Egelner Mulde Nachrichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Egelner Mulde Nachrichten"

Transkript

1 Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann mit Amtlichen Mitteilungen der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde Sonderausgabe 20. August 2016 kostenlose Ausgabe

2 2

3 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters der Verbandsgemeinde Egelner Mulde am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinden sind in folgende allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Die Gemeinde Börde-Hakel ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 101: Etgersleben Wahlraum: Kita Rappelkiste, Friedrich-Engels-Straße 14 Wahlbezirk 201: Hakeborn Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, Am Anger 2A Wahlbezirk 501: Westeregeln Wahlraum: Grundschule, Grüne Straße 4 Die Gemeinde Bördeaue ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 301: Tarthun Wahlraum: Gemeindebüro, Buschstraße 60 Wahlbezirk 401: Unseburg Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Worthstraße 1 Die Gemeinde Borne bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindebüro, Ernst-Thälmann-Straße 14 eingerichtet. Stadt Egeln ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 001: Wahlbezirk 002: Wahlbezirk 003: Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Alte Straße 1 A Alte Straße, Am Wehr, Berggasse, Dorfstraße, Fahrt, Feldstraße, Magdeburger Chaussee, Neue Straße, Neuer Schacht, Plan, Schwaneberger Weg, Wolmirslebener Straße Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, Worthstraße 7 B Alter Markt, Am Wasserturm, Ascherslebener Straße, Bergstraße, Breiteweg 1-25; , Cäsar, Feld am Bruche, Hakeborner Weg, Hakelblick, Halberstädter Straße, Hundertstraße, Klostersiedlung, Klosterstraße, Marienstuhl, Mühlenbreite, Mühlenstraße, Neuer Weg, Röthefeld, Tarthuner Straße, Thomas-Müntzer-Straße, Worthstraße Wahlraum: Cafeteria DPWV, Wasserburg 1 A Am Hunnengraben, Am Mühlenholz, Apotheker-Straße, Badstoben, Barfüßer Straße, Birkenweg, Breiteweg 26 93, Brunnengasse, Geschwister-Scholl-Straße, Lindenstraße, Magdeburger Straße, Markt, Meisterstraße, Oberknick, Pestalozziplatz, Ritterstraße, Rosmarienstraße, Schloßstraße, Schulstraße, Stadtkirchhof, Töpferstraße, Unterknick, Wallstraße, Wasserburg, Wiesenstraße, Wunneyweg, Zepterstraße Die Gemeinde Wolmirsleben bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Grundschule, Alte Siedlung 14 eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 3

4 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl am der Verbandsgemeinde Egelner Mulde Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Bauer, Jan Geburtsjahr 1979 Mitarbeiter SGS Institut Fresenius Tarthuner Straße Egeln AfD 2 Rosomkiewicz, Sven Geburtsjahr 1986 Kaufmännischer Angestellter Leninplatz Borne CDU 3 Stöhr, Michael Geburtsjahr 1972 Volljurist / Verbandsgemeindebürgermeister Markt Egeln UWGE 4

5 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Bauer, Jan Geburtsjahr 1979 Mitarbeiter SGS Institut Fresenius Tarthuner Straße Egeln Alternative für Deutschland 2. Rosomkiewicz, Sven Geburtsjahr 1986 Kaufmännischer Angestellter Leninplatz Borne Christlich Demokratische Union Deutschlands 3. Stöhr, Michael Geburtsjahr 1972 Volljurist / Verbandsgemeindebürgermeister Markt Egeln Unabhängige Wählergemeinschaft Egeln 5

6 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde findet am Donnerstag, den um Uhr im Schulzentrum Egeln, Am Hunnengraben 9 in Egeln, statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 6

7 Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters und der Bürgermeisterwahlen in den Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel und Wolmirsleben Am Dienstag, den , Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Egeln, Markt 18, die Sitzung des Wahlausschusses mit folgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßung 2. Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters vom Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bördeaue vom Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Börde-Hakel vom Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wolmirsleben vom Beschlussfassung und Bekanntmachung der Wahlergebnisse Die Verhandlungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt. 7

