Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) Schleswig-Holstein und das Sozialministerium beantworten häufig gestellte Fragen:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) Schleswig-Holstein und das Sozialministerium beantworten häufig gestellte Fragen:"

Transkript

1 Fragen und Antworten zur so genannten Opferrente Am 13. Juni 2007 wurde vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) beschlossen. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2007 dem Gesetz zugestimmt. Nach diesem Gesetz sollen Haftopfer, die eine mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben, eine monatliche besondere Zuwendung von 250 Euro erhalten, wenn Berechtigte in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Weiter wurde nach diesem Gesetz beschlossen, dass in allen drei Rehabilitierungsgesetzen (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz) die Antragsfristen bis zum Jahre 2011 verlängert werden. Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) Schleswig-Holstein und das Sozialministerium beantworten häufig gestellte Fragen: Wer kann die monatliche besondere Zuwendung in Höhe von monatlich 250 Euro beantragen? Bei welcher Behörde muss der Antrag auf Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung gestellt werden? Ab wann kann ein Antrag gestellt werden? SED-Haftopfer, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von 250 Euro, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt sechs Monaten erlitten haben. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Der Antrag braucht nur den Namen, Geburtsdatum und die Adresse enthalten und eine sehr kurze formlose Antragstellung. In Schleswig-Holstein ist der Antrag zu richten an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Außenstelle Kiel, Gartenstraße 7, Kiel. Telefonische Auskünfte können Sie unter den Telefonnummern und erhalten.

2 - 2 - Die Opferrente wird monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat. Das Gesetz ist am 29. August 2007 in Kraft getreten. Antragsteller, die bis Ende August einen formlosen Antrag gestellt haben und die dargestellten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben ab September einen Anspruch auf die Opferrente. Wann liegt eine besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage vor? Welches Einkommen wird berücksichtigt? Einen Antrag auf die monatliche Opferrente können alle politisch Verfolgten des SED-Regimes stellen, wenn - sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben und - sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Höhe der Opferrente ist vom monatlichen Einkommen des betroffenen Haftopfers abhängig. Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen (zum Beispiel entsprechende Beamtenpensionen) bleiben unberücksichtigt. Dies bedeutet, dass in der Regel spätestens mit Erreichen des Rentenalters ein Anspruch auf die monatliche besondere Zuwendung besteht. Zum Einkommen gehören jedoch alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, zum Beispiel Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit, Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nicht zum Einkommen gehören Einnahmen aus Sozialhilfeleistungen, die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Das persönliche Einkommen von Ehepartnern/-innen beziehungsweise Lebensgefährten/-innen der Haftopfer wird nicht angerechnet. Die Einkommensgrenzen werden entsprechend 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ermittelt und errechnen sich aus dem Eckregelsatz nach 28 Abs. 2 in Verbindung mit 40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

3 - 3 - Die Eckregelsätze werden jährlich jeweils zum 1. Juli des laufenden Jahres in Anlehnung an den aktuellen Rentenwert angepasst. Der aktuelle Eckregelsatz beträgt 347 Euro. Als Einkommensgrenze ist festgelegt: 1. bei alleinstehenden Berechtigten das Dreifache des Eckregelsatzes. Das ist derzeit ein Einkommen von Euro 2. bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten das Vierfache des Eckregelsatzes. Wenn bei diesem Personenkreis das monatliche Einkommen den Betrag von derzeit Euro nicht übersteigt, wird monatlich die volle Opferrente in Höhe von 250 Euro gezahlt. Können von den zu berücksichtigenden Einkommen Werbungskosten oder sonstige Beträge abgezogen werden? Von den zu berücksichtigenden Einkommen sind abzusetzen: die hierfür entrichteten Steuern, die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und Arbeitsförderung, Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben sind, geförderte Altersvorsorgebeträge, das Arbeitsförderungsgeld sowie die mit der Erzielung der Einkommen verbundenen notwendigen Ausgaben. Das Kindergeld ist in der Regel dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen. Nähere Einzelheiten zur Einkommensermittlung sollen noch festgelegt werden. Sie werden dann auf den Antragsformularen enthalten sein. Wird bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners berücksichtigt? Bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten ist die erhöhte Einkommensgrenze von derzeit Euro maßgebend. Dabei bleibt das Einkommen des Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners unberücksichtigt.

