Peter Jacobs, Michael Preuße. Kompaktwissen AEVO. in vier Handlungsfeldern. 2. Auflage. Bestellnummer 04935

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Peter Jacobs, Michael Preuße. Kompaktwissen AEVO. in vier Handlungsfeldern. 2. Auflage. Bestellnummer 04935"

Transkript

1 Peter Jacobs, Michael Preuße Kompaktwissen AEVO in vier Handlungsfeldern 2. Auflage Bestellnummer 04935

2 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine an Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. Bildungsverlag EINS GmbH Hansestraße 115, Köln ISBN Copyright 2011: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schrift lichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Inhaltsverzeichnis Einführung Handlungsfeld 1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung 6 Strukturen des Berufsbildungssystems 12 Planung des betrieblichen Ausbildungsbedarfs 19 Ausbildungsberufe auswählen 20 Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung 23 Eignung der Ausbildungsstätte 31 Handlungsfeld 2 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildungsplan erstellen 38 Mitwirkung betrieblicher Interessenvertretungen 44 Kooperation mit der Berufsschule 45 Auswahl von Auszubildenden 47 An Einstellungen mitwirken 50 Am Vertragsabschluss mitwirken 52 Handlungsfeld 3 Ausbildung durchführen Einführung planen 62 Probezeit planen 63 Lernförderliche Bedingungen schaffen 64 Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln 76 Handlungsfähigkeit fördern 79 Ausbildungsmethoden einsetzen 81 Auf Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten reagieren 107 Zusatzqualifikationen nutzen 113 Bewerten und Beurteilen 114 Interkulturelle Kompetenzen fördern 122 Handlungsfeld 4 Ausbildung abschließen Auf Abschlussprüfungen vorbereiten 126 Zur Abschlussprüfung anmelden 129 Ausbildung beenden/verlängern 132 Zeugnisse erstellen 136 Auf Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten hinweisen 139 Anhang Gesetze, Verordnungen 140 Literaturhinweise und wichtige Internetadressen 191 Stichwortverzeichnis 192 Bildquellenverzeichnis 194 3

4 Einführung Bereits die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland hat 1949 festgelegt, dass die berufliche Ausbildung in den Betrieben per Gesetz geregelt werden soll. Allerdings wurde diese Vorgabe erst 20 Jahre später 1969 durch die Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von der Bundesregierung realisiert. Dieses Gesetz formuliert bindende Rechtsvorschriften für die Vertragspartner von Berufsausbildungsverträgen, genauer: Rechte und Pflichten während eines Ausbildungsverhältnisses für den Ausbildungsbetrieb (Ausbildende) und für den Auszubildenden. Die aus dem BBiG hervorgegangene Ausbil d- ereignungsverordnung (AEVO) legt im Rahmen der fachlichen Eignung von Ausbildern unter anderem fest, dass das Ausbildungspersonal die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation in Form einer Prüfung (Ausbildereignungsprüfung) nachzuweisen hat. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) entwickelte 1972 einen Rahmenlehrplan für die Vorbereitungskurse auf die Ausbildereignungsprüfung mit ca. 100 Unterrichtsstunden. Die einzelnen zuständigen Stellen der Berufsbildung, insbesondere die Industrie- und Handelskammern, verabschiedeten im gleichen Jahr die notwendigen Prüfungsordnungen zur Ausbildereignungsprüfung. Der Rahmenlehrplan und die Prüfungsordnungen der zuständigen Stellen wurden 1999 aufgrund einer neuen Ausbildereignungsverordnung den Veränderungen in der Wirtschaft und in der Ausbildungspraxis angepasst. Diese nun neu formulierte Ausbildereignungsverordnung legt nicht mehr fest, dass der Prüfling nur berufsund arbeitspädagogische Kenntnisse, sondern zusätzlich die Qualifikation nachweisen soll, ob er in der Lage ist, eine Ausbildung selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Ziel dieser Ausbildereignungsprüfung (geregelt durch 30 Abs. 5 BBiG) ist es nicht nur, dass die Qualität der beruflichen Ausbildung im sogenannten Dualen Ausbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland angehoben wird, sondern auch, dass die Ausbilder in den Betrieben qualifizierte Gesprächspartner für Berufsschullehrer, Eltern, Auszubildende, Mitarbeiter der zuständigen Stellen und der Agenturen für Arbeit sowie für Betriebsräte und Personalabteilungen sein sollen. Darüber hinaus regelt das 2005 novellierte BBiG, dass unter der Verantwortung des Ausbilders auch das Fachpersonal notwendige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten besitzen soll, die zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten notwendig sind. Lösungshinweise zu den Aufgaben können nach Eingabe des vorn im Buch abgedruckten Codes und Registrierung auf der Internetseite des Bildungsverlag EINS unter abgerufen werden. Dort finden Sie zudem ein Beispiel für eine aktuelle Ausbildungsordnung. Dieses Buch bezieht sich auf die Ausbildereignungsverordnung vom , in der die Inhalte in vier Handlungsfeldern gegliedert sind. Es soll insbesondere den Unterricht in den Vorbereitungskursen zur Ausbildereignungsprüfung gemäß der aktuellen AEVO unterstützen und den Prüflingen zur Prüfungsvorbereitung dienen. Aufgaben zur Lernkontrolle sind im Buch mit einem? gekennzeichnet und sollten möglichst in Gruppen in den Lehrgängen bearbeitet werden. Darüber hinaus kann dieses Buch auch als Grundlage und Arbeitshilfe für die Ausbildungspraxis von Ausbildern genutzt werden. Im ergänzenden Buch Kompaktwissen AEVO in vier Handlungsfeldern, Übungsaufgaben (Bestellnr , 2. Auflage) finden Sie 250 Übungsfragen passend zum vorliegenden Lehrbuch. In den Texten wird aus Gründen der formalen Vereinfachung die männliche Sprachform benutzt. Natürlich sind auch alle Leserinnen angesprochen. Anregungen, Verbesserungsvorschläge und konstruktive Kritik sind jederzeit willkommen. Die Autoren 4

