Grundsätze für eine ökologische Umgebungsgestaltung bei Bauprojekten in Illnau-Effretikon

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1 Grundsätze für eine ökologische Umgebungsgestaltung bei Bauprojekten in Illnau-Effretikon 1 Besondere Naturwerte auf dem Baugrundstück sollen möglichst erhalten bleiben. Bei Objekten, die im Anhang Naturwerte zur BZO festgehalten sind, besteht Erhaltungspflicht. Falls das Bauprojekt dadurch übermässig erschwert würde, ist der Naturwert nach Absprache mit der Stadt gleichwertig zu ersetzen. 2 Die Umgebung soll vielfältig strukturiert, naturnah und vorwiegend mit einheimischen Wildpflanzen gestaltet werden (ökologischer Ausgleich gemäss NHG/NHV).* 3 Das Terrain soll für Tiere (z. B. Igel) möglichst durchlässig sein. Das heisst: Mauern ohne Durchgänge und hohe Stufen vermeiden; Schächte sichern, damit sie für Tiere (z. B. Amphibien) nicht zu Fallen werden. 4 Die Beläge sollen möglichst sickerfähig sein. 5 Es ist sicherzustellen, dass die ökologischen Strukturen langfristig erhalten und fachgerecht gepflegt werden. Die Bewohnerschaft ist deshalb einzubeziehen.** * Als einheimische Wildpflanzen-Arten gelten grundsätzlich all diejenigen Pflanzen, die in der Region seit der letzten Eiszeit spontan eingewandert sind oder unbeabsichtigt durch die Menschen eingeschleppt wurden und sich ohne Zutun des Menschen fortpflanzen. Referenz: In der Flora Helvetica (Lauber + Wagner) genannte Arten, soweit sie nicht als "Gartenflüchtlinge", "aus Gärten verwildert", "Parkbaum", "Zierstrauch", "kultiviert", "angepflanzt" oder "Kulturpflanze" bezeichnet sind bzw. auf der Schwarzen oder Watch-list der SKEW figurieren. ** Je nach Struktur der Siedlung bietet sich ein einfacher Informationsanlass oder ein Mitwirkungsprozess an.

2 Vorgaben für die ökologischen Ausgleichsflächen und die Bepflanzung Blütenangebot Auf mindestens 20 Prozent der Umgebungsfläche sind ökologisch hochwertige Blütenangebote zu schaffen: Blumenwiesen, Hochstaudenfluren (z. B. Gehölzsäume) sowie Ruderalflächen (z.b. entlang Hausmauern, Wegen und Restflächen). Es dürfen dazu nur einheimische Wildarten verwendet werden. Als Grundlage sind geeignete magere Substrate wie Rohboden, Sand und Kies zu wählen. Zu dieser Struktur zählen nur Flächen, die höchstens punktuell mit Sträuchern bepflanzt sind. Näheres zu den Blütenflächen im Anhang 1 Bäume und Sträucher Die Gehölze sollen zu mindestens 2/3 aus standortgerechten einheimischen Arten (keine Sorten, Ausnahme: Hochstamm-Obstbäume) bestehen. Hecken sollen eine möglichst vielfältige Artenzusammensetzung aufweisen. Bei Schnitthecken zählt 1 Laufmeter als 1 Pflanze. Eine Liste einheimischer standortgerechter Arten findet sich im Anhang 2 Gehölze, die auf den Listen IVa (Schwarze Liste) und IVb (Watch-list) der invasiven Arten stehen, dürfen nicht gepflanzt werden, siehe Nisthilfen und Schlupfwinkel Empfohlen sind auch Nist- und Versteckmöglichkeiten für Kleintiere: Stein- und Asthaufen, Vogel- und Fledermauskästen, Wildbienenhäuser, Feuchtbiotope, siehe (infonet/bauen und Vögel), (Service/Merkblätter) Flachdächer Flachdächer (bis zu 10 Prozent Neigung) sind gemäss BZO zu begrünen, sofern sie nicht als Terrasse dienen. Der Aufbau muss gewissen Qualitätsanforderungen genügen, damit die Dächer ihre ökologische Funktion erfüllen. Insbesondere soll sich ein vielfältiger dauerhafter Bewuchs einstellen. Anforderungen siehe Anhang 3 Angaben auf dem Umgebungsplan Die anrechenbaren Blütenflächen (Typus und Saatgut) müssen auf dem Umgebungsplan eingezeichnet und ihr Flächenanteil ersichtlich sein (Anzahl Aren in Bezug zur Gesamtfläche des Umschwungs). Die Pflanzliste muss Anzahl und Art der einheimischen Strauch- und Baumarten bzw. der Strauch- und Baumsorten enthalten. Im Plan sind auch die wichtigsten Pflegegrundsätze zur langfristigen Sicherung der ökologischen Strukturen zu vermerken.

