Egelner Mulde Nachrichten
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- Reinhold Abel
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1 Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann mit Amtlichen Mitteilungen der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde Sonderausgabe 20. August 2016 kostenlose Ausgabe
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3 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters der Verbandsgemeinde Egelner Mulde am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinden sind in folgende allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Die Gemeinde Börde-Hakel ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 101: Etgersleben Wahlraum: Kita Rappelkiste, Friedrich-Engels-Straße 14 Wahlbezirk 201: Hakeborn Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, Am Anger 2A Wahlbezirk 501: Westeregeln Wahlraum: Grundschule, Grüne Straße 4 Die Gemeinde Bördeaue ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 301: Tarthun Wahlraum: Gemeindebüro, Buschstraße 60 Wahlbezirk 401: Unseburg Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Worthstraße 1 Die Gemeinde Borne bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindebüro, Ernst-Thälmann-Straße 14 eingerichtet. Stadt Egeln ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 001: Wahlbezirk 002: Wahlbezirk 003: Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Alte Straße 1 A Alte Straße, Am Wehr, Berggasse, Dorfstraße, Fahrt, Feldstraße, Magdeburger Chaussee, Neue Straße, Neuer Schacht, Plan, Schwaneberger Weg, Wolmirslebener Straße Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, Worthstraße 7 B Alter Markt, Am Wasserturm, Ascherslebener Straße, Bergstraße, Breiteweg 1-25; , Cäsar, Feld am Bruche, Hakeborner Weg, Hakelblick, Halberstädter Straße, Hundertstraße, Klostersiedlung, Klosterstraße, Marienstuhl, Mühlenbreite, Mühlenstraße, Neuer Weg, Röthefeld, Tarthuner Straße, Thomas-Müntzer-Straße, Worthstraße Wahlraum: Cafeteria DPWV, Wasserburg 1 A Am Hunnengraben, Am Mühlenholz, Apotheker-Straße, Badstoben, Barfüßer Straße, Birkenweg, Breiteweg 26 93, Brunnengasse, Geschwister-Scholl-Straße, Lindenstraße, Magdeburger Straße, Markt, Meisterstraße, Oberknick, Pestalozziplatz, Ritterstraße, Rosmarienstraße, Schloßstraße, Schulstraße, Stadtkirchhof, Töpferstraße, Unterknick, Wallstraße, Wasserburg, Wiesenstraße, Wunneyweg, Zepterstraße Die Gemeinde Wolmirsleben bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Grundschule, Alte Siedlung 14 eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 3
4 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl am der Verbandsgemeinde Egelner Mulde Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Bauer, Jan Geburtsjahr 1979 Mitarbeiter SGS Institut Fresenius Tarthuner Straße Egeln AfD 2 Rosomkiewicz, Sven Geburtsjahr 1986 Kaufmännischer Angestellter Leninplatz Borne CDU 3 Stöhr, Michael Geburtsjahr 1972 Volljurist / Verbandsgemeindebürgermeister Markt Egeln UWGE 4
5 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Bauer, Jan Geburtsjahr 1979 Mitarbeiter SGS Institut Fresenius Tarthuner Straße Egeln Alternative für Deutschland 2. Rosomkiewicz, Sven Geburtsjahr 1986 Kaufmännischer Angestellter Leninplatz Borne Christlich Demokratische Union Deutschlands 3. Stöhr, Michael Geburtsjahr 1972 Volljurist / Verbandsgemeindebürgermeister Markt Egeln Unabhängige Wählergemeinschaft Egeln 5
6 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde findet am Donnerstag, den um Uhr im Schulzentrum Egeln, Am Hunnengraben 9 in Egeln, statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 6
7 Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters und der Bürgermeisterwahlen in den Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel und Wolmirsleben Am Dienstag, den , Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Egeln, Markt 18, die Sitzung des Wahlausschusses mit folgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßung 2. Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters vom Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bördeaue vom Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Börde-Hakel vom Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wolmirsleben vom Beschlussfassung und Bekanntmachung der Wahlergebnisse Die Verhandlungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt. 7
8 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Bördeaue am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinde Bördeaue ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 301: Tarthun Wahlraum: Gemeindebüro, Buschstraße 60 Wahlbezirk 401: Unseburg Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Worthstraße 1 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern in der Zeit vom bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 8
9 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Bördeaue am Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Bunke-Spelling, Ralph Geburtsjahr 1964 Selbständig Burgplatz Bördeaue, OT Unseburg DIE LINKE 2 Fries, Peter Geburtsjahr 1955 Technischer Mitarbeiter Bodestraße 17 A Bördeaue, OT Tarthun CDU 3 Müller, Simone Geburtsjahr 1967 Selbständige Vermögensberaterin Friedensring Bördeaue, OT Unseburg Einzelbewerberin 9