8 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Bördeaue am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinde Bördeaue ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 301: Tarthun Wahlraum: Gemeindebüro, Buschstraße 60 Wahlbezirk 401: Unseburg Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Worthstraße 1 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern in der Zeit vom bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 8

9 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Bördeaue am Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Bunke-Spelling, Ralph Geburtsjahr 1964 Selbständig Burgplatz Bördeaue, OT Unseburg DIE LINKE 2 Fries, Peter Geburtsjahr 1955 Technischer Mitarbeiter Bodestraße 17 A Bördeaue, OT Tarthun CDU 3 Müller, Simone Geburtsjahr 1967 Selbständige Vermögensberaterin Friedensring Bördeaue, OT Unseburg Einzelbewerberin 9

10 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Bördeaue am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Bunke-Spelling, Ralph Geburtsjahr 1964 Selbständig Burgplatz Bördeaue, OT Unseburg DIE LINKE 2. Fries, Fries Geburtsjahr 1955 Technischer Mitarbeiter Bodestraße 17 A Bördeaue, OT Tarthun Christlich Demokratische Union 3. Müller, Simone Geburtsjahr 1967 Selbständige Vermögensberaterin Friedensring Bördeaue, OT Unseburg Einzelbewerberin 10

11 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Bördeaue Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben findet am Dienstag, den um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Tarthun, Buschstraße 75 in Bördeaue, OT Tarthun statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 11

12 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Börde-Hakel am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinde Börde-Hakel ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 101: Etgersleben Wahlraum: Kita Rappelkiste, Friedrich-Engels-Straße 14 Wahlbezirk 201: Hakeborn Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, Am Anger 2A Wahlbezirk 501: Westeregeln Wahlraum: Grundschule, Grüne Straße 4 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern in der Zeit vom bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 12

13 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Börde-Hakel am Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Großheim, Axel Geburtsjahr 1967 Selbständig Mühlenberg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 2 Jakobi, Kunigunde Geburtsjahr 1959 Hausfrau Rosa-Luxemburg-Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerberin 3 Körtge, Andreas Geburtsjahr 1980 Selbständig Kleiner Weg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 4 Kulak, Andre Geburtsjahr 1956 Schweißtechniker Am Bahnhof 3 A Börde-Hakel, OT Etgersleben Freie Wähler Westeregeln 5 Lanatowitz, Maik Geburtsjahr 1965 Betonbauer Breite Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 6 Neum, Olaf Geburtsjahr 1961 Dipl.-Ing. (FH) - Bau Egelner Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 13

14 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Börde-Hakel am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Großheim, Axel Geburtsjahr 1967 Selbständig Mühlenberg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 2. Jakobi, Kunigunde Geburtsjahr 1959 Hausfrau Rosa-Luxemburg-Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerberin 3. Körtge, Andreas Geburtsjahr 1980 Selbständig Kleiner Weg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 4. Kulak, Andre Geburtsjahr 1956 Schweißtechniker Am Bahnhof 3 A Börde-Hakel, OT Etgersleben Freie Wähler Westeregeln 5. Lanatowitz, Maik Geburtsjahr 1965 Betonbauer Breite Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 6. Neum, Olaf Geburtsjahr 1961 Dipl.-Ing. (FH) - Bau Egelner Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 14

15 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Börde-Hakel Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben findet am Montag, den um Uhr im Gymnastikraum der Sporthalle Westeregeln, Feldstraße 6 a in Börde.-Hakel, OT Westeregeln, statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 15

16 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Wolmirsleben am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinde Wolmirsleben bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Grundschule, Alte Siedlung 14 eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern in der Zeit vom bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 16

