Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014

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1 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in 2014 Das.

2 Inhaltsüberblick 1. Rechtsgrundlagen 2. Inobhutnahmen umf in 3. Verfahrensweise 4. Wichtige Kooperationspartner 5. Beendigung der Inobhutnahme 6. Perspektiven für ausländische unbegleitete Minderjährige Das. 2

3 1. Rechtsgrundlagen 6 SGB VIII: (1) 1 Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen [ ] gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. 2 Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. [ ] (2) 1 Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. 2 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. [ ] 42 SGB VIII: (1) 1 Das ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn [ ] 3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. [ ] Das. 3

4 1. Rechtsgrundlagen Art. 37 lit. b) Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom Benachrichtigungspflicht bei Vormundschaften und Pflegschaften Art. 6 Abs. 2 Dublin-II-Verordnung Auslegung des EuGH: Keine Rückführung von Minderjährigen bei Asylanträgen in mehreren EU-Ländern Richtlinie 2008/115/EG des Europ. Parlaments und des Rates zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger Vorrang des Kindeswohls bei Entscheidungen über die Abschiebung/Rückkehr in das Herkunftsland Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA) Auslegung des 6 SGB VIII Das. 4

5 2. Inobhutnahmen umf in Anzahl männlich weiblich Jahr Das. 5

6 2. Inobhutnahmen umf in Herkunftsländer Herkunftsland 2013 Tschechien 2 Ungarn 2 Pakistan 8 Afghanistan 7 Kosovo 3 Syrien 2 Algerien 1 Libyen 1 Mali 1 Vietnam 1 28 Herkunftsland 2014 Tschechien 1 Ungarn 1 Pakistan 1 Afghanistan 6 Georgien 1 Syrien 3 Iran 1 Eritrea 1 Rumänien 1 Tunesien 2 18 Das. 6

7 2. Inobhutnahmen umf in Altersverteilung 2014 Fälle /17 Alter Das. 7

8 2. Inobhutnahmen umf in durchschnittliche Dauer im KJND 2013/2014 Tage Jahr Das. 8

9 3. Verfahrensweise - Inobhutnahmeverfahren Zugang zur Inobhutnahme Bundespolizei Dresdner Polizeirevier andere Fremdmelder (Sozialamt, JGH, ) Selbstmelder Aufnahme im KJND (Quarantäne) Klärung der Vormundschaft Erstgespräch Info zur IO Herkunft Ziele Befindlichkeit Gesundheitsuntersuchung Anforderung eines Dolmetscher Ausführung der Inobhutnahme Anbindung an den Jugendbereich Klärung der Perspektive ggf. medizinische Altersfeststellung Das. 9

10 3. Verfahrensweise - Altersfeststellung bis Mitte 2012 bei erheblichen Zweifeln an der Minderjährigkeit: erste Einschätzung durch mind. 2 Fachkräfte des KJND Vorstellung in Endokrinologie des Uniklinikums durch KJND Verweis auf Anordnungsbefugnis des Familiengerichts seit Mitte 2012: Information durch KJND an Familiengericht über Zweifel an der Minderjährigkeit Anordnung des Familiengerichts zur Altersfeststellung durch die Rechtsmedizin 2013: 3 angeordnete Altersfeststellungen 3x Volljährigkeit festgestellt 2014: keine angeordnete Altersfestellung Das. 10

11 3. Verfahrensweise - Bestellung eines Vormundes Gemäß 42 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII ist unverzüglich die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers zu veranlassen Vormünder nehmen eine zentrale Rolle im Betreuungsprozess ein. Das Familiengericht bestellt den Vormund; i. d. R. den Amtsvormund. Die Bestellung eines Vormunds wird im Rahmen der Inobhutnahme eingeleitet. kein Kostenausgleich für Amtsvormundschaft Es werden ausschließlich die Kosten der Unterbringung ersetzt. Das. 11

12 3. Verfahrensweise - Bestellung eines Vormundes Aufgaben des Vormunds elterliche Sorge wahrnehmen = Pflege und Erziehung der Kinder gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen realistische Zukunftsperspektiven in Bezug auf Schule, Beruf, Wohnen, Aufenthalt entwickeln Unterbringung, Schulbesuch, Gesundheitsfürsorge, Hilfen zur Erziehung, aber auch finanzielle Angelegenheiten regeln Jugendliche auf das Asylverfahren vorbereiten und begleiten besondere Betreuungsbedarf bei Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten Das. 12

13 3. Verfahrensweise - Beschulung während der IO Während der IO haben Klärung der Vormundschaft und der Perspektive Priorität Beschulung wird durch den Vormund eingeleitet Beschulung beginnt in der Regel nach der IO im Rahmen der HzE Während der IO gibt es Bemühungen, die Teilnahme an kostenlosen Sprachkursen über freie Träger zu realisieren (Projekt DAMPF - Deutschkurs Asyl Migration Flucht ) Das. 13

14 4. Wichtige Kooperationspartner (KJND, ASD, Amtsvormundschaften) Sozialamt Gesundheitsamt Bürgeramt (Ausländerbehörde) Bundespolizei und Polizei Weitere Vereine und Initiativen: Gemeindedolmetscherdienst Projekt DAMPF - Deutschkurse Asyl Migration Flucht Ausländerrat e.v. Das. 14

15 5. Beendigung der Inobhutnahme Gründe Fortbestehen der IO Volljährigkeit Rückkehr in EU- Übergabe an Abgängigkeit HzE in WG Gründe Anzahl umf Fortbestehen der IO Volljährigkeit Rückkehr in EU-Heimatland Übergabe an zuständiges JA Abgängigkeit HzE in WG Anzahl umf Das. 15

16 6. Perspektiven für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ASD und Vormund erarbeiten Hilfeplangespräche in der Regel stationäre Unterbringung oder Unterbringung bei geeigneten Dritten Integration des Jugendlichen, daher keine gebündelte Unterbringung in spezialisierten Einrichtungen für ausländische Jugendliche sondern verteilt in "normalen" WGs Herausforderungen: - Dolmetscher für verschiedene Sprachen fehlen - Detailfragen bei Beschulung (nicht immer geeignete Sprachklasse - Unter- oder Überforderung) -Motivieren des Jugendlichen für Schulbesuch (eigentliches Ziel ist oft Geld verdienen) Das. 16

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