Vertrag Freianlagen. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»
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- Hartmut Hase
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1 Vertrag -Freianlagen- RifT-Muster L211 Land Fassung: Juli 2006 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Vertrag Freianlagen Zwischen vertreten durch «LandBund» «AnredeAmt» «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - und «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. M211.dot
2 Land Seite 2 von 8 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen für die Maßnahme «Massnahme». 2 Grundlagen des Vertrags 2.1 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen sind Bestandteil dieses Vertrags. Es gilt die HOAI in der Fassung von 1996, 2. Auflage. 2.2 Der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten: Folgende standardisierte Planungsgrundlagen und Typenpläne des Auftraggebers: Den Lageplan vom, in dem die zu bearbeitenden Flächen gekennzeichnet sind (Anlage 1) Für das Aufstellen der Vorplanung die Zustimmung zum Planungsbeginn. Die anteiligen Gesamtbaukosten in Höhe von stellen eine Kostenobergrenze dar und dürfen nicht überschritten werden (Index für Wohngebäude insgesamt des Statistischen Bundesamts =, Basis 2000 = 100). Die Kostenobergrenze wird als Beschaffenheit des vom Auftragnehmer geschuldeten Werkes vereinbart. Damit übernimmt der Auftragnehmer keine Baukostengarantie Für die weitere Bearbeitung die genehmigte Bauunterlage einschließlich der genehmigten Kosten Abweichungen davon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 2.3 Der Auftragnehmer hat über 1 AVB hinaus folgende Vorschriften zu beachten: 2.4 Die Baumaßnahme unterliegt dem *) Baugenehmigungsverfahren. Zustimmungsverfahren.
3 Land Seite 3 von 8 3 Beauftragung 3.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach. 3.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere der in 4 vereinbarten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. 3.4 Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Wenn dem Auftragnehmer die weiteren Leistungen nicht innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der bereits beauftragten Leistungen übertragen werden, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, dass dem Auftraggeber wegen der Kündigung ein Schadenersatzanspruch zusteht. Die Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übertragung der weiteren Leistungen erfolgen. Ansprüche der Vertragsparteien aus den 4 bis 6 AVB bleiben unberührt. Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer nur dann eine Erhöhung seines Honorars ableiten, wenn und soweit 21 HOAI dies zulässt. 4.1 Grundleistungen *) 4 Leistungen des Auftragnehmers Grundlagenermittlung Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase Vorplanung Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase Entwurfsplanung Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 3
4 Land Seite 4 von Genehmigungsplanung Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 4 Einreichen der Unterlagen bei der Baurechtsbehörde, Bei Verhandlungen mit Behörden hat der Auftragnehmer nur mitzuwirken Ausführungsplanung Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase Vorbereitung der Vergabe Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase Mitwirkung bei der Vergabe Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 7 Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen, Einholen von Angeboten, Erfassen der Angebotsdaten und Erstellen der Preisspiegel, Mitwirkung bei Auftragserteilungen,. Bei Verhandlungen mit den Bietern hat der Auftragnehmer nur mitzuwirken Objektüberwachung Das sind die Grundleistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 8 Bei der Abnahme der Bauleistungen sowie bei der Antragstellung auf behördliche Abnahmen hat der Auftragnehmer nur mitzuwirken Baubüro *) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zu deren Abnahme ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die Räume für dieses Büro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet Der Auftragnehmer ist Bauleiter/Fachbauleiter nach 45 LBO. *)
5 Land Seite 5 von Besondere / Zusätzliche Leistungen *) Besondere Leistungen nach 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 9 *) Erstellen von Bestandsplänen. Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen. Das gestalterische und funktionale Ordnungsprinzip der Anlage ist darzustellen und die für seine Entwicklung und Erhaltung notwendigen Arbeiten und Pflegeziele aufzuzeigen, jeweils unterschieden in regelmäßig wiederkehrende Arbeiten (z.b. Rasen- oder Heckenformschnitt) und in größeren Zeitabständen notwendig werdende Arbeiten (z.b. Baum- und Gehölzpflegearbeiten). Ferner sind Angaben über die Art und Größe der Pflegegeräte und den zu erwartenden Pflegekosten zu machen. Für die technische Anlagenausstattung (z.b. Beregnungs- und Entwässerungsanlagen) sind die Wartungsintervalle anzugeben. Überwachen der Entwicklungspflege. 5 Vorzulegende Unterlagen 5.1 Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen in Papierform zu übergeben: *) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen der Vorplanung in -facher Ausfertigung, Entwurfsplanung in -facher Ausfertigung, Ausführungsplanung in -facher Ausfertigung, Bestandsplanung in -facher Ausfertigung, Wartungs-/Pflegeanweisungen in -facher Ausfertigung, davon je einmal in kopier-/pausfähiger Ausführung. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als "Entwurfsverfasser" bzw. "Planverfasser", die übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen Leistungsbeschreibungen in -facher Ausfertigung Bautagebuch. 5.2 Dem Auftraggeber sind sämtliche aufgrund dieses Vertrags erstellten Unterlagen in digitaler Form entsprechend der unter der Internetseite zur Verfügung gestellten "Richtliniensammlung Pläne und Daten" zu übergeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen: *) Pläne Leistungsbeschreibungen Vergabevorschläge.
