Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth

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1 Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth Vorlagen-Nr.: Az.: Vorausgegangene Vorlage: GR 102/09-ö /96 vom Gremium: Zweck: Art: Datum: GR Beschluss Öffentlich Dezernat: Amt: Abteilung: Sachbearbeiter: II Pfingsttag Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach 45 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung zur Erweiterung der Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten Millert und Neugreuth (Einbeziehung der Nürtinger Straße bzw. der Florianstraße in die bestehenden Tempo-30-Zonen). 2. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs in der Wiener Straße und in der Budapester Straße. Ziel: Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands. Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Wohngebieten Millert und Neugreuth sowie vor dem Schulzentrum Neugreuth. Auswirkungen auf: Finanzen Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen: ja (s. Anlage 0); nein Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder außerplanmäßige Ausgaben notwendig: ja, insgesamt Euro; nein Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme: ; ist Teil einer Gesamtmaßnahme: Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme belastet entlastet den städtischen Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2009 bis 2012 mit voraussichtlich insgesamt: 9.000,- Euro (Falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes (Investitions-und Folgekosten) genannt. Ev. Einnahmen sind dabei berücksichtigt. Personal - - Kinder, Familie, Senioren Umwelt und Verkehr Wirtschaft und Tourismus

2 Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Wohngebieten Millert und Neugreuth. Abbau des Schilderwaldes. - Sachverhalt: In den Jahren 1990 / 1991 wurden alle Wohngebiete Metzingens mit Ausnahme des Stadtkerns zu Tempo 30-Zonen erklärt. Ausgenommen blieb nur das klassifizierte Straßennetz (Bundes-, Landesund Kreisstraßen). Am hat der Gemeinderat der Stadt Metzingen beschlossen, dass in den Wohngebieten Millert und Neugreuth die Nürtinger Straße und die Florianstraße aus den bestehenden Tempo 30- Zonen herausgenommen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde durch Zeichen 274 StVO (Straßenverkehrsordnung) auf 40 km/h festgelegt. Bereits im November 1996 äußerte das Regierungspräsidium Tübingen erhebliche Bedenken gegen die geplante Regelung. Nach 45 Abs. 1 StVO müssen konkrete Verkehrssicherheitsdefizite eine Herabsetzung der Regel-Innerortsgeschwindigkeit sachlich rechtfertigen. Die Straßenverkehrsordnung sieht im Innerortsbereich nur Tempo 50 oder Tempo 30 vor. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht. Das heißt, dass nur an einzelnen Stellen, an denen eine besondere Gefahr besteht z. B. Unfallhäufungen in Kurvenbereichen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h erfolgen kann. Die Ausweisung ganzer Streckenabschnitte oder Straßenzüge mit Tempo 40 ist daher nicht zulässig. Bereiche in denen in der Vergangenheit Tempo 40 angeordnet wurde, können deshalb rechtlich nicht mehr gehalten werden. Das Regierungspräsidium Tübingen wie auch die Polizeidirektion Reutlingen haben die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Metzingen mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen. Auch in andere Gemeinden im Kreis Reutlingen bei denen es vereinzelt noch solche Regelungen gibt, wurden diese moniert. Die Verkehrskommission der Stadt Metzingen hat in Ihrer Sitzung vom über dieses Thema beraten. Zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands schlägt die Verkehrskommission folgende Regelung vor: Das Wohngebiet Millert soll mit der Nürtinger Straße komplett als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden. Ebenso das Wohngebiet Neugreuth mit der Florianstraße. Lückenloser Übergang in eine Einzelregelung Tempo 30 in der Neugreuthstraße im Bereich der Schulen mit einer zeitlichen Begrenzung (Montag Samstag, 06:00 18:00 Uhr). Die Verkehrszeichen (VZ 136 StVO Achtung Kinder, VZ 274 Tempo 30 ) und die Zusatzinformationen sollen gemeinsam auf einer Trägertafel angebracht werden. Die Vorfahrtsregelung wird sich ändern. Nürtinger Straße und Florianstraße werden dann nicht mehr vorfahrtsberechtigt sein. Im gesamten Wohngebiet wird Rechts-vor-Links gelten. Die allgemeine Verkehrssicherheit wird in den Wohngebieten als auch im Bereich der Schulen erhöht. In der Neugreuthstraße ist eine Einzelbeschilderung sinnvoll, da es hier nur eine einseitige Bebauung gibt. Die vorgeschlagene Beschilderung würde zudem die Akzeptanz der Pkw-Fahrer erhöhen. Nachteile durch die neue Regelung würden für den Bus-Linienverkehr nicht entstehen. Positiver Nebeneffekt wäre ein Abbau des Schilderwalds. Im gleichen Zuge können auch die Wiener Straße und die Budapester Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Bauplanungsrechtlich war dies bereits so vorgesehen. Die Straßen verfügen über die erforderlichen baulichen Voraussetzungen. Ausgewiesene Parkflächen (Parktaschen) sind ebenfalls vorhanden

