Fallbeispiele Anmeldung / Abmeldung / Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung

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1 Fallbeispiele Anmeldung / Abmeldung / Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung Abkürzungen: AN = Arbeitnehmer HAG = Hauptarbeitgeber / Hauptbeschäftigungsverhältnis NAG = Nebenarbeitgeber / Nebenbeschäftigungsverhältnis Allgemeine Hinweise: Die Schnittstellendokumentation mit XML-Beispielen ist im ELSTER- Downloadbereich für Entwickler abrufbar Die ELStAM werden bei einer Anmeldung innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung gestellt (siehe FAQ) Um die richtige Verarbeitungsreihenfolge zu garantieren, ist Folgendes zu beachten: o Bei Abmeldung ist der Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses mit im Datensatz zu liefern (Pflichtfeld) o An- und Abmeldungen dürfen nicht in einem Transfer enthalten sein 1. Anmeldung Anmeldung am Tag des Beginns der Beschäftigung Anmeldung vor Beginn der Beschäftigung Anmeldung nach Beginn der Beschäftigung kein HAG vorhanden / bisheriger HAG hat abgemeldet HAG vorhanden / bisheriger HAG hat noch nicht abgemeldet zwischen Beginn der Beschäftigung und Anmeldedatum liegen nicht mehr als sechs Wochen (Kulanzregelung) zwischen Beginn der Beschäftigung und Anmeldedatum liegen mehr als sechs Wochen Korrektur einer erfolgten Anmeldung keine Beschäftigung aufgenommen Anmeldedatum vor Beginn der Beschäftigung Anmeldedatum nach Beginn der Beschäftigung Abmeldung Abmeldung am Tag der Beendigung der Beschäftigung Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung Abmeldung nach Beendigung der Beschäftigung Abmeldung mit falscher Angabe des Beschäftigungsbeginns Korrektur einer erfolgten Abmeldung Beschäftigung wurde nicht beendet Abmeldedatum vor Ende der Beschäftigung Anmeldedatum nach Ende der Beschäftigung Tod des Arbeitnehmers Wechselfälle Wechsel von HAG zu NAG Grundfall Meldung vor dem Wechsel des Beschäftigungsvehältnisses Meldung nach dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses Wechsel von NAG zu HAG Wechsel von NAG zu NAG... 10

2 1. Anmeldung 1.1. Anmeldung am Tag des Beginns der Beschäftigung AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am AN an mit: 1.2. Anmeldung vor Beginn der Beschäftigung AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am AN an mit: Fehlermeldung: keine Anmeldung vor Beschäftigungsbeginn möglich 1.3. Anmeldung nach Beginn der Beschäftigung kein HAG vorhanden / bisheriger HAG hat abgemeldet AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am AN an mit: HAG vorhanden / bisheriger HAG hat noch nicht abgemeldet zwischen Beginn der Beschäftigung und Anmeldedatum liegen nicht mehr als sechs Wochen (Kulanzregelung) AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am AN an mit:

3 Dem bisherigen HAG wird in der Änderungsliste Juni ab dem Stkl VI mitgeteilt zwischen Beginn der Beschäftigung und Anmeldedatum liegen mehr als sechs Wochen AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am AN an mit: Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem Für den Zeitraum zwischen dem und dem erhält der Arbeitgeber keine ELStAM mitgeteilt Korrektur einer erfolgten Anmeldung keine Beschäftigung aufgenommen HAG meldet am AN an mit: Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde. HAG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum Anmeldedatum vor Beginn der Beschäftigung HAG meldet am AN an mit:

4 Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich das Beschäftigungsverhältnis erst zum aufgenommen wurde. HAG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum HAG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem Anmeldedatum nach Beginn der Beschäftigung HAG meldet am AN an mit: Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich das Beschäftigungsverhältnis bereits zum aufgenommen wurde. HAG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum

5 HAG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem Abmeldung 2.1. Abmeldung am Tag der Beendigung der Beschäftigung AN hört bei HAG zum auf, er war beschäftigt seit dem HAG meldet am AN ab mit: 2.2. Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung keine Abweichung zu Abmeldung nach Beendigung der Beschäftigung keine Abweichung zu Abmeldung mit falscher Angabe des Beschäftigungsbeginns AN hört bei HAG zum auf, er war beschäftigt seit dem HAG meldet am AN ab mit: - Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses Fehlermeldung: Zur Abmeldung konnte kein passendes Beschäftigungsverhältnis gefunden werden 2.5. Korrektur einer erfolgten Abmeldung Beschäftigung wurde nicht beendet HAG meldet am AN ab, er war beschäftigt seit dem :

6 Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wurde. HAG meldet am AN an mit: Abmeldedatum vor Ende der Beschäftigung HAG meldet am AN ab mit: Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich das Beschäftigungsverhältnis erst zum beendet wurde. HAG meldet am AN an mit: HAG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum

7 Anmeldedatum nach Ende der Beschäftigung HAG meldet am AN ab mit: Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich das Beschäftigungsverhältnis bereits zum beendet wurde. Der Arbeitgeber kann mit den vorhandenen Daten die korrekte Besteuerung durchführen. Eine elektronische Korrektur ist nicht erforderlich Tod des Arbeitnehmers Im Todesfall ist durch den AG keine Abmeldung erforderlich. Die Mitteilung darüber erhält die Finanzverwaltung durch die zuständige Meldebehörde. Der AG erhält automatisch in der nächsten Änderungsliste zu diesem AN den Hinweis keine Abrufberechtigung. 3. Wechselfälle Betrachtet wird der Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber. Wenn ein weiterer Arbeitgeber beteiligt ist, besteht die Möglichkeit, dass durch die Anmeldung des weiteren Arbeitgebers zwischenzeitlich eine Änderungsliste mit Stkl VI ausgegeben wurde. Andere Beziehungen ergeben sind nicht Wechsel von HAG zu NAG AN möchte von einem Hauptarbeitsverhältnis in ein Nebenarbeitsverhältnis zum wechseln. Er ist beschäftigt seit dem Grundfall HAG meldet am AN ab mit:

8 AG meldet am AN an mit: Meldung vor dem Wechsel des Beschäftigungsvehältnisses HAG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum AG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem Anschließend stellt AG fest, dass tatsächlicher Wechsel zum erfolgt ist. Fehlerhafte Anmeldung wird rückgängig gemacht: AG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum AG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung

9 Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem korrekte Anmeldung wird vorgenommen: AG meldet am AN ab mit: - Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses AG meldet am AN an mit: Meldung nach dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses HAG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum AG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem AG stellt am fest, dass tatsächlicher Wechsel zum erfolgt ist. Fehlerhafte Anmeldung wird rückgängig gemacht: AG meldet am AN ab mit:

10 - Ende der Beschäftigung Beginn des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum AG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem korrekte Anmeldung wird vorgenommen: AG meldet am AN ab mit: AG meldet am AN an mit: 3.2. Wechsel von NAG zu HAG Der Wechsel von Nebenarbeitsverhältnis zu Hauptarbeitsverhältnis entspricht den oben stehenden Abläufen (3.1, jeweils Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis vertauscht) und wird daher nicht explizit beschrieben Wechsel von NAG zu NAG Die An- und Abmeldung innerhalb eines bestehenden Nebenarbeitsverhältnisses ist zur Zeit erforderlich, wenn sich die Höhe des Freibetrages nach 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG ( Hinzurechnungsbetrag ) verändert hat.

11 Im Beispielsfall hat sich am Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nichts geändert, jedoch wurde im Februar 2013 ein Freibetrages nach 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG beantragt (Freibetrag gilt ab dem ). Der Arbeitnehmer ist bereits angemeldet, das Beschäftigungsverhältnis besteht seit dem AG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Rückmeldung der Abmeldebestätigung zum AG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung Rückmeldung der Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab dem

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