6 Land Seite 6 von Aufmassdaten. 6 Fachlich Beteiligte 6.1 Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder anderen fachlich Beteiligten erbracht: von 7 Termine und Fristen 7.1 Für die nach 3.1 übertragenen Leistungen gelten folgende Termine bzw. Fristen:. Weitere Termine und Fristen werden mit der Weiterbeauftragung nach 3.2 vereinbart. 7.2 Soweit keine Termine bzw. Fristen vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden. 8 Vergütung 8.1 Das Honorar für die Grundleistungen wird wie folgt ermittelt: *) Für die Leistungen bis nach den anrechenbaren Kosten ( 10 HO- AI) der baufachlich geprüften Kostenberechnung Nachträge, für die Leistungen bis nach den anrechenbaren Kosten ( 10 HOAI), die durch Kostenanschlag ermittelt sind, Nachträge, für die Leistungen nach den anrechenbaren Kosten ( 10 HOAI), die durch Kostenfeststellung ermittelt sind Abweichend von für die Leistungen bis nach den anrechenbaren Kosten ( 10 i.v.m. 4a HOAI) *) der baufachlich geprüften Kostenberechnung Nachträge. die durch Kostenanschlag ermittelt sind Nachträge Nach folgender Honorarzone und Zuschlägen: Honorarzone: Zuschlag zum Mindestsatz: Vorhandene Bausubstanz 1) v.h. einschl. USt. 1) Zur Berücksichtigung der technisch und gestalterisch mitverarbeiteten Bausubstanz nach 10 Abs. 3a HOAI werden die anrechenbaren Kosten um einen v.h.-satz erhöht oder mit folgendem Wert festgestellt.
7 Land Seite 7 von Nach folgender Bewertung der Leistungen: Leistungen Nr. im Vertrag Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereiten der Vergabe Mitwirkung bei der Vergabe Objektüberwachung Gesamt: v.h.- Satz Die Besonderen / Zusätzlichen Leistungen werden wie folgt vergütet: Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand werden nach den jeweils vom Finanzministerium Baden-Württemberg in den "Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)" festgesetzten Regelstundensätzen vergütet. Diese Leistungen sind nur nach gesonderter schriftlicher Beauftragung zu erbringen. 8.4 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *) Pauschal v.h. des Nettohonorars. Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) Anfertigen einfacher Arbeits- und Hilfsmodelle, Vervielfältigen der Unterlagen einschl. der Vervielfältigungen nach 5.1, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter Auf Nachweis folgende Kosten:. 8.5 Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 8.6 Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Dies gilt nicht bei einer Überschreitung bis zu 20 v.h. der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate.
8 Land Seite 8 von 8 9 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 10 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden, für sonstige Schäden. 10 Ergänzende Vereinbarungen *) 10.1 Die Leistungen dieses Vertrages sind nicht erbracht, wenn die in bzw vorgegebenen Kosten nicht eingehalten werden Der Auftragnehmer hat die anteiligen Kosten am gemeinsamen Bauschild zu tragen Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation): 10.4 Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Beauftragung der Leistungen nach 4.1.5, mit dem Auftragnehmer einen SiGeKo-Vertrag auf der Grundlage seines Angebots vom abzuschließen. Der Auftragnehmer hält sich bis zu diesem Zeitpunkt an sein Angebot gebunden Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten die Verpflichtungserklärung nach RifT-Muster L230 über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass gegebenenfalls auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben Auftraggeber: «AnredeAmt_kurz» «Amt» Auftragnehmer: «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «OrtAmt» «Ort» Ort Datum Ort Datum Unterschrift Unterschrift
Vertrag Gebäude. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»
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