Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z"

Transkript

1 Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage

2 Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG

3 DATEV eg, Nürnberg (Verlag) Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Printed in Germany Mandelkow GmbH, Herzogenaurauch (Druck) Joh. Leupold GmbH & Co.KG, Schwabach (Umschlagdruck) Angaben ohne Gewähr Stand: September 2010 DATEV-Artikelnummer:

4 Editorial Einzelkaufleute, Personengesellschaften (z. B. die OHG und KG) sowie alle Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und Unternehmergesellschaft) müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zwingend die Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anwenden. Zwar gilt nach wie vor, dass der Ausweis in der Handelsbilanz für steuerliche Zwecke zu übernehmen ist, wenn keine eigenständigen steuerlichen Regelungen vorhanden sind (= Maßgeblichkeitsprinzip). Anders sieht es im umgekehrten Fall aus. Steuerliche Wertansätze dürfen nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden (= Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit). Die Neuregelungen haben Auswirkungen auf den Ausweis von Rückstellungen und steuerfreien Rücklagen. Rückstellungen sind in der Handelsbilanz anders auszuweisen als in der Steuerbilanz, weil in der Handelsbilanz die Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind und in der Steuerbilanz mit dem Wert zum Bilanzstichtag, die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten handelsrechtlich mit einem anderen Zinssatz abgezinst werden als in der Steuerbilanz, im Steuerrecht vom Handelsrecht abweichende Einschränkungen zu beachten sind. Steuerfreie Rücklagen dürfen nur noch in der Steuerbilanz ausgewiesen werden, in der Handelsbilanz jedoch nicht mehr. Auswirkungen auf die Handelsbilanz ergeben sich trotzdem, weil passive latente Steuern auszuweisen sind. 1

5 In dieser Broschüre werden Rückstellungen und Rücklagen dargestellt, wobei die abweichenden handels- und steuerrechtlichen Wertansätze anhand von Beispielen mit ihren Auswirkungen dargestellt werden. Auf diese Weise ist es problemlos möglich, die handelsrechtlichen und abweichenden steuerlichen Wertansätze zu ermitteln. September 2010 Wilhelm Krudewig Steuerberater 2

6 Der Inhalt im Überblick 1 Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung Rückstellungen in der Handelsbilanz Rückstellungen in der Steuerbilanz Bewertung von Rückstellungen Handelsbilanz: Abzinsung bei einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr Steuerbilanz: Abzinsung bei einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten Rückstellungen, die nicht abgezinst werden müssen Keine Abzinsung für Steuerrückstellungen Abzinsung von Rückstellungen, die zeitanteilig angesammelt werden Beispiel: Rückstellungsbildung nach Handelsund Steuerrecht Auflösung einer Rückstellung Rückstellungs-ABC 22 3

7 2 Steuerfreie Rücklagen, Investitionsabzugsbeträge nach Steuerrecht Bildung und Auflösung von Reinvestitionsrücklagen gemäß 6b EStG Übertragung von Zuschuss-Rücklagen gemäß R 6.5 EStR Ersatzbeschaffung, Übertragung stiller Reserven gemäß R 6.6 EStR Investitionsabzugsbetrag: Bildung und Auflösung Sinn und Zweck des Investitionsabzugsbetrags Wer kann den Investitionsabzugsbetrag beanspruchen? Begünstigte Wirtschaftsgüter Zutreffende Bezeichnung der geplanten Investition Auflösung des Investitionsabzugsbetrags 56 3 Umstellung der Handelsbilanz auf das BilMoG Rückstellungen Abschaffung von Passivierungswahlrechten Bewertung sonstiger Rückstellungen Besonderheiten bei Pensionsrückstellungen Sonderposten mit Rücklageanteil 66 4

8 1 Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung Rückstellungen haben den Sinn und Zweck, Aufwendungen dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, in dem sie entstanden bzw. verursacht worden sind. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz. Es ist allerdings oft nicht möglich, die Werte aus der Handelsbilanz unverändert in die Steuerbilanz zu übernehmen, weil z. B. in der Handelsbilanz die Rückstellung mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen ist und in der Steuerbilanz mit dem Wert zum Bilanzstichtag, die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten handelsrechtlich mit einem anderen Zinssatz abgezinst werden als in der Steuerbilanz, im Steuerrecht vom Handelsrecht abweichende Einschränkungen zu beachten sind. Ein einheitlicher Ansatz von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist in keinem Fall mehr möglich. 1.1 Rückstellungen in der Handelsbilanz In den 249 und 274 Abs. 1 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung gebildet werden muss. Es handelt sich um Rückstellungen, die gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten ( 249 Abs. 1 Satz 1 HGB), drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ( 249 Abs. 1 Satz 1 HGB), unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, welche im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden ( 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB), 5

