Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer
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- Rudolph Junge
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1 Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012
2 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zwischen 2009 und Beschluss des Stadtrates zum Ergebnis der VU und den zu entwickelnden Sanierungsgebieten am Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Lechhausen Nr.1 Lechhausen Zentrum am = Bereich, in dem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen Stadt Augsburg
3 Steuerliche Begünstigung von Baumaßnahmen an Gebäuden Rechtsgrundlage: 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) Voraussetzungen: - Lage im Sanierungsgebiet - Beseitigung von Missständen und / oder Mängeln - Maßnahmen entsprechen den Zielen und Zwecken der Sanierung - Arbeiten werden während der Rechtsverbindlichkeit der Sanierungssatzung durchgeführt - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Stadtplanungsamt vor Baubeginn - Nachweis der entstandenen Kosten durch Originalrechnungen Welche Kosten sind steuerlich absetzbar? Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. des 177 BauGB Stadt Augsburg
4 Höhe der absetzbaren Kosten Diese betragen - im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 Prozent - und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten. 7h EStG oder andere Abschreibung? Klärung durch Eigentümer! Begünstigte Aufwendungen: - Instandsetzungen: Wiederherstellen der Funktionsfähigkeit nach Beschädigungen oder Verschleiß (keine nur unerheblichen Beeinträchtigungen, wie z.b. undichte Dachrinne) - Ergänzungen / Änderungen: Anpassung an neue sinnvolle Nutzung oder zeitgemäße Nutzungsverhältnisse (Modernisierung), z.b. Schaffung verschiedener Wohnungstypen Nicht steuerlich begünstigt sind: - Der Abbruch und die anschließende Neuerrichtung eines Gebäudes, - erhebliche bauliche Änderungen eines Gebäudes wie dessen Ausbau, Umbau oder Erweiterung - sowie Luxusmodernisierungen. Stadt Augsburg
5 Modernisierungsvereinbarung und Ablauf Ablauf 1. Kontaktaufnahme mit Stadtplanungsamt 2. Besprechungs- bzw. Beratungstermin 3. Zusammenstellung der Projektunterlagen - Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen, - Bestandsplan und Fotos vom derzeitigen Zustand, - Gestaltungspläne zur zukünftigen Form und Nutzung 4. Prüfung des Vorhabens durch Stadtplanungsamt 5. Einholung evtl. erforderlicher Genehmigungen bzw. Gestattungen durch den Bauherrn 6. Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung 7. Auf Antrag Prüfung der abgeschlossenen Baumaßnahme mit Originalbelegen 8. Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt Stadt Augsburg
6 Stadt Augsburg
7 Mögliche Maßnahmen: - Dämmung der Fassade (WDVS) Stadt Augsburg
8 Mögliche Maßnahmen: - Dämmung der Fassade (WDVS) - Austausch von Fenstern Stadt Augsburg
9 Mögliche Maßnahmen: - Dämmung der Fassade (WDVS) - Austausch von Fenstern - Statische Maßnahmen im EG Stadt Augsburg
10 Mögliche Maßnahmen: - Dämmung der Fassade (WDVS) - Austausch von Fenstern - Statische Maßnahmen im EG - Erneuerung der Leitungsinstallation Stadt Augsburg
11 Mögliche Maßnahmen: - Dämmung der Fassade (WDVS) - Austausch von Fenstern - Statische Maßnahmen im EG - Erneuerung der Leitungsinstallation - Rück- bzw. Einbau von Trennwänden und Türen zum Geschäftsbereich Stadt Augsburg
12 Mögliche Maßnahmen: - Dämmung der Fassade (WDVS) - Austausch von Fenstern - Statische Maßnahmen im EG - Erneuerung der Leitungsinstallation - Rück- bzw. Einbau von Trennwänden und Türen zum Geschäftsbereich - Erneuerung der Dacheindeckung Stadt Augsburg
13 Kontakt und weitere Informationen Stadtplanungsamt Augsburg Team Sanierungsmaßnahmen Rathausplatz Augsburg zentren-lechhausen Telefon: 0821 / oder 0821 / san.stadtplanung@augsburg.de andreas.hofmann@augsburg.de Stadt Augsburg
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