17 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Wolmirsleben am Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Biermann, Ulrich Geburtsjahr 1958 Elektrotechniker Dreschplatz Wolmirsleben Dorfgemeinschaftsverein Wolmirsleben e.v. 2 Kluczka, Knut Geburtsjahr 1968 Selbstständig Krumme Straße 2A Wolmirsleben CDU 17

18 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Biermann, Ulrich Geburtsjahr 1958 Elektrotechniker Dreschplatz Wolmirsleben 2. Kluczka, Knut Geburtsjahr 1968 Einzelhändler Alte Siedlung Wolmirsleben 18

19 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben findet am Mittwoch, den um Uhr im Gasthof Zum Adler, Chaussee 17 in Wolmirsleben, statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 19

20 20

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 10. Jahrgang Leuna, den 06. Mai 2019 Nummer 24 Inhalt 1. Walhlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1 2. Wahlbekanntmachung für die Wahlen

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. 1/8 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 1. Am findet in der

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019 Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock:

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock: Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden statt. - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Eur opäisc hen Par lament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die K o mmu n alwah len Gewählt

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 31/Jahrgang 2017 -Referat I.4 - Presse und Medien- 31.08.2017 Verantwortlich für den Inhalt: Der Oberbürgermeister

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW *Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW Am 13.09.2015 findet die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Kaarst sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Kreis

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 30.04.2019 Ausgabe 2019/10.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 10/2012 22. Jahrgang 30. April 2012 Inhaltsverzeichnis 22 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Amtliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 08. Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Wahlbekanntmachung Seite: 2 Bekanntmachungen anderer Stellen Seite 1 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 1.

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 32 Ausgegeben in Lüdenscheid am 09.08.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 02.08.2017 Stadt Meinerzhagen Satzung über die Grenzen

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Verbundene Wahlbekanntmachung der Stadtverwaltung Neuwied der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied und der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied am Sonntag,

Mehr

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

Wahlbekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Fontanestadt Neuruppin für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13.

Wahlbekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Fontanestadt Neuruppin für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin Ortsteile nach Gebietsänderungsvertrag vom 05.12.1993 Postfach 15 51, 16803 Neuruppin Alt Ruppin, Buskow, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Krangen, Lichtenberg,

Mehr

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin 26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den 08.05.2014 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde 1-4 für die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr

AMTSBLATT AMTLICHER TEIL. Lehesten DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PROBSTZELLA - LEHESTEN - MARKTGÖLITZ. Nr. 06 Freitag, 14. Mai

AMTSBLATT AMTLICHER TEIL. Lehesten DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PROBSTZELLA - LEHESTEN - MARKTGÖLITZ. Nr. 06 Freitag, 14. Mai AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PROBSTZELLA - LEHESTEN - MARKTGÖLITZ Nr. 06 Freitag, 14. Mai 2010 21. Jahrgang AMTLICHER TEIL Lehesten Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für

Mehr

Wahlbekanntmachung. 1. Am findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz- Ruppin statt.

Wahlbekanntmachung. 1. Am findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz- Ruppin statt. Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin Postfach 15 51, 16803 Neuruppin Ortsteile nach Gebietsänderungsvertrag vom 05.12.1993 Alt Ruppin, Buskow, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Krangen, Lichtenberg,

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. August 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen

Mehr

Nr. 17 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 17 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 17 Stadt Grevenbroich 13.09.2017 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Wahlbekanntmachung der Stadt Grevenbroich 1. Am Sonntag, dem 24. September 2017 findet die

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 5. Jahrgang Leuna, den 08. Mai 2014 Nummer 20 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Wahl zum Europäischen Parlament Wahlbekanntmachung der Stadt Leuna 1 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt, vollzogen:

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt,   vollzogen: Nr. 01_Mai_2019 Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Gangelt gem. 6 Absatz 1 der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gangelt Folgende öffentliche Bekanntmachungen

Mehr

für den Landkreis Jerichower Land

für den Landkreis Jerichower Land Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land, 3. Jahrgang, Nr. : 09 vom 20. Mai 2009 Seite 346 für den Landkreis Jerichower Land 3. Jahrgang Burg, 20.05.2009 Nr.: 09 Inhalt A. Landkreis Jerichower Land 3.

