Pinscher-Schnauzer Klub 1895 e.v. Begleithundeprüfung. OG Grunewald 2014 Seite 1

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1 Begleithundeprüfung OG Grunewald 2014 Seite 1

2 Zur Begleithundprüfung sind alle Hundehalter zugelassen, die einen Sachkundenachweis im Sinne des VDH-Hundeführerscheins nachweisen können. Hundehalter, die nachweislich bereits vor dem 01. Januar 2002 erfolgreich an einer Begleithundprüfung teilgenommen haben, können diesen Nachweis durch den Nachweis an der Begleithundprüfung erbringen. Kann ein Hundeführer noch keinen Sachkundenachweis nachweisen, so kann er diesen in der Regel am Tag der Prüfung selber ablegen. Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme am praktischen Teil der Prüfung. Zu einer Begleithundprüfung zugelassen sind alle Hunde unabhängig von der Größe und Rasse, sofern sie das Mindestalter von 15 Monaten erreicht haben. Der Hund muss zudem entweder über eine Tätowier-Nummer oder über einen Chip eindeutig identifiziert werden können. Zudem müssen die erforderlichen Impfungen für den teilnehmende Hund nachgewiesen werden. Die bestandene Prüfung wird in einem Leistungsnachweis bestätigt. Der Leistungsnachweis, auch Leistungsurkunde genannt, muss von einem Verein ausgestellt werden, der dem VDH abgehört. Der Leistungsnachweis muss zur Begleithundprüfung vorgelegt werden. Für die Teilnahme an einer Begleithundprüfung muss der Hundeführer den Nachweis einer bestehenden Tierhalter- Haftpflichtversicherung beibringen. Ein Hundehalter darf an einem Prüfungstermin maximal zwei Hunde führen. Bei der Begleithundprüfung handelt es sich um eine öffentliche Prüfung. Der Termin und Ort der Prüfung sind entsprechend öffentlich bekannt zu geben. OG Grunewald 2014 Seite 2

3 Die Begleithundprüfung besteht aus den folgenden drei Bestandteile: Begleithundprüfung auf einem Besteht der Hund bzw. das Team nicht den Teil Begleithundprüfung auf einem, so ist er bzw. das Team für den Teil Prüfung im Verkehr nicht zugelassen. OG Grunewald 2014 Seite 3

4 Vor Beginn einer Prüfung werden die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprüfung unterzogen. Erst bei Bestehen der Unbefangenheitsprüfung werden die Hunde durch den Richter zur Begleithundprüfung zugelassen. Die Unbefangenheitsprüfung wird durch den Leistungsrichter individuell ausgeführt. Im Rahmen der Unbefangenheitsprüfung wird die Identität des Hundes durch die Kontrolle der Chip- bzw. der Tätowier-Nummer vom Leistungsrichter durchgeführt. Nichtidentifizierbare Hunde sind nicht zur Begleithundprüfung zugelassen. Der Leistungsrichter beurteilt die Unbefangenheit des Hundes während der Gesamten Prüfung. OG Grunewald 2014 Seite 4

5 Begleithundprüfung auf einen Die Einzelübungen beginnen und enden stets mit der Grundstellung (). Hierzu sitzt der Hund auf der linken Seite gerade, ruhig und aufmerksam neben seinem Hundeführer (HF), ungefähr mit dem rechten Schulterblatt auf Kniehöhe. Der Hundeführer steht in sportlicher Haltung, eine Grätsch-stellung des Hundeführers ist nicht zulässig. Aus der vorhergehenden Übung kann die Endgrundstellung als Ausgangsgrundstellung für die darauf folgende Übung genutzt werden. Zu Beginn einer Übung darf die Ausgangsgrundstellung stets nur einmal eingenommen werden. Der Hund darf nach jeder beendeten Übung vom Hundeführer gelobt werden. Anschließend ist vom Team eine neue Grundstellung einzunehmen und ein deutlicher Zeitabstand von ungefähr 3 Sekunden einzuhalten, bevor mit der darauf folgenden Übung begonnen wird. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden. Der Hundeführer darf keinerlei Körperhilfen einsetzen. Triebmitteln oder Spielgegenständen sind während der Übungen nicht zugelassen. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HFs das Führen des Hundes an der linken Seite des HFs nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden. Der Beginn der Übung wird vom Leistungsrichter bestimmt. Die einzelnen Übungen führt der Hundeführer ohne Anweisungen des Leistungsrichter entsprechend des Laufschemas durch. Vor dem beginn der Prüfung kann der Hundeführer den Leistungsrichter den Ablauf der Übungen erfragen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des Hundeführers bei den Wendungen während der Übungen stellen Fehler dar. Innerhalb der Übungen sind Kehrtwenden zu zeigen. Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer nach links (180 auf der Stelle drehend) zu zeigen. Dabei sind zwei Varianten möglich: - Der Hund geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum - Der Hund zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 auf der Stelle drehend Während einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich. OG Grunewald 2014 Seite 5

