Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller,
|
|
- Ernst Franke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller,
2 Tarifpolitisches Konzept der GEW für den Arbeitsplatz Hochschule/Forschung
3 Tarifpolitisches Konzept der GEW für den Arbeitsplatz Hochschule/Forschung 1. Wissenschaftstarifvertrag? 2. Weiterentwicklung des 40 TV-L 3. Erweiterung des Geltungsbereichs 4. Entgeltordnung 5. Leistungsorientierte Vergütung
4 Wissenschaftstarifvertrag? Wissenschaftspolitisches Programm der GEW (April 2009): Die GEW steht zum Grundsatz des Flächentarifvertrages für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen und fordert die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Beschäftigtengruppen einschließlich der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftlichen Hilfskräfte und studentischen Beschäftigten. In diesem Rahmen tritt die GEW für wissenschaftsadäquate Regelungen ein, die den besonderen Anforderungen der Arbeit in Hochschule und Forschung Rechnung tragen.
5 Wissenschaftstarifvertrag? Richtiger Weg: Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen des Flächentarifvertrages GEW fordert: Einbeziehung aller Beschäftigten in Hochschule und Forschung in TV-L oder TVöD Erhalt und Weiterentwicklung des 40 TV-L Aufnahme einer Regelung nach dem Vorbild des 40 TV-L in den TVöD
6 Weiterentwicklung des 40 TV-L Befristete Beschäftigungsverhältnisse: Befristungszulage Überbrückungsleistung (unerledigter Prüfauftrag gemäß Niederschriftserklärung Nr. 17 zu 40 Nr. 8 TV-L) Mindestlaufzeiten (vgl. 41 Nr. 19 Ziffer 2 TV-L) Promotion Präzisierung ausreichend Gelegenheit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit ( 40 Nr. 2 TV-L Ziffer 3) Anerkennung Promotionszeiten als einschlägige Berufserfahrung ( 16 Abs. 2 in Verbindung mit 40 Nr. 5 Ziffer 1 TV-L)
7 Erweiterung des Geltungsbereichs Ausgangslage (TV-L) Potsdamer Tarifabschluss vom : Aufnahme von Tarifgesprächen zur Erweiterung des Geltungsbereichs für Studentische Beschäftigte Wissenschaftliche Hilfskräfte Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Kunst- und Musikhochschulen
8 Erweiterung des Geltungsbereichs Vorschläge der GEW Studentische Beschäftigte: Sonderregelungen nach dem Vorbild der Berliner Tarifvertrages Wissenschaftliche Hilfskräfte: Gleichstellung mit wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Kunst- und Musikhochschulen: Gleichstellung mit Lehrkräften für besondere Aufgaben anderer Hochschulen
9 Entgeltordnung Ausgangslage: Einkommenseinbußen durch TV-L Jahresbruttoeinkommen, gerundet Berufsanfang Ende BAT IIa (2006) EG 13 TV-L BAT III (2006) EG 11 TV-L
10 Entgeltordnung Ausgangslage (TV-L) Aufnahme von Verhandlungen für Lehrkräfte unverzüglich nach den Sommerferien Erste Verhandlungsrunde am Verhandlungsführung: GEW Gegenstand der Verhandlungen: Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen
11 Entgeltordnung Vorschläge der GEW für Lehrende an Hochschulen EG 12 EG 13 EG 14 EG 15 Lehrende mit Hochschulabschluss, der nicht die Zulassung zur Promotion ermöglicht Lehrende mit Hochschulabschluss, der Zulassung zur Promotion ermöglicht Lehrende mit Promotion oder vier Jahren Berufserfahrung in Forschung, Lehre oder Wissenschaftsmanagement Lehrende mit zusätzlichen Qualifikationen (z. B. erfolgreich absolvierte Juniorprofessur, Habilitation, spezielle Lehrqualifikationen) oder die Tätigkeiten wahrnehmen sollen, welche Verantwortung für Personal, Finanzen oder Projektkoordination umfassen
