Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE
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- Kai Pfaff
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1 Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, 15. Juni 2016, um Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, Hamburg Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 1) Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR ,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie im Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Mindestaktienzahl sind. Die Antragsteller müssen die Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Wenn die Gesellschaft das Verlangen ablehnt, müssen sie die Aktien bis zur Entscheidung des Gerichts halten. Nach 1
2 abweichenden Meinungen muss die Mindestaktienzahl bis zur Hauptversammlung bzw. bis zur Antragstellung gehalten werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Nachweis der Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 15. Mai 2016, Uhr, unter folgender Adresse zugehen: Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg Hamburg Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 2) Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse zu richten: 2
3 Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg Hamburg Telefax: 040 / Mail: ir@deutsche-euroshop.de Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 31. Mai 2016, Uhr, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter der Internetadresse unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist gemäß 126 Abs. 2 Satz 1 AktG der Fall, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde; wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält; 3
4 wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach 125 AktG zugänglich gemacht worden ist; wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat; wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als Zeichen beträgt. Der Aktionär muss folglich in der gebotenen Kürze deutlich machen, auf welche Argumente er seine Opposition stützt. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 4
5 Für den Wahlvorschlag eines Aktionärs gelten die vorstehenden Ausführungen zu 126 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Gesellschaft innerhalb der Frist des 126 Abs. 1 AktG zugesandt wurde. Umgekehrt muss ein bereits zuvor der Gesellschaft übersandter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst wenn er vorher zugänglich gemacht wurde. 3) Auskunftsrecht der Aktionäre In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den folgenden in 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen: 5
6 soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen; soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht; über den Unterschied zwischen dem Wert, mit dem Gegenstände in der Jahresbilanz angesetzt worden sind, und einem höheren Wert dieser Gegenstände, es sei denn, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellt; über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, soweit die Angabe dieser Methoden im Anhang ausreicht, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Sinne des 264 Abs. 2 des HGBs zu vermitteln; dies gilt nicht, wenn die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellt; soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde; soweit bei einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut Angaben über angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie vorgenommene Verrechnungen im Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder Konzernlagebericht nicht gemacht zu werden brauchen; 6
7 soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist, es sei denn, es handelt sich um Auskünfte im Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung gemäß 131 Abs. 4 Satz 3 AktG. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. 7
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Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu.
Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen
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Ordentliche Hauptversammlung 2011 Erläuterungen zu den in 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG genannten Rechten der Aktionäre Die Einladung zur Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den in 121 Abs. 3 Satz
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Ordentliche Hauptversammlung der Delivery Hero AG, Berlin, am 6. Juni 2018, um 10:00 Uhr, im Café Moskau, Karl-Marx-Allee 34, Berlin
1 Ordentliche Hauptversammlung der Delivery Hero AG, Berlin, am 6. Juni 2018, um 10:00 Uhr, im Café Moskau, Karl-Marx-Allee 34, 10178 Berlin Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126
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Geschwenda Ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2017 im GRANDHOTEL HESSISCHER HOF, Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main Rechte der Aktionäre In der Einberufung zur Hauptversammlung sind
Rechte der Aktionäre
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.a. mit Sitz in70771 Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg ISIN DE0007678005 Rechte der Aktionäre 1. Ergänzung der Tagesordnung
Erläuterungen zu den Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Erläuterungen zu den Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Den Aktionären stehen vor und während der Hauptversammlung unter anderem die folgende Rechte zu: Aktionäre,
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Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 23. Mai 2013 Hinweise gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)) 1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen
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Hauptversammlung der, Düsseldorf Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre i.s. von 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 Aktiengesetz (AktG) Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben im Sinne des
1) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß 122 Abs. 2 AktG:
Ordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft in München am Donnerstag, den 26. April 2012, 10.00 Uhr, im ICM Internationales Congress Center München, Am Messesee 6, 81829 München, Messegelände Erläuterungen
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HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE GEMÄß 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127 UND 131 ABS. 1 AKTG In der Einberufung zur Hauptversammlung finden sich bereits im Abschnitt Teilnahmebedingungen Hinweise zu den
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 1. Ergänzungsverlangen gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
Außerordentliche Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft am 15. Oktober 2015
Außerordentliche Hauptversammlung der am 15. Oktober 2015 - Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre - (gem. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG) 122 Abs. 2 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen
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1 Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft am 31. Mai 2017 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben
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Delticom AG Hannover ISIN: DE0005146807 WKN: 514680 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz sowie Erläuterung gem. 124a Nr. 2 AktG anlässlich
NÄHERE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH 122 ABS. 2, 126 ABS. 1,127, 131 ABS. 1 AKTG
NÄHERE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH 122 ABS. 2, 126 ABS. 1,127, 131 ABS. 1 AKTG Ergänzungsanträge nach 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital
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Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen
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ErläutErung zu den rechten der AktionärE
Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre Epigenomics AG, Berlin Berlin, im April 2010 ordentliche Hauptversammlung der Epigenomics AG am Dienstag, den 8. Juni 2010 um 11.00 Uhr, im Gebäude der Deutsche
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innovativ global gemeinsam. innovativ. global. GILDEMEISTER Aktiengesellschaft Bielefeld
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft Bielefeld isin-code: de0005878003 wertpapierkennnummer (wkn): 587800 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG wissen werte gemeinsam.
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