6 Wende normal Für die Übung Leinenführigkeit ist der Hund tierschutzgerecht mit einem handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleint. Das Halsband darf dabei nicht auf Zug gestellt sein. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss stets durchhängen. Der erste Hundeführer nimmt mit seinem Hund die Grundstellung ein, während der zweite Hundeführer seinen Hund zur Ablage führt und die Grundstellung für die Übung Ablegen unter einnimmt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für beide Teams die Bewertung. Aus der Grundstellung folgt der Hund auf das Hörzeichen des Hundeführers für Fuß gehen freudig. Zunächst geht der Hundeführer mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils mit dem Hörzeichen für Fuß gehen den Laufschritt und den langsamen Schritt (je Schritte) mit deutlichem Unterschied an. Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt erfolgt ohne Zwischenschritte. Im normalen Schritt sind anschließend zwei Rechts-, eine Links- und eine zweite Kehrtwendungen sowie anschließend ein Anhalten (Grundstellung, Hund sitzt ohne Kommando) auszuführen. Der Hund hat mit dem Schulterblatt stets auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Hörzeichen sind nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet. Bleibt der Hundeführer stehen, so hat sich der Hund schnell und ohne Einwirkung zu setzen. Der Hundeführer darf hierbei seine Position nicht verändern, insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Am Ende der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund auf Anweisung des LRs in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen. Beim Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, muss der Hundeführer mit seinem Hund eine Person rechts und eine Person links (z.b. in Form einer 8) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe in der Nähe einer Person anhalten, wobei der Hund ohne Kommando Sitzt macht. Dem Richter steht es frei, eine Wiederholung zu fordern. Auf Anweisung des Richters verlässt das Team die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein. Das Loben des Hundes ist nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt. Wende Sitz Gruppe schnell langsam Sitz Ende Übung Start Übung OG Grunewald 2014 Seite 6

7 Wende normal Auf Anordnung des Leistungsrichter leint der Hundeführer seinen Hund in der Grundstellung ab. Die Führleine hängst sich der Hundeführer um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freudig freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe. Das gehen in der Gruppe ist analog zur Leinenführigkeit zu zeigen. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der Hundeführer die Grundstellung ein und beginnt dann mit der Freifolge analog der Leinenführigkeit. schnell Wende langsam Sitz Gruppe Start Übung Sitz Ende Übung OG Grunewald 2014 Seite 7

8 Auf Anweisung warten Von der Grundstellung aus gibt der Hundeführer das Hörzeichen für Fuß gehen aus geht mit seinem frei bei Fuß folgenden und geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der Hundeführer eine Grundstellung (Hunde geht in den Sitz ohne Kommando) ein, gibt das Hörzeichen für Absitzen und entfernt sich weitere 15 Schritte. Anschließend dreht er sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung (z. B. Handzeichen) des Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Grundstellung ein. Legt sich der Hund oder bleibt er stehen anstatt zu sitzen, so kommt es zu Punktabzügen in der Bewertung. & Sitz Start Übung OG Grunewald 2014 Seite 8

9 Auf Anweisung warten Ablegen in Verbindung mit Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem freifolgenden Hund auf das Hörzeichen für Fuß gehen geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der Hundeführer eine Grundstellung ein (Hund geht in den Sitz ohne Kommando), gibt das Hörzeichen für Ablegen und entfernt sich weitere 30 Schritte. Anschließend dreht er sich zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft er seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen für Fuß gehen hat sich der Hund links neben seinen Hundeführer zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich statt Platz zu machen, kommt jedoch einwandfrei heran, führt dies zu Punktabzügen in der Bewertung. & Sitz Anschließend Platz Start Übung OG Grunewald 2014 Seite 9

10 Ablegen des Hundes unter Vor Beginn der Leinenführigkeit des zweiten Hundes führt der Hundeführer seinen Hund an einem vom der Leistungsrichter angewiesenen Platz und legt dort seinen vorher angeleinten Hund (Leine über die Schulter hängen oder in die Tasche stecken) mit dem Hörzeichen für Ablegen aus gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der Hundeführer ohne sich umzusehen innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss nun ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen zeigt. Auf Anweisung des Richters geht der Hundeführer zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des Leistungsrichters auf das Hörzeichen für Aufsetzen schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen. Unruhiges Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten die Übung. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Freifolge des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablageplatz, so ist die Übung durch den Leistungsrichter nicht zu bewerten. Verlässt der Hund nach Abschluss der Freifolge des vorführenden Hundes den Ablageplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem Hundeführer beim Abholen entgegen, erfolgt ein Punkteabzug. OG Grunewald 2014 Seite 10

11 Die von den Teams bei der Prüfung im Verkehr zu zeigenden Übungen werden vom Leistungsrichter bestimmt. Grundsätzlich handelt es sich um eine Auswahl der im folgenden aufgeführten Übungen: 1. Begegnung mit Personengruppe: Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Richter folgt dem Team in angemessener Entfernung. Der Hund folgt dem Hundeführer willig an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter auf Kniehöhe des Hundeführers. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber verhält sich der Hund gleichgültig. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund zeigt sich unbeeindruckt. Hundeführer und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch den Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten. 2. Begegnung mit Radfahrern: Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt Hundeführer und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen. 3. Begegnung mit Autos: Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundeführer und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des Hundeführers zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen. OG Grunewald 2014 Seite 11

12 4. Begegnung mit Joggern oder Inline-Scatern: Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne dabei die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der Hundeführer seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline-Scater den Hund und Hundeführer überholen und ihnen wieder entgegenkommen. 5. Begegnung mit anderen Hunden: Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen für Fuß gehen wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen. 6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren: Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des Richters und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Hundeführers ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund wieder abgeholt. OG Grunewald 2014 Seite 12

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