Die neuen ERA (Empfehlungen für. Radverkehrsführung auf der Strecke und im Verkehrsknoten

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1 Die neuen ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) Radverkehrsführung auf der Strecke und im Verkehrsknoten Peter Gwiasda, VIA e.g. Köln Folie 1

2 Technisches Regelwerk Die Hierarchie der Regelwerke der FGSV (Stadtstraßen) RASt RAL RiLSA RIN... EFA (Landstraßen) ERA (Signalisierung) EAÖ (integrierte Netzgestaltung) EAR (Fußgänger) (Radverkehr) (ÖPNV) (Parken) (weitere)... (weitere) zum Radverkehr: HRaS 2. / (Radverkehr im ländlichen Raum) HSRa 2005 (Signalisierung Radverkehr) Merkblatt Fahrradwegweisung 1998 (neu 2011) Hinweise zum Fahrradparken Folie 2

3 Technisches Regelwerk Anlass für die Neufassung der ERA Harmonisierung mit neuen Regelwerken der FGSV (RIN, RASt, RAL) Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen ERA VWV-StVO (StVO noch ausgesetzt) Neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis seit der ERA 95 Gestiegene verkehrs- und umweltpolitische Bedeutung des Radverkehrs (Nationaler Radverkehrsplan ; zur Zeit wird der Nationale Radverkehrsplan fortgeschrieben. ) Ausgabe Folie 3 3

4 Technisches Regelwerk Inhaltliche Schwerpunkte Thematische h Konzentration ti auf Radverkehrskonzeption/Radverkehrsnetz Führung des Radverkehrs auf Straßen und Wegen (Entwurf, Bau, Betrieb, Qualitätssicherung) Schwerpunkt auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen und Knotenpunkten Differenzierte Herleitungsmöglichkeit der Einsatzbedingungen für die Radverkehrsführungen auf Hauptverkehrsstraßen ERA als umfassendes Regelwerk zur Planung und zum Entwurf von Radverkehrsführungen Für spezielle Themen stehen eigene Regelwerke zur Verfügung (Wegweisung, Fahrradparken, Signalisierung) Folie 4 4

5 Wahl der Führungsform Innerörtliche Wahl der Radverkehrsführung Hauptstraßen Landstraße n I Regeleinsatzbereich für Mischen auf der Fahrbahn II Regeleinsatzbereich für Schutz-streifen, Gehweg/Radfahrer frei und Radwege ohne Benutzungspflicht III Regeleinsatzbereich für Trennen (Radwege, Radfahrstreifen, Gemeinsame Geh- und Radwege) IV Trennen vom Kfz-Verkehr ist unerlässlich Tempo 30 Zonen Übergänge sind nicht als harte Grenzen zu definieren i Folie 5 5

6 Maße der Führungsformen Anforderungen an die Führungsformen des Radverkehrs Quelle: RASt Folie 6 6

7 Maße der Führungsformen Verkehrs- und Sicherheitsräume am Beispiel eines Radweges PGV PGV PGV PGV Folie 7 7

8 Maße der Führungsformen Breitenanforderungen jeweils zzgl. Sicherheitstrennstreifen Einrichtungsradweg 200m(160m) 2,00 (1,60 m) Gemeinsamer Gehund Radweg Radfahrstreifen Schutzstreifen Zweirichtungsradweg 1,85 m 1,50 m (1,25 m) 250m(200m) 2,50 (2,00 m) 4,00/3,00, m (2,50 m) V PGV Folie 8 8

9 Maße der Führungsformen PGV PGV PGV PGV Folie 9 9

10 Führungsformen im Überblick Fahrbahn Folie 10 10

11 Führungsformen im Überblick Fahrbahnführung Auch auf innerörtlichen Hauptstraßen bei Kfz-Geschwindigkeiten unter 50 km/h geeignet. Regelbreiten zwischen 6.00 und 7,00 Metern sind nicht gut geeignet. Die Fahrbahnführung kann mit Führungen ohne Benutzungspflicht kombiniert werden. PG GV Folie 11 11

