ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Gültigkeit und Geltungsbereich: Wir weisen darauf hin, dass der Aussteller die vorliegende Ausstellungsordnung des Kennel Club San Marino mit der Zahlung der Meldegebühr für alle Ausstellungen, die direkt oder indirekt vom KCSM veranstaltet werden, bedingungslos akzeptiert, da es sich dabei um den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller handelt. - Meldegebühr: Die für die einzelnen Ausstellungen jeweils festgelegte Meldegebühr hat spätestens bei Meldeschluss beim KCSM einzugehen. Falls die Meldegebühr per Banküberweisung gezahlt wird, hat der betreffende Betrag spätestens bei Meldeschluss (erster oder zweiter Termin) auf dem Konto des Veranstalters einzugehen. Wenn der Betrag nach dem ersten Meldetermin bei der Bank verbucht wird, hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, dass der Differenzbetrag für den zweiten Meldetermin per Banküberweisung oder direkt am Tag der Veranstaltung gezahlt wird. Andernfalls behält der Veranstalter die bereits gezahlten Beträge ein und der Aussteller hat keine Möglichkeit mehr, an der Ausstellung teilzunehmen. Im Falle verspäteter Zahlung beim zweiten Meldetermin wird der gezahlte Betrag dem Aussteller abzüglich der Spesen und Bankkommissionen zurück erstattet und gilt angesichts des Verzugs nicht mehr als entrichtete Meldegebühr. Falls die Meldegebühr vor dem Meldetermin, jedoch nicht in voller Höhe gezahlt wird, hat der Aussteller den Restbetrag spätestens am Tag der Veranstaltung, in jedem Fall vor dem Abholen der Ausstellungsunterlagen im Sekretariat zu zahlen. Andernfalls darf der Hund nicht an der Ausstellung teilnehmen. - Nicht erfolgte Präsentation des Hundes: Wenn die betreffenden Hunde nicht ausgestellt oder nicht vom Richter bewertet werden, wird die bereits entrichtete Meldegebühr nicht zurück erstattet. Hunde, die nicht vor die Jury geführt werden, wenn sie an der Reihe sind, verlieren das Recht auf Beurteilung. - Läufigkeit: Im Fall von Läufigkeit steht es dem Aussteller frei, die Hündin nicht auszustellen, wobei er jedoch vor der Verteilung der Ausstellungsunterlagen mit den Nummern die entsprechende tierärztliche Bescheinigung im Sekretariat des KCSM abzugeben hat. In diesem Fall hat der Aussteller das Recht auf die Rückerstattung von 30,00 Euro für die nicht erfolgte Ausstellung des bereits im Katalog aufgeführten Hundes. Im Fall von Läufigkeit hat der Aussteller in jedem Fall die Möglichkeit, die Hündin zu präsentieren, hat jedoch darauf zu achten, sie entsprechend sicher zu halten. Im Todesfall eines bereits angemeldeten Hundes hat der Aussteller unter Vorlage der entsprechenden tierärztlichen Bescheinigung
2 die Möglichkeit, die Rückerstattung der gesamten Meldegebühr abzüglich Bankspesen zu fordern. - Versetzen eines Hundes: Das Versetzen eines Hundes in eine andere Klasse, wenn spätestens zum zweiten Meldetermin per oder Fax mitgeteilt, ist möglich und kostenlos. - Austausch eines Hundes: Der Austausch eines bereits für die Ausstellung angemeldeten Hundes, wenn spätestens zum zweiten Meldetermin per oder Fax mitgeteilt, ist möglich und unterliegt ggf. der Zahlung eines Differenzbetrags, falls ein anderer Tarif zutrifft. In diesem Fall hat die Nachzahlung spätestens zum zweiten Meldetermin zu erfolgen oder muss schriftlich per mit dem Sekretariat