4 - 4 - Hat die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängig sind? Die monatliche besondere Zuwendung bleibt bei der Gewährung anderer einkommensabhängiger Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt. Können die monatliche besondere Zuwendung auch Personen erhalten, die die maßgebende Einkommensgrenze geringfügig überschreiten? Ergibt sich, dass das zu berücksichtigende Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 250 Euro überschreitet, erhalten die Berechtigten die besondere Zuwendung in Höhe des Differenzbetrages. Muss für die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung ein bestimmtes Alter erreicht werden? Für die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung muss kein bestimmtes Alter erreicht werden. Besteht für die Antragstellung eine Frist? Für die Beantragung der monatlichen besonderen Zuwendung besteht keine Frist. Der Antrag kann daher auch später bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen (zum Beispiel bei Erreichen des Rentenalters) gestellt werden. Die Zahlung der monatlichen Zuwendung erfolgt aber erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass in den Fällen, in denen bisher keine Strafrechtliche Rehabilitierung erfolgte, diese spätestens bis zum 31. Dezember 2011 beantragt wird. Dies kann entweder durch Bescheinigung nach 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes oder eines Rehabilitierungsbeschlusses eines Gerichtes erfolgen. Bei einem möglichen gerichtlichen Rehabilitierungsverfahren muss dies beim zuständigen Landgericht in den neuen Bundesländern beantragt werden.

5 - 5 - Auf welche Dauer wird die monatliche besondere Zuwendung gewährt? Die monatliche besondere Zuwendung wird auf Lebenszeit gewährt, wenn die Einkommensvoraussetzungen hierfür vorliegen. Der Anspruch ist jedoch nicht übertragbar und nicht vererbbar (zum Beispiel auf Ehegatten oder Kinder). Bei welchen Behörden muss der Antrag auf Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung gestellt werden? Legt die Berechtigte/der Berechtigte nur eine Bescheinigung nach 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes vor, sind ausschließlich die für die Durchführung des Häftlingshilfegesetzes zuständigen Stellen für die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung zuständig. Örtlich zuständig ist dann das Bundesland, in dem die Berechtigte/der Berechtigte ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Schleswig-Holstein ist dann das Landesamt für soziale Dienste Schleswig- Holstein, Außenstelle Kiel, Gartenstraße 7, Kiel zuständig. weitere Zuständigkeiten: Baden-Württemberg Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als untere Eingliederungsbehörden. Nähere Auskünfte erteilt das Innenministerium Baden-Württemberg, Postfach 10244, Stuttgart Bayern Ausgleichsämter der Regierungen (der sieben Regierungsbezirke). Nähere Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Postfach , München Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales Postfach Berlin Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesvertriebenen- und Aussiedleramt Lipezker Str. 45, Haus Cottbus

6 - 6 - Bremen Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales des Landes Bremen Referat Zuwanderungsangelegenheiten und Integrationspolitik Contrescarpe Bremen Magistrat der Stadt Bremerhaven Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Vertriebenenamt Hamburg Adolph-Schönfelder-Str Hamburg Hessen Regierungspräsidium Darmstadt Darmstadt Regierungspräsidium Gießen Postfach Gießen Regierungspräsidium Kassel Kassel Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Niedersachsen Landkreise, kreisfreie Städte und die großen selbständigen Städte. Nähere Auskünfte erteilt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Postfach 221, Hannover Nordrhein-Westfalen Voraussichtlich die Bezirksregierungen und/oder die Kreise und kreisfreien Städte. Nähere Auskunft erteilt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier Postfach Trier Saarland Stadtverband Saarbrücken und die Landkreise Saarlouis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarpfalz-Kreis und St. Wendel als örtliche Träger der Sozialhilfe

7 - 7 - Sachsen Regierungspräsidium Chemnitz Altchemnitzer Straße Chemnitz Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Straße Halle Thüringen Landesamt für Soziales und Familie, Abteilung 4 Postfach Suhl Wohnsitz im Ausland Landesamt für Gesundheit und Soziales Postfach Berlin Für Betroffene, die einen Rehabilitierungsbeschluss aus einem neuen Bundesland haben, ist die Justizverwaltung dieses (neuen Bundes-)Landes zuständig oder die von der jeweiligen Landesregierung bestimmte Behörde; dies sind in Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales Postfach Berlin Brandenburg Präsident des Landgerichts, in dessen Zuständigkeit die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist: Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße ¾, Cottbus Landgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt/Oder Landgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, Potsdam Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Sachsen Regierungspräsidium Chemnitz Altchemnitzer Straße Chemnitz

