E N R W - I H R P A R T N E R I N D E R R E G I O N
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- Liane Heintze
- vor 7 Jahren
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1 E N R W - I H R P A R T N E R I N D E R R E G I O N Die versorgt in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar mehr als Bürger mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Als mehrheitlich kommunales Unternehmen kommen unsere Gewinne den Bürgern in der Region zu Gute. Bei der Stromerzeugung setzen wir ausschließlich auf regenerative Stromerzeugung und Kraftwärmekopplung. Damit nicht genug: Rund 200 motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich auch um Bäder, Abwasser und um clevere Dienstleistungen, mit denen unsere Kunden Energie und Geld sparen. Wir sind dort, wo man uns in Sachen Energie braucht - mit Verständnis, Kompetenz und Verantwortung. Wir bringen Sie ans Netz! Egal ob Strom, Erdgas, Trinkwasser oder Wärme: wir bringen Sie an unsere Netze. Das ENRW-Netzgebiet reicht vom Großen Heuberg bis in den Schwarzwald. In Rottweil und Spaichingen befinden sich unsere technischen Betriebsstellen, von wo aus wir für Sie 365 Tage im Jahr voller Energie unterwegs sind. Was ist ein Hausanschluss? Die Verbindung eines Hauses zu den Versorgungsleitungen des Energieversorgers wird als Hausanschluss bezeichnet. Durch den Hausanschluss gelangen Strom, Erdgas, Wasser, Kommunikationsleitungen und Wärme zu Ihnen ins Haus. Aufgrund unserer Erfahrung können wir allen Bauherren wertvolle Tipps zum Ablauf und Optimierung des Hausanschluss geben. So übernehmen wir beispielsweise auf Wunsch die Mitverlegung von Kommunikationsanschlüssen der unterschiedlichsten Anbieter. Damit sparen Sie Zeit und Geld. Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne auch bereits vor der Planungsphase Ihres Gebäudes. Unsere Hausanschlussberater stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. ENRW-Hausanschlussberatung Tel hausanschlussberater@enrw.de Stand
2 Welche Anschlüsse bekommen Sie von der ENRW? Seite 2 von 8 Anhand der folgenden Grafik können Sie feststellen, in welchem Ort Sie von uns welche Hausanschlüsse erhalten. Wir sind nicht überall mit allen Energie-Sparten vertreten. Baustrom und Bauwasser Mit Baubeginn benötigen die Handwerker Strom und Wasser zum Bau Ihres Hauses. Baustrom und Bauwasser stellen wir Ihnen, bzw. dem von Ihnen beauftragten Bauunternehmen gerne zur Verfügung. Bei Bauträgern sind diese Leistungen oft im Festpreis enthalten und werden auch vom Bauträger koordiniert. Bitte prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf die entsprechenden Regelungen. Je nach vorhandener Infrastruktur benötigen wir 1 bis 3 Wochen für die Erstellung einer Baustrom- und Bauwasserversorgung. Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise - Baustrom kann aus Gründen der Arbeitssicherheit nur durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb beantragt und angeschlossen werden. - Bauwasser kann der Bauherr/Bauträger direkt beauftragen. Für die vorübergehende Bauwasserversorgung können Sie bei uns gegen eine Gebühr ein Standrohr zur Wasserentnahme ausleihen. In Neubaugebieten und bei vorhandenen Vorstreckungen auf dem Grundstück ist in der Regel auch eine Versorgung über diese möglich. Sollten Sie einen solchen Anschluss benötigen, nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare auf enrw.de/netze/hausanschluss oder setzen sich bitte mit unseren Hausanschlussberatern in Verbindung.