des KCSM vereinbart werden. Falls der neue Hund zum zweiten Meldetermin angemeldet wird und an Stelle eines Hundes ausgestellt werden soll, der bereits zum ersten Termin angemeldet wurde, ist ggf. die Differenz zwischen dem für den neuen Hund zum zweiten Termin angesetzten Preis und dem bereits für den ersten Hund entrichteten Preis zu zahlen, zuzüglich Spesen und Bankgebühren. - Verzicht auf die Ausstellung: Bei Verzicht auf die Ausstellung, wenn spätestens zum zweiten Meldetermin per oder Fax an das KCSM-Sekretariat mitgeteilt, werden 50% der gezahlten Meldegebühr abzüglich Bankkosten zurück erstattet. - Vorlage der Ahnentafel: Die Voraussetzung für die Anmeldung und die Beurteilung des Hundes ist die Vorlage einer Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes spätestens bei der Zahlung. Ausgenommen hiervon sind Tiere der Babyklasse (4-6 Monate) und Jüngstenklasse (6-9 Monate). - Gültigkeit der Anmeldung: Die Anmeldung gilt erst dann als tatsächlich erfolgt, wenn die vom Veranstalter festgelegte Gebühr eingezahlt ist. Bei Anmeldung zum ersten Termin ohne entsprechende Zahlung ist der Betrag zu zahlen, den die Veranstalter für den zweiten Termin festlegen. Erst nach erfolgter Zahlung ist die Anmeldung gültig. - Anwartschaftskarte: Die Anwartschaftskarte ist vor Beginn des Ablaufs im Ring abzugeben. Die Abgabe der Anwartschaftskarte ist nur für Hundebesitzer obligatorisch, die ihren Wohnsitz in San Marino haben, für alle anderen Hunde aus dem Ausland (auch Italien) ist die Vorlage freiwillig. Die Ergänzung der Anwartschaftskarte erfolgt nach dem Ermessen der Ringrichter und Richter.
3 - Verlassen und Betreten des Ausstellungsraums: Im Verlauf der Ausstellung dürfen die Hunde den Ausstellungsbereich sowohl vor, als auch nach der Beurteilung im Ring jederzeit verlassen und wieder betreten. Bei jedem Verlassen/Betreten des Bereichs wird der Mikrochip des Hundes von einem der zuständigen Tierärzte geprüft. Eine Kautionshinterlegung vor dem Verlassen des Bereichs wird nicht gefordert. - Rechte des Veranstalters: 1) Falls Richter ausfallen, die Anzahl der Teilnehmer übermäßig groß ist oder bei Verzögerungen der Beurteilungen im Ring behält sich der Veranstalter vor, weitere Richter zu beauftragen und/oder anderweitige, den Umständen entsprechende Maßnahmen einzuleiten; 2) Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen Anmeldungen zu verweigern. In solchen Fällen werden bereits gezahlte Meldegebühren in vollem Umfang zurück erstattet; 3) Wenn die Anzahl der Anmeldungen ein gewisses Maß erreicht, behält sich der Veranstalter vor, den Anmeldeschluss nach eigenem Ermessen vorzuziehen; 4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Druckfehler im Katalog, in den Ringzulassungsscheinen, auf den Tafeln oder in sonstigen Unterlagen, in denen Informationen zur Ausstellung enthalten sind. - Bewertungsbogen: Die Hunde können den Ring nach erfolgter Beurteilung verlassen, wenn der Besitzer nach Ansicht des Richters den Bewertungsbogen und/oder die Anwartschaftskarte abholen kann. Der Veranstalter trägt diesbezüglich keine Verantwortung. - Nicht abgeholte Preise: Zugeteilte und vor Ende der Ausstellung nicht abgeholte Preise verbleiben beim KCSM. - Ausstattung des Hundes: Jeder Hund muss mit einem soliden Halsband und Leine versehen sein; bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Nach