5 Handlungsfeld 1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 1 Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung Strukturen des Berufsbildungssystems Planung des betrieblichen Ausbildungsbedarfs Ausbildungsberufe auswählen Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung Eignung der Ausbildungsstätte 5

6 Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung 1. Wie wird der Begriff Berufsbildung definiert? 2. Was sind die Ziele der Berufsausbildungsvorbereitung? 3. Was sind die Ziele der betrieblichen Berufsausbildung? 4. Aus welchen Gründen bildet die Wirtschaft aus? 5. Wodurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen Angebot und Nachfrage an Ausbildungsplätzen? 1. Wie wird der Begriff Berufsbildung definiert? Berufsbildung wird im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wie folgt definiert: 1 BBiG Ziele und Begriffe der Berufsbildung (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (2) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. (3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. (4) Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. (5) Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. 3 BBiG Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durchgeführt wird, 2. die Berufsbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, 3. die Berufsbildung auf Kauffahrteischiffen, die nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führen, soweit es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt. (3) Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 102 nicht; insoweit gilt die Handwerksordnung. 6

7 Eignung der Ausbildungsstätte Das wichtigste Gremium einer zuständigen Stelle ist der sogenannte Berufsbildungsausschuss. Nach Maßgabe des BBiG hat die zuständige Stelle Satzungen und Rechtsvorschriften zu erlassen. Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind die Prüfungsordnungen zur Ablegung von Zwischen- und Abschlussprüfungen in der Erstausbildung und Fortbildung. Diese Rechtsvorschriften werden vom Berufsbildungsausschuss beschlossen, der sich aus sechs Arbeitgeber-, sechs Arbeitnehmer- sowie sechs Lehrervertretern berufsbildender Schulen (letztere ohne Stimmrecht) zusammensetzt. 1 Der Schlichtungsausschuss einer zuständigen Stelle schlichtet Rechtsstreitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Eine Schlichtungsverhandlung ist einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung immer vorgeschaltet. Prüfungsausschüsse werden eingerichtet zur Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Rahmen der Berufsbildung. Die Zusammensetzung und die Aufgaben von Prüfungsausschüssen werden im Handlungsfeld 4 näher erläutert. Eignung der Ausbildungsstätte 1. Welche Eignungsvoraussetzungen müssen der Ausbildende und Ausbilder mindestens besitzen? 2. Inwiefern muss ein Betrieb geeignet sein, um ausbilden zu können? 3. Kann ein Betrieb trotz bestehender Mängel ausbilden? 4. Welche betrieblichen Lernorte gibt es? 1. Welche Eignungsvoraussetzungen müssen der Ausbildende und Ausbilder mindestens besitzen? BBiG und AEVO verlangen bestimmte Eignungsvoraussetzungen vom Ausbildenden, Ausbilder und der Ausbildungsstätte. 31

8 Eignung der Ausbildungsstätte Eignungen in der Ausbildung persönliche Eignung fachliche Eignung Eignung der Ausbildungsstätte 28 bis 30 BBiG 27 BBiG Ein Ausbildender, der nicht ausbildet, muss zumindest die persönliche Eignung besitzen. Ein Ausbilder muss sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Zur fachlichen Eignung ist in der Regel notwendig: Berufsabschluss in dem Beruf, in dem ausgebildet werden soll, oder in einem artverwandten Beruf berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten angemessene Berufserfahrung Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sollte ein Ausbilder besondere pädagogische Eigenschaften besitzen. Welche sollte der ideale Ausbilder mitbringen? 2. Inwiefern muss ein Betrieb geeignet sein, um ausbilden zu können? 27 BBiG Eignung der Ausbildungsstätte (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn 1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und 2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird. (2) Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden. Zu diesen allgemeinen gesetzlichen Regeln hat der ehemalige Bundesausschuss für Berufsbildung eine Empfehlung herausgegeben, die das Gesetz konkretisiert. Die Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen haben die Empfehlung in das Satzungsrecht der Kammern übernommen. Die wesentlichen Inhalte dieser Empfehlung sind: Für jeden Beruf, in dem ausgebildet werden soll, muss die Ausbildungsordnung vorliegen. Der Ausbildungsbetrieb hat eine Übersicht (betrieblicher Ausbildungsplan) zu führen, aus der die systematische Ausbildung hervorgeht. 32