3 Seite 3 von 8 Die folgenden Hinweise und Empfehlungen helfen Ihnen, beim Anschluss an das Versorgungsnetz der ENRW Zeit und Wege einzusparen. 1. Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Bauvorhaben, und nutzen Sie unser Knowhow für den optimalen Hausanschluss. Wir informieren Sie über aktuelle Fördermaßnahmen, Einsparpotenzial und den effizienten Energieeinsatz. Sie erreichen uns unter Technisches Management In der Au Rottweil Telefon hausanschlussberater@enrw.de 2. Senden Sie uns bitte die Anmeldung für Hausanschlüsse zusammen mit folgenden Dokumenten frühzeitig zu - Einen amtlichen Lageplan des Grundstücks (bemaßt im Maßstab 1:500 oder 1:250) mit allen Grenzen und geplanten Gebäuden. - Falls Sie nicht gleichzeitig Grundstückseigentümer sind, benötigen wir von Ihnen zusätzlich noch die Zustimmung des Grundstückseigentümers. - Einen Keller- und einen Erdgeschossgrundrissplan (1:100) mit Entwässerungsplan und markiertem Hausanschlussraum mit gewünschter Leitungseinführung. - Ansichten und Schnitte Angaben zum Leistungsbedarf Wasser in l/s Gas in kw Strom in kw Wärme in kw Gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Architekten legen unsere Hausanschlussberater die Leitungstrasse und die genaue Lage des Hausanschlusses fest. Sie haben die Wahlfreiheit, ob die Tiefbauarbeiten für den Hausanschluss auf Ihrem Grundstück durch die ENRW oder durch Ihr Bauunternehmen erfolgen sollen. Beachten Sie bitte, dass sofern Sie den Mauerdurchbruch in Eigenleistung erbringen, dieser gas- und wasserdicht ausgeführt werden muss. Ihr Installateur füllt mit Ihnen oder Ihrem Architekten den Antrag auf Anschluss an das Versorgungsnetz für Strom-, Erdgas-, Trinkwasser und Fernwärme aus. Der Installationsfachbetrieb Ihres Vertrauens kennt die technischen Regeln. Ergänzen Sie bei Bedarf die Unterlagen zur Bearbeitung der Stromanschlüsse um Datenblätter für elektrische Verbraucher mit höherer Leistung (z.b. Aufzüge, Durchlauferhitzer). 3. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie ein individuelles Angebot von der ENRW innerhalb von zwei Wochen. Senden Sie den unterschriebenen Auftrag baldmöglichst zurück. Bitte klären Sie auch rechtzeitig den Anschluss der Hausanschlüsse ab, die nicht durch die ENRW erstellt werden. Die ENRW kooperiert gerne mit weiteren Netzbetreibern um eine gemeinsame Verlegung zu ermöglichen. 4. Um Ihre Anschlüsse termingerecht herstellen zu können, informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren gewünschten Ausführungstermin. Für die Materialbeschaffung und Disposition der Arbeiten benötigen wir im Regelfall einen Vorlauf von rund drei Wochen. 5. Damit die Inbetriebnahme der Hausanlagen und das Setzen der Zähler ohne Verzögerung erfolgen können, müssen die Inbetriebsetzungsanzeigen durch den Installateur der ENRW vorliegen.
4 Seite 4 von 8 Damit die Herstellung des Hausanschlusses zügig nach den Regeln der Technik und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft abläuft, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten - Hausanschlussraum muss zugänglich und frostfrei sein und der DIN entsprechen. - Vor Montage des Hausanschlusses sollte der Wandbereich fertig gestellt sein (z.b. Fugenglattstrich, Putz, Anstrich). - Baugrube vor dem Gebäude muss verfüllt und verdichtet sein. - Es dürfen keine Hindernisse (z.b. Container) und Gerüste im Bereich der Leitungstrasse stehen. - Falls die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück durch Sie oder durch ein von Ihnen beauftragtes Bauunternehmen erstellt werden, sind die Anforderungen aus unsere Ausführungs- und Vertragsbedingungen für Eigenleistungen bei der Erstellung von Hausanschlüssen zu berücksichtigen. - Hausanschlussleitungen dürfen zu keinem Zeitpunkt überbaut (z.b. Garage, Carport) oder mit tiefwurzelnden Gehölzen bepflanzt werden. Bitte bedenken Sie, dass Mehrfachanfahrten aufgrund nicht eingehaltener Anforderungen separat abgerechnet werden müssen und die Baumaßnahmen unnötig verteuern. Installationsbeispiel Gebäude-Innenseite für Gebäude mit Keller Bildnachweis: Hauff-Technik GmbH & Co. KG
5 Mehrsparten-Hausanschluss Seite 5 von 8 Werden mehrere Sparten gleichzeitig für ein Haus verlegt, wird im Regelfall heute ein Mehrspartenhausanschluss erstellt. Dadurch wird für Strom, Gas, Trinkwasser und Kommunikation nur eine Mauerdurchführung erforderlich. Durch die gemeinsame Verlegung ergeben sich insbesondere bei den Tiefbauarbeiten Kosteneinsparungen. Durch den modularen Aufbau und die Verlegung im Leerrohrsystem können nachträglich Anschlüsse (z.b. Glasfaserkabel) berücksichtigt werden. Spätere Tiefbauarbeiten sind dann nicht mehr erforderlich. Als Sonderform der Mehrsparteneinführung wird die Fußbodeneinführung bei Gebäuden ohne Keller bzw. innenliegenden Heizungsraum verwendet. Die maximale Länge bis Medienrohrdurchmesser DN 40 beträgt 12 m bis zur Gebäudekante. Die Verwendung einer Fußbodeneinführung muss rechtzeitig vor Baubeginn mit Ihrem Hausanschlussberater aufgrund der Lieferzeiten abgestimmt werden. Bildnachweis: Hauff-Technik GmbH & Co. KG