der geltenden Rechtslage von San Marino (Gesetz Nr. 101 vom ) dürfen die Leinen nicht länger als 200 cm sein (Art. 4). Der Besitzer hat einen starren oder weichen Maulkorb bereit zu halten, der dem Hund aufzusetzen ist, wenn Menschen oder Tiere gefährdet sind oder wenn die zuständige Behörde dies vorschreibt. Unabhängig von der Hunderasse dürfen keine Halsbänder mit Stacheln verwendet werden. - Entsorgung des Hundekots: Falls ein Hund im Verlauf der Ausstellung den Ausstellungsbereich verschmutzt (sowohl Innenräume, als auch Bereiche im Freien, einschließlich Parkplätze und alle sonstigen vom Veranstalter zur
4 Verfügung gestellte Bereiche), hat der betreffende Besitzer (bzw. Aussteller, Präsentator oder Züchter) als alleiniger Verantwortliche dafür zu sorgen, dass der Schmutz beseitigt wird. Wenn er dies nicht tut, kann der Veranstalter bzw. der von ihm beauftragte Sicherheitsdienst dem Halter des Hundes eine Geldbuße in Höhe von 100,00 Euro auferlegen. Wenn diese Buße nicht sofort bezahlt wird, kann der betreffende Hund von der Ausstellung ausgeschlossen werden, auch wenn er noch nicht beurteilt wurde und dem Halter des Hundes wird die Teilnahme an allen weiteren Ausstellungen der Republik 12 Monate lang untersagt. - Einschränkungen: Zur Ausstellung zugelassen sind nur Hunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind; im Anmeldeformular (oder Online-Meldeformular) sind das entsprechende Kurzzeichen und die Nummer des Stammbaums aufzuführen. Hunde, die mit dem Zusatz "Zuchtbuch wird erstellt" angemeldet werden, können nur dann akzeptiert werden, wenn eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung des zutreffenden Zuchtvereins vorgelegt wird. Ein und derselbe Hund kann nicht gleichzeitig für mehrere Klassen angemeldet werden. Paare und Gruppen gelten in diesem Zusammenhang nicht als Klassen. Zutritt zum Ausstellungsbereich haben nur Hunde, die regulär für die Ausstellung angemeldet sind. Ab werden keine Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten mehr zur Ausstellung zugelassen, unabhängig vom Herkunftsland des Hundes und dem Datum des Eingriffs. - Ausstellungsklasse: a) Championklasse: Die Anmeldung für diese Klasse ist obligatorisch für Champions aus San Marino und fakultativ für Champions aus dem Ausland. Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Titelnachweises aus einem vom FCI anerkannten Staat vorzulegen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt. b) Offene Klasse: Hunde mit einem Alter von mindestens 15 Monaten. c) Gebrauchshundklasse: Hunde mit einem Alter von mindestens 15 Monaten mit den international geforderten Titeln. Bei der Anmeldung ist eine Kopie der von der FCI anerkannten Leistungsurkunde vorzulegen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt. d) Zwischenklasse: Hunde im Alter zwischen 15 und 24 Monaten. e) Veteranenklasse: Hunde im Alter von mindestens 8 Jahren. Der beste Hund mit der Note Vorzüglich kann am Wettbewerb "Bester Hund der Rasse teilnehmen. Hunde, die zwei Mal als Bester mit der Note Vorzüglich eingestuft wurden, können für den Titel "Veteran-Champion von San Marino" antreten. f) Jugendklasse: Hunde im Alter zwischen 9 und 18 Monaten. g) Jüngstenklasse: Hunde im Alter zwischen 6 und 9 Monaten. h) Babyklasse: Hunde im Alter zwischen 4 und 6 Monaten.