12 Führungsformen im Überblick Schutzstreifen PG GV Folie 12 12

13 Führungsformen im Überblick Schutzstreifen Merkmale gemäß ERA PGV Folie 13 13

14 Führungsformen im Überblick Schutzstreifen Schutzraum für Radfahrer, der nur im Bedarfsfall ohne Gefährdung des Radverkehrs von Kfz überfahren werden darf Regelbreite 1,50 m, mindestens 1,25 m Kernfahrbahn > 450m 4,50 Unterhalb 5,50 m Kernfahrbahnbreite keine Mittelmarkierung 1,001,00 1,25-1,50m Vz 340 StVO Leitlinie als "Schutzstreifen" für Radfahrer Folie 14 14

15 Schutzstreifen t Führungsformen im Überblick Keine Breitenbegrenzung nach oben Flexible Einsatzmöglichkeit Fortsetzung der Markierung an Knotenpunkten Folie 15 15

16 Führungsformen im Überblick Schutzstreifen Änderungen in der VwV StVO (zu 2 Absatz 4) Bisherige i VwVV Änderungen (seit ) 09 Innerorts (zul. Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) In der Regel bis Kfz/24h. max. 500 Lkw/24h. Lage am rechten Fahrbahnrand Breite Schutzstreifen 1,60 m (mindestens 1,25) Innerorts (zul. Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) Keine Angaben zur Kfz-Verkehrsstärke Keine Angaben zur Lage Qualitativ: Hinreichender Bewegungsraum für Radfahrer Breite verbleibende Fahrgasse: 4,50 m 5,50 m Qualitativ: 2 Pkw sollen sich gefahrlos begegnen können; keine Obergrenze Keine Markierung an Knotenpunkten Fortsetzung der Markierung an Knotenpunkten Keine Angaben zur mittleren Leitlinie Keine mittlere Leitlinie bei Fahrgasse unter 5,50 m Folie 16 16

17 Führungsformen im Überblick Radfahrstreifen Folie 17 17

18 Führungsformen im Überblick Radfahrstreifen Quelle: ERA Folie 18 18

19 Führungsformen im Überblick Radfahrstreifen Gutes Sicherheitsniveau durch Sichtkontakt zum Kfz-Verkehr Regelbreite 1,85 m incl. Breitstrich (zzgl. Sicherheitsraum zum Parken) Keine Obergrenze der Kfz-Belastung mehr, Radfahrstreifen sind auch oberhalb von Kfz am Tag möglich. PGV PGV Folie 19 19

20 Führungsformen im Überblick Folie 20 20

21 Führungsformen im Überblick Bauliche Radwege Folie 21 21

22 Radverkehrsführung an Landstraßen Führungsformen und ihre Maße Standardmaße für Radwege außerorts Foto: Markus Lerner (BASt) Folie 22

23 Führungsformen im Überblick Bauliche Radwege ein kontroverses Thema Radwege gewährleisten objektive und subjektive Sicherheit, sofern Sicherheitsund Qualitätsstandards eingehalten werden Regelbreite 2,00 m, bei geringer Radverkehrsstärke 1,60 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen h it t t if 0,75 m (0,50 m) PGV Folie 23 23

24 Führungsformen im Überblick Bauliche Radwege an Knotenpunkten Deutliche Erkennbarkeit der Radverkehrsanlage und eindeutiger Verlauf Eindeutige Vorfahrtverhältnisse PGV An Einmündungen von Nebenstraßen und Grundstückszufahrten möglichst Rad- und Gehwegüberfahrten PGV Folie 24 24

25 Führungsformen im Überblick Radwegende Regellösung zur Auflösung eines baulichen Radweges Übergang von Radweg in Radfahrstreifen f und schließlich in Schutzstreifen Folie 25 25

26 Radwegebenutzungspflicht Anforderungen an die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht Unterschiedliche Breitenangaben nach technischem Regelwerk und VwV-StVO für bauliche Radwege ERA: bauliche Breite 2,00 m (1,60 m) VwV-StVO: lichte Breite 2,00 m (1,50 m) Technische Regelwerke: Aus verkehrsplanerischer Sicht erforderliche Breiten (Überholen soll möglich sein) VwV-StVO: Mindestanforderungen für die Anordnung der Benutzungspflicht Aber: Radweg muss unter Berücksichtigung der? gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit sein (VwV zu 2 Abs. 4 Satz 2, II) Beispiel baulicher Radweg: Bauliche Breite 1,00 m; lichte Breite < 1,50 m Folie PGV