3 Die Verkehrskommission war am vor Ort und hat sich ein Bild von der Situation gemacht. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in der Wiener Straße und in der Budapester Straße wird von der Verkehrskommission befürwortet. Zeitliche Umsetzung: Voraussichtlich im Frühjahr 2010 wegen den erforderlichen Markierungsarbeiten, die nur bei guter Witterung durchgeführt werden können. Anlagen: Finanzielle Auswirkungen (Anlage 0) Verkehrszeichenplan (Anlage 1) - 3 -

4 Finanzielle Auswirkungen im aktuellen Finanzplanungszeitraum 2009 bis 2012 *) Für das Projekt/die Maßnahme können Zuschüsse in Anspruch genommen werden: ja nein Für das Projekt/die Maßnahme ist eine Kostenbeteiligung Dritter vorgesehen: ja nein 0 0 Anlage 0 (Falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes genannt. Eventuelle Einnahmen sind berücksichtigt.) (einmalige davon sind bereits im Hauhaltsbzw. Finanzplan berücksichtigt Kosten, Zeitraum Erläuterung der Ausgaben Investitionskosten; etc.) Planansatz Haushaltsstelle(n) 2009 xxx xxxx.9xxx.000-xxxx 2010 xxx xxxx.9xxx.000-xxxx 2011 xxx xxxx.9xxx.000-xxxx 2012 xxx xxxx.9xxx.000-xxxx Zwischensumme VMH 2009 bis 2012 Vermögenshaushalt (VMH) Zeitraum Verwaltungshaushalt (VWH) Erläuterung der Ausgaben (laufende Kosten, Folgekosten, etc.) davon sind bereits im Hauhaltsbzw. Finanzplan berücksichtigt Planansatz Haushaltsstelle(n) 2009 Kosten für Verkehrszeichen und Markierungen Montage und Demontage der Verkehrszeichen xxx xxxx.xxxx xxx xxxx.xxxx xxx xxxx.xxxx.000 Zwischensumme VWH 2009 bis Gesamtsumme VMH und VWH 2009 bis Die Umsetzung der Maßnahme führt in den Jahren 2009 bis 2012 zu einer insgesamten finanziellen BELASTUNG des Stadthaushaltes in Höhe von: Davon ist über den aktuellen Haushalts- und Finanzplan für 2009 bis 2012 bereits berücksichtigt: Das bedeutet eine UNTERDECKUNG gegenüber Haushalts- und 0 *) In dieser Übersicht sind keine Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt. Bei Folgekosten wie z.b. Wartungs-/Unterhaltungs- und Betriebskosten sind Durchschnittswerte angesetzt. (Bei größeren Vorhaben wird vor Baubeschluss eine vollständige Investitons- und Folgekostenberechnung erstellt.)

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