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1 0 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit Regeln der Lebensmittelsicherheit

2 1 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit Themenbereiche - Prinzipien, Normen und Anordnungen zur Lebensmittelsicherheit - Grundsätze der Bestimmungen zu Lebensmittelsicherheit - Die wichtigsten Gesetze zur Lebensmittelsicherheit in der EU und in Deutschland Inhalt 1 DER CODEX ALIMENTARIUS 2 2 EINRICHTUNGEN DER LEBENSMITTELSICHERHEIT 2 3 BEGRIFFE DER GESETZGEBUNG 3 4 VERORDNUNGEN UND RECHTSVORSCHRIFTEN VERORDNUNG (EG) NR. 178/2002 FESTLEGUNG DER ALLGEMEINEN GRUNDSÄTZE UND ANFORDERUNGEN DES LEBENSMITTELRECHTS, ZUR ERRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT UND ZUR FESTLEGUNG VON VERFAHREN ZUR LEBENSMITTELSICHERHEIT VERORDNUNG (EG) NR. 852/2004 ÜBER LEBENSMITTELHYGIENE VERORDNUNG (EG) NR. 2073/2005 ÜBER MIKROBIOLOGISCHE KRITERIEN FÜR LEBENSMITTEL VERORDNUNG (EG) NR. 1881/2006 ZUR FESTSETZUNG DER HÖCHSTGEHALTE FÜR BESTIMMTE KONTAMINANTEN IN LEBENSMITTELN LEBENSMITTELHYGIENE-VERORDNUNG (LMHV) TIERISCHE LEBENSMITTEL-HYGIENEVERORDNUNG (TIER-LMHV) BINNENMARKT-TIERSEUCHEN-SCHUTZ-VERORDNUNG (BMTIERSSCHV) VERORDNUNG (EG) NR. 247/2006 ÜBER SONDERMAßNAHMEN IM BEREICH DER LANDWIRTSCHAFT ZUGUNSTEN DER REGIONEN IN ÄUßERSTER RANDLAGE DER EU 6 5 WEITERFÜHRENDE LITERATUR UND LINKS 7

3 2 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit 1 Der Codex alimentarius Die Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit basieren auf langjährig erprobten Richtlinien und gesammeltem Wissen. Sie dienen vor allem der Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und beschreiben die Anforderungen für die Lebensmittelsicherheit in Lebensmittelproduktion und handel. Die hygienischen Standards zur Lebensmittelsicherheit sind der Schwerpunkt dieses Leitfadens, bilden aber nur ein Teil der Anforderungen zur Lebensmittelsicherheit. Weitere Standards sind in den Bereichen Kennzeichnung, Zusammensetzung, Herstellungsverfahren, Lagerung, chemische Sicherheit, usw. Die Codex alimentarius-kommission ist eine öffentlich geförderte, regierungsübergreifende Initiative unter der geteilten Verantwortung der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Alle Mitgliedsstaaten der EU sind Mitglied im Codex Alimentarius. Insgesamt sind zurzeit 160 Länder an dieser Kommission beteiligt, darunter diverse Nichtregierungsorganisationen, die die Konsumenten, die Industrie etc. repräsentieren. Sie sind zuständig für die Vorbereitung von Normen und Standards, Anleitungen und anderen Leitfäden, die zur die Beibehaltung eines hohen Sicherheits- und Qualitätslevels bei kommerziellen Lebensmittelprodukten beitragen. Der Recommended International Code of Practice General Principles of Food Hygiene stellt das elementare Referenzwerk für die Europäische Gesetzgebung in der Lebensmittelsicherheit dar. Dieses Dokument: - zeigt die grundlegenden Prinzipien der Lebensmittelhygiene auf, die auf die gesamte Nahrungskette angewendet werden können und somit sichere Lebensmittel für den menschlichen Konsum garantieren, - basiert auf den HACCP-Grundsätzen (Hazard Analysis Critical Control Point Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) - gibt Anhaltspunkte für die Umsetzung dieser Grundsätze - bietet einen Leitfaden für die Praxis in spezifischen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung, über Hygieneprozeduren, Einrichtungen und Voraussetzungen. 2 Einrichtungen der Lebensmittelsicherheit