Mehr

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln Nr. 7 Ausgabetag: 25. Jahrgang 28.04.2017 Inhalt Seite 1. Landtagswahl am 14. Mai 2017 2 hier: Wahlbekanntmachung 2. Entwurf der 57. Änderung des

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 18. Jahrgang Donnerstag, 01.02.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung des Wahlleiters hier: Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 36 Ausgegeben in Lüdenscheid am 11.09.2013 Jahrgang 2013 Inhaltsverzeichnis 04.09.2013 Stadt Meinerzhagen Walbekanntmachung der Stadt

Mehr

Wahlbekanntmachung II. Die Stadt Bacharach und die Ortsgemeinden bilden einen oder mehrere Wahlbezirke und zwar:

Wahlbekanntmachung II. Die Stadt Bacharach und die Ortsgemeinden bilden einen oder mehrere Wahlbezirke und zwar: Wahlbekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, der Stadt Bacharach sowie der Ortsgemeinden Breitscheid, Manubach, Münster-Sarmsheim, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach, Trechtingshausen, Waldalgesheim

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018 Marktflecken Villmar Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung 1. Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 1-3 am 24.09.2017 2. Wahlbekanntmachung für

Mehr

Aus der Verbandsgemeinde

Aus der Verbandsgemeinde Bekanntmachung über die Ergebnisse Wahl des Verbandsgemeinderates am 25. Mai 2014 Gesamtergebnis Kennbuchstaben für die Zahlenangaben A1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk W (Wahlschein):

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei,

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei, Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinden bilden folgende Wahlbezirke: Wahlbezirk:

Mehr

AMTLICHES KREISBLATT

AMTLICHES KREISBLATT AMTLICHES KREISBLATT Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke Minden, den 5. Juni 2014 Jahrgang 2014, Nr. 14 I n h a l t Seite A. Bekanntmachungen des Kreises Minden- Lübbecke 179 Öffentliche Zustellung

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen statt. In der Stadt Frankenthal

Mehr

Amtsblatt für die Stadt

Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald Freitag, den 5. September 2014 Jahrgang 24 Nummer 15 Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald - Herausgeber: Stadt Lübbenau/Spreewald Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, - Verantwortlich

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft

Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Wahlvordruck G5 Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl 1. Am 24. September 2017 findet

Mehr

Wahlbekanntmachung. OT Viecheln, Schlossstraße 7 in Behren- Bäbelitz, Duckwitz, Samow Lübchin

Wahlbekanntmachung. OT Viecheln, Schlossstraße 7 in Behren- Bäbelitz, Duckwitz, Samow Lübchin Wahlbekanntmachung 1. Am 6. Mai 019 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden in

Mehr

1. Wahlbekanntmachung Bebauungsplan Nr. 221 Umbau Pferdebachstraße Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung...

1. Wahlbekanntmachung Bebauungsplan Nr. 221 Umbau Pferdebachstraße Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2. Jahrgang 11.09.2013 Nr. 20 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung... 2 2. Bebauungsplan Nr. 221 Umbau Pferdebachstraße... 4 - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 4 Herausgeberin:

Mehr

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 11. Jahrgang Bernburg (Saale), 30. August 2017 Nummer 35 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 13/2009 19. Jahrgang 27. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 33 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann zur Durchführung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Egelner Mulde Nachrichten

Egelner Mulde Nachrichten Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann mit Amtlichen Mitteilungen der Gemeinden Borne, Etgersleben, Hakeborn, Tarthun, Unseburg, Westeregeln, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie

Mehr

A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck

A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck A M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck Erscheint in der Regel einmal im Monat. Jahresabonnement 24,-- Euro bei Bezug durch die Post. Einzellieferungen