9 Eignung der Ausbildungsstätte Art und Umfang der Produktion und/oder der Dienstleistung müssen für die Ausbildung geeignet sein. Das Zahlenverhältnis zwischen Auszubildenden und den Fachkräften soll angemessen sein. So kommen auf ein bis zwei Fachkräfte ein Auszubildender, auf drei bis fünf Fachkräfte bis zu zwei Auszubildende, auf sechs bis acht Fachkräfte bis zu drei Auszubildende und auf jeweils weitere drei Fachkräfte je ein weiterer Auszubildender. Als Fachkräfte gelten der Ausbildende, der Ausbilder und alle Mitarbeiter mit einem entsprechenden Berufsabschluss in der Fachrichtung sowie alle Mitarbeiter ohne Berufsabschluss, die aber mindestens die doppelte Zeit der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Ausbildungsberuf tätig waren. Ferner ist ein bestimmtes Zahlenverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden einzuhalten. Ein hauptamtlicher Ausbilder soll nicht mehr als 16 Auszubildende betreuen. Ein nebenamtlicher Ausbilder nicht mehr als drei Kann ein Betrieb trotz bestehender Mängel ausbilden? Das BBiG regelt in 76, dass die zuständigen Stellen die Eignungsvoraussetzungen zu überwachen haben. Sie sollen diese Überwachungsaufgabe bei Beginn oder bei längerer Unterbrechung der Ausbildung und darüber hinaus mindestens einmal jährlich während der Ausbildung durchführen. Ein formelles Anerkennungsverfahren als Ausbildungsbetrieb gibt es nur in der Hauswirtschaft und in der Landwirtschaft. Grundsätzlich hat der Ausbildende selbst für die Eignung der Ausbildungsstätte Sorge zu tragen. So hat er Änderungen, die die Ausbildung betreffen und das Ausbildungsziel gefährden können, der zuständigen Stelle mitzuteilen. Außerdem ist er gegenüber Vertretern der zuständigen Stelle auskunftspflichtig. Bei fehlenden Eignungsvoraussetzungen können Betriebe mit erheblichen Geldbußen belegt werden. Näheres regelt 102 BBiG. Stellt die zuständige Stelle Mängel in der Ausbildung fest ( 76 BBiG), so hat der Ausbildungsbetrieb diese in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Kann der Ausbildungsbetrieb die Mängel nicht beheben, so hat die zuständige Stelle die nach Landesrecht zuständige Behörde zu informieren, die wiederum die Mitteilung zu prüfen hat und ggf. die Ausbildung untersagen kann. Ist dies der Fall, darf der Ausbildende weder einstellen noch ausbilden noch jemanden mit der Einstellung oder Ausbildung beauftragen. Ausbildung durch verschiedene Ausbildungsbetriebe und Organisationen im Verbund Betriebe, die bestimmte Ausbildungsinhalte nicht vermitteln können oder denen eine ausreichende betriebliche Organisation fehlt, können mit anderen Ausbildungsbetrieben im Verbund ausbilden. Eine solche Verbundausbildung ist in verschiedenen Organisationsformen möglich: Ein Leitbetrieb stellt die Auszubildenden ein, die dann in die Partnerbetriebe aufgenommen werden. Verantwortlich ist der Leitbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe schließen, meist als eingetragener Verein, gemeinsam Ausbildungsverträge ab. Die einzelnen Ausbildungsabschnitte werden in den Vereinsbetrieben absolviert. Der Verein ist verantwortlich. Die einzelnen Ausbildungsbetriebe schließen die Ausbildungsverträge ab und zahlen die Vergütung. Die Auszubildenden werden zu den einzelnen Ausbildungsabschnitten 33