12 Leistungsorientierte Vergütung Ausgangslage (TV-L) Streichung 18 TV-L : Abschaffung des Leistungsentgelts Erhalt der wissenschaftsspezifischen Regelungen gemäß 40 TV-L Sonderzahlung für Beschäftigte im Drittmittelbereich ( 18 Abs. 6 a. F. in Verb. mit 40 Nr. 6) Leistungszulage ( 18 Abs. 7 in Verb. mit 40 Nr. 6) Leistungsprämie ( 18 Abs. 8 in Verb. mit 40 Nr. 6) Sonderregelungen für Stufenzuordnung und zulagen ( 16 Abs. 2 und 5 in Verb. mit 40 Nr. 5)
13 Leistungsorientierte Vergütung Einwände Einwände gegen leistungsorientierte Vergütung Ausreichend Leistungsanreize durch Karrierewege Intrinsische Motivation von WissenschaftlerInnen Wissenschaftliche Arbeit als Teamleistung Grenzen der Messbarkeit wissenschaftlicher Leistungen Schwierige Abgrenzung zu höherer Eingruppierung und Mehrarbeit
14 Alternativen: Funktions- und Zielzulagen Voraussetzungen Motivierende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen Berechenbare Karrierewege Wettbewerbsfähiges Entgeltniveau, auch für BerufsanfängerInnen und mobile WissenschaftlerInnen Instrumente Verzicht auf Leistungsentgelt Funktionszulage für die Übernahme besonderer Tätigkeiten Zielzulage für die Übernahme von Aufgaben mit einer festgelegten Zielsetzung Rahmenbedingungen Zusätzliche Mittel Transparenz, wirksame Mitbestimmung und Diskriminierungsfreiheit
15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Dr. Andreas Keller
Job-Trauma oder Traumjob?
www.gew.de Job-Trauma oder Traumjob? Zeitverträge in der Wissenschaft Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de Berlin, 1. Oktober 2014 Gliederung 1. Job-Trauma Hire and Fire in der Wissenschaft 2. Traumjob
MehrStufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L
Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L 16,2: Stufenzuordnung auf der Grundlage von Berufserfahrung 16,5: Zulagen 17,2: Verkürzter bzw. verlangsamter Stufenaufstieg 40: Sonderregelungen für
MehrStimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR
Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich
MehrVom Job-Trauma zum Traumjob Wissenschaft Für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen
Hochschule und Forschung // München, 27. August 2015 // Vom Job-Trauma zum Traumjob Wissenschaft Für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de
MehrNiederschriftserklärungen
8.03.201 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht
MehrB. Sonderregelungen. 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -
B. Sonderregelungen 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und
MehrOrientierungsrahmen für die Postdoc-Phase und neue akademische Karrierewege Positionen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Hochschule und Forschung // GEW OLDENBURG, 23. FEBRUAR 2015 // Orientierungsrahmen für die Postdoc-Phase und neue akademische Karrierewege Positionen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Dr.