8 - 8 - Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Straße Halle Thüringen Landesamt für Soziales und Familie Abteilung Soziales, Betreuung und Rehabilitierung Postfach Suhl Können von einer SED-Haft Betroffene auch eine Leistung erhalten, wenn die Freiheitsentziehung keine sechs Monate dauerte? Liegt die Haftzeit unter der für die Opferrente festgelegten Dauer von sechs Monaten und sind die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt, können sie wie bisher Unterstützungsleistungen bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge erhalten. Die Anschrift der Stiftung lautet: Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, Wurzerstr. 106, Bonn. Das Gleiche gilt wenn Berechtigte bereits verstorben sind für die Antragstellung durch die hinterbliebenen Ehegatten, Kinder und Eltern, soweit diese durch die Haft unmittelbar und erheblich mitbetroffen waren, auch über den Zeitraum von sechs Monaten Haftdauer hinaus. Es ist jedoch zu beachten, dass Betroffene, die über den genannten Einkommensgrenzen liegen, auch keine Unterstützungsleistungen bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge beantragen können. Wie erfolgt die Zahlung und Überprüfung der Anträge? Die Opferrente wird monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat. Bereits vorliegende Anträge werden dabei Frist wahrend berücksichtigt und den Antragstellern werden die formellen Antragsformulare zugesandt. Nach dem Rücklauf der formellen Antragsformulare werden die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Sind diese erfüllt, erfolgt die Auszahlung der Opferrente rückwirkend ab dem Folgemonat der Antragstellung.

9 - 9 - Die Antragsteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, Änderungen des Einkommens o- der des Familienstandes oder andere Angaben, die für die Höhe der Opferrente von Bedeutung sind, der zuständigen Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen werden, dass bei falschen Angaben kein Vertrauensschutz geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass zu Unrecht erhaltene Beträge zurückgezahlt werden müssen. Der Anspruch auf die Opferrente ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.

Fragen und Antworten zur so genannten Opferrente

Fragen und Antworten zur so genannten Opferrente Fragen und Antworten zur so genannten Opferrente Am 13. Juni 2007 wurde vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Anlage 3 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Fragen und Antworten zur besonderen monatlichen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen

Mehr

Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Die Opferrente

Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Die Opferrente Opferrente Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Die Opferrente Das dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen

Mehr

Stand: Januar 2016 Informationen zur sog. Opferpension. Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Stand: Januar 2016 Informationen zur sog. Opferpension. Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Stand: Januar 2016 Informationen zur sog. Opferpension Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften

Mehr

Informationen zur Opferpension

Informationen zur Opferpension Regierungspräsidium Darmstadt (Stand: Januar 2018) Informationen zur Opferpension Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Die Opferpension Das Dritte Gesetz zur

Mehr

Informationen zur besonderen Zuwendung nach 17 a StrRehaG (sog. Opferpension) (Stand Januar 2014)

Informationen zur besonderen Zuwendung nach 17 a StrRehaG (sog. Opferpension) (Stand Januar 2014) Informationen zur besonderen Zuwendung nach 17 a StrRehaG (sog. Opferpension) (Stand Januar 2014) Besondere Zuwendung gem. 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Die gesetzliche Grundlage

Mehr

Fragen und Antworten zur besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Opferrente)

Fragen und Antworten zur besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Opferrente) Fragen und Antworten zur besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Opferrente) Vorbemerkung: Nach dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher

Mehr

Erläuterungen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Nachweisen unverzüglich ein.

Erläuterungen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Nachweisen unverzüglich ein. Erläuterungen zum Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (Opferpension) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Mehr

Erläuterungen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Nachweisen unverzüglich ein.

Erläuterungen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Nachweisen unverzüglich ein. Erläuterungen zum Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (Opferpension) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Fragen und Antworten zur besonderen monatlichen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Nach

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes Bundesrat Drucksache 407/08 04.06.08 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes A. Problem und Ziel Seit dem 01.09.2007

Mehr

Stasi - Opfer - Opfer der Stasi zeigen Stasiakten und Stasiunterlagen :: Wichtig 11/08/17 22:33:32. Wichtig Was uns wichtig ist...

Stasi - Opfer - Opfer der Stasi zeigen Stasiakten und Stasiunterlagen :: Wichtig 11/08/17 22:33:32. Wichtig Was uns wichtig ist... Wichtig Was uns wichtig ist... Kurz vor dem 54. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953, bei dem über eine Million Bürger der DDR für Demokratie und gegen das stalinistische Regime Zivilcourage

Mehr

A n m e r k u n g z u N u m m e r 2 7 :

A n m e r k u n g z u N u m m e r 2 7 : A n m e r k u n g z u N u m m e r 2 7 : Zuständige Aufsichtsbehörden sind im Land Baden-Württemberg für Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer Oberschulamt in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 14/2188 14. Wahlperiode 24. 11. 99 Beschlussempfehlung *) des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder (17. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulreife

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulreife Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulreife Zuständige Zeugnisanerkennungsstellen in Deutschland: (Stand: 23.02.2012) Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 7 - Schule

Mehr

Stasi - Opfer - Opfer der Stasi zeigen Stasiakten und Stasiunterlagen :: für Betroffene 11/08/17 22:33:38. für Betroffene Beratung/ Hilfen.