10 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Bördeaue am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Bunke-Spelling, Ralph Geburtsjahr 1964 Selbständig Burgplatz Bördeaue, OT Unseburg DIE LINKE 2. Fries, Fries Geburtsjahr 1955 Technischer Mitarbeiter Bodestraße 17 A Bördeaue, OT Tarthun Christlich Demokratische Union 3. Müller, Simone Geburtsjahr 1967 Selbständige Vermögensberaterin Friedensring Bördeaue, OT Unseburg Einzelbewerberin 10
11 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Bördeaue Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben findet am Dienstag, den um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Tarthun, Buschstraße 75 in Bördeaue, OT Tarthun statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 11
12 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Börde-Hakel am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinde Börde-Hakel ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 101: Etgersleben Wahlraum: Kita Rappelkiste, Friedrich-Engels-Straße 14 Wahlbezirk 201: Hakeborn Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, Am Anger 2A Wahlbezirk 501: Westeregeln Wahlraum: Grundschule, Grüne Straße 4 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern in der Zeit vom bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 12
13 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Börde-Hakel am Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Großheim, Axel Geburtsjahr 1967 Selbständig Mühlenberg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 2 Jakobi, Kunigunde Geburtsjahr 1959 Hausfrau Rosa-Luxemburg-Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerberin 3 Körtge, Andreas Geburtsjahr 1980 Selbständig Kleiner Weg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 4 Kulak, Andre Geburtsjahr 1956 Schweißtechniker Am Bahnhof 3 A Börde-Hakel, OT Etgersleben Freie Wähler Westeregeln 5 Lanatowitz, Maik Geburtsjahr 1965 Betonbauer Breite Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 6 Neum, Olaf Geburtsjahr 1961 Dipl.-Ing. (FH) - Bau Egelner Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 13
14 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Börde-Hakel am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Großheim, Axel Geburtsjahr 1967 Selbständig Mühlenberg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 2. Jakobi, Kunigunde Geburtsjahr 1959 Hausfrau Rosa-Luxemburg-Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerberin 3. Körtge, Andreas Geburtsjahr 1980 Selbständig Kleiner Weg Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 4. Kulak, Andre Geburtsjahr 1956 Schweißtechniker Am Bahnhof 3 A Börde-Hakel, OT Etgersleben Freie Wähler Westeregeln 5. Lanatowitz, Maik Geburtsjahr 1965 Betonbauer Breite Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 6. Neum, Olaf Geburtsjahr 1961 Dipl.-Ing. (FH) - Bau Egelner Straße Börde-Hakel, OT Westeregeln Einzelbewerber 14
15 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Börde-Hakel Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben findet am Montag, den um Uhr im Gymnastikraum der Sporthalle Westeregeln, Feldstraße 6 a in Börde.-Hakel, OT Westeregeln, statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 15
16 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Wolmirsleben am 11. September Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 11. September 2016 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Der Termin einer etwa notwendig werdenden Stichwahl ( 30a Abs. 1 KWG LSA) ist der 25. September Die Gemeinde Wolmirsleben bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Grundschule, Alte Siedlung 14 eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern in der Zeit vom bis zum übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung behält der Wähler, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: Jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die in der Gemeinde/Stadt zugelassenen Bewerber. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Gemeinde/ Stadt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 16
17 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Sonstige Hinweise für die Wähler: Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Der Wähler, der einen Wahlschein besitzt, kann in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, an der Wahl der Vertretungen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Wahl ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Wolmirsleben am Sie haben 1 Stimme Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! Lfd.Nr. Bewerber Partei oder Wählergruppe 1 Biermann, Ulrich Geburtsjahr 1958 Elektrotechniker Dreschplatz Wolmirsleben Dorfgemeinschaftsverein Wolmirsleben e.v. 2 Kluczka, Knut Geburtsjahr 1968 Selbstständig Krumme Straße 2A Wolmirsleben CDU 17
18 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben am 11. September 2016 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Bewerber zugelassen: 1. Biermann, Ulrich Geburtsjahr 1958 Elektrotechniker Dreschplatz Wolmirsleben 2. Kluczka, Knut Geburtsjahr 1968 Einzelhändler Alte Siedlung Wolmirsleben 18
19 Bekanntmachung Öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben Gemäß 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt, ist den Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Versammlung zur Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wolmirsleben findet am Mittwoch, den um Uhr im Gasthof Zum Adler, Chaussee 17 in Wolmirsleben, statt. Die Einwohner sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. 19
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