MehrInnovation durch Partizipation Mitbestimmung als Grundlage einer nachhaltigen Hochschulreform
Innovation durch Partizipation Mitbestimmung als Grundlage einer nachhaltigen Hochschulreform Berlin, 19. September 2008 Dr. Andreas Keller GEW-Hauptvorstand andreas.keller@gew.de Traditionelle Gründe
Mehr40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -
40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für familienfreundliche Karrierewege. Kurzvortrag. Dr. iur. Juliane Lorenz Mainz, 15. September 2016
Rechtliche Rahmenbedingungen für familienfreundliche Karrierewege Kurzvortrag Dr. iur. Juliane Lorenz Mainz, 15. September 2016 Daten und Fakten ca. 178.000 wissenschaftliche Mitarbeiter ca. 1.600 Juniorprofessuren
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1580 6. Wahlperiode 11.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tarifverhandlungen an der Universitätsmedizin
MehrAM 48/2018. Amtliche Mitteilungen 48/2018
AM 48/2018 Amtliche Mitteilungen 48/2018 Leitlinien guter Beschäftigungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität zu Köln vom 19.7.2018 IM P RE S SUM Herausgeber: Adresse: Erscheinungsdatum:
MehrGute Wissenschaft gute Arbeit
www.gew.de Gute Wissenschaft gute Arbeit Der Arbeitsplatz Hochschule aus Sicht der Beschäftigten Dr. Andreas Keller 4. Hochschulpolitisches Forum der HBS Berlin, 25. Februar 2011 Relation von unbefristet
MehrTarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L)
Personalversammlung Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L) HU und TV-L Berlin und TV-L TV-L TVÜ Überleitung Humboldts nächste Schritte Humboldt-Universität zu Berlin 1 Neuordnung des
MehrVereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See
Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See 1 Vereinbarung zwischen dem Rektor und dem Personalrat der Universität Bremen über die Zahlung von
MehrErfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L
Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L - Leistungsentgelt, TV-L 18 ---------------------------------------------------------------------- - bei Neueinstellungen (mit und ohne Berufserfahrung), TV-L
Mehrzur Teilpersonalversammlung für die Mitarbeiter der TU Berlin
Herzlichen Willkommen zur Teilpersonalversammlung für die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Berlin Aktuelle Tarifsituation Aktuelle Tarifsituation: it ti Auslaufen des Anwendungstarifvertrages
MehrTV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die
Marc-Oliver Steuernagel TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder Ein zukunftsweisender Tarifvertrag? Eine Veranstaltung für den Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter
MehrHerzlich willkommen zur Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals der Uni des Saarlandes!
Herzlich willkommen zur Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals der Uni des Saarlandes! Juni 2011 http://www.uni-saarland.de/persrat.wiss 1 Agenda 1. Tätigkeitsbericht des Personalrats gemäß
MehrWissenschaft als Beruf? Beschäftigungsbedingungen des akademischen Mittelbaus
Hochschule und Forschung // Hannover, 12. Oktober 2017 // Wissenschaft als Beruf? Beschäftigungsbedingungen des akademischen Mittelbaus Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de Strukturdefizite von Berufswegen
MehrErgebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover
Tarifverhandlungen TVöD Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover Neunte Verhandlungsrunde Beginn: Montag, den 28. September 2015, 16.00
MehrNiederschriftserklärungen
01.03.2009 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1682 28.05.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leistungsprämien Drucksache 17/1400 (II.A.25) und Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrIhre Forschung, Ihr Gewinn: Zulagen und Prä.mien im Rahmen der Drittmitteleinwerbung - Jahr 2017
Ihre Forschung, Ihr Gewinn: Zulagen und Prä.mien im Rahmen der Drittmitteleinwerbung - Jahr 2017 Stand 25.07.2017 Richtlinien der Medizinischen Fakultat der Universitat Ulm und des Universitatsklinikums
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 2 Nr.: 16/2014 Köln, den 10. November 2014 INHALT Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener
MehrReferentin. Ute Lorenz GEW NRW
Was bringt das Hochschulzukunftsgesetz für die Beschäftigten? Eine Einschätzung aus juristischer Sicht Referentin Ute Lorenz GEW NRW 1 Eckpunkte des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG): Die Hochschulen sollen
MehrLeistungsprämie Motivation versus Betriebsfrieden. Personalrat Personalversammlung 13. November 2013
Leistungsprämie Motivation versus Betriebsfrieden Personalrat Personalversammlung 13. November 2013 Grundlage Gemäß 18 Absatz 1 Tarifvertrag der Länder (TV-L) können Beschäftigte im Drittmittelbereich
MehrTarifwechsel Frau Beispiel ist 32/alternativ 27 Jahre alt, verheiratet und hat ein Kind.