6 B A U H E R R E N - C H E C K L I S T E Seite 6 von 8 Beratungsangebot der ENRW in Anspruch genommen Anträge Hausanschluss / Baustrom* / Bauwasser besorgen Eventuell ist die Antragstellung im Leistungsumfang des Bauträgers / der ausführenden Baufirma enthalten. Bitte Verträge prüfen. (*Antrag auf Baustrom muss durch Elektroinstallateur gestellt werden) Unterlagen an ENRW senden - Vollständig ausgefüllte Anträge - Lageplan des Grundstücks (1:500 oder 1:250) mit allen Grenzen und der vorhandenen und geplanten Gebäude - einen Keller- und einen Erdgeschossgrundrissplan (1:100) mit Entwässerungsplan und markiertem Hausanschlussraum mit gewünschter Leitungsführung - Angaben zum Leistungsbedarf Schriftlich Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers einholen* (*Sofern das Baugrundstück nicht im Eigentum des Bauherren ist, bzw. bei erforderlicher Verlegung der Hausanschlussleitungen über Fremdgrundstücke) Angebot der ENRW erhalten und geprüft Schriftliche Beauftragung der ENRW Koordination der Anschlüsse mit weiteren Ver- und Entsorgungsträgern* (* z.b. Gemeinde, Netze BW, Telekom, Unitymedia, ) Ausführungstermin spätestens 3 Wochen vorher der ENRW melden Anschluss von ENRW erstellt Gebäudeinstallation durch Fachfirmen durchgeführt Inbetrieb- / Zählersetzung durch Fachfirma bei ENRW beantragt
7 Kosten Hausanschluss Seite 7 von 8 In ihrem individuellen Angebot werden die Kosten für den Hausanschluss auf Basis der gesetzlichen Verordnungen in die Hausanschlusskosten und den Baukostenzuschuss aufgeschlüsselt. Die Hausanschlusskosten beinhalten die Verbindung von der Netzleitung in der Straße bis ins Haus. Mit dem Baukostenzuschuss wird ein Kostenanteil für das vorgelagerte Versorgungsnetz dem Kunden in Rechnung gestellt. Strom-Hausanschluss a. Hausanschlusskosten Die Kosten für einen Standard-Hausanschluss bis 30 kw werden aufgrund von pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich in erschlossenen Gebieten zusammen aus einer Grundpauschale bis zur Grundstücksgrenze und einem Meterpreis auf dem privaten Grundstück. Für höhere Anschlussleistungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. b. Baukostenzuschuss Der Baukostenzuschuss richtet sich nach der Absicherung des Hausanschlusses bzw. nach der Anschlussleistung. Die ersten 30 kw sind kostenfrei. Erdgas-Hausanschluss a. Hausanschlusskosten Die Kosten für einen Erdgasanschluss bis DN 50 werden aufgrund von pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich in erschlossenen Gebieten zusammen aus einer Grundpauschale bis zur Grundstücksgrenze und einem Meterpreis auf dem privaten Grundstück. Für größere Anschlussleitungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. b. Baukostenzuschuss Der Baukostenzuschuss richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. bei gewerblichen Objekten nach der Anschlussleistung. Die ersten 30 kw sind kostenfrei. Trinkwasser-Hausanschluss a. Hausanschlusskosten Die Kosten für einen Trinkwasseranschluss bis DN 50 werden aufgrund von pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich zusammen aus einer Grundpauschale bis zur Grundstücksgrenze und einem Meterpreis auf dem privaten Grundstück. Für einen größeren Wasserbedarf erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. b. Baukostenzuschuss Der Baukostenzuschuss errechnet sich nach der Nutzungsfläche des angeschlossenen Grundstücks. Wärme-Hausanschluss a. Hausanschlusskosten Die Kosten für einen Wärmeanschluss bis 30 kw wird aufgrund von pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich in erschlossenen Gebieten zusammen aus einer Grundpauschale bis zur Grundstücksgrenze und einem Meterpreis auf dem privaten Grundstück. Für einen größeren Leistungsbedarf erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. b. Baukostenzuschuss Der Baukostenzuschuss errechnet sich nach der Anschlussleistung (Wärmebedarfsrechnung) des Hauses. Als Mindestgröße werden 14 kw pro Netzanschluss in Rechnung gestellt.
8 Kontaktformular ENRW-Hausanschluss Seite 8 von 8 Bitte senden Sie uns dieses Kontaktformular ausgefüllt zu. Unsere Hausanschlussberater nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Kunde Name, Vorname (Firma) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Bauvorhaben (Ort, Straße, Haus-Nr., Flurstück-Nr.) Benötigen Sie Baustrom und/oder Bauwasser von der ENRW? Baustrom Bauwasser vorgesehener Baubeginn vorgesehener Bezugstermin Erforderliche Arbeiten am Hausanschluss Herstellung Änderung Verstärkung Stilllegung für Wohnhaus mit Wohneinheiten Gewerbe Sonstige Gewünschte Netzanschlüsse (wenn schon bekannt, bitte die gewünschten Leistungsangaben nennen) Strom Leistung in KW Erdgas Leistung in KW Wasser Leistung in l/s Fernwärme Leistung in KW Telekom Unitymedia (Kabel BW) Ich/Wir wünschen einen Beratungstermin und bitten um Kontaktaufnahme. Falls schon Lagepläne des Gebäudes vorliegen, senden Sie diese bitte unter Angabe Ihres Namens an hausanschlussberater@enrw.de
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