Stasi - Opfer - Opfer der Stasi zeigen Stasiakten und Stasiunterlagen :: für Betroffene 11/08/17 22:33:38. für Betroffene Beratung/ Hilfen. für Betroffene Beratung/ Hilfen {mosimage} Mit dem "Zweiten Gesetz zur V e r b e s s e r u n g rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR", das

Mehr

Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005

Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Anschriften der Beschwerdewahlausschüsse und der Wahlbeauftragten Vom18. März 2004 Zur Durchführung

Mehr

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten

Mehr

Bundesland Zuständiges Ministerium Zuständige Vollzugsbehörde

Bundesland Zuständiges Ministerium Zuständige Vollzugsbehörde Baden-Württemberg NiSG: Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg Referat 25 Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: +49 (0)711-123-0 Fax: +49 (0)711-123-39

Mehr

Behörden und zuständige Stellen

Behörden und zuständige Stellen Behörden und zuständige Stellen n für den Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung sind sowohl oberste Landesbehörden (z.b. Ministerien) als auch nach geordnete Behörden des Arbeitsschutzes

Mehr

Für das Voltaire-Programm zuständige Schulbehörden in den Ländern. Stand: 08.10.2015

Für das Voltaire-Programm zuständige Schulbehörden in den Ländern. Stand: 08.10.2015 Für das Voltaire-Programm zuständige Schulbehörden in den Ländern Stand: 08.10.2015 BADEN-WÜRTTEMBERG Regierungspräsidium Stuttgart Referat 77 Qualitätssicherung und -entwicklung, Schulpsychologische Dienste

Mehr

für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen für die in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Personen die Regierung;

für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen für die in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Personen die Regierung; Anmerkung zu Nummer 27: Zuständige Aufsichtsbehörden sind im Land Baden-Württemberg Oberschulamt in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen; für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen

Mehr

Block 1: Block 2: Block 3: Block 1:

Block 1: Block 2: Block 3: Block 1: Raum Rosenheim (Bayern) Block 1: 19.10.2015 22.10.2015 Block 2: 14.12.2015 17.12.2015 Block 3: 22.02.2016 26.02.2016 Köln (Nordrhein-Westfalen) Block 1: 19.10.2015 22.10.2015 Block 2: 04.01.2016 07.01.2016

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. Das Wohngeld Das Wohngeld Der Anspruch auf Wohngeld 12

Inhaltsverzeichnis 1. Das Wohngeld Das Wohngeld Der Anspruch auf Wohngeld 12 Inhaltsverzeichnis 1. Das Wohngeld 12 1. Das Wohngeld 12 2. Der Anspruch auf Wohngeld 12 2.1. Die Art des Wohnraumes 12 2.2. Anspruchsberechtigung 14 2.2.1. Ausnahmen bei der Anspruchberechtigung 15 2.2.1.1.

Mehr

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher

Mehr

Länderzuständigkeiten

Länderzuständigkeiten Länderzuständigkeiten Übersicht der für 53 und 54 KrWG zuständigen Behörden Stand: 07.06.2012 Bundesland * Baden- Württemberg untere Abfallrechtsbehörde 23 Abs. 3 LAbfG Landkreise/kreisfreie Städte oder

Mehr

Rehabilitierung von ehemaligen DDR-Heimkindern. TMSFG Referat 24

Rehabilitierung von ehemaligen DDR-Heimkindern. TMSFG Referat 24 Rehabilitierung von ehemaligen DDR-Heimkindern TMSFG Referat 24 Grundlegendes zur Rehabilitierung Rehabilitierung steht im Kontext des 1. und 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

Mehr

Anschriftenverzeichnis der Vormerkstellen (Stand August 2012)

Anschriftenverzeichnis der Vormerkstellen (Stand August 2012) Anschriftenverzeichnis der Vormerkstellen (Stand August 2012) Vormerkstelle des Bundes Bundesverwaltungsamt -Vormerkstelle des Bundes- Ursulum 20 35396 Gießen Sabine Hahn Telefon: 0228 99 358-9929 E-Mail:

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/5658. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/5658. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 15/5658 15. Wahlperiode 09. 06. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes A. Problem und Ziel Der

Mehr

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung)

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 90 Absatz 1 Nr. 3 des Achten

Mehr

die Kreisverwaltungsbehörden; die Landkreise und kreisfreien Städte;

die Kreisverwaltungsbehörden; die Landkreise und kreisfreien Städte; Anmerkung zu Nummer 45 A. Zuständige Verwaltungsbehörden nach 73 Abs. 1 bis 3 FeV sind im Land Baden-Württemberg in Landkreisen das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt; Bayern die Kreisverwaltungsbehörden;