4 3 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (European Food Safety Authority, EFSA) ist eine Agentur der Europäischen Union und zuständig für: - die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten, um politische Entscheidungen, Überarbeitung von Rechtsvorschriften und Zulassungen und Entwicklung neuer rechtlicher Rahmen zu unterstützen; - wissenschaftliche Beratung und Information über bestehende und neu auftretende Risiken im Zusammenhang mit der gesamten Lebensmittelkette; - die Entwicklung von Methoden und Auswertungsverfahren für Risikobewertungen; - die technische und wissenschaftliche Unterstützung unter anderem der Codex Alimentarius-Kommission, aber auch der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der EU- Mitgliedstaaten Die deutschen verantwortlichen Organe sind: - das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), - das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), - das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie 3 Begriffe der Gesetzgebung - Einrichtungen der Länder, die sich mit den Themen Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsvorsorge und Umweltfragen beschäftigen. Verordnungen sind direkt anzuwenden und verpflichten jedes Mitgliedsland zur entsprechenden Umsetzung, ohne dass es weiterer nationaler gesetzlicher Verordnungen bedarf. Richtlinien zielen auf die Mitgliedsstaaten und verpflichten diese, spezifische Ziele umzusetzen. Dabei bleibt es dem jeweiligen Staat innerhalb eines festgelegten Zeitraums überlassen, wie diese Ziele umgesetzt und gesetzlich verankert werden. Ohne diese nationalen gesetzlichen Verankerungen besitzen Richtlinien keine Rechtsgültigkeit.

5 4 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit Beschlüsse gehören neben den Verordnungen und Richtlinien zu den drei verbindlichen Instrumenten der sekundären EU-Gesetzgebung. Sie sind für die betreffende Person oder Instanz rechtsverbindlich und verpflichtet diese zur Umsetzung der jeweiligen Ziele (Mitgliedsstaat, Drittland, Organisation, Individuum). Empfehlung ist wie die Stellungnahme nicht verbindlich und ohne Rechtsgültigkeit, aber durchaus von politischer Bedeutung. Diese indirekte Einflussnahme zielt auf die Umsetzung des jeweiligen Themas in Gesetze in den Mitgliedsstaaten ab und unterscheidet sich von der Richtlinie lediglich durch die fehlende Verbindlichkeit. Stellungnahme ist die unverbindliche Äußerung des Standpunktes des Europarates bzw. der Kommission zu einem bestimmten Thema. Stellungnahmen können späteren verbindlichen Instrumenten vorausgehen. 4 Verordnungen und Rechtsverordnungen 4.1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - Anforderungen an die allgemeine Lebensmittelgesetzgebung - Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit durch Risikobewertung und management (Vorbeugungsprinzip) - Sicherheitsanforderungen für Lebensmittel und Tierfutter - Richtlinien zur Lebensmitteleinordnung, Nachverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit 4.2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Über Lebensmittelhygiene - Trat mit der Aufhebung der Richtlinie 93/43/EU (über Lebensmittelhygiene)in Kraft - Allgemeine Regeln für Lebensmittelbetriebe hinsichtlich der Lebensmittelhygiene - Haftungsregelungen für den Fall mangelnder Umsetzung

6 5 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit - Horizontale Anwendung (an jedem Schritt von Produktion, Verarbeitung und Vertrieb) - Bildet zusammen mit den Verordnungen EU 853 und 854/2004 das EU-Hygiene-Paket - Leitsätze zur Umsetzung der GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practices = Gute Herstellungspraxis ) in Bezug auf Hygiene und die HACCP-Grundsätze (basierend auf dem Codex Alimentarius) - Flexibilitätsbegriffe hinsichtlich der Zuordnung von CCPs zu entsprechenden Hygienemaßnahmen wenn nötig, wenn stets angemessen, adäquat, ausreichend - Steht im Zusammenhang mit: o Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) o Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 (über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel) o Verordnung EU 2074/2005 (zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für bestimmte unter die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 fallende Erzeugnisse und für die in den Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 vorgesehenen amtlichen Kontrollen) o Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs) o Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs)