9 1. Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird ( 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB), Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden ( 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB), latente Steuern (in der Handelsbilanz von Kapitalgesellschaften gem. 274 Abs. 1 HGB). Andere Rückstellungen dürfen nicht mehr gebildet werden. Das heißt, es dürfen keine Aufwandsrückstellungen mehr gebildet werden und auch keine Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, die im Folgejahr zwischen dem und nachgeholt werden. 1.2 Rückstellungen in der Steuerbilanz Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind die Rückstellungen, die in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden müssen, auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen keine Einschränkungen enthalten. Die Passivierung von Rückstellungen ist nach Steuerrecht in den folgenden Fällen unzulässig oder eingeschränkt: Es dürfen in der Steuerbilanz keine Rückstellungen passiviert werden für Aufwendungen, die nach den Grundsätzen des 4 Abs. 5 bis 8 EStG zu den nicht abziehbaren Ausgaben gehören ( 4 Abs. 5 EStG). Es dürfen keine Rückstellungen gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten, die nur zu tilgen sind, soweit künftig Gewinne oder Einnahmen anfallen ( 5 Abs. 2a EStG). Die Passivierung von Rückstellungen wegen Verletzung von fremden Schutzrechten ist nach 5 Abs. 3 EStG eingeschränkt. Die Bildung von Rückstellungen aus Anlass eines Dienstjubiläums ist eingeschränkt ( 5 Abs. 4 EStG). 6

10 1. Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen nicht gebildet werden ( 5 Abs. 4a EStG). Nach 5 Abs. 4b EStG darf keine Rückstellung passiviert werden, wenn die Erfüllung der Verpflichtung dazu führt, dass ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut entsteht. In den 6 Abs. 1 und 6a EStG sind vom Handelsrecht abweichende Regelungen zur Bewertung von Rückstellungen enthalten. Hierauf wird im nachfolgenden Rückstellungs-ABC im Einzelnen eingegangen. 7

11 1. Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung Für Rückstellungen stehen in den DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 die folgenden Konten zur Verfügung: Art der Rückstellung SKR 03 SKR 04 Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen Gewerbesteuer, 4 Abs. 5b EStG Gewerbesteuerrückstellungen Körperschaftsteuerrückstellungen Rückstellungen für Personalkosten Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten Passive latente Steuern Rückstellungen für latente Steuern sonstige Rückstellungen Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten 3 Monaten Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung Rückstellungen für Gewährleistungen (Gegenkonto 4790 bzw. 6790) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten Aufwandsrückstellungen gemäß 249 Abs. 2 HGB a. F Rückstellungen für Umweltschutz

12 1. Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung 1.3 Bewertung von Rückstellungen Rückstellungen dürfen nicht willkürlich gebildet werden. Deshalb hängt die Bildung einer Rückstellung davon ab, dass gegenüber einem Dritten eine Verpflichtung bestehen muss, diese Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag verursacht worden ist und der Unternehmer ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Bei der Rückstellung handelt es sich i. d. R. um eine Verbindlichkeit, deren Höhe ungewiss ist. Die Verbindlichkeit besteht, aber die Aufwendungen für die Begleichung der Verbindlichkeit stehen nicht fest und können nur geschätzt werden. Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber Dritten, Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen usw. mindern die Höhe der Rückstellung. Beispiel: Im November 2010 hat ein Unternehmer in den Geschäftsräumen seines Kunden Installationsarbeiten durchgeführt. Dabei hat er Schäden verursacht, die von ihm zu vertreten sind, so dass er die Kosten für die Schadensbehebung übernehmen muss. Die Schadensbeseitigung kann erst im Februar 2011 ausgeführt werden. Die genaue Schadenshöhe steht am noch nicht fest. Die Aufwendungen werden voraussichtlich Euro betragen. Der Schaden wurde im Jahr 2010 verursacht. Da der Schaden aber erst im Februar 2011 behoben wird, muss der Unternehmer auch erst in 2011 bezahlen. Die Verursachung des Schadens liegt in 2010 vor dem Bilanzstichtag. Infolge der periodengerechten Abgrenzung müssen diese Ausgaben dem Jahr 2010 zugerechnet werden. Dem trägt der Unternehmer dadurch Rechnung, dass er in seinem Jahresabschluss 2010 eine Aufwandsrückstellung in Höhe von Euro bildet. Eine Abzinsung erfolgt nicht, weil die Laufzeit der Rückstellung weniger als 12 Monate beträgt. 9

Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher und Rückstellungen Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Betriebseinnahmen/-ausgaben sind in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Abkürzungsverzeichnis 14 Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis 14 1 Das BilMoG 17 1.1 Hinweise zum Gesetzgebungsverfahren 17 1.2 Ziele und Auswirkungen auf das Rechnungswesen 18 1.3 Überblick über die wesentlichen Änderungen 21 1.4

Mehr

Rechnungslegung Einheitsbilanz

Rechnungslegung Einheitsbilanz Anhand der Serviceanfragen haben wir eine Übersicht möglicher betroffener Konten die nicht zur Rechnungslegung Einheitsbilanz passen zusammengestellt. Bitte prüfen Sie ob der Sachverhalt auf Ihren Mandanten

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Ingeborg Haas Rückstellungen Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Vorwort 5 1 Einführung 11 A. Begriff der Rückstellungen 11 I. Allgemeines 11 II. Handelsrechtlicher Rückstellungsbegriff 11 B.

Mehr

I. Rückstellungen / Rücklagen

I. Rückstellungen / Rücklagen I. Rückstellungen / Rücklagen 1. Fall Beurteilen Sie den Vorgang im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 aus handels- und steuerrechtlicher Sicht unter Nennung der gesetzlichen

Mehr

Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva

Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung F. Nicht

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

Jahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Mehr

Rückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken. Gewinnmindernde Einbuchung in HB/StB auf der Passivseite der Bilanz. Bildung von Rückstellungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen   digitalisiert durch Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Allgemeiner Teil Besonderer Teil V XIII XIX XIX XX 1 Einleitung 1 1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen 3 1.2 Abgrenzung von anderen Posten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Vorwort 13 1 BilMoG 15 1.1 Ziele und Auswirkungen auf das Rechnungswesen 15 1.2 Überblick über die wesentlichen Änderungen 17 1.3 BilMoG-ABC 20 2 Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen 25

Mehr

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Rückstellungen. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Rückstellungen. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Rückstellungen Rechtsstand: Januar 09 in Kooperation mit Inhalt Ansatz... Bewertung... 4 3 Ausweis... 7 4 Einzelfälle... 8 4. Ungewisse Verbindlichkeiten...

Mehr

Abschreibungen ab 2011

Abschreibungen ab 2011 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Abschreibungen ab 2011 Das müssen Sie als Unternehmer wissen So handeln Sie strategisch sinnvoll In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX

Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX Inhaltsverzeichnis Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX 1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen...3 1.2 Abgrenzung von anderen Posten der Bilanz... 6 1.2.1

Mehr

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis 6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung

Mehr

Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen:

Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen: Rückstellungen: Rückstellungen sind Passivposten für bestimmte Verpflichtungen eines Unternehmens, die zu künftigen Ausgaben führen und deren zugehöriger Aufwand der Verursachungsperiode zugerechnet werden

Mehr

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche

Mehr

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht VII A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts...................... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben... 1

Mehr

Ingeborg Haas. Rückstellungen

Ingeborg Haas. Rückstellungen Ingeborg Haas Rückstellungen Ingeborg Haas Rückstellungen Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet

Mehr

GmbH-Jahresabschluss 2016

GmbH-Jahresabschluss 2016 Wilhelm Krudewig GmbH-Jahresabschluss 2016 Mit Beispielen und Abschlussbuchungen Kompaktwissen für GmbH-Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg (Verlag) 2016 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts 1 1.1 Begriff 1 1.2 Aufgaben 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben 2

Mehr

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz-

Mehr

Rückstellungen. Divergenzen zwischen Handels- und Steuerrecht sowie Implikationen für latente Steuern. WP StB Karl Petersen. München, 13.