Tarifwechsel Probleme beim Wechsel des Tarifrahmens: TV-L und BAT Neue tarifliche Bedingungen fast überall: Seit dem Herbst 2005 sind die Arbeitsbedingungen vieler Forschungsinstitutionen, sofern diese
MehrAnreizsysteme als Instrument der Personalentwicklung
Anreizsysteme als Instrument der Personalentwicklung Klaus Eisold Hauptabteilungsleiter Personal und Soziales, Universität Karlsruhe (TH) 1 Klaus Eisold Projektbüro KIT 13 May, 2008 Anreizsysteme der PE
MehrPflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V.
Pflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V. Gutes Geld für gute Arbeit Vergütung von Leitungskräften in der Pflege Peter
MehrTelefon (08 21) oder Durchwahl hier: Zusätzliches Leistungsentgelt für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Universität Augsburg Der Rektor und Der Kanzler UniversitätAugsburg. An die 1. tariflich Beschäftigten Nachrichtlich an 2. Dekane 3. Professoren 4. Leiterin/Leiter der Zentralen Einrichtungen 5. Leiterin/Leiter
MehrDie Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte?
Die Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte? Gliederung Der Status der wissenschaftlichen Hilfskräfte innerhalb des wissenschaftlichen Nachwuchses/Mittelbaus - Rechtliche Grundlage (HG
MehrTarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L)
1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L) Neufassung für den Bereich Hochschule und Forschung Stand: 29.11.2006 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H)
Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten GEW Kreisverband Alsfeld Übersicht Eingruppierung und Einstufung
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 6. Mai Zwischen. und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für
MehrDer Personalrat Informiert
Der Personalrat Informiert Inhalt Seite Einleitung 2 Splitter 3 Ergebnisse Tarifabschluss 2009 4 Einladung Weiterbildungsveranstaltung Tarifabschluss 2009 5 Herausgegeben vom Personalrat der Universität
MehrTarifvertrag Lebenshilfe Kleve
Tarifvertrag Lebenshilfe Kleve zwischen der Lebenshilfe ggmbh Leben und Wohnen vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Emmers, Wagnerstr. 8 10, 47533 Kleve und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
MehrTraumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Niedersachsen Traumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch Was passiert gleich? Rahmenbedingungen Personalstruktur an Hochschulen
MehrSituation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens
Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens ver.di - Fachbereich 3 - Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen 1 Tarifpolitik und Eingruppierung Was
MehrDiskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit. Aus der Sicht der Praxis
Diskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit Aus der Sicht der Praxis Zielsetzung von ver.di Gender Mainstreaming in der Tarifpolitik (Satzungsauftrag) Beseitigung jeglicher Diskriminierungen aus den
MehrTarifrunde AWO NRW 2016/17 FB 3 NRW,
Der Rahmen: Tarifverhandlungen für rund 38.000 Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in NRW Altenpflege, Sozial und Erziehungsdienst / Kita, ambulante Pflege, Behindertenhilfe, Beratungsstellen und viele
MehrMitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Erlass des MSW vom 28.03.2014 schränkt Anerkennung förderlicher Zeiten ein AuB Angestellte ÖD Eingruppierung 2014.25
MehrBeschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme
MehrR U N D S C H R E I B E N Nr. 4 / 2005
R U N D S C H R E I B E N Nr. 4 / 2005 Änderungen in der Personalstruktur nach Einführung des Landeshochschulgesetzes (GBL. vom 5. Januar 2005, Seite 1) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung vom 1.