7 6 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit 4.3 Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 Über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - Grenzwerte und mikrobiologische Kriterien für Mikroorganismen in Lebensmitteln - Prinzip der Prävention - Der jeweilige Betreiber ist zuständig für ihre Umsetzung - Gültig für jede Phase der Produktion, Verarbeitung und des Vertriebs - Basierend auf den HACCP-Grundsätzen - Genannte Kriterien müssen über die gesamte Haltbarkeitsdauer eingehalten werden (unter vernünftigerweise vorhersehbaren Lager und Distributionsbedingungen) 4.4 Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 Zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmittel - Maximalwerte bezüglich des Gehalts an Kontaminanten für Lebensmittel, die auf den Markt gelangen - Je nach Lebensmittel sind das z.b.: o Nitrate in Gemüseprodukten o Mykotoxine o Metalle wie Blei, Kadmium, Quecksilber und Zinn o Chemikalien wie Dioxine, polyzyklische, aromatische Kohlenhydrate 4.5 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln - Anforderungen an die Produktion, Verarbeitung und den Vertrieb hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit - Verpflichtend für jeden Betrieb der Lebensmittelbranche

8 7 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit - Lebensmittelsicherheit während der gesamten Prozesskette (Auswerten, Beurteilen, Kontrollieren, Dokumentieren, Durchführen von Sicherheitsmaßnahmen) - Geplante Maßnahmen nach 3-8: o Risikoanalyse des Produktionsprozesses o Identifikation von CCPs/Risiken o Bestimmung von kritischen Kontroll-Punkten/ Risiken o Bestimmung der kritischen Grenzwerte o Bestimmung und Einrichtung von effektiven Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen o Dokumentation der kritischen Punkte o Periodische, regelmäßige Kontrolle der Maßnahmen o Schulung der Angestellten 4.6 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Anforderungen an Produktion, Verarbeitung und Vertrieb hinsichtlich der Sicherheit bestimmter tierischer Lebensmittel - Implementierung der Verordnung EU 853/2004 über die spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs - Maßgeblich für Kleinlieferungen, Einzelhandel, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb - Definiert Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Strafmaß 4.7 Binnenmarkt-Tierseuchen-Schutz-Verordnung (BmTierSSchV) Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren - Anforderungen für den Binnenhandel, Import, Export und Transit von Tieren, Tierwaren oder Tierprodukten

9 8 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit - Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel setzt Betriebs- Zulassung nach der BmTierSSchV voraus - Schutz vor Tierkrankheiten - Gültig für o Lebende Tiere o Produkte, Rohmaterial und Teile von Tieren o Tierkörper und Teile von Tierkörpern von Jagdbeute o Fleisch von wildlebenden Landsäugern 4.8 Verordnung (EG) Nr. 247/2006 Über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union - Maßnahmen bezüglich Schwierigkeiten, die durch Abgelegenheit, Insellagen, kleine Fläche, Bodenbedingungen, schwierige Klimabedingungen oder Abhängigkeiten von einer begrenzten Anzahl von Produkten der Region entstehen - Sondervereinbarungen für Anlieferungen von landwirtschaftlichen Produkten für den menschlichen Konsum - Anforderungen an das Verpacken und Verarbeiten von Produkten für den Export und Handelsfluss - Bedingungen für den Export in Drittländer und Auslieferungen in die Gemeinschaft mit besonderen Lieferungsabsprachen - Details und Ausführungen zur Anwendung in der (EG) Nr.793/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur (EG) Nr. 247/2006

10 9 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit 5 Weiterführende Literatur und Links - Codex Alimentarius Commission CAC/RCP 1 Recommended International Code of Practice - General Principles of Food Hygiene p_001e.pdf - International Organization for Standardization (ISO): DIN EN ISO 22000: Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette - Freier Zugang zu europäischen Gesetzen: - Bundesministerium der Justiz: - Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN (FAO): - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: - Bundesinstitut für Risikobewertung: - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

11 10 Verordnungen für die Lebensmittelsicherheit

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