Rückstellungen. Divergenzen zwischen Handels- und Steuerrecht sowie Implikationen für latente Steuern. WP StB Karl Petersen. München, 13. Rückstellungen Divergenzen zwischen Handels- und Steuerrecht sowie Implikationen für latente Steuern WP StB Karl Petersen München, 13. Juli 2011 Gliederung 1. Aktive und passive latente Steuern und ihre

Mehr

Latente Steuern im Einzelabschluss

Latente Steuern im Einzelabschluss Wolfgang Eggert Latente Steuern im Einzelabschluss Ausführliche Darstellung der Grundlagen Neue Sachverhalte auf Grund des BilMoG Die Bilanzpostenmethode zur Ermittlung der Gewinnunterschiede Kompaktwissen

Mehr

Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016

Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Manfred Bornhofen Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Vergleich mit IFRS 28., überarbeitete Auflage Mitarbeiter:

Mehr

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden, Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700

Mehr

Der Controlling-Berater

Der Controlling-Berater Ronald Gleich/Andreas Klein (Hrsg.) Der Controlling-Berater Band 10 Die Autoren: Felice-Alfredo Avella/Ralph Brinkmann unter Mitarbeit von Gerhard Radinger Jahresabschluss und Berichtswesen nach dem BilMoG

Mehr

Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung. von. StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch. Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering. StB Prof. Dr. habil.

Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung. von. StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch. Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering. StB Prof. Dr. habil. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung von StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering StB Prof. Dr. habil. Guido Patek 7., vollständig überarbeitete

Mehr

Rückstellungen nach HGB

Rückstellungen nach HGB Wirtschaft Christine Abel Rückstellungen nach HGB Rückstellungen nach BilMoG im Vergleich zu IFRS Studienarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

Heben stiller Reserven

Heben stiller Reserven Heben stiller Reserven Fall: Für ein Gebäude war in den Vorjahren in Handels- und Steuerbilanz eine Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz in nspruch genommen worden. Für das Gebäude wurden später

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

Bilanzierung von Schulden

Bilanzierung von Schulden Übersicht des Vorgehens 1. Ansatz a) Prüfung der abstrakten Passivierungsfähigkeit ( 246) b) Ggf. Prüfung, ob Verbindlichkeit oder Rückstellung c) Ggf. Prüfung der konkreten Passivierungsfähigkeit ( 249)

Mehr

1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts Begriff Aufgaben Handelsrechtliche Aufgaben

1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts Begriff Aufgaben Handelsrechtliche Aufgaben 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben...... 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben... 2 1.3 Zusammenfassung und Erfolgskontrolle...

Mehr

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die bisherige HGB-Fassung im Vergleich zu BilMoG

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die bisherige HGB-Fassung im Vergleich zu BilMoG Wirtschaft Holger Schmidt Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die bisherige HGB-Fassung im Vergleich zu BilMoG Diplomarbeit Fakultät Wirtschafts- und Allgemeinwissenschaften Studiengang Betriebswirtschaft

Mehr

E-Bilanzgerecht kontieren und buchen

E-Bilanzgerecht kontieren und buchen Haufe Praxisratgeber 01203 E-Bilanzgerecht kontieren und buchen Bearbeitet von Wilhelm Krudewig 1. Auflage 2013. Buch. 186 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 02505 5 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht >

Mehr

Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich

Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich Jasmin Kollmann / Stephanie Zolles Symposion zum Unternehmenssteuerrecht

Mehr

Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung

Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung Dr. Johann Stockinger 14. Mai 2008 Gliederung Rückstellungen isd 9 EStG Allgemeines zu Rückstellungen isd 9 EStG o o o o Allgemeine Definitionen

Mehr

Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften

Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Stand: Februar 2015 Referent: Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ASW Akademie

Mehr

Werden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet.

Werden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet. Rückstellungen Werden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet. Verpflichtungen, die entweder dem Grunde nach oder der Höhe bzw Fälligkeit

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Inhaltsverzeichnis VIII

Inhaltsverzeichnis VIII VIII Inhaltsverzeichnis 4.1.5 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 55 4.1.5.1 Abgrenzung und Vorsteuer... 55 4.1.5.2 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 58 4.2 Steuerrechtliche Regelungen... 59 4.3 Zusammenfassung

Mehr

Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften

Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften Gesellschaftsfinanzierung und Entnahmen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften

Mehr

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Andrea Debus/Hans-Peter Schmieszek Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - Abkehr von der umgekehrten Maßgeblichkeit - Auswirkungen für die Praxis Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg

