Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013
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1 Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013
2 Begriff: Innovationen Technologieorientierte Unternehmen besitzen regelmäßig Wissen, wissenschaftliches Knowhow oder dgl., welches es diesen Unternehmen ermöglicht, einen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern im Markt zu erreichen. Um eine solche Position zu erringen, zu erhalten und auszubauen sind neue Ideen, sprich Innovationen, im Unternehmen umzusetzen.
3 Innovationen Um zu wirtschaftlich verwertbaren Innovationen zu gelangen, sind diese zu generieren und/oder zu erwerben (Kauf/Lizenz), wobei dafür regelmäßig hohe personelle und finanzielle Aufwendungen/Investitionen notwendig sind. Ein Bedarf bezüglich eines wirksamen Schutzes dieser wichtigen Innovation ist somit folgerichtig gegeben.
4 Schutz von Innovationen Ziele: Innovationsschutz = Investitionsschutz Sicherung einer exklusiven Verwertung der Innovation Bereitstellung von Rechten, die einen kommerziell verwertbaren Technologiezugang sichern ( freedom to operate )
5 Schutzmöglichkeiten Gewerbliche Schutzrechte u. a. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken Urheberrechte u.a. Software, Spiele Geheimhaltung von Innovationen, welche nicht schutzfähig sind, u. a. Geschäftsgeheimnisse, oder für welche keine Schutzrechtsanmeldung gewünscht wird
6 Gewerbliche Schutzrechte - Arten Technische Schutzrechte: Patent Gebrauchsmuster Nicht-technische Schutzrechte: Marke Geschmacksmuster (Design)
7 Patente Patentschrift Nr WILLIAM PAINTER in Baltimore (Maryland, USA) Flaschenverschluss patentiert ab 2. Februar 1892 Kronenkorken. Das Patent ist ein typisches Beispiel einer sog. kleinen Erfindung mit millionenfacher Anwendung.
8 Patente Kategorien Erzeugnispatente Sachen Vorrichtungen Anordnungen Stoffe und Mittel Verfahrenspatente Herstellungsverfahren Arbeitsverfahren Verwendungsverfahren
9 Patente Schutzvoraussetzungen Neuheit liegt vor, wenn eine Erfindung zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung Weltneuheit aufweist. Erfinderische Leistung liegt vor, wenn ein erfinderisches Problem für den Fachmann auf überraschende Weise gelöst wird. Gewerbliche Anwendbarkeit liegt vor, wenn die Erfindung auf einem gewerblichen Gebiet hergestellt oder anderweitig benutzt werden kann.
10 Schutzumfang eines Patents - materiell, bestimmt durch: Merkmale der unabhängigen Ansprüche, Auslegung der Beschreibung - temporär, bestimmt durch: maximal Laufdauer (20 Jahre) - territorial, bestimmt durch: Land der Erteilung/Eintragung
11 Gebrauchsmuster Mit Gebrauchsmustern sind, wie mit Patenten, technische Erfindungen schützbar; maximale Schutzdauer 10 Jahre. Die Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit ist regelmäßig eine geringere; ein erfinderischer Schritt genügt. Ein Gebrauchsmuster kann lediglich zum Schutz für eine Erzeugniserfindung angemeldet werden; Verfahrenserfindungen sind dem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich.
12 Marken
13 Marken Formen Wortmarken trovotech Wort/ Bild- Marken Bildmarken
14 Geschmacksmuster
15 Geschmacksmuster Schutzvoraussetzungen: Neuheit und Eigenart Neuheit liegt vor, wenn zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung kein identisches Muster offenbart ist. Eigenart liegt vor, wenn sich sein Gesamteindruck vom bekannten Formenschatz unterscheidet. Beispiele: industrielle oder handwerkliche Erzeugnisse, wie Verpackungen, graphische Symbole, Einzelteile von Erzeugnissen
16 Strategien zum Innovationsschutz Zum gezielten Innovationsschutz sind unternehmens- und produktspezifische Strategien zu entwickeln, regelmäßig zu aktualisieren und konsequent umzusetzen. Es ist dabei zu prüfen, ob ein wirksamer Schutz primär durch: - gewerbliche Schutzrechte und/oder - Geheimhaltung (Know-how-Schutz) erfolgen soll bzw. möglich ist.
17 Art der Innovation Beispiele: - eine neue technische Lösung - ein neues Produktdesign - ein neues Marketingkonzept - eine neue nicht-technische Lösung - eine neue Geschäftsidee - Geschäftsgeheimnisse
18 Schutzkonzepte Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster (Design) Know-how, geheimes und/oder Urheberrecht (Software) Aspekte: Territorial, sachlich, zeitlich
19 Wahlmöglichkeiten Art der Innovation: - eine neue technische Lösung: Patent, Gebrauchsmuster und/oder Geschmacksmuster - ein neues Produktdesign(keine techn. Neuheit): Geschmacksmuster - ein neues Marketingkonzept: Marke - eine neue nicht-technische Lösung: Geschmacksmuster
20 Wahlmöglichkeiten Geheimhalten oder Patentierung bei neuen technischen Lösungen? - Geheimhalten, wenn Patentverletzung nicht nachweisbar; aber nicht generell, denn - durch Ausscheiden von Wissensträgern kann die Geheimhaltung verloren gehen - durch den Verzicht auf die Anmeldung wird Monopolwirkung vergeben oder eigener Handlungsspielraum eingeengt
21 Wahlmöglichkeiten Welchem Zweck dient ein Schutzrechtserwerb? - Sicherung einer exklusiven Benutzung/ eines Monopols - Vorgehen gegen Nachahmer - Erlöserzielung durch Lizenzierung oder Schutzrechtsverkauf - Publikation = Schaffung von Image
22 gewerbliche Schutzrechte Welche Qualität der Schutzrechte ermöglichen ein effizientes Vorgehen? - professionelle Auswahl der geeigneten Schutzrechtsart - Sach- und fachgerechte Erstellung der Anmeldeunterlagen in der notwendigen Qualität - Anmelde- und Eintragungs-/Erteilungsverfahren zielorientiert führen
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Patentanwalt Volkmar Müller Kohlgartenstrasse Leipzig Tel: 0341/ Fax: 0341/
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