10 Eignung der Ausbildungsstätte in andere Ausbildungsbetriebe des Konsortiums entsandt. Die abschließenden Ausbildungsbetriebe tragen die Verantwortung. Die Ausbildungskosten werden verrechnet. Betriebe, die nicht die gesamte Ausbildung selbst durchführen können, geben anderen Ausbildungsbetrieben Ausbildungsaufträge. Die Verantwortung trägt der abschließende Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsaufträge werden in Rechnung gestellt. In allen Fällen muss im Ausbildungsvertrag eindeutig festgelegt sein, in welchem Ausbildungsbetrieb welche Ausbildungsteile durchgeführt werden. Aufgrund welcher Mängel darf ein Betrieb nicht ausbilden? Und wie kann er diese Mängel beheben, um trotzdem ausbilden zu dürfen? 4. Welche betrieblichen Lernorte gibt es? Die betriebliche Ausbildung findet, abhängig von der Organisation der Ausbildung und der Größe des Betriebs, an unterschiedlichen Stellen (Lernorten) statt. Diese betrieblichen Stellen werden als interne Lernorte im Gegensatz zu externen (außer- oder überbetrieblichen) Lernorten bezeichnet. Die wichtigsten betrieblichen Lernorte sind der Arbeitsplatz, die Lernecke, die Lerninsel, die Ausbildungswerkstatt, das Lernbüro und der Unterrichtsraum. Der Lernort Arbeitsplatz Diese Organisationsform ist am häufigsten anzutreffen. Besonders kleine Betriebe und das Handwerk bilden vorwiegend am Arbeitsplatz aus. Der Vorteil dieses Lernortes ist es, die Handlungsfähigkeit des Auszubildenden direkt an echten Arbeitsprozessen zu fördern. Der Auszubildende kann hier gut die Zusammenhänge der einzelnen Arbeitsabläufe erkennen und den Wertschöpfungsprozess begreifen. Allerdings könnte hier eine systematische Ausbildung zu kurz kommen, wenn einfache und ständig wiederkehrende Aufgaben mit hohem Arbeitstempo erledigt werden. Komplexe Aufgaben mit Teiltätigkeiten überfordern die Auszubildenden eventuell. Der Lernort Lernecke Eine Lernecke besteht aus wenigen Arbeitsplätzen, die für Auszubildende in der Fachabteilung eingerichtet werden. Hier können sich die Auszubildenden zurückziehen, um selbstständig z. B. theoretische Grundlagen zu erarbeiten oder Arbeitsabläufe zu üben. Lernecken dienen auch der Entlastung der Fachkräfte. Der Lernort Lerninsel Lerninseln findet man vorwiegend im technischen Bereich. Sie sind wie andere Arbeitsinseln (Qualitätsinseln, Fertigungsinseln) aufgebaut. In Lerninseln werden echte Arbeitsaufträge erledigt. Der Unterschied zu den anderen Inseln besteht im Wesentlichen darin, dass die Auszubildenden für die Erledigung der Arbeitsaufgaben mehr Zeit haben und von einer Fachkraft beraten werden, die ihre Erfahrungen zur Verfügung stellt. 34

AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO

AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO Birgit Dickemann-Weber Ausbildung der Ausbilder AdA (IHK) Vorbereitung auf die AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO mit allen Handlungsfeldern und den wichtigsten Gesetzestexten Bibliografische Information

Mehr

Der Ausbilder nach BBiG

Der Ausbilder nach BBiG Der Ausbilder nach BBiG Nach 28 I S. 2 BBiG darf Auszubildende nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist Persönliche Eignung gem. 29 BBiG. Demnach nicht geeignet ist wer Kinder und Jugendliche

Mehr

- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO

- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO - Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung

Mehr

Einstieg in die Ausbildung Wer kann ausbilden?

Einstieg in die Ausbildung Wer kann ausbilden? EINSTIEG IN DIE AUSBILDUNG - WER KANN AUSBILDEN? Einstieg in die Ausbildung Wer kann ausbilden? Inhalt 1 Wie wird ein Betrieb zum Ausbildungsbetrieb? 2 Eignung des Ausbildungsbetriebes 3 Eignungsvoraussetzungen

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung Abschrift der Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009 BGBl. I S. 88 Auf Grund des 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für

Mehr

Inhaltlicher Aufbau des Ausbilderhandbuchs

Inhaltlicher Aufbau des Ausbilderhandbuchs Bei der Erstellung wurden die Rahmenpläne vom BIBB und vom DIHK berücksichtigt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Qualifikationsanforderungen in der AEVO im Rahmenplan als formuliert

Mehr

Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge

Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge Neufassung nach dem Stand der Beratungen im Leitstellenausschuss für Ausbildung vom 11. November 1999 und entsprechend dem Beschluss der

Mehr

AEVO. Ausbilder-Eignungsverordnung. vom 21. Januar Bestell-Nr b

AEVO. Ausbilder-Eignungsverordnung. vom 21. Januar Bestell-Nr b AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 Bestell-Nr. 61021000b Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88 vom 30. Januar 2009) Inhalt Seite 1 Geltungsbereich.....................................................

