definition der geistigen Behinderung: IQ < 70

19 35a SGB VIII oder 53 XII? Bericht der Arbeitsgruppe Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung der Arbeits- und Sozialminister- und Jugend- und Familienminister-Konferenz vom : Leitgedanke: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen auch auf Kosten- und Leistungsträgerseite. Hilfen aus einer Hand, keine künstliche Differenzierung nach Art der Behinderung. Spricht sich für sog. große Lösung, d.h. Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII neuer Leistungstatbestand Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen 18

20 Fazit zur Förderung von Inklusion aus klinischer Sicht Datenlage zu Prävalenz, Versorgungsbedarf und aktueller spezifischer Versorgung autistischer Kinder- und Jugendlicher in Bayern ist spärlich Gezielte Datensammlung und Versorgungsforschung kann Inklusion auch außerhalb schulischer Erfordernisse planbarer machen Früherkennung ist unzureichend umgesetzt (Adressaten Kinderärzte) Kostenträgerzuständigkeiten sollten kritisch hinterfragt werden sog. Große Lösung der Zusammenführung der Eingliederungshilfe von Jugendhilfe und Sozialhilfe vermindert Schnittstellenprobleme Effektive (Früh-)Therapie muss (auch im SGB V-Bereich, d.h. Krankenkassen-finanziert) ausgebaut werden (S3-Leitlinien), aufsuchende Hilfen home treatment niederschwellige kompakte Versorgung, z.b. Autismus-Therapie-Zentren Netzwerke zwischen Autismus-Experten (akn) stärken Aus- und Fortbildung von Fachkräften gezielt stärken und finanziell unterstützen 19

21 20

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