LIEFERANTENKODEX DER VETTER PHARMA-FERTIGUNG GMBH & CO. KG
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- Bella Geisler
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1 LIEFERANTENKODEX DER VETTER PHARMA-FERTIGUNG GMBH & CO. KG Vetter ist einer der führenden Pharmadienstleister für die klinische Entwicklung und kommerzielle Fertigung von parenteralen Medikamenten. Das Unternehmen ist auf die aseptische Abfüllung von Spritzen, Karpulen und Vials spezialisiert. Vetter unterstützt in allen Produktlebenszyklen von der präklinischen Entwicklung über die behördliche Zulassung bis hin zur Versorgung des Weltmarkts. In der klinischen Entwicklung steht der Pharmadienstleister seinen Kunden in Ravensburg sowie in Chicago (USA) zur Seite. Für eine hohe Produktionsqualität setzt Vetter u.a. auf sehr gute Lieferantenbeziehung und stellt hohe Anforderung an ihre Lieferanten. Für Vetter spielen nicht nur Leistung, Qualität, Markt, Region, Innovation und Kosten eine wesentliche Rolle, sondern auch ökologische und gesellschaftliche Aspekte wie die Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention, Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Aus diesen Gründen hat Vetter einen Lieferantenkodex erarbeitet, der den Mindeststandard an Werten und Grundsätzen für die Geschäftsbeziehungen mit einem Lieferanten setzt. Die Einhaltung dieser Faktoren fließt in die Lieferantenauswahl wie auch -bewertung ein. Dieser Lieferantenkodex wird mit dem Lieferanten vertraglich vereinbart. Durch die vertragliche Vereinbarung des Lieferantenkodex verpflichtet sich dieser zur Einhaltung der darin vereinbarten Richtlinien und Grundsätze. Ethische Grundsätze Zu den wesentlichen Prinzipien des Lieferantenkodex zählen die Einhaltung der jeweils national geltenden Gesetze sowie die Einhaltung der Menschenrechte, der Chancengleichheit, der Transparenz sowie eine eindeutige Position im Kampf gegen Diskriminierung, Bestechlichkeit und Korruption. Hierbei orientiert sich Vetter an den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, an Gesundheits- und Sicherheitsstandard, an den Vorgaben der Internationalen Organisation der Normung (ISO) unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze und Rechtsformen und erwartet selbiges von ihren Lieferanten. Seite 1 von 5
2 A. Menschenrechte und Arbeitnehmerechte 1. Kinderarbeit Vetter erwartet, dass ihre Lieferanten keine Kinderarbeit dulden und diese verbieten, das heißt insbesondere keine Kinder unter 15 Jahren beschäftigen. Der Lieferant darf Kinder zwischen 13 und 15 Jahren nur dann leichte Arbeiten verrichten lassen, wenn dies nationale Gesetze oder Regelungen zulassen und wenn der Minderjährige dadurch nicht daran gehindert wird, der allgemeinen Schulpflicht oder Ausbildung nachzukommen und die Beschäftigung nicht seiner Gesundheit oder Entwicklung schadet. 2. Diskriminierung Vetter erwartet von ihren Lieferanten die Förderung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung und die Unterbindung von Diskriminierung bei der Einstellung oder Beschäftigung von Arbeitnehmern, bei der Beförderung oder Gewährung von Ausund Weiterbildungsmaßnahmen. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ethnischer Zugehörigkeit, Ehestand, Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder Arbeitnehmervereinigung benachteiligt werden. 3. Zwangsarbeit/Sklaverei Vetter erwartet von ihren Lieferanten, dass diese keine Zwangsarbeiter oder andere unter Druck verpflichteten Arbeitskräfte einsetzen oder in anderer Form hiervon profitieren. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaften gehalten werden. 4. Arbeitszeiten, Vergütung und Vereinigungsfreiheit Vetter erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung der nationalen Gesetze bezüglich der Rechte der Mitarbeiter, der Arbeitszeit sowie der Vergütung, insbesondere die Zahlung der geltenden Mindestlöhne und die Einhaltung der tarifvertraglichen Urlaubsregelungen. Der Lieferant soll die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. 5. Verbot der Schwarzarbeit Vetter erwartet von ihren Lieferanten, dass deren Mitarbeiter, soweit erforderlich, im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und eines Aufenthaltstitels sind. Sollten Seite 2 von 5