5 Paare: Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin derselben Rasse/Varietät, die demselben Eigentümer gehören. Beide Tiere müssen ein Lebensalter von mindestens 9 Monaten erreicht haben und im Katalog in einer individuellen Klasse eingetragen sein. Gruppe: Eine Gruppe besteht aus 3 bis 5 Tieren derselben Rasse, die vom selben Züchter stammen oder denselben Eigentümer haben und im Katalog in einer individuellen Klasse eingetragen sind. - Vergabe des CAC: Das Anwartschaftszertifikat für den Titel "Schönheitschampion San Marino" wird in den folgenden Klassen vergeben: Zwischenklasse, offene Klasse, Gebrauchshundklasse und Championklasse. - Farbschlag: Die CAC wird für alle Klassen und nach Farbschlag vergeben. Hierbei gilt die internationale FCI-Ordnung über Farbschläge innerhalb der einzelnen Rassen. - Vergabe des CACIB: (nur bei internationalen Ausstellungen im FCI-Terminplan). Um das CACIB stechen die jeweils besten Hunde der Championklasse, Offenen Klasse, Zwischenklasse oder Gebrauchshundklasse, es kann je Rasse/Geschlecht ein CACIB vergeben werden. Hunde aus der Babyklasse, Jüngstenklasse, Jugendklasse und Veteranenklasse nehmen nicht an der Auswahl für die Vergabe des CACIB teil. Das Reserve-CACIB wird an den Hund (männlich und weiblich) vergeben, der als zweitbester unter den Hunden hervorgeht, die ein CAC erhalten haben, zusammen mit dem Tier, das das Reseve-CAC in derjenigen Klasse erhalten hat, in der das CACIB vergeben wurde. - Vergabe des BOB: Der BOB wird an den besten (männlichen und weiblichen) Hund vergeben, der aus dem Wettbewerb zwischen den zwei besten der Jugendklasse mit der Note Vorzüglich hervorgeht, den beiden Tieren, die das CACIB erhalten haben (oder der beste Rüde der Erwachsenenklasse und die beste Hündin der Erwachsenenklasse bei internationalen Ausstellungen und Sonderausstellungen) und den beiden besten Veteranen (bester männlicher und bester weiblicher Veteran). Für Rassen, die nach Farbschlag unterteilt sind, wird für ALLE Farbschläge ein CAC vergeben. Ausgenommen hiervon sind internationale Ausstellungen, für die internationalen FCI-Regeln gelten. - Vergabe des BOJ: Der BOJ wird an den besten Hund vergeben, der aus der Wahl zwischen den beiden besten der Jugendklasse mit der Note Vorzüglich (männlich und weiblich) hervorgeht.
6 - Titel Jugend-Champion San Marino: Ab 1. März 2014 sind zwei Beurteilungen mit der Note Vorzüglich in der Jugendkasse Voraussetzung für die Anwartschaft auf den Titel des Jugend-Champions San Marino, ohne zeitliche Einschränkung zwischen der ersten und zweiten Beurteilung. Der Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist bis zur Ausstellung per Post oder direkt im KCSM-Sekretariat einzureichen. Hierbei sind die Kopien der erzielten Ergebnisse (Bewertungsbogen des Richters) mit dem Datum der Ausstellung, der Katalognummer des Hundes und der Kopie der Ahnentafel vorzulegen, ebenso eine Gebühr von 40,00 Euro zuzüglich Postgebühren. Das Zeugnis wird auf Pergamentpapier erstellt. Der Antrag muss spätestens vier Monate nach der Erreichung des Titels beim KCSM- Sekretariat eingehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die erzielten Titel nicht mehr anerkannt und automatisch an die zweitplatzierten Hunde mit der Note Vorzüglich vergeben. - Champion von San Marino: Ab 1. März 2014 sind 3 CAC in den Erwachsenenklassen (Zwischenklasse, Offene