Tarifpolitische Konferenz GEW-LV MVP Tarifrunde 2015
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- Linus Holst
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1 Tarifpolitische Konferenz GEW-LV MVP Tarifrunde 2015
2 Inhalt Tarifforderungen Entgelt L-EGO (Entgeltordnung für Lehrkräfte) Situation der Zusatzversorgung weitere Forderungen?
3 Tarifforderung Entgelt (1) Anschluss an TVöD herstellen! Differenz der TV-L Tabelle zur TVöD Tabelle ab 2015: Zum durchschnittlich -1,72% Differenz (Ø 46,45 ) von 58,65 Euro (EG 1 Stufe 2) bis zu 72,15 Euro (EG 15 Stufe 5) Zum durchschnittlich -4,16% Differenz (Ø 118,83 ) von 97,81 Euro (EG 1 Stufe 2) bis zu 209,94 Euro (EG 15 Stufe 5) Differenz im Durchschnitt für das Kalenderjahr 2015 * = -3,75% Tarifeinigung mit Bund und VKA 2014:
4 Tarifforderung Entgelt (2)
5 Tarifforderung Entgelt (3)
6 L-EGO-Inhalt bisherige Verhandlungen und der weitere Verlauf Forderungen der GEW Positionen der TdL Aufbau der Entgeltordnung für Lehrkräfte Dissenspunkte
7 bisherige Verhandlungen und der weitere Verlauf Beschluss BTK-L 4. April 2014 Aufnahme von Verhandlungen mit der TdL Vorbereitung der Verhandlungen durch gemeinsame Arbeitsgruppe (GEW und TdL) bisher fünf Verhandlungsrunden weitere Runden vorerst für den 9. Dezember sowie für Ende Januar und Anfang Februar verabredet Verhandlung von Redaktionstexten (mit Blick auf Tarifrunde 2015)
8 Forderungen der GEW Beschluss der BTK-L vom numerische Parallelität der Zuordnungstabelle Orientierung am allg. Eingruppierungsniveau des TV-L für Lehrkräfte ohne Laufbahnausbildung EG 9 unterste Eingruppierung für Lehrkräfte ohne Laufbahnausbildung, höchstens 2 EG unterhalb der Eingruppierung von entsprechenden Erfüllern; ggf. Höhergruppierungen Keine Benachteiligung von Lehrkräften mit DDR-Ausbildung Zugang zu den Laufbahnen des neuen Rechts Tarifliche Regelung für Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung in Sachsen Überleitung in L-EGO und Besitzstände analog Überleitung und Besitzstände in EGO-TV-L
9 Positionen der TdL Voraussetzung für L-EGO-Verhandlungen überhaupt: keine Präjudizierung der Besoldung aufgrund tariflicher Besserstellung von angestellten Lehrkräften Besoldung mit jeweiligem Landesbezug ist Leitwährung Abstandsmodell für die Nichterfüller Angleichung der Eingruppierung im Osten an die Eingruppierung im Westen Unmittelbar kostenwirksame Regelungen sind nur in der Tarifrunde verhandelbar
10 Aufbau von L-EGO (1) Ziffer I: Erfüller (auch Lehrkräfte mit einer DDR-Ausbildung, wenn Erfüller) Zuordnungstabelle TdL: ohne E 12 = A 12 E 11 GEW: Paralleltabelle Ziffer II: Lehrkräfte in der Tätigkeit von Lehramtslehrkräften mit Lehramtsstudium an einer wiss. HS, aber ohne Lehramtsbefähigung (E 13- E 11) ohne Lehramtsstudium, aber mit wiss. HS-Ausbildung (E 12 E 10) ohne Lehramtsstudium, aber mit HS-Ausbildung (E 11 E 10) ohne Lehramtsstudium und ohne HS-Ausbildung aber mit mindestens dreijähriger beruflicher Ausbildung (E 10 E 9*) ohne Lehramtsstudium, ohne HS-Ausbildung und ohne mindestens dreijährige berufliche Ausbildung (E 9* - E 8)
11 Aufbau von L-EGO (2) Ziffer III Lehrkräfte in der Tätigkeit von Fachlehrern - jeweils untersetzt - und Lehrkräfte als Fachlehrer, für die es keine entsprechenden Beamten gibt (E 10 E 7) Ziffer IV Lehrkräfte, die herkunftssprachlichen Ergänzungsunterricht erteilen (E 10 E 7) Ziffer VI Pädagogische Unterrichtshilfen, Lehrkräfte in Schulkindergärten und Vorschulklassen (E 10 E 8 bzw. E 10 u. E 9) Ziffer V Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung, die keine Erfüller sind fehlende Bewährungsfeststellung nach EV-Recht FPL/Erzieher, die Erfüllerlehrkräften gleichgestellt sind (E 13 E 10)