3 ausländische Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und/oder Schrift nicht ausreichend mächtig sein, ist der Lieferant verpflichtet, eine mit der Sprache der ausländischen Mitarbeiter sowie der deutschen oder englischen Sprache vertraute Person zu stellen, die während der Ausführung der Tätigkeit jederzeit erreichbar ist. B. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit/Umweltschutz Vetter legt Wert auf Umwelt- und Gesundheitsschutz. Vetter ist deshalb EHSzertifiziert nach ISO und Der Lieferant hat sämtliche Arbeitssicherheits- Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten. Hierzu ist der Lieferant angehalten, ebenfalls ein zertifiziertes Management System zu implementieren und aufrechtzuerhalten, welches die Einhaltung sämtlicher Umwelt- und Gesundheitsbestimmungen gewährleistet. Insbesondere ist auf Nachfolgendes zu achten: - Vermeidung des Einsatzes umwelt- bzw. gesundheitsgefährdender Stoffe - Einsatz nachhaltiger Rohstoffe - Recyclingfähigkeit und Langlebigkeit sowie Wiederverwendbarkeit der Materialien - Umweltfreundliche Entsorgung - Anerkannte Umweltzeichen, umweltfreundliche Verpackungen - die Eindämmung von tatsächlichen und potenziellen Arbeitssicherheitsrisiken - die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen oder zu vermeiden. C. Verhalten im geschäftlichen Umfeld 1. Verbot von Korruption und Bestechung/Geldwäsche Vetter erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption und der einschlägigen Anti- Korruptionsgesetze. Insbesondere haben die Lieferanten dies auch in den Geschäftsbeziehungen zu ihren Subunternehmer oder Vertretern sicherzustellen und keine Vorteile Vetter Mitarbeitern oder diesen nahestehende Dritte mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren und keine Korruption zu tolerieren. Ferner erwartet Vetter die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention. Seite 3 von 5
4 2. Einladungen und Geschenke Vetter erwartet von ihren Lieferanten, dass sie Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an Vetter Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Die Lieferanten haben ebenfalls das Fordern von unangemessenen Vorteilen zu unterlassen. 3. Vermeidung von Interessenkonflikten Vetter erwartet von ihren Lieferanten, dass die Entscheidung für eine Geschäftsbeziehung mit Vetter auf rein sachlichen Kriterien beruht und dass Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen von Anfang an vermieden werden. 4. Freier Wettbewerb Vetter erwartet von ihren Lieferanten einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung der jeweils geltenden Kartellgesetze. Darüber hinaus sollen die Lieferanten keine kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern treffen, sich hieran beteiligen oder in sonstiger Weise nutzen oder eine etwaige vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen. 5. Planung betrieblicher Kontinuität Vetter erwartet von ihren Lieferanten die Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität und Maßnahmen betriebliche Störungen zu verhindern und vorzubeugen, damit die Lieferkette bei etwaigen Katastrophen (z.b. Naturkatastrophen, Terrorismus, Computerviren, Erkrankungen, Pandemien, Infektionskrankheiten) geschützt ist. 6. Sublieferanten Vetter erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die hierin verankerten Prinzipien und Grundsätze bei der Auswahl ihrer Sublieferanten beachten und den Sublieferanten anhalten, diese Mindeststandards ihrem Handeln zugrunde zu legen. Der Lieferant ist für seine eigene Lieferkette verantwortlich. 7. Abgrenzung zu Scientology Vetter distanziert sich ausdrücklich von Scientology. Vetters Lieferanten, insbesondere Trainer dürfen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (z. B. der Technologie zur Führung eines Unternehmens) arbeiten oder lehren und/oder Schulungen, Kurse oder Seminare bei Vetter oder für Vetters Mitarbeiter nach der o. Seite 4 von 5
5 g. Technologie durchführen und/oder selbst Schulungen, Kurse, Seminare besuchen, besucht haben und/oder hierfür werben. Vetter erwartet von ihren Lieferanten, dass sie keine Mitglieder der IAS (International Assosication of Scientologists) oder anderen Scientology Organisationen sind. D. Überprüfung der Einhaltung des Lieferantenkodex Vetter behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen aus diesem Vetter Lieferantkodex zu überprüfen und zu kontrollieren. Darüber hinaus können zusätzlich in Abstimmung mit dem Lieferanten Audits vor Ort von Vetter durchgeführt werden. Jeder Verstoß gegen die im Vetter Lieferantenkodex genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet und wird bei der Lieferantenbewertung berücksichtigt. Bei schweren Verstößen oder Nichteinhaltung der hier niedergelegten Mindeststandards und das Nichtumsetzen von Verbesserungsmaßnahmen, die zur Einhaltung des Lieferantenkodex führen, behält sich Vetter nach Setzen einer angemessenen Frist das Recht vor, außerordentlich fristlos zu kündigen. Ravensburg, Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG Seite 5 von 5
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