3 Blumenwiese Standort: Empfohlen auf Flächen, die keiner Nutzung dienen oder an Böschungen. Auch an Gehölzrändern geeignet Anhang 1 auf sandig-kiesigem Rohboden, kein Humus April bis Mitte Juni (Verlust an Blumenarten bei späteren Saaten) Saatgutmischungen mit 100 % Inland-Ökotypen, z.b. Original CH-G, OH-ch Naturflora oder Flora Suisse. Siehe auch Merkblatt (A-Z / Gartenberatung) Säuberungsschnitt im Ansaatjahr, danach 1 Schnitt im Frühsommer, 1 Schnitt im Herbst. An wechselnden Standorten Wieseninseln bis im Frühjahr stehen lassen (als Samen-Nahrung für Vögel, Überwinterungsort für Raupen): Mit Balkenmäher oder (Motor-)Sense mähen. Saumgesellschaft Standort: Empfohlen entlang Hecken und Gewässern, an halbschattigen, feuchten Standorten auf sandig-kiesigem Rohboden, kein Humus Mitte April bis Mitte Juni (Verlust an Blumenarten bei späteren Saaten) Saatmischung Hochstaudenflur, z. B. UFA-Hochstaudenflur CH-G Säuberungsschnitt im Ansaatjahr, danach 1 Schnitt im Herbst auf Hälfte der Fläche, andere Hälfte im Folgejahr usw. Mit Balkenmäher oder (Motor-)Sense mähen. Problempflanzen jäten (Neophyten, Ackerkratzdistel) Ruderalfläche Standort: Empfohlen entlang von Gebäuden, Wegen, auf Restflächen auf Wandkies, Schotter; Unterlage: Rohboden, kein Humus bevorzugt April bis Mitte Juni, aber auch im Herbst möglich Saatmischung UFA-Ruderalflora CH Säuberungsschnitt im ersten Jahr, danach Schnitt von 2/3 der Fläche im Herbst, Rest im Frühling (Samen-Nahrung für Vögel, Überwinterungsort für Raupen). Mit Balkenmäher oder (Motor-)Sense mähen. Problempflanzen jäten (Berufkraut, kanad. Goldrute, Winde, Ackerkratzdistel)

4 Sträucher Anhang 2 Felsenbirne Amelanchier ovalis Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Weissdorn Crataegus laevigata Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Stechpalme Ilex aquifolium Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Alpen-Heckenkirsche Lonicera Alpigena Schwarzdorn Prunus spinosa Alpen-Johannisbeere Ribes alpinum Stachelbeere Ribes uva-crispa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Faulbaum Rhamnus frangula Hundsrose Rosa canina Bereifte Rose Rosa glauca Hängende Rose Rosa pendulina Bibernellrose Rosa pimpinella Weinrose Rosa rubiginosa Rosa vosagiaca Vogesenrose Ohrweide Salix aurita Purpurweide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Bäume Grau-/Schwarzerle Feldahorn Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Hänge-Birke, Weiss-Birke Hagebuche, Hainbuche Zitterpappel, Aspe, Espe Vogelkirsche, Wildkirsche Traubenkirsche Wildbirne Wildapfel Hochstamm-Obstbäume Salweide Lavendelweide Reifweide Vogelbeere, Eberesche Elsbeere Speierling Eibe Winter-Linde Sommer-Linde Berg-Ulme Für Formhecke geeignet Alnus incana/glutinosa Acer campestre Acer platanoides Acer pseudoplatanus Betula pendula Carpinus betulus Populus tremula Prunus avium Prunus padus Pyrus pyraster Malus sylvestris Salix caprea Salix eleagnos Salix daphnoides Sorbus aucuparia Sorbus torminalis Sorbus domestica Taxus baccata Tilia cordata Tilia platyphyllos Ulmus glabra Wirtspflanze für Feuerbrand (nicht in Nähe Obstgarten pflanzen)

5 Anhang 3 Flachdach-Begrünung Ein gutes extensiv begrüntes Flachdach erfüllt folgende Ziele: Es unterstützt die bauliche Dämmung gegen Kälte und Hitze Es verlängert die Lebensdauer des Dachs massiv Es hält Regenwasser zurück und entlastet damit die Kanalisation Es verbessert das Mikroklima im Siedlungsraum Es bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere Erforderliche Schichttiefe: Um einen vielfältigen und dauerhaften Bewuchs sicherzustellen, braucht es in unserem Klima eine minimale durchschnittliche Schichttiefe des Substrats von 10 cm. Das Substrat soll ein hügeliges Relief erhalten, damit Pflanzen während einer langen Trocken- oder Nasszeit auf Hügeln überleben und sich danach wieder ausbreiten können. Zielwerte Die gesamte Wasserrückhaltekapazität soll mindestens 45l/m2 betragen Das Volumen des pflanzenverfügbaren Wassers soll bei mindestens 25l/m2 liegen Empfehlung für Wahl des Substrats Aus ökologischer Sicht ist natürlicher Boden aus der Umgebung oder Recycling-Erde das beste Substrat. Wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein pumpbares Substrat gewählt, sollte darauf geachtet werden, dass es neben Lava-Bims auch Sand-Kies und Kompost enthält. Ansaat Beste Ansaatzeit April bis Mitte Juni. Dach-Samenmischung mit Inland- Ökotypen, z. B. UFA-Dachkräuter 49-CH oder OH-ch Dachgartenkräuter. Bei Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist auf niedrigen Wuchs zu achten, z. B. UFA-Dachkräuter 17-CH oder Flachdach Extensiv. SFG-Gründachlabel Gründachlabel Die gute Qualität eines extensiven Gründachs ist garantiert, wenn es gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Fachvereinigung Gebäudebegrünung (SFG) ausgeführt wird. Auf dem Markt sind einige Standard-Begrünungssysteme erhältlich, welche die Anforderungen des Gründachlabels erfüllen. Beim Sekretariat der SFG können Ausschreibungstexte angefordert werden: SFG, Seestrasse 49A, 3604 Thun, Tel

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