27 Zweirichtungsradwege i Führungsformen im Überblick Innerorts wegen besonderer Gefahren nur die Ausnahme Regelbreite 2,50 m, mindestens 2,00 m Möglichkeit eines Benutzungsrechtes: Zweirichtungsradwege können für linksfahrende Radfahrer von der Benutzungspflicht ausgenommen werden (Benutzungsrecht). PGV Folie 27 27

28 Führungsformen im Überblick Zwei Hauptprobleme bei Zweirichtungsradwegen Besondere Sicherung an Knotenpunkten und verkehrsreichen Grundstückszufahrten erforderlich Definierte und gesicherte Überführung in Richtungsführungen (im Bildbeispiel an einem LSA-geregelten Verkehrsknoten) PGV PGV PGV Folie 28 28

29 Führungsformen im Überblick Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr Folie 29 29

30 Führungsformen im Überblick Gemeinsame Geh- und Radwege Generell: - Innerorts die Ausnahme - Außerorts die Regel Mindestens 2,50 m (innerorts bei geringem Fußverkehrsaufkommen) Größere Breiten orientieren sich am Rad- und Fußverkehrsaufkommen 3,00 m bzw. 4,00 m Folie 30 30

31 Führungsformen im Überblick Gehwege mit Zulassung des Radverkehrs Gleiche Flächenanforderung wie bei gemeinsamen Rad-/ und Gehwegen Keine Geh-/ und Radwege minderer Qualität Furtmarkierungen im Zuge von Vorfahrtstraßen Kombinierbar in gleicher Fahrtrichtung mit Schutzstreifen Folie 31 31

32 Furtmarkierungen Übersicht PGV Folie 32 32

33 Furtmarkierungen Beispiel Radwegüberfahrt Folie 33 33

34 Furtmarkierungen Kennzeichnung von Zweirichtungsradwegen ist besonders wichtig deutliche Furteinfärbung Fahrradpiktogramme Stadt Münster Anordnung von Stoppschildern Zusätzliche Beschilderung PGV Folie 34 34

35 Furtmarkierungen Abgesetzte Furten deutlich abgesetzte Radwege (> 5 Meter) sind nicht bevorrechtigt In diesen Fällen ist eine Beschilderung mit Zeichen StVO 205 sowie Anhebung der Radverkehrsfurt zu empfehlen Folie 35

36 Verkehrsknoten außerorts Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage i l Außerortsknotenpunkte Radverkehr in der übergeordneten Straße nicht bevorrechtigt: Absetzung 6,00 m und Führung über Fahrbahnteiler h Wartepflicht für den Radverkehr PGV Bevorrechtigung des Radverkehrs (Hauptverbindungen des Radverkehrs; einmündende Straße mit geringer Verkehrsbedeutung) Radweg fahrbahnnah, Führung vor Fahrbahnteiler, Roteinfärbung M. Lern ner PGV Vorfahrt für den Radverkehr Folie 36

37 Knotenpunkte innerorts Konflikt mit rechts abbiegenden Kfz Häufigste Unfallursache in Verkehrsknoten, daher: An großen Verkehrsknoten Richtungen frühzeitig entflechten. In den Verkehrsknoten Flächen für den RF bereit stellen, nicht an den Rand drängen. Folgerungen für die Planung Konfliktprävention durch Fahrradweichen, Sichtbarkeit durch vorgezogene Aufstellflächen verbessern. Michael Haase Folie 37

38 Knotenpunkte innerorts Grundprinzipien: direkt oder indirekt Kriterium ist die Anzahl der zu querenden e Fahrstreifen e und die Kfz-Verkehrsstärke (<800 Kfz bei direktem Linksabbiegen) FGSV RASt Folie 38

39 Knotenpunkte innerorts Linksabbiegen an LSA Vorgezogene Haltlinie Vorgezogene Haltlinie als Standardlösung in der Hauptrichtung des Kfz-Verkehrs Raum zum Aufstellen im Sichtfeld der Autofahrer FGSV RASt 06 Aufstellfläche 3 Meter vorziehen Vermeidung des toten Winkels bei Lkw Th hiemann-linden Folie 39