Mehr

Jahresabschluss Passivseite

Jahresabschluss Passivseite Jahresabschluss Passivseite Prof. Dr. Werner Müller B i l a n z Aktiva Passiva Anlagenbuchhaltung Anlagevermögen Eigenkapital Lagerwesen Debitorenbuchhaltung Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen Rückstellungen

Mehr

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:

Mehr

Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung Grundsatzregelung Restlaufzeit von einem Jahr oder

Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung Grundsatzregelung Restlaufzeit von einem Jahr oder 2 INHALTSÜBERSICHT 1. Rechnungslegung der GmbH & Co. KG nach Handelsrecht... 7 1.1 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften... 7 1.1.1 Grundsatzregelung... 7 1.1.2 Betroffene

Mehr

Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Dr. Christoph Ernst 17. November 2008 Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Fundstelle: www.bmj.bund.de/bilmog BT-Drucksache 16/10067 1. Stand Kabinettbeschluss 21.5. 2008 Bundesratsbeschluss

Mehr

Rückstellungen in der Handelsbilanz

Rückstellungen in der Handelsbilanz Rückstellungen in der Handelsbilanz Überblick über die verschiedenen Arten von Rückstellungen in der Handelsbilanz In der Handelsbilanz werden folgende fünf Arten bzw. Gruppen von Rückstellungen unterschieden:

Mehr

für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem oben genannten Entwurf möchten wir uns zunächst

für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem oben genannten Entwurf möchten wir uns zunächst Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Ka/Fi Tel.: 030 240087-49 Fax: 030 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 16. November 2009 Entwurf eines BMF-Schreibens zur

Mehr

Herbert Brunner. nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG. Kompaktwissen für Berater. GmbH-Jahresabschluss 2009

Herbert Brunner. nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG. Kompaktwissen für Berater. GmbH-Jahresabschluss 2009 Herbert Brunner GmbH-Jahresabschluss 2009 nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht,

Mehr

LESEPROBE. Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher

LESEPROBE. Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 1. Auflage 2015 Autoren: Dr. Holger Wirtz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Titel: Herausgeber:

Mehr

Grundlagen der Buchführung und des Jahresabschlusses

Grundlagen der Buchführung und des Jahresabschlusses 1 Einführung... 6 1.1 Grundlagen der Buchführung... 6 1.2 Der Jahresabschluss für Einzelkaufleute und Personengesellschaften... 8 1.3 Der Jahresabschluss für KapG und bestimmte Personengesellschaften...

Mehr

Überblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen.

Überblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen. Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite = abstrakte... Name Aktivierungsfähigkeit wann liegt

Mehr

Die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und die 4. EG-Richtlinie

Die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und die 4. EG-Richtlinie Die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und die 4. EG-Richtlinie (Bilanzrichtlinie) Von Frank Vogel Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 15 2 Vereinbarkeit

Mehr

Latente Steuern nach HGB und IFRS

Latente Steuern nach HGB und IFRS Wirtschaft Marcus Lotz Latente Steuern nach HGB und IFRS Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Seite Vorwort 5 Abkürzungen und Literatur 16

Seite Vorwort 5 Abkürzungen und Literatur 16 Seite Vorwort 5 Abkürzungen und Literatur 16 I. Von der Buchführung zum Jahresabschluß 21 1 Von der Anfangsbilanz über die Buchführung zur Schlußbilanz 21 2 Ordnung der Konten nach Kontenrahmen 24 3 Gliederung

Mehr

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis 7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2

Mehr

Gliederung. Bilanzsteuerrecht. Antje Faaß Vorbereitungskurs Steuerberater Gliederung

Gliederung. Bilanzsteuerrecht. Antje Faaß Vorbereitungskurs Steuerberater Gliederung Gliederung Bilanzsteuerrecht Antje Faaß Vorbereitungskurs Steuerberater Gliederung 1 Handelsbilanz 0. Einleitung 1. Bilanzvorschriften 2. Handelsbilanz vs. Steuerbilanz 3. Grundbegriffe in der Bilanz 4.