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung

Ausbilder-Eignungsverordnung Ausbilder-Eignungsverordnung AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: "Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++) Eingangsformel

Mehr

Seminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, 2. Sitzung,

Seminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, 2. Sitzung, Seminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, WiSe 2009/2010 2. Sitzung, Themen heute: 1. Seminarteilnahme und Anwesenheit 2.Zum Begriff des Ausbilders /der Ausbilderin 3.Wiederholung / Einführung:

Mehr

1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 11

1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 11 Inhaltsverzeichnis Einführung 9 1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 11 1.1 Ziele und Kosten der betrieblichen Ausbildung 14 1.1.1 Ziele der beruflichen Ausbildung 14 1.1.2 Kosten

Mehr

Grundsätze zur Eignung der Ausbildungsstätten

Grundsätze zur Eignung der Ausbildungsstätten Grundsätze zur Eignung der Ausbildungsstätten Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 16. März 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar als zuständige Stelle nach 9

Mehr

Betriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe

Betriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe Betriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe Fachtagung Wege und Perspektiven der Berufsbildungsforschung im Gesundheitsbereich Denkanstöße für Pflege und Therapie Bielefeld,

Mehr

Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT S2)

Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT S2) Mindeststandards zur Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT 25.01.2016 S2) Ausbildungsqualität als Thema Inkrafttreten

Mehr

AEVO-Prüfungsvorbereitung

AEVO-Prüfungsvorbereitung AEVO-Prüfungsvorbereitung für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister, Fachwirte und Führungskräfte AEVO im Überblick Andreas Schüler AEVO Prüfungsvorbereitung für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister und

Mehr

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung. Betriebsräteversammlung. IGM Frankfurt

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung. Betriebsräteversammlung. IGM Frankfurt des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung Betriebsräteversammlung IGM Frankfurt 02.05.2011 Seite 2 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG

Mehr

Stoffgliederungsplan. Ausbildung der Ausbilder 2017

Stoffgliederungsplan. Ausbildung der Ausbilder 2017 Stoffgliederungsplan Ausbildung der Ausbilder 2017 BVS - Stand: Dezember 2009 Ihre Ansprechpartner Florian Graupe Telefon: 089/54057-154 Telefax: 089/54057-91154 E-Mail: graupe@bvs.de Martina Wiederuh

Mehr

RICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL

RICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL RICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL Die Zuständige Stelle beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlässt nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Putzen, Fegen, Gassi gehen wie gehe ich mit ausbildungsfremden Tätigkeiten um?

Putzen, Fegen, Gassi gehen wie gehe ich mit ausbildungsfremden Tätigkeiten um? Ausbildungsfremde Tätigkeiten 1 von 18 Putzen, Fegen, Gassi gehen wie gehe ich mit ausbildungsfremden Tätigkeiten um? Lehrjahre sind keine Herrenjahre dieser Spruch kann aber nicht alles entschuldigen.

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung

Ausbilder-Eignungsverordnung Ausbilder-Eignungsverordnung - Keine amtliche Bekanntmachung - Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157,700) geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2003 (BGBl. I S. 783) Auf Grund

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland und die Rolle der Kammern Kevin Kaiser (Handwerkskammer Magdeburg) Industrie- und Handelskammer Magdeburg 80 Kammern in Deutschland,

Mehr

Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat

Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat 12. IG Metall Tagung für Personal in der beruflichen Bildung Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat Was bringt uns ein Bildungsausschuss des BR? Kompetenz

Mehr

Berufsausbildung in Deutschland

Berufsausbildung in Deutschland 1. Berufsausbildung in Deutschland 1.1 Das Bildungssystem 1.2 Rechtliche Grundlagen 1.3 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 1.1 Das Bildungssystem Grafik: Bildung in Deutschland 1.1 Das Bildungssystem

Mehr

Berufsausbildung in Deutschland Eckdaten und Grundinformationen

Berufsausbildung in Deutschland Eckdaten und Grundinformationen Berufsausbildung in Deutschland Eckdaten und Grundinformationen Berufsausbildung in Deutschland ist ein Mannschaftsspiel Quelle BIBB. 2006 Die staatlichen Aufgaben sind in Deutschland zwischen dem Bund

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.

Mehr

Auszüge aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Auszüge aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) BWK Fö Modulentwicklung Berufswahlkoordinatorinnen/Berufswahlkoordinatoren an Förderschulen 2005/2006/2007 Auszüge aus dem (BBiG) Marianne Middendorf Zum 1. April 2005 ist das neue, umfassend novellierte

Mehr

Quantität versus Qualität- Die Aussetzung der AEVO und. ihre Folgen

Quantität versus Qualität- Die Aussetzung der AEVO und. ihre Folgen didacta die Bildungsmesse Quantität versus Qualität- Die Aussetzung der AEVO und ihre Folgen Gliederung 1. Ausgangslage 2. Bekanntheit der Maßnahme 3. Quantitative Effekte 4. Qualitative Effekte 5. Perspektiven

Mehr

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Abendlehrgang

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Abendlehrgang Studiengang Ausbildung der Ausbilder (AdA), Abendlehrgang Nutzen Eine zeitgemäße Personalentwicklung ist Basis für den Unternehmenserfolg und beginnt bereits bei der Ausbildung der Nachwuchskräfte. Pädagogische,

Mehr

e) Das Unternehmen vereinbart mit der zuständigen Stelle, dass die fehlenden Inhalte aus dem Aus bil dungs - rahmenplan gestrichen werden.

e) Das Unternehmen vereinbart mit der zuständigen Stelle, dass die fehlenden Inhalte aus dem Aus bil dungs - rahmenplan gestrichen werden. Vorwort Mit der erfolgreichen Ausbilder-Eignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie über die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die berufs- und arbeitspädagogische