Mehr- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT
MehrVom Albtraum zum Traumjob Wissenschaft
www.gew.de Vom Albtraum zum Traumjob Vorschläge für die Reform von Karrierewegen in Hochschule und Forschung Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de Bad Boll, 2. März 2013 Gliederung 1. Strukturdefizite
MehrSR EntgO-L DRS Beschlusstext (Stand: ) Legende
SR EntgO-L DRS Beschlusstext (Stand: 0.0.208) Sonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen in der Diözese Rottenburg Stuttgart (SR EntgO
MehrDie Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
PERSONAL- VERSAMMLUNG Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 17.3.2016 23.5.16 Dr. Luzia Vorspel, Stellv. Personalratsvorsitzende 1 WissZeitVg Ausgangssituation: Immer
MehrDie Übernahme des neuen Tarifrechts der Länder (TV-L) in den Berliner Hochschulen
Die Übernahme des neuen Tarifrechts der Länder (TV-L) in den Berliner Hochschulen November 2010 Rainer Hansel, Matthias Jähne (GEW BERLIN) Vorbemerkungen Neuordnung des Tarifsystems seit 2003 Zerfall der
MehrAbweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD
Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: 24.10.2006 Lfd. B Positive Abweichungen TV-L vom TVöD 1 1 Protokollerklärung zu Absatz 3 Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren bei Neuverträgen vom TV-L erfasst 2
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrVergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015
Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der KITAWO ggmbh Magdeburg vom 25. September 2015 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - und der ver.di - Vereinte
MehrTarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen
Tarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen Aktuelle Situation und Ausblick auf anstehende Tarifverhandlungen Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Strukturen unserer Tarifarbeit
MehrPostdocs: Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Postdocs: Wissenschaftszeitvertragsgesetz Grundlagen und Neuregelungen Rechtsanwältin Hohenheim, 24. Januar 2017 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Novelle: Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
MehrDie Übernahme des neuen Tarifrechts der Länder (TV-L) in den Berliner Hochschulen
Die Übernahme des neuen Tarifrechts der Länder (TV-L) in den Berliner Hochschulen Mai 2010 Rainer Hansel, Matthias Jähne (GEW BERLIN) Vorbemerkungen Neuordnung des Tarifsystems seit 2003 Zerfall der Arbeitgebereinheit
MehrNeue Entgeltordnung des Bundes
Neue Entgeltordnung des Bundes Delegiertenversammlung am 14. März 2014 Delegiertenversammlung am 14.03.2014 2 Neue Entgeltordnung des Bundes Rückblick Tarifänderungen Ausblick Delegiertenversammlung am
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrII. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27
Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen
MehrGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Titel: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
MehrKeine amtliche Bekanntmachung!
Keine amtliche Bekanntmachung! Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Vom... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung
MehrSonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen (SR EntgO L)
Sonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen (SR EntgO L) Beschluss der Bistums KODA vom.05.207 schwarz: blaugrau: eigenständige Regelung
MehrDer neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner
Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrNiederschriftserklärungen
28.03.2015 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht
MehrGrundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen - zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG und zur Förderung von Karriereperspektiven
MehrVereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See
Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See 1 Vereinbarung zwischen dem Rektor und dem Personalrat der Universität Bremen über die Zahlung von
MehrVom Albtraum zum Traumjob Wissenschaft
www.gew.de Vom Albtraum zum Traumjob Das Templiner Manifest der Bildungsgewerkschaft GEW Dr Andreas Keller Dr. Andreas Keller andreas.keller@gew.de Saarbrücken, 24. Oktober 2011 Gliederung 1. Strukturdefizite
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause -
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30 18 681-4655 FAX +49(0)30
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrNiederschriftserklärungen
17.02.2017 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht
MehrNiederschriftserklärungen
17.02.2017 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
www.gew.de Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Hochschulen Veranstaltung von GEW, ver.di, DGB Bundesvorstand und DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten! Berlin, 3. Juli 2014 Eckpunkte
MehrDen TVöD richtig anwenden: Zuordnung zu den Entgeltstufen
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Zuordnung zu den Entgeltstufen Arbeitshilfe Heft 86 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS 1 Wenn in der Arbeitshilfe nur die weibliche oder männliche
MehrHerausgeber: DGB-Bundesvorstand Abt. Bildungspolitik und Bildungsarbeit Abt. Recht. Verantwortlich: Annelie Buntenbach
Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG) Herausgeber: DGB-Bundesvorstand
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)
Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) TV-H und TVÜ-H TV-H gilt ab 1.1.2010 und ersetzt den BAT für alle ab 2010 neu eingestellten Beschäftigten des Landes
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005.