12 L-EGO Dissenspunkte Eingruppierungsmethode Was ist die auszuübende Tätigkeit? in Bezug auf den optimalen Beamten in Bezug auf die Tätigkeit an Mischschulformen (IGS, Gemeinschaftsschulen etc.) Möglichkeit der Höhergruppierung von Nichterfüllern Parallelverschiebung Aufspaltung der A 13 in E 13 und E 12 Anhebung der Eingruppierung von FPL/Erzieher mit Lehrbefähigung nach Recht der DDR (GEW mindestens E 10), ohne Lehrbefähigung nach Recht der DDR (GEW mindestens E 9) verbesserte Eingruppierung von Lehrkräften mit DDR-Ausbildung, die im Tarifgebiet West beschäftigt sind
13 Fazit L-EGO (Struktur etc.) laufende Verhandlungen betreffen die Struktur/Systematik von L-EGO und die Eingruppierungsmethodik Ziel der GEW: Eingruppierung muss sich aus L-EGO unmittelbar ergeben (keine Neuauflage von RL in tariflicher Form, kein Leistungsbestimmungsrecht des AG) keine Eingruppierung aufgrund des Direktionsrechts des AG keine Verschiebung von Prozessrisiken zu Lasten der jeweiligen Lehrkraft TdL: auszuübende Tätigkeit - ist das Amt desjenigen Beamten, anstelle dessen die Lehrkraft eingestellt ist GEW: Wenn Anbindung der Eingruppierung der Nichterfüller an Besoldung, dann auch Möglichkeit der Höhergruppierung Zulagen wie entsprechende Beamte/Zulage bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Geltungsbereich (LfbA)
14 Fazit L-EGO (materiell) Alle Punkte, die zu einer kostenwirksamen Verbesserung führen (z.b. Paralleltabelle), können nur in der Tarifrunde verhandelt werden.
15 Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes VBL (Länder, Bund und teilweise kommunale AG) Abrechnungsverband West Versorgungskonto I b) Abrechnungsverband Ost/Umlage Versorgungskonto I c) Abrechnungsverband Ost/Beitrag Versorgungskonto II d) Abrechnungsverband Gegenwerte Versorgungskonto II e) Abrechnungsverband freiwillige Versicherung kommunale ZV-Kassen (kommunale AG)
16 Leistungen 1 Betriebsrentenzusage: Fiktion: wenn 4 % des zpfl. Entgelts in ein kapitalgedecktes System eingezahlt werden unter Zugrundelegung einer Verzinsung im Höhe von 3,25 % [RechnungsrückstellungsVO aktuell 1,75%] in der Anwartschaftsphase und 5,25% in der Rentenphase wird über Altersfaktoren für die Höhe der Betriebsrentenzusage wirksam
17 Probleme Abrechnungsverband West Versorgungskonto I Arbeitgeber (insbesondere TdL) wollen Leistungen einschränken Gründe Veränderungen bei: Biometrie (Menschen leben länger) Rechnungszins (3,25% bzw. 5,25% nicht mehr erreichbar) deshalb: Leistungseinschränkungen (Deckungslücke bis 2054 ca. 27 Mrd. Euro) Gewerkschaften: richtige Zahlen erforderlich Rückstellungen der VBL ,5 Mrd. Euro steigendes Rentenzugangsalter (nicht wie Aktuar: 62,5 Jahre) Meisten ZVK haben keine Finanzierungsprobleme Verhandlungsbedarf grundsätzlich anerkannt jedoch auf der Finanziezerungsseite
18 Probleme Abrechnungsverband Ost/Beitrag Versorgungskonto II bei Kapitaldeckung Verschlechterung der Rendite gegenüber Rechnungszinsannahmen des Punktemodells (ca. 1 Mrd. Euro Deckungslücke)) drohender Eingriff der Versicherungsaufsicht und Haftung Lösung: Minderung der Altersfaktoren für Versorgungskonto II dadurch geringere Anwartschaft durch kapitalgedeckte Versorgungspunkte Ausgleich der Differenz zwischen der Betriebsrentenzusage und den geringeren Versorgungspunkten Kapitaldeckung durch Umlagen (Abrechnungsverband Ost/Umlagen) Folgen: Keine Eingriffe in das Leistungsrecht Keine höheren Aufwendungen der Beschäftigten (Umlagesatz 1% zahlