Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

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1 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

2 Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt Ökologische Vorrang-Flächen Folie 2

3 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Umfang mindestens 5 % der Ackerfläche über 15 ha Ackerfläche Greening-Rechner Folie 3

4 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Grundsätze Bewirtschaftungsrecht erforderlich ÖVF muss auf einer Ackerfläche liegen. Landschaftselemente, Feldränder und Pufferstreifen können auch an Acker angrenzen Fläche muss innerhalb eines Feldstücks liegen Folie 4

5 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 In Deutschland anrechenbare Typen Gewichtung Größe ergibt sich aus Stillgelegte Flächen 1,0 Fläche CC-Terrassen (ab 2015 CC-LE) 1,0 Länge x 2 = m 2 CC-Landschaftselemente 2/1,5/1,0 Fläche EB: 20 x 1,5 = 30 m 2 Feldränder 1,5 Fläche Pufferstreifen 1,5 Fläche Ackerstreifen an Waldrändern 1,5 Fläche Niederwald mit Kurzumtrieb (bisher NC 848) 0,3 Fläche Erstaufforstungsflächen (Art b (ii) VO 1307/2013) 1,0 Fläche Zwischenfrüchte oder Grasuntersaat 0,3 Fläche Stickstoffbindende Pflanzen 0,7 Fläche

6 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Stilllegung Keinerlei landwirtschaftliche Erzeugung während des gesamten Antragsjahres Selbstbegrünung oder Begrünung durch gezielte Ansaat Vom kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses Kein chem. Pflanzenschutz zulässig Mindestgröße: 0,10 ha

7 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Feldränder Breite 1 bis max. 20 m Selbstbegrünung oder Begrünung durch gezielte Ansaat. Keinerlei landwirtschaftliche Erzeugung. Kein chem. Pflanzenschutz zulässig. Vom kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses. Keine Mindestparzellengröße

8 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Pufferstreifen Längsseiten müssen parallel zum Gewässer verlaufen. Breite mind. 1 m bis max. 20 m Pufferstreifen kann auch DG sein, wenn dieses vom direkt angrenzenden Ackerland abgegrenzt ist. Kann bis zu 10 m breite Ufervegetation enthalten (= separates ÖVF-Polygon außerhalb des Feldstücks). Beachte: Falls Ufervegetation breiter als 10 m, kein Pufferstreifen möglich. Selbstbegrünung oder Begrünung durch gezielte Ansaat. Vom kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses. Keine landwirtschaftliche Erzeugung, aber Schnittnutzung und Beweidung erlaubt, sofern vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar. Ab ist der Anbau einer Folgekultur für die Ernte des nächsten Jahres mit dem erforderlichen Pflanzenschutz zulässig. Kein chem. Pflanzenschutz.

9 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Pufferstreifen Umbruch mit unverzüglich folgender Ansaat zu Pflegezwecken oder zur Erfüllung von AUM ist zulässig, aber nicht vom Grenzt Stilllegung an, ist alles als Stilllegung anzugeben! Keine Mindestparzellengröße min. 1 m / max. 20 m Pufferstreifen AL Pufferstreifen DG Ufervegetation max.10 m

10 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Ackerstreifen an Waldrändern parallel zum Wald verlaufende Seite eines Ackerfeldstücks. Direkt an Wald angrenzend (kein Weg, Bachlauf usw. dazwischen). Breite mind. 1 m bis max. 10 m Selbstbegrünung oder Begrünung durch gezielte Ansaat. Vom kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses. Keine landwirtschaftliche Erzeugung, aber Schnittnutzung und Beweidung erlaubt, sofern vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar. Kein chem. Pflanzenschutz zulässig Keine Mindestparzellengröße

11 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 d Waldrand Wald min. 1 m / max. 10 m