Mehr

Beruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Beruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Beruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht Starnberg, 16. Januar 2018

Mehr

Hauptverwaltung in Chemnitz. mehrere Außenstellen im Direktionsbezirk Chemnitz. Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Chemnitz

Hauptverwaltung in Chemnitz. mehrere Außenstellen im Direktionsbezirk Chemnitz. Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Chemnitz Handwerkskammern in Sachsen Hauptverwaltung in Chemnitz mehrere Außenstellen im Direktionsbezirk Chemnitz Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Chemnitz 300 Theorie- und 500 Praxisausbildungsplätze

Mehr

Evang. Bildungszentrum Hesselberg Wirtschaft im Dialog am 23. September 2014

Evang. Bildungszentrum Hesselberg Wirtschaft im Dialog am 23. September 2014 Evang. Bildungszentrum Hesselberg Wirtschaft im Dialog am 23. September 2014 Wie werde ich Ausbildungsbetrieb? Bernhard Essel, Dipl.-Kfm (FH) 1 IHK - Aufgaben und Organisation Über 140 000 Mitglieds- Unternehmen

Mehr

1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe

1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe 1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe 1.1 Handlungsorientierte Berufsausbildung nach den neueren Ausbildungsordnungen Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus dem Jahr 2005 besagt

Mehr

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Deutschland

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Deutschland Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft Historie bis zu Beginn des 19. Jhdt.: nur Ausbildung für Handwerksberufe ab Mitte der 1920er Jahre: auch für Industrieberufe, aber noch nicht per Gesetz geregelt

Mehr

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung Studiengang Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung Nutzen Das Ausbilden von Nachwuchskräften ist eine wichtige Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und ein wesentlicher

Mehr

Top-Aevo Prüfungsbuch

Top-Aevo Prüfungsbuch Top-Aevo Prüfungsbuch Testaufgaben zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 200 programmierte Testaufgaben (Multiple Choice) 1 Unterweisungsentwurf / 1 Präsentation 40 mögliche Fragen nach einer Unterweisung

Mehr

Schlüssel-Qualifikationen - Kompetenz-Arten - Handlungs-Kompetenz - Lernbereiche - Modell der vollständigen Handlung

Schlüssel-Qualifikationen - Kompetenz-Arten - Handlungs-Kompetenz - Lernbereiche - Modell der vollständigen Handlung OnlineKurs zur Vorbereitung auf Ihre Ausbildereignungsprüfung Schlüssel-Qualifikationen - Kompetenz-Arten - Handlungs-Kompetenz - Lernbereiche - Modell der vollständigen Handlung - Wie kann man diese Begriffe

Mehr

Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung. zum Fischwirt und zur Fischwirtin. vom 16. November 1972

Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung. zum Fischwirt und zur Fischwirtin. vom 16. November 1972 Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin vom 16. November 1972 Zweite Sitzung im Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft am

Mehr

AUSBILDEN. In die Zukunft investieren

AUSBILDEN. In die Zukunft investieren AUSBILDEN In die Zukunft investieren www.kausa-essen.de IMPRESSUM Gestaltung & Idee: Cem Şentürk - Illustrationen: Matthias Enter - Fotolia AUSBILDEN - In die Zukunft investieren Wer ausbildet, investiert

Mehr

BBiG Berufsbildungsgesetz

BBiG Berufsbildungsgesetz Hans Hermann Wohlgemuth Thomas Lakies Annette Malottke Stefanie Pieper Beatrix Proyer BBiG Berufsbildungsgesetz 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Bund-Verlag Vorwort zur dritten Auflage 5 Verzeichnis

Mehr

Zwischen. dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als oberste Dienstbehörde: vertreten durch.das Personalamt, einerseits. und

Zwischen. dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als oberste Dienstbehörde: vertreten durch.das Personalamt, einerseits. und Zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als oberste Dienstbehörde: vertreten durch.das Personalamt, einerseits und dem dbb hamburg - beamtenbund und tarifunion - sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund

Mehr

Ordnung zur Feststellung der Eignung der Praxisbetriebe

Ordnung zur Feststellung der Eignung der Praxisbetriebe Ordnung zur Feststellung der Eignung der Praxisbetriebe Dualer Bachelor-Studiengang: Technik und Management Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz vom 01.09.2011 Inhaltsverzeichnis: 1 Gegenstand und

Mehr

Richtlinien für trägergestützte Umschulungen

Richtlinien für trägergestützte Umschulungen Richtlinien für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen und fördern diese durch Beratung

Mehr

BBiG- Berufsbildungsgesetz

BBiG- Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis BBiG- Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis Bearbeitet von Thomas Lakies, Annette Malottke 5. Auflage 2016. Buch. 876 S. Hardcover ISBN 978 3 7663 6509 5 Format (B x L):

Mehr

3) Strukturen des Berufsbildungssystems Schnittstellen

3) Strukturen des Berufsbildungssystems Schnittstellen 3) Strukturen des Berufsbildungssystems Schnittstellen Robert Johnen 06.03.14 Seite 1/16 Leitfragen Wie ist das Bildungssystem in Deutschland gegliedert? Was bedeutet das Duale System der Berufsausbildung?