Mehr

Vorwort... V Inhalt... VII Abkürzungsverzeichnis... XIII

Vorwort... V Inhalt... VII Abkürzungsverzeichnis... XIII VII Vorwort........................................... V............................................ VII Abkürzungsverzeichnis................................... XIII A. Einführung: Bilanzsteuerrecht und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25

Inhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25 Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung

Mehr

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom Fremdwährungen unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom 02.09.2016 Gliederung 1. Einleitung 2. Anschaffungen in Fremdwährungen 3. Ausweis nicht realisierter Verluste bzw. Gewinne

Mehr

Certified Senior Accountant

Certified Senior Accountant Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Vertiefung Bilanz Lehrbrief 1 Bilanzierung von Verbindlichkeiten Bilanzierung von Rückstellungen Verfasser:, Steuerberaterin 2015

Mehr

BilMoG in Beispielen. Anwendung und Übergang- Praktische Empfehlungen für den Mittelstand

BilMoG in Beispielen. Anwendung und Übergang- Praktische Empfehlungen für den Mittelstand www.nwb.de BilMoG in Beispielen Anwendung und Übergang- Praktische Empfehlungen für den Mittelstand Praktische Beispiele und zahlreiche Anwendungstipps Besonderheiten bei Personengesellschaften Steuerliche

Mehr

Martin T. Kocybik 06. Koll. Aufgabe 15, 16, 17 Jahresabschluß Student d. Wirtschaftswissenschaft

Martin T. Kocybik 06. Koll. Aufgabe 15, 16, 17 Jahresabschluß Student d. Wirtschaftswissenschaft Aufgabe 15: Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten Die Bilanzierung der Rechnungsabgrenzungsposten wird im 250 HGB geregelt Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: Auszahlung jetzt Aufwand später Es erfolgt

Mehr

Aktuelles zur Reisekostenabrechnung

Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung

Mehr

Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für ungewisse Zahlungsverpflichtungen

Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für ungewisse Zahlungsverpflichtungen Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für ungewisse Zahlungsverpflichtungen Ermitteln Handwerksunternehmer ihren Gewinn per Bilanzierung ermittelt, können sie diesen um Rückstellungen

Mehr

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2016 Update Rechnungslegung für Mitarbeiter Veranstaltungsort: 21. November 2016 in München Dipl.-Finanzwirt Thomas Wiegmann Steuerberater Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII 1 Buchführungspflicht/Gewinnermittlungsarten/Jahresabschluss.......... 1 1.1 Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht................. 1 1.1.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht.....................

Mehr

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 8 Rückstellungen Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse:

Mehr

Vorsteuerabzug sichern

Vorsteuerabzug sichern Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Vorsteuerabzug sichern Voraussetzungen Prüfpflichten Fehler vermeiden In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Vorsteuerabzug sichern Inhalt

Mehr

Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen

Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen Steuerliche Begleitmaßnahmen Zuschreibungspflicht ab Inkrafttreten RÄG 2014 Nachholung unterlassene Zuschreibung aus Zeiten vor Inkrafttreten

Mehr

Jahresabschluss. Passivseite. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss. Passivseite. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss Passivseite Prof. Dr. Werner Müller P a s s i v s e i t e A. Eigenkapital B. Rückstellungen... C. Verbindlichkeiten P a s s i v s e i t e A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage

Mehr

Vermögensgegenstände / positive Wirtschaftsgüter

Vermögensgegenstände / positive Wirtschaftsgüter Vermögensgegenstände / positive Wirtschaftsgüter Sachliche Zuordnung bei Mitunternehmerschaften Personengesellschaft Gesellschafter Gesamthandsbetriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen Privatvermögen Privatvermögen

Mehr

1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13

1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13 Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung

Mehr

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Sonderausgaben Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 In enger Zusammenarbeit mit Inhalt

Mehr

Einführung in die Rechnungslegung

Einführung in die Rechnungslegung Einführung in die Rechnungslegung Von Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Lück Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 12., völlig neu bearbeitete Auflage R.01denbourg Verlag München Wien I n halts verzei chnis

Mehr

6 Inhalt der einzelnen Bilanzpositionen

6 Inhalt der einzelnen Bilanzpositionen 6 Inhalt der einzelnen Bilanzpositionen Beispiel: Die A-GmbH hat erstmals in ihrer Handelsbilanz zum 31.12.2009 einen Sonderposten mit Rücklageanteil für den Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks

Mehr

Techn. Anlagen u. Maschinen an Grundstücke (0,5 Punkte)

Techn. Anlagen u. Maschinen an Grundstücke (0,5 Punkte) Zu Prüfung 03 139 Techn. Anlagen u. Maschinen 125.334 an Grundstücke 125.334 (0,5 Punkte) Abschreibungen auf Sachanlagen 11.195 an Techn. Anlagen u. Maschinen 11.195 (0,5 Punkte) Abschreibung auf Sachanlagen