12 Zusammenfassung Bezeichnung Stilllegung Feldränder Pufferstreifen Ackerstreifen an Waldränder Breite Mindestfläche Erzeugung Begrünung 0,1 ha 1 20 m 1-20 m 1 10 m keinerlei landw. Nutzung Schnittnutzung oder Beweidung ab 30.6 erlaubt Selbstbegrünung o. gezielte Ansaat Folgekultur Umbruch Pflege Düngung Chemischer Pflanzenschutz ab 1.8 möglich mit PS-Einsatz mit unverzüglich folgender Ansaat zu Pflegezwecken oder zur Erfüllung von AUM; aber nicht zwischen Mähen o. Zerkleinern nicht von , mind. 1 x jährlich keine kein chem. PS

13 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Zwischenfrüchte oder Grasuntersaat Nur bestimmte Arten zulässig (Liste in Greening-Rechner) Zwischenfrüchte: Mischungen aus mindestens 2 Arten mit max. 60 % Anteil an den Samen der Mischung. Gräser jedoch insges. max. 60 %. Zwischenfrucht: Aussaat im Antragsjahr nach Ernte der Vorkultur: Frühestens 16. Juli bis spätestens 01. Oktober Im Antragsjahr nach Vorkultur: Kein mineralischer N-Dünger, kein chem. Pflanzenschutz, kein Klärschlamm Zwischenfrüchte und Begrünungen müssen bis des Folgejahres auf der Fläche belassen werden, d. h. kein aktives Beseitigen oder Zerstören der Kulturen. Beweiden/Häckseln/Schlegeln ist zulässig.

14 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Stickstoffbindende Pflanzen Nur bestimmte Kulturen (Eiweißpflanzen als Hauptkultur) zulässig Liste im Greening-Rechner Keine Beimengung anderer Kulturen (z. B. Kleegras nicht erlaubt) Nach Beendigung des Anbaus der stickstoffbindenden Pflanzen im Antragsjahr ist Nachbau einer Winterkultur oder Winterzwischenfrucht erforderlich. Folgekulturen (bzw. Zwischenfrüchte) müssen bis des Folgejahres auf der Fläche belassen werden, d. h. kein aktives Beseitigen oder Zerstören der Kulturen. Beweiden/Häckseln/Schlegeln ist zulässig. Mindestgröße: 0,10 ha

15 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Greening-Rechner

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17 Einstieg - Planungshilfe Greening

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20 B

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23 Hinweis: Anbau davon 20 ha Zwischenfrüchte 50 % Bedarf für ÖVF Offen 10 ha Zwischenfrüchte

24 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Digitalisierung von Flächen

25 Grafische Antragstellung Feldstück Aufteilung in Acker und Dauergrünland Feldstück mit mehr als einem Nutzungscode für jede Nutzung ein Polygon erstellen somit zum Beispiel Winterweizen und Silomais Winterweizen und Sommerweizen Winterweizen und ÖVF Winterweizen und Landschaftselement Winterweizen und AUM-Flächen

26 Grafische Antragstellung Online-Verfahren (ibalis) Papierverfahren

27 Grafische Antragstellung im ibalis) Schritt 1: Aufruf des Feldstücks

28 Grafische Antragstellung im ibalis Schritt 2: Wechsel in Feldstückskarte, wenn mehr als 1 Nutzung

29 Grafische Antragstellung im ibalis Schritt 3: Abgrenzen der einzelnen Nutzungen

30 Grafische Antragstellung im ibalis Schritt 4: Eingabe der Nutzungscodes und Antragsart 411 Silomais 115 Winterweizen 131 Wintergerste5 062 Brache ÖVF 602 Kartoffeln 143 Sommerhafer

31 Grafische Antragstellung (Art. 17 VO (EU) Nr. 809/2014) Beispiel zum FNN 2015 für Papierantragsteller

32 Vorbereitung Flächendatenbestand 2015 Erfassung ÖVF auf Teilflächen in der Ebene ÖVF : Waldränder Pufferstreifen (differenziert nach AL, DG) und Ufervegetation Feldränder Stilllegung auf einem Teilfeldstück Eiweißpflanzenfläche auf einem Teilfeldstück

33 Beispiel ÖVF-Waldrand im ibalis

34 Vorbereitung Flächendatenbestand 2015 Problem Beginn Erfassung in ibalis ab??? Reale Anbaufläche = Polygon erst bekannt nach Anbau Bitte Anfangen mit Vorbereiten

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