Mehr

Rundvfg. vom S 2198b A St 215. BMF-Schreiben vom , BStBl I 2009, 39

Rundvfg. vom S 2198b A St 215. BMF-Schreiben vom , BStBl I 2009, 39 o Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main o ESt-Kartei 7i Karte 3 Rundvfg. vom 06.08.2012 - S 2198b A - 4 - St 215 BMF-Schreiben vom 06.01.2009, BStBl I 2009, 39 o o Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden

Mehr

Teil II Fragen für das Bundesland Baden-Württemberg

Teil II Fragen für das Bundesland Baden-Württemberg Teil II Fragen für das Bundesland Baden-Württemberg 1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg? 1 2 3 4 2. Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg? Demmin Neckar-Odenwald-Kreis Nordfriesland

Mehr

Statistische Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren gem. 22 Vergabeverordnung (VgV) Vergabekammern

Statistische Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren gem. 22 Vergabeverordnung (VgV) Vergabekammern Berichtsjahr: 1999 1. und 2. VK des Bundes 32 16 16 0 10 4 20 14 6 VK Baden-Württemberg 34 33 1 13 16 5 7 11 4 14 4 10 5 0 10 2 0 VK Nordbayern 24 24 0 3 15 6 3 14 4 5 2 3 1 0 0 1 1 VK Südbayern 21 21

Mehr

Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Beendete Bezüge Stand:

Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Beendete Bezüge Stand: Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Beendete Bezüge Stand: 19.02.2015 Variablenname Bezeichnung Bemerkung EF1U1 Bundesland der zuständigen Elterngeldstelle laut AGS (amtlicher Bundesland

Mehr

Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland. (alphabetisch sortiert)

Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland. (alphabetisch sortiert) Gerichtsverzeichnis - e und e in Deutschland 1 Ich bin bundesweit für Versicherungsunternehmen und Unternehmen aus der Immobilienbranche tätig. Hier finden Sie eine Übersicht sämtlicher e und e, alphabetisch

Mehr

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Stand: 6.6.2017 SYNOPSE zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems BR-Drs. 431/17; BT-Drs. 18/12589 mit Wirkung zum 1.7.2017 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 1 Berechtigte

Mehr

Baden-Württemberg. Block 1: Block 2: Block 3: Block 1:

Baden-Württemberg. Block 1: Block 2: Block 3: Block 1: Baden-Württemberg Aalen bei Ulm I Block 1: 01.07.2016 04.07.2016 Block 2: 20.10.2016 23.10.2016 Block 3: 12.01.2017 16.01.2017 Rheinfelden bei Basel Block 1: 15.09.2016 18.09.2016 Block 2: 16.11.2016 20.11.2016

Mehr

Anlage StrRehaG (Kapitalentschädigung/Nachzahlung)

Anlage StrRehaG (Kapitalentschädigung/Nachzahlung) 1 Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Rehabilitierungsbehörde Puschkinstraße 19-21 19055 Schwerin Eingangsstempel Anlage StrRehaG (Kapitalentschädigung/Nachzahlung) Angaben zum Antrag auf Kapitalentschädigung

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erleichtern. Wir bitten Sie, die Hinweise aufmerksam zu lesen, bevor Sie den Meldebogen ausfüllen.

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erleichtern. Wir bitten Sie, die Hinweise aufmerksam zu lesen, bevor Sie den Meldebogen ausfüllen.

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland

Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland Gerichtsverzeichnis - e und e in Deutschland 1 Wir sind bundesweit für Sie tätig. Hier finden Sie eine Übersicht sämtlicher e und e, alphabetisch sortiert (ab Seite 1) sowie nach Bundesländern und OLG-Bezirken

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 4. Vierteljahr 2014 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: Februar 201 Erschienen am 18..201 Artikelnummer: 522920914324

Mehr

Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Berichtsjahr 2013, geborene Kinder Stand:

Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Berichtsjahr 2013, geborene Kinder Stand: Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Berichtsjahr 2013, geborene Kinder Stand: 14.03.2016 Variablenname EF1U1 EF1U2 EF1U3 EF2U1 EF2U2 EF3U1 EF3U2 EF4 EF5 EF6 EF7 Bezeichnung Bundesland

Mehr

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013 Taubenstr. 0, 07 Berlin Tel: 030/548-499, Fax: 030/548-450 0 0/ FERIEN IM SCHULJAHR 0/ in den Ländern Baden-Württemberg (5) 9.0. 0.. 4.. 05.0. - 5.03. 05.04..05. 0.06. 5.07. - 07.09. Bayern () 9.0 03..

Mehr

Landeserziehungsgeld beantragen

Landeserziehungsgeld beantragen VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Landeserziehungsgeld beantragen Das Landeserziehungsgeld ist eine vom Freistaat Sachsen gewährte Familienleistung für Eltern im 2. oder im 3. Lebensjahr

Mehr

Landeskunde ist ein wichtigster Teil des Fremdsprachenlernens.