40 Knotenpunkte innerorts Linksabbiegen an LSA Aufgeweiteter Radaufstell- streifen (ARAS) geeignete Maßnahme zur Sicherung von links abbiegendem Radverkehr aus der Nebenrichtung Planungshandbuc ch Stadt Köln Zeit zum Aufstellen muss vorhanden sein Faustregel: länger rot als grün Erreichbarkeit durch Radfahrstreifen oder Schutzstreifen gewährleisten. Thiemann-Linden Folie 40

41 Knotenpunkte innerorts Fahrradschleuse Lösung bei starkem Radverkehr bei bedeutenden Linksabbiegebeziehungen des Radverkehrs einsetzen ermöglicht direktes Linksabbiegen, wenn mehr als ein Fahrstreifen zu queren ist auch zur Überquerung mehrerer Rechtsabbiegestreifen konsequent anwenden, damit die Regelung verstanden wird Folie 41

42 Dimensionierung von Aufstellflächen Dimensionierung von Aufstellflächen Behinderung durch wartende Radfahrer vermeiden Platzbedarf wartender Radfahrer im Entwurf bisher selten berücksichtigt ERA benennt Flächenbedarf für Aufstellflächen (ca. 2 m 2 je Fahrrad; für Anhänger und Liegefahrräder mehr) Mittelinseln zum Warten: wenn nur 2,50 m tief, dann mindestens 4,00 m breit (Anhänger) chael Haase Mi Breite Tiefe Folie 42 42

43 Bestimmung von Regellösungen Knotenpunkte innerorts Knotenpunkte mit Rechts-vor-Links Knotenpunkt mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen Kreisverkehr Signalgeregelter Verkehrsknoten Bestimmung des Knotentyps p g Fahrbeziehungen des Radverkehrs (Konflikttyp) Rechtsabbiegen Geradeausfahren Linksabbiegen Rang der Zufahrt Bevorrechtigt Untergeordnet Anzahl der Fahrstreifen Ein bis zwei Fahrstreifen Mehr als zwei Fahrstreifen Führungsform des Radverkehrs Mischverkehr auf der Fahrbahn Trennen bzw. Teilseparation auf der Fahrbahn Führung über Seitenräume Folie 43 43

44 Knotenpunkte innerorts Auswahl von Entwurfselementen Knotentyp: Lichtsignalregelung Konflikttyp: geradeaus und links fahren Rang der Zufahrt: Untergeordnet Fahrstreifen: weniger als zwei Richtungsfahrtreifen Führungsform: Fahrbahnführung, h Schutzstreifen und Radfahrstreifen Entwurfselement: Aufgeweiteter Fahrradaufstellstreifen (AFAS) Folie 44 44

45 Knotenpunkte innerorts Radverkehrsführung an Kreisverkehren Merkmale innerorts Führung durch den Kreis Radwege in Schutzstreifen überführen Schutzstreifen vor Beginn der Mittelinsel auflösen Radfahrer und Kfz hintereinander in den Kreisverkehr einfahren lassen Folie 45 45

46 Knotenpunkte innerorts Radverkehrsführung an Kreisverkehren Merkmale innerorts Führung auf Radwegen Radwegfurten um 4 bis 5 Meter abgesetzt Richtungsradwege innerorts bevorrechtigt Sicherste Lösung: Kombination von Radverkehrsfurt und FGÜ Folie 46 46

47 Überquerungsanlagen Überquerungsanlagen und Wechsel der Führungsform Außerhalb von Knotenpunkten sind Überquerungsanlagen nötig wenn: - Fahrradrouten Hauptverkehrsstraßen kreuzen - An Ortseingangsbereichen bei Wechsel der Führungsform und - an Anfang und Ende von Zweirichtungsradwegen i lanungsbüro VIA Pl Folie 47 47

48 Überquerungsanlagen Zulässige Höchstgeschwindigkeit neu in VwV 2009 ( Netze überprüfen!) innerhalb geschlossener Ortschaften über 50 km/h (höchstens 70 km/h) nur noch, wenn - benutzungspflichtige Radwege vorhanden - Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt außerhalb geschlossener Ortslagen: in der Regel 70 km/h, wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind Folie 48 Michael Haase Michael Ha aase

49 Überquerungsanlagen Überquerungsanlagen in Ortseingangssituationen it ti mit Mittelinsel mit Fahrbahneinengung lanungsbüro VIA Pl Folie 49 49

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