Mehr

Rückstellungen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen B W L. Grundlagen und Beispiele

Rückstellungen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen B W L. Grundlagen und Beispiele 1 Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Bilanzierung Finanzbuchführung 1 Rückstellungen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Grundlagen und Beispiele 2 Externes Rechnungswesen Jahresabschluss

Mehr

Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich

Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich Bearbeitet von Alina Schulte im Hoff Erstauflage 2014. Taschenbuch. 132 S. Paperback ISBN 978 3 95485 131 7 Format (B x L): 19 x 27 cm Wirtschaft > Unternehmensfinanzen

Mehr

Handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen [ ]

Handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen [ ] Handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen [22.12.2017] Von: Dr. Axel von Bredow und Dominik Greif Das Bundesfinanzministerium der

Mehr

Bachelorarbeit. Die Auswirkung des BilMoG auf die Bilanzierung latenter Steuern. im HGB-Einzelabschluss. Furat Al-Obaidi. Bachelor + Master Publishing

Bachelorarbeit. Die Auswirkung des BilMoG auf die Bilanzierung latenter Steuern. im HGB-Einzelabschluss. Furat Al-Obaidi. Bachelor + Master Publishing Bachelorarbeit Furat Al-Obaidi Die Auswirkung des BilMoG auf die Bilanzierung latenter Steuern im HGB-Einzelabschluss Bachelor + Master Publishing Furat Al-Obaidi Die Auswirkung des BilMoG auf die Bilanzierung

Mehr

Abweichungen zwischen Handelsbilanz und. Ende der Einheitsbilanz?

Abweichungen zwischen Handelsbilanz und. Ende der Einheitsbilanz? AK Steuern Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Steuern Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz Ende der Einheitsbilanz? Prof. Dr. Wolfram Scheffler Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Mehr

Latente Steuern bei Unternehmenszusammenschlüssen

Latente Steuern bei Unternehmenszusammenschlüssen Nicole Schwabe Latente Steuern bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Beteiligung von Kapitalund Personengesellschaften im Einzelabschluss nach HGB Eine vergleichende Analyse von Asset Deal und Share

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2012 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern (Neuhausen/Spree) AKTIVA A. Anlagevermögen

Mehr

Analyse, Beurteilung und zielgerichteter Einsatz von Aktionsparametern im Einzelabschluss nach HGB

Analyse, Beurteilung und zielgerichteter Einsatz von Aktionsparametern im Einzelabschluss nach HGB Kathrin Krüger Jahresabschlusspolitik Analyse, Beurteilung und zielgerichteter Einsatz von Aktionsparametern im Einzelabschluss nach HGB Mit einem Geleitwort von Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter

Mehr

Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB!

Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB! Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB! Schritt 1: Abstrakte Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit. a) Was ist ein Vermögensgegenstand, eine Schuld bzw. ein RAP? b) Ist der Sachverhalt dem Kaufmann zuzurechnen?

Mehr

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000 1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen

Mehr

Ausgangspunkt Aufgabe 1: Das Badewannenaxiom

Ausgangspunkt Aufgabe 1: Das Badewannenaxiom Ausgangspunkt Aufgabe 1: Das Badewannenaxiom Bestand am Anfang einer Periode + Stromgrößen als Erhöhungen des Bestandes während der Periode Stromgrößen als Verminderungen des Bestandes während der Periode

Mehr

SKR03 Neue Konten 2012:

SKR03 Neue Konten 2012: SKR03 Neue Konten 2012: Nr. Bezeichnung Kontoart Nebenkto Bilanz 501 Anteile an verbundenen Unternehmen, Personengesellschaften 502 Anteile an verbundenen Unternehmen, Kapitalgesellschaften 503 Anteile

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil II: Umlaufvermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil II: Umlaufvermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil II: Umlaufvermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 253 (3) HGB für 6 (1) Nr. 2 EStG für Handelsbilanz

Mehr

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Sachverhalt 1 a) Fertigungsgebäude Vermögensgegenstand, dessen Herstellungsprozess zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, dient anschließend

Mehr

Steuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen

Steuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 24. Juni 2011 BETREFF Steuerliche Gewinnermittlung;

Mehr

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2013 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern

Mehr

Ein Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich

Ein Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.1 Seite 1 3.1.1 Wirtschaftlicher Eigentümer Zielsetzung Durch die Neuregulierung des 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E wurde vorgesehen, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Mehr