Landeskunde ist ein wichtigster Teil des Fremdsprachenlernens. Landeskunde ist ein wichtigster Teil des Fremdsprachenlernens. Aufgabe 1: Antworten Sie auf die Fragen. 1. Wo liegt Deutschland? 2. Wie viele Nachbarländer hat Deutschland? 3. An welche Länder grenzt Deutschland

Mehr

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Betriebsrente - das müssen Sie wissen renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie

Mehr

Verbraucherinformation - Pflegewohngeld

Verbraucherinformation - Pflegewohngeld Verbraucherinformation - Pflegewohngeld 1. Was ist Pflegewohngeld? Bei Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen versorgt werden, gibt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den reinen Pflegekosten.

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 15/16

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 15/16 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 78 Mecklenburg-Vorpommern 18 Baden-Württemberg 9 Bayern 15 Berlin 13 Brandenburg 12 Hamburg 6 Hessen 18 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen

Mehr

Landesamt ür Gesundheit und Soziales Parochialstr. 1-3, 10179 Berlin Tel.: 030/ 9027-0 Fax: 030/9027-1555

Landesamt ür Gesundheit und Soziales Parochialstr. 1-3, 10179 Berlin Tel.: 030/ 9027-0 Fax: 030/9027-1555 Bundesministerium für Gesundheit, Außenstelle Berlin, Postfach 20, 10121 Berlin Verzeichnis der für die Ausfertigung des Certificate of good standing zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland:

Mehr

Bundesland Berufsbereiche Anschrift. Fachkraft Agrarservice Forstwirt/-in Gärtner/-in Landwirt/-in Revierjäger/-in Winzer/-in

Bundesland Berufsbereiche Anschrift. Fachkraft Agrarservice Forstwirt/-in Gärtner/-in Landwirt/-in Revierjäger/-in Winzer/-in Informationen zur Berufsbildung im Agrarbereich Zuständige Stellen in den Bundesländern (Berufliche Erstausbildung, praktische Fortbildung, Ausbildung behinderter Menschen) Bundesland Berufsbereiche Anschrift

Mehr

Arbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern

Arbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern Anmerkung zu Nummer 46: I. Arbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg- Niedersachsen

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

Merkblatt zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) Merkblatt zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam. Zur Angabe der Daten im Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem UhVorschG

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung I. Antragstellerin Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) Name:...... Geburtsname:...... Vorname:...... Geburtsdatum:...... Anschrift:............

Mehr

Nützliche Adressen. Hätte ich das gewusst! Finanzen und Organisatorisches

Nützliche Adressen. Hätte ich das gewusst! Finanzen und Organisatorisches Nützliche Adressen Für den Schüleraustausch zuständige Ämter nach Bundesländern Die mit * gekennzeichneten Institutionen sind gleichzeitig auch als DPJW-Zentralstellen aktiv. Baden-Württemberg Regierungspräsidium

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundesvertriebenengesetz und dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundesvertriebenengesetz und dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 5. Juli 2016 Seite 1 von 1 Entwurf einer

Mehr

Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße Stuttgart. Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München

Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße Stuttgart. Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Postfach 1867, 53008 Bonn Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße 6 70173 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz

Mehr

Zuständige Behörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion

Zuständige Behörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion Stand: 10.2018 Zuständige Behörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion Regierungspräsidium Karlsruhe Sachgebiet 33b 76247

Mehr

Grundantrag. Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Rehabilitierungsbehörde Puschkinstraße Schwerin

Grundantrag. Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Rehabilitierungsbehörde Puschkinstraße Schwerin 1 Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Rehabilitierungsbehörde Puschkinstraße 19 21 19055 Schwerin Eingangsstempel Grundantrag nach dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz

Mehr

Anmerkung zu Nummer 26: Zuständige Behörden und zuständige Berufskammern sind im Land. Baden-Württemberg

Anmerkung zu Nummer 26: Zuständige Behörden und zuständige Berufskammern sind im Land. Baden-Württemberg Anmerkung zu Nummer 26: Zuständige Behörden und zuständige Berufskammern sind im Land Baden-Württemberg Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart; für die übrigen

Mehr

Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes *

Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes * Presseinformationen Rechtsextremismus, Stand 19. Mai 29 Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund Zahlen des Verfassungsschutzes 21 28* Der Verfassungsschutz schlüsselt die Gewalttaten mit extremistischem

Mehr

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009

Mehr

Grundantrag - Hinterbliebene

Grundantrag - Hinterbliebene 1 Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Rehabilitierung und Wiedergutmachung Puschkinstraße 19-21 19055 Schwerin Eingangsstempel Grundantrag - Hinterbliebene nach dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen

Mehr

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Antrag auf Gewährung der Besonderen Zuwendung für Haftopfer nach 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) Eingangsstempel Die nachstehend erbetenen

Mehr

Elfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Elfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung 2. November 2015 Elfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 5 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 1. Mai 2005 in der Fassung

Mehr

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistischer Bericht K I 1 - j/04 (Teil 2) 28. September 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de

Mehr

623 Mecklenburg-Vorpommern

623 Mecklenburg-Vorpommern Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 91 Mecklenburg-Vorpommern 24 Baden-Württemberg 20 Bayern 23 Berlin 15 Brandenburg 13 Hamburg 8 Hessen 25 Niedersachsen 24 Nordrhein-Westfalen

Mehr

ZUSTÄNDIGKEITEN COMPETENCY ANSPRECHPARTNER/INNEN CONTACT PERSON. Baden-Württemberg

ZUSTÄNDIGKEITEN COMPETENCY ANSPRECHPARTNER/INNEN CONTACT PERSON. Baden-Württemberg Stand: 23.04.2014 ANSPRECHPARTNER/INNEN CONTACT PERSON ZUSTÄNDIGKEITEN COMPETENCY Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen Ref. 54.4 Industrie und Gewerbe, Schwerpunkt Arbeitsschutz Konrad-Adenauer

Mehr

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach 24 Sozialgesetzbuch Teil XII SGB XII

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach 24 Sozialgesetzbuch Teil XII SGB XII Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach 24 Sozialgesetzbuch Teil XII SGB XII 1. Ich beantrage die Gewährung von Sozialhilfe aus folgendem Grund: Anlage 5 zum Leitfaden - Seite

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 3/2018

Rundschreiben 201 Nr. 3/2018 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel An die Träger der Werkstätten für behinderte Menschen i n H e s s e n Landeswohlfahrtsverband Hessen Der Kommunalverband der hessischen Kreise

Mehr

Landkreis Harz Sozialamt

Landkreis Harz Sozialamt Landkreis Harz Sozialamt Sitz: Schwanebecker Str. 14 Postanschrift: Postfach 1542 38820 Halberstadt 38805 Halberstadt Antrag auf Bewilligung von Bestattungskosten gem. 74 SGB XII hier: Antrag eines weiteren

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 05/06

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 05/06 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studenten Ev. Religionspädagogik 3 Mecklenburg-Vorpommern 71 Mecklenburg-Vorpommern 16 Baden-Württemberg 8 Berlin 5 Brandenburg 5 Hessen 12 Niedersachsen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BUNDESVERWALTUNGSGERICHT bundesweit örtliche Zuständigkeit Adresse, Telefon- und Faxnummer Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig Telefon (0341) 2007-0 Telefax (0341) 2007-1000 OBERVERWALTUNGSGERICHTE

Mehr

Schriftliche Exemplare (Original und 20 Kopien) fordert der Projektträger vom Antragsteller nach Eingang der des Sitzlandes an.

Schriftliche Exemplare (Original und 20 Kopien) fordert der Projektträger vom Antragsteller nach Eingang der  des Sitzlandes an. Zur Verringerung des logistischen Aufwands bei der Zustellung der Anträge über die Länder an den Projektträger gilt ein Antrag auch als vorläufig fristgemäß eingereicht, wenn die zuständige Wissenschaftsbehörde

Mehr

BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011

BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011 BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011 - Tabellen und Infografiken Inhalt: Infografik 1 Krankheitslast nach Bundesländern Infografik 2 Regionen im Morbiditätsvergleich Infografik/Tabelle 3 Häufigkeit

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 18. Wahlperiode Drucksache 18/0476 26.07.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Respekt des Landes Berlin für Regimeopfer der ehemaligen DDR Drucksachen 18/0058 und 18/0258 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode

Mehr

Aktualisierung - Stand Dezember

Aktualisierung - Stand Dezember Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Aktenzeichen / x Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. Antrag

Aktenzeichen / x Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. Antrag Besucheranschrift Ministerium des Innern Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 und für Kommunales des Landes Brandenburg Haus D Rehabilitierungsbehörde (Referat 27) 14467 Potsdam Postfach 60 11 65 14411 Potsdam

Mehr

Anleitung. Verstehen Sie die Amtssprache oder eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats?

Anleitung. Verstehen Sie die Amtssprache oder eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats? Anlage (zu 1) Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitung 1. Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie das Antragsformular

Mehr

A n m e r k u n g z u N u m m e r 2 3 :

A n m e r k u n g z u N u m m e r 2 3 : A n m e r k u n g z u N u m m e r 2 3 : Mitteilungsempfänger sind im Bund bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof Bundesministerium der Justiz 11015 Berlin; Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Mehr

In den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld. Allen gemeinsam ist, dass

In den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld. Allen gemeinsam ist, dass Landeserziehungsgeld In Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg erhalten Mütter und Väter nach dem Bezug von Elterngeld unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere finanzielle Unterstützung, das Landeserziehungsgeld.