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrNr. Beschreibung des Funktionsmerkmales Entgeltgruppe neu
Forderungen zur Neufassung der Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Die nachfolgenden Forderungen sind aus dem
MehrAnerkennung hochwertiger Beschäftigung durch entsprechende Bezahlung auf Grundlage aktueller Tätigkeitsbeschreibungen im TVöD
Anerkennung hochwertiger Beschäftigung durch entsprechende Bezahlung auf Grundlage aktueller Tätigkeitsbeschreibungen im TVöD Gerecht geht anders! Wir sind es wert! Tariflandschaft NRW Arbeitnehmer mit
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 62 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 26.09.2005 - Ergänzung des Übernahmebeschlusses vom 04./05.05.2004
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Rahmenbedingungen... 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Rahmenbedingungen... 13 2. Grundlagen der Analyse... 15 2.1 Entgeltbestandteile... 15 2.2 Maßstäbe der Analyse... 16 3. Regelungsinhalte...
MehrVergütungsordnung für kirchliche Berufe in der Diözese Speyer vom 23. Juli 2014 Bistums-KODA Speyer
Vergütungsordnung für kirchliche Berufe in der Diözese Speyer vom 2 Juli 2014 Bistums-KODA Speyer (OVB 2014, S. 164-170) I. Geltungsbereich Die nachfolgenden Regelungen gelten für die in kirchlichen Berufen
MehrÄnderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L
Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L TVÜ-Länder neu 1 Absatz 1 Satz 2 TVÜ-Länder 2 Dieser Tarifvertrag gilt ferner für die unter 19 Absatz 3 fallenden Beschäftigten
MehrGrundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Auf der Grundlage von 16 Abs. 1 Satz 3 der Grundordnung der Friedrich-Schiller- Universität
MehrEvaluationssatzung des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg
Evaluationssatzung des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg Auf Grund von 31 Satz 3 des Gesetzes über die Akademie der Polizei Hamburg und ihren Fachhochschulbereich (Hamburgisches Polizeiakademiegesetz
MehrL-EGO Länder-Engeltordnungsverhandlungen
L-EGO Länder-Engeltordnungsverhandlungen L-EGO worum geht es? erstmals in der Geschichte die Eingruppierung von Lehrkräften tarifvertraglich regeln seit Jahrzehnten von der GEW geforderte Gleichbehandlung
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 Zwischen
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dez. 2 Nr.: 05/2016 Köln, den 17. März 2016 INHALT RICHTLINIE für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte
MehrTarifpolitische Konferenz GEW-LV MVP Tarifrunde 2015
Tarifpolitische Konferenz GEW-LV MVP 29.11.2014 Tarifrunde 2015 Inhalt Tarifforderungen Entgelt L-EGO (Entgeltordnung für Lehrkräfte) Situation der Zusatzversorgung weitere Forderungen? Tarifforderung
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -
Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten
MehrEine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin
Neue Entgeltordnung - gültig ab 01.07.2018 - Referent: Thomas Ulbig Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin Entwicklung hin zur neuen Entgeltordnung in der DVO ein Überblick 2012
MehrEckpunkte einer Reform von Personalstruktur und Berufswegen für den akademischen Mittelbau
www.gew.de Psychische und soziale Gesundheit an Hochschulen Eckpunkte einer Reform von Personalstruktur und Berufswegen für den akademischen Mittelbau Sonja Staack sonja.staack@gew.de Paderborn, 27. Februar
Mehr