Mehr

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick Amtsblatt der Stadt Oer-Erkenschwick 48.Jahrgang Nr. 15 19.08.2013 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses,

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019 Amtsblatt Gemeinde Senden, 3/2019 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 11.04.2019 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach 1251

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

S i t z u n g s t e r m i n e

S i t z u n g s t e r m i n e Nr. 17/2017 Gettorf 06.09.2017 S i t z u n g s t e r m i n e Mittwoch, 06.09.2017-18.00 Uhr - Mittwoch, 06.09.2017-19.30 Uhr - Donnerstag, 07.09.2017-17.00 Uhr - Montag, 11.09.2017-19.30 Uhr - Dienstag,

Mehr

AMT UNTERSPREEWALD Der Amtsdirektor

AMT UNTERSPREEWALD Der Amtsdirektor AMT UNTERSPREEWALD Der Amtsdirektor.. Amt Unterspreewald Hauptstraße 41 15938 Golßen Amt Unterspreewald Hauptstraße 41 15938 Golßen Telefon: (035452) 3840 Fax: (035452) 38424 Homepage: www.unterspreewald.de

Mehr

Amtsblatt der Stadt Bürgel und der Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz. Jahrgang 28 Donnerstag, den 2. Mai 2019 Nummer 5

Amtsblatt der Stadt Bürgel und der Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz. Jahrgang 28 Donnerstag, den 2. Mai 2019 Nummer 5 Bürgeler Anzeiger Amtsblatt der Stadt Bürgel und der Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz Jahrgang 28 Donnerstag, den 2. Mai 2019 Nummer 5 Sonderblatt zu den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Info-Veranstaltung für die Bundestagswahl am

Herzlich Willkommen. zur Info-Veranstaltung für die Bundestagswahl am Herzlich Willkommen zur Info-Veranstaltung für die Bundestagswahl am 22.09.2013 Inhaltsverzeichnis Gliederung I. Allgemeines Zusammensetzung Ernennung der Wahlorgane Beschaffenheit des Wahllokales Aufgaben

Mehr

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

für die Stadt Lübben (Spreewald)

für die Stadt Lübben (Spreewald) Amtsblatt für die Stadt Lübbener Stadtanzeiger Jahrgang 23, den 29. November 2014 Nummer 13 - 2 - Nr. 13/2014 Amtsblatt für die Stadt Lübbener Stadtanzeiger IMPRESSUM Das Amtsblatt für die Stadt erscheint

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 17 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.09.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 21. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 27.09.2017

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009. Verwaltungsgemeinschaft

AMTSBLATT. Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009. Verwaltungsgemeinschaft AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT GERBSTEDT Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009 Verwaltungsgemeinschaft Service- und Öffnungszeiten des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem Gerbstedt

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft 15. Jahrgang Freitag, den 5. September 2008 Nummer 9 Rilke, Rainer Maria (1875-1926) Herbsttag Herr: Es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß. Leg deinen

Mehr

Foto: Bärbel Weise. Winterimpressionen

Foto: Bärbel Weise. Winterimpressionen Zehdenick, 6. Februar 2015 Herausgeber: Stadt Zehdenick Der 13. Jahrgang Nummer 2 Woche 6 Foto: Bärbel Weise Winterimpressionen 2 6. Februar 2015 Nr. 2 Woche 6 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick Inhaltsverzeichnis

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 11. Jahrgang Bernburg (Saale), 06. September 2017 Nummer 36 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Kreisausschusses

Mehr

5. Ausgabe Jahrgang

5. Ausgabe Jahrgang Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck mit den Gemeinden: Braunichswalde, Endschütz, Gauern, Hilbersdorf, Kauern, Linda, Paitzdorf, Rückersdorf und Seelingstädt 5. Ausgabe 14.05.2009 16. Jahrgang

Mehr

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen

Mehr