Mehr

Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Beendete Bezüge standardisiertes On-Site-File (Gastwissenschaftsarbeitsplatz) Stand:

Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Beendete Bezüge standardisiertes On-Site-File (Gastwissenschaftsarbeitsplatz) Stand: Datensatzbeschreibung Bundesstatistik zum Elterngeld Beendete Bezüge standardisiertes On-Site-File (Gastwissenschaftsarbeitsplatz) Stand: 19.02.2015 Variablenname Bezeichnung Bemerkung EF1U1 Bundesland

Mehr

Deutschland/Germany. Links Schulmilch und Schulernährung Links Schoolmilk and food in schools :

Deutschland/Germany. Links Schulmilch und Schulernährung Links Schoolmilk and food in schools : Deutschland/Germany Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Ministry of Food, Agriculture and Consumer Protection Ministère federal de l Alimentation, de l Agricultur

Mehr

bei nichtanwaltlichen oder nichtpatentanwaltlichen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern einer Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung

bei nichtanwaltlichen oder nichtpatentanwaltlichen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern einer Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung Anmerkung zu Nummer 23: Mitteilungsempfänger sind im Bund bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof Bundesministerium der Justiz 11015 Berlin; Vorstand der Rechtsanwaltskammer beim

Mehr

Brandenburg: Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose (Landespflegegeldgesetz - LPflGG)

Brandenburg: Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose (Landespflegegeldgesetz - LPflGG) Brandenburg: Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose (Landespflegegeldgesetz - LPflGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.10.1995 (GVBl.I/95 S.259), zuletzt

Mehr

Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75

Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 KM 6, Versicherte nach dem Alter und KV-Bezirken 2009 Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 Bund Mitglieder nach Alter 76-93 Familienangehörige

Mehr

AUTORIDADES COMPETENTES DE ALEMANIA PRODUCTOS FARMACEUTICOS ESTADO FEDERAL. Páginas 1 de 42 Abril 2 003

AUTORIDADES COMPETENTES DE ALEMANIA PRODUCTOS FARMACEUTICOS ESTADO FEDERAL. Páginas 1 de 42 Abril 2 003 ESTADO FEDERAL BADEN - WURTTEMBERG BAYERN Sozialministerium Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Schellingstrasse

Mehr

Einbürgerungsstatistik

Einbürgerungsstatistik Einbürgerungsstatistik 2005-2010 Merkmalsdefinitionen Stand: 01.11.2011 www.forschungsdatenzentrum.de EF01U1 Bundesland Bundesland dem die Einbürgerungsbehörde zugeordnet ist 01 = Schleswig-Holstein 02

Mehr

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung)

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Anleitung zum Ausfüllen des Visumantrags für Russland

Anleitung zum Ausfüllen des Visumantrags für Russland Anleitung zum Ausfüllen des Visumantrags für Russland Liebe Kunden, um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, halten Sie bitte folgende Unterlagen griffbereit: - Reisepass - Ihre Einladung - Details

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

Mindestsicherungsquote

Mindestsicherungsquote Anteil der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Bevölkerung in Prozent, 31.12.2012* Berlin 19,5 Bremen 16,7 Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Brandenburg Sachsen Nordrhein-Westfalen

Mehr

Anmerkung zu Nummer 36a: Zuständige Behörden sind im Land. Baden-Württemberg zu Nummer 36 a Abs. 1 Ziff. 1, 2 und 4: die Kreispolizeibehörden;

Anmerkung zu Nummer 36a: Zuständige Behörden sind im Land. Baden-Württemberg zu Nummer 36 a Abs. 1 Ziff. 1, 2 und 4: die Kreispolizeibehörden; Anmerkung zu Nummer 36a: Zuständige Behörden sind im Land Baden-Württemberg zu Nummer 36 a Abs. 1 Ziff. 1, 2 und 4: die Kreispolizeibehörden; die Landratsämter und Verwaltungsgemeinschaften gemäß 14 Landesverwaltungsgesetz,

Mehr

Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen gem. 90 Abs. 3 SGB VIII

Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen gem. 90 Abs. 3 SGB VIII Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst 51 Kinder- und Jugendhilfe SG Kindertagesbetreuung Königsberger Str. 10 29439 Lüchow (Wendland) Eingang: Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Mehr

BLINDENGELD IN HESSEN

BLINDENGELD IN HESSEN BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit einer körperlichen oder einer Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN

Mehr