Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin
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- Hertha Mann
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1 Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin
2 Inhalt 2
3 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3
4 Nationales Vergaberecht Impulse des Vergaberechts Europäisches Vergaberecht Haushaltsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Kriterium: Überschreiten der Schwellenwerte gelockerter Rechtsschutz formaler, strenger Rechtsschutz 4
5 Sinn und Zweck des Vergaberechts Sicherung der Interessen Privater Marktteilnehmer / Bieter Öffentlicher Auftraggeber Teilhabe am Wettbewerb Fairer und transparenter Wettbewerb Gleichbehandlung aller Bieter Rechtsschutz Marktübersicht Wirtschaftliche Vergabe sparsame Haushaltsführung g inzwischen auch ökologisch soziale Ziele Konsequenz: Einschränkungen der Privatautonomie 5
6 Rechtsgrundlagen Schwellenwert erreicht oder überschritten Europäisches Recht Vergabekoordinierungsrichtlinie Sektorenrichtlinie Rechtsmittelrichtlinie Kartellvergaberecht GWB Vergabeverordnung (VgV) Sektorenverordnung (SektVO) VOB/A (Abschnitt 2) VOL/A (Abschnitt 2) VOF 6
7 Verfahrensgrundsätze Wirtschaftlichkeit Wettbewerb Gleichbehandlung Vergaberecht 97 GWB Transparenz Geheimhaltung Mittelstandsförderung Losvergabe 7
8 Regelmäßig: Eignung Referenzen über vergleichbare Aufträge Anzahl der Referenzen = maximal 3 = wettbewerbswidrige Beschränkung Bietergemeinschaft = genügt als Referenz 8
9 vergleichbar Eignungsprüfung Unterschied zwischen und identisch Leistungen kommen sich nahe Leistungen sind kongruent OLG Schleswig-Holstein: nicht Quantität, sondern Qualität maßgeblich 9
10 Losbildung 97 Abs. 3 GWB = Pflicht zur losweisen Vergabe Teillose nach Menge zwingende Vorgabe Fachlose nach Art Regionen, Volumen Brief / Paket / Postzustellungsaufträge Ziel: Förderung des Mittelstandes / Wettbewerb 10
11 Losbildung Wer ist Mittelstand? umstritten OLG Karlsruhe à allgemeiner Ansatz: < 250 Mitarbeiter < 50 Mio. Jahresumsatz OLG Düsseldorf Begriff von Struktur des jeweiligen Marktes abhängig vgl. EU-Kommission zu Fördermittelrecht 11
12 Losbildung OLG Schleswig-Holstein Fallspezifische Ableitung aus der Leistungsfähigkeit der betroffenen Markteilnehmer kein Vertrösten auf Möglichkeit zur Bietergemeinschaft 12
13 Teillose (Menge) nicht jedes am Markt tätige Unternehmen muss sich bewerben können Loszuschnitt Fachlose (Art) maßgeblich sind: wettbewerbsrelevante Umstände gefestigte Spezialisierungen à Branche 97 Abs. 3 GWB ist verletzt, wenn nur ein Unternehmen Auftrag ausführen kann Rechtsprechung zu Reinigungsmarkt: Tätigkeit 6 7 % des Gesamtauftrages, Fachlosbildung erforderlich 13
14 Mindestlohn Mindestlohn auf Länderebene Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge im Sinne des Vergaberechts Inhalt (Bsp. NRW) 8,62 Mindestlohn Probleme Vereinbar mit höherrangigem Recht? Postdienstleister befördern Sendungen für öffentliche Auftraggeber und Private 14
15 Grundsatz: Wertungskriterien transparent und widerspruchsfrei keine Änderung im laufenden Verfahren Preiswertung wirtschaftlichstes Angebot noch: klare Trennung zwischen Eignungs- und Wertungskriterien bald: neue Vergaberichtlinien 15
16 97 Abs. 7 GWB Anspruch auf Einhaltung des Vergaberechts, Nachprüfung nur in Bezug auf ein konkretes Vergabeverfahren Bieterfragen gestaltende Wirkung Rüge unverzüglich! Nachprüfungsantrag Zuschlagsverbot sofortige Beschwerde Prüfung durch OLG 16
17 Fazit Monopolmarkt auf dem Weg zum Wettbewerb wie Entsorgung vor 15 Jahren SPNV vor 5 Jahren Energie vor 5 Jahren öffentliche Auftraggeber tasten sich in den Wettbewerb Bieter müssen ihre Rechte geltend machen Zukunft: DER AUFWAND LOHNT SICH FÜR BIETER UND STEUER- ZAHLER. 17
18 Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Assistentin Yvonne Möller Telefon Telefax y.moeller@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D Düsseldorf 18
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