Mehr

1. Allgemeines. 2. Ausbildungsberater

1. Allgemeines. 2. Ausbildungsberater Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Tätigkeit der Ausbildungsberater im Bereich der Land- und Hauswirtschaft Auf Grundlage des 76 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Anlegen einer Personalakte nach der Leittextmethode (Unterweisung Industriekaufmann / -kauffrau)

Anlegen einer Personalakte nach der Leittextmethode (Unterweisung Industriekaufmann / -kauffrau) Ausbildung Silka Martens Anlegen einer Personalakte nach der Leittextmethode (Unterweisung Industriekaufmann / -kauffrau) Unterweisung / Unterweisungsentwurf PRÄSENTATIONSKONZEPT Praktischer Teil der

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Ausbildereignung

Antrag auf Anerkennung der Ausbildereignung Antrag auf Anerkennung der Ausbildereignung Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen binnen 4 Wochen nach Zugang an die Handwerkskammer Rheinhessen, Dagobertstraße

Mehr

Beispiel 1: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb

Beispiel 1: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3: Beispiel 4: Beispiel 5: Beispiel 6: Beispiel 7: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb Abstimmung mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (z. B. ÜAZ

Mehr

Prüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)

Prüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009) Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen

Mehr

Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen. Berufsbildung in Deutschland

Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen. Berufsbildung in Deutschland Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen Berufsbildung in Deutschland Inhalt 1. Das Grundgesetz als Basis 2. Das duale System 3. Der rechtliche Rahmen im Überblick 4. Die Struktur des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Gegenüberstellung. Berufsbildungsgesetz 2005 Berufsbildungsgesetz 1969

Gegenüberstellung. Berufsbildungsgesetz 2005 Berufsbildungsgesetz 1969 Gegenüberstellung Berufsbildungsgesetz 2005 Berufsbildungsgesetz 1969 Hinweis: Die Vorschriften des BBiG von 1969 (rechte Spalte) werden den neuen Vorschriften unmittelbar auf gleicher Zeilenhöhe zugeordnet,

Mehr

2 Ausbildung durchführen. 3 Ausbildung abschließen. 4 Die Ausbilder- Eignungsprüfung. Ausbildungsvoraussetzungen. und Ausbildung planen

2 Ausbildung durchführen. 3 Ausbildung abschließen. 4 Die Ausbilder- Eignungsprüfung. Ausbildungsvoraussetzungen. und Ausbildung planen Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Vorteile und Nutzen der betrieblichen Ausbildung begründen Unternehmerische/-r Vorteile und Nutzen Individuelle/-r Vorteile und Nutzen Gesellschaftliche/-r

Mehr

Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für die JAV-Arbeit. überarbeitet 2008. Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3842 6 Recht > Arbeitsrecht schnell und portofrei

Mehr

Präambel: Ausbildungsberuf

Präambel: Ausbildungsberuf Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für personenbezogene Serviceleistungen/ zur Fachpraktikerin für personenbezogene Serviceleistungen vom 21.11.2017 Die Landwirtschaftskammer

Mehr

XI. 108 / Handelskammer Hamburg

XI. 108 / Handelskammer Hamburg BERUFSBILDUNG Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Mehr

Die zuständige Stelle Organisation und Aufgaben 11/2011. Inhalt. 1 Einführung

Die zuständige Stelle Organisation und Aufgaben 11/2011. Inhalt. 1 Einführung Die zuständige Stelle Organisation und Aufgaben 11/2011 Inhalt 1 Einführung 2 Grundsätzliches 3 Berufsbildungsausschuss 4 Prüfungsausschüsse 5 Ausbildungsberater 6 Aufgaben 6.1 Ausbildungsberatung 6.2

Mehr

Ausbildungsqualität und Prozessorientierung in der Berufsausbildung.

Ausbildungsqualität und Prozessorientierung in der Berufsausbildung. Ausbildungsqualität und Prozessorientierung in der Berufsausbildung Qualität Qualität (lat.: qualitas = Beschaffenheit, Eigenschaft, Zustand) wird nach DIN EN ISO 9000:2005, der gültigen Norm zum Qualitätsmanagement,

Mehr

Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung

Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß 66 BBiG/ 42m HWO, die

Mehr

Mehr Informationen zum Thema Ausbildung finden Sie unter

Mehr Informationen zum Thema Ausbildung finden Sie unter Vorwort Mit der erfolgreichen Ausbilder-Eignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen. Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation umfasst das

Mehr

Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Geoinformation und Landentwicklung Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg LGL als Ausbildungsbetrieb

Mehr

1) Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen

1) Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen 1) Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/14 Leitfragen Warum ist Ausbildung sinnvoll und notwendig? Was kostet Ausbildung? Welchen Nutzen

Mehr

Die duale Ausbildung ein Überblick

Die duale Ausbildung ein Überblick Die duale Ausbildung ein Überblick Auszüge aus: Gerd Busse und Claudia Klein: Duale Ausbildung. Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Analyse und Handlungsempfehlungen. Frankfurt a.m.: Bund- Verlag, 2010.