Klasse, Gebrauchshundklasse, Championklasse) Voraussetzung für den Titel Champion von San Marino, wobei mindestens 6 Monate zwischen dem ersten und dritten CAC vergangen sein und alle drei CAC von unterschiedlichen Richtern vergeben sein müssen. Falls der Hund 2 CAC bei internationalen Ausstellungen erzielt hat, werden sie den oben genannten 3 CAC gleichgestellt, wobei jedoch immer mindestens 6 Monate zwischen dem ersten und zweiten CAC vergangen sein und diese von 2 verschiedenen Richtern vergeben sein müssen. CAC-Bescheinigungen, die vor dem erzielt wurden, werden als oben genannte Voraussetzung anerkannt. Der Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist bis zur Ausstellung per Post oder direkt im KCSM-Sekretariat einzureichen. Hierbei sind die Kopien der erzielten Ergebnisse (CAC-Karten und Bewertungsbogen des Richters) mit dem Datum der Ausstellung, der Katalognummer des Hundes und der Kopie der Ahnentafel vorzulegen, ebenso eine Gebühr von 40,00 Euro zuzüglich Postgebühren. Das Zeugnis wird auf Pergamentpapier erstellt. Der genannte Titel gibt dem betreffenden Hund das Recht auf die Teilnahme an allen Champion-Ausstellungen in FCI-Ländern. Der Antrag muss spätestens vier Monate nach der Erreichung des Titels beim KCSM-Sekretariat eingehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die erzielten Titel nicht mehr anerkannt und es werden automatisch die entsprechenden Reseve-CAC in CAC konvertiert, um den Hunden, die die nötige Qualifikation haben, den Titel zu verleihen. - Großchampion von San Marino: Diesen Titel kann an Hunde vergeben werden, die bereits Champions von San Marino sind und für die 3 CAC ohne zeitliche Einschränkungen vergeben wurden, davon:
7 a) mindestens 1 CAC bei einer internationalen Ausstellung b) mindestens 1 CAC zusammen mit der Auszeichnung BOB bei einer internationalen Ausstellung c) mindestens 2 CAC von 2 verschiedenen Richtern. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, ist der Antrag zusammen mit einer Gebühr in Höhe von 40,00 beim KCSM-Sekretariat vorzulegen. - TOP DOG SAN MARINO: Die Punktzahl ergibt sich aus den Ergebnissen bei nationalen und internationalen Sonderausstellungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember jedes Jahr in San Marino abgehalten werden. Sowohl die nationalen, als auch die internationalen Sonderausstellungen gelten doppelt. Der Hund muss mindestens bei 4 Ausstellungen angetreten (gemeldet worden) sein in mindestens 2 Ausstellungen Punkte erhalten haben. Wenn der erstplatzierte Hund diesen Rassenstandard nicht erfüllt, kann der Titel Top Dog nicht vergeben werden. PUNKTZAHL: - CAC : 1 Punkt - CACIB: 3 Punkte - BOB: mit 1 gemeldetem Hund 1 Punkt 2 bis 5 3 Punkte 6 bis 10 5 Punkte 11 bis 20 7 Punkte 21 bis 30 9 Punkte 31 bis Punkte 41 bis Punkte 51 bis Punkte über Punkte N.B. : Wenn am Ende des Wettbewerbs mehrere Hunde derselben Rasse dieselbe höchste Punktzahl erreichen, werden die folgenden Kriterien angesetzt: 1) Top Dog wird derjenige Hund, der an den wenigsten Ausstellungen teilgenommen hat (vorbehaltlich der Voraussetzungen gemäß Ausstellungsordnung), 2) Wenn sich auch in diesem Fall kein Sieger ergibt, wird der Titel paritätisch an beide vergeben. - TOP DOG der JUGENDKLASSE SAN MARINO: Die Teilnahme ist Hunden der Jugendklasse vorbehalten und erfolgt nur anhand der Ergebnisse von Ausstellungen in San Marino.