Mehr

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck

Mehr

Die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker für Bürokommunikation erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.

Die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker für Bürokommunikation erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung. Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Mehr

Berufsbildungsgesetz

Berufsbildungsgesetz Berufsbildungsgesetz Kommentar Begründet von Dr. Wolfgang Leinemann Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Honorarprofessor an der Technischen Universität Braunschweig Mitbegründet und fortgeführt

Mehr

7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen 7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/13 Leitfragen Welche Personen haben außer

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande?

Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande? Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO/AdA-Schein) BBiG Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande? Princoso GmbH, www.azubishop24.de Zwei sich gegenseitig entsprechende Willenserklärungen reichen. 10 (2) Der

Mehr

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung des Konzepts zur Gestaltung kompetenzbasierter Bonn, 30. November 2012 AB 4.1, Barbara Lorig,

Mehr

MODUL: AUSBILDUNG IM BETRIEB

MODUL: AUSBILDUNG IM BETRIEB MODUL: AUSBILDUNG IM BETRIEB Lehrbrief nach den staatlichen Fortbildungsordnungen und Rahmenplänen (DIHK) PRÜFUNGSWISSEN FÜR MEISTER UND FACHWIRTE LERNGRAFIKEN, DEFINITIONEN UND PRAXISFÄLLE LERNERFOLGSKONTROLLEN

Mehr

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung 68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das

Mehr

Ausbildungsregelung über die. 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft

Ausbildungsregelung über die. 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. vom 27. März 2012 - Az.:

Mehr

Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen

Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen 1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen

Mehr

Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen

Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen 1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen

Mehr

Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen

Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen 1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen

Mehr

Methoden betrieblicher Ausbildung Organisatorisches

Methoden betrieblicher Ausbildung Organisatorisches Methoden betrieblicher Ausbildung Organisatorisches Dozenten: Prof. Dr. I. Kettschau i kettschau@fh muenster.de H. Richtarsky heinz.richtarsky@hwk muenster.de S. sandra.mester@fh muenster.de Veranstaltungstermine:

Mehr

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan

Mehr

Die perfekte Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung.Teil 3

Die perfekte Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung.Teil 3 Ausbildung René Pflüger Die perfekte Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung.Teil 3 Vorbereitung auf die praktische Ausbildereignungsprüfung Prüfungsvorbereitung Vorwort Das vorliegende Werk soll

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Verwaltungsgrundsätze der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (Stand

Verwaltungsgrundsätze der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (Stand Verwaltungsgrundsätze der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (Stand 12.01.2007) Vorbemerkungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der außerbetrieblichen

Mehr

Der Weg zu einer neuen Ausbildungsordnung

Der Weg zu einer neuen Ausbildungsordnung Der Weg zu einer neuen Ausbildungsordnung Tagung Fulda - 2. und 3.12.2014 Den ökologischen Landbau in die landwirtschaftliche Berufsausbildung integrieren Andreas Heym, Ref. 414, BMEL, www.bmel.de Rechtsrahmen

Mehr

Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Bildung und Forschung. Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Bildung und Forschung www.bmbf.de Überblick: 1. Hintergrund 2. Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung 3. BNE-Prozess im Weltaktionsprogramm

Mehr

Positionen und Forderungen der DGB-Jugend zur BBiG-Novellierung. DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend und Jugendpolitik

Positionen und Forderungen der DGB-Jugend zur BBiG-Novellierung. DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend und Jugendpolitik Positionen und Forderungen der DGB-Jugend zur BBiG-Novellierung DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend und Jugendpolitik Übersicht 1. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) was ist das und was hat das mit mir zu tun?

Mehr

Das (Berufs-)Bildungssystem

Das (Berufs-)Bildungssystem 3. Das (Berufs-)Bildungssystem Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland Elementarbereich: Primärbereich: Sekundärbereich: Tertiärbereich: Quartärbereich: Kindergärten Grundschulen z. B. Hauptschulen,

Mehr

Empfehlung zu Umfang und Organisation des Berufsschulunterrichts sowie zur Beurlaubung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern 1

Empfehlung zu Umfang und Organisation des Berufsschulunterrichts sowie zur Beurlaubung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern 1 BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK, BESCHLUSS-NR. 326 Empfehlung zu Umfang und Organisation des Berufsschulunterrichts sowie zur Beurlaubung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern 1 (Beschluss der Kultusministerkonferenz

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 20 UE 20 UE 13 UE Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 20 UE 20 UE 13 UE Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen 00 U.-Std. Intensiv- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 20 UE 20 UE UE Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen 7 UE SEST Ziele und Aufgaben der Berufsausbildung

Mehr