8 PUNKTZAHL: (SG) 1.Pl. = 1 Punkt (V) 1.Pl. = 3 Punkte (nur 1 innerhalb der Klasse gemeldet) (V) 1.Pl. = p. 5 Punkte (2 bis 5 innerhalb der Klasse gemeldet) (V) 1.Pl. = p. 6 Punkte (6 bis 10 innerhalb der Klasse gemeldet) (V) 1.Pl. = p. 7 Punkte (11 bis 15 innerhalb der Klasse gemeldet) (V) 1.Pl. = p. 8 Punkte (16 bis 20 innerhalb der Klasse gemeldet) (V) 1.Pl. = p. 9 Punkte (über 21 innerhalb der Klasse gemeldet) Diesen Punkten werden ggf. 3 Punkte hinzugezählt, wenn der Hund zudem die Auszeichnung BOB erhält (mindestens 5 für die Rasse gemeldete Hunde). Die Anzahl der in der Jugendklasse gemeldeten männlichen und weiblichen Hunde kann bei der Berechnung der Punktzahl nicht akkumuliert werden. N.B. : Wenn am Ende des Wettbewerbs mehrere Hunde derselben Rasse dieselbe höchste Punktzahl erreichen, wird derjenige Hund als TOP DOG der JUGENDKLASSE ausgezeichnet, der an den wenigsten Ausstellungen teilgenommen hat. Wenn sich auch in diesem Fall kein Sieger ergibt, wird der Titel paritätisch an beide vergeben. Bei allen Wahldurchgängen (Teil -, End- und definitiven Platzierungen) wird nur der Erstplatzierte veröffentlicht. ACHTUNG: Alle Punktzahlen werden 15 Tage nach dem Datum der einzelnen Ausstellungen direkt vom KCSM-Sekretariat berechnet. Eventuelle Beanstandungen der Ergebnisse nach der Veröffentlichung müssen innerhalb der darauf folgenden 10 Tage eingehen. Nach Ablauf dieser Frist werden keine weiteren Mitteilungen berücksichtigt und es erfolgt die Veröffentlichung der definitiven Ergebnisse.
9 - BEST DOG und BEST DOG der JUGENDKLASSE: Der Besitzer desjenigen TOP DOG und TOP DOG der JUGENDKLASSE, der im Vergleich mit allen anderen Siegern die höchste Punktzahl erreicht hat, erhält eine Prämie in Form einer Reise für zwei Personen mit noch zu bestimmendem Ziel. - Übermittelte Daten und Angaben für die Anmeldung: Der Veranstalter nimmt die Anmeldungen in gutem Glauben entgegen und haftet direkt dafür. Im Falle nicht korrekter Angaben zu einem Hund, der für eine Klasse gemeldet wurde, in die er nicht gehört, werden die erzielten Ergebnisse annulliert und ggf. unrechtmäßig verliehene Preise sind zurück zu geben, entsprechende Sanktionen bleiben vorbehalten. - Haftung: Der Veranstalter übernimmt in keinem Fall und aus keinem Grund Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Krankheit, Tod der ausgestellten Hunde, Bisswunden, usw.). Aggressive Hunde sind in Metallkäfigen zu halten und müssen außerhalb des Käfigs einen Maulkorb tragen. Nur allein die Aussteller selbst haften für Bisse oder sonstige Schäden, die ihre Hunde anderen im Zuge der Ausstellung auf dem Gelände (Innenräume und Außenebereiche) zufügen. Mit der Anmeldung und der Entrichtung der Meldegebühr akzeptieren die Aussteller bedingungs- und vorbehaltlos die Einhaltung der vorliegenden Ausstellungsordnung und haften vollumfänglich für eventuelle Verstöße. - Aufschub und/oder Absage: Der Veranstalter behält sich vor, die Ausstellung zu verschieben oder abzusagen. Bereits gezahlte Meldegebühren werden in diesem Fall abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück erstattet. - Beanstandungen: Beanstandungen sind unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Beanstandungsgegenstands, eventueller Namen beteiligter Personen und der genauen Beschreibung der Umstände fristgerecht schriftlich im Sekretariat des Kennel Club San Marino einzureichen. Gleichzeitig ist eine Gebühr in Höhe von 80,00 zu zahlen, die der KCSM einbehält, falls sich die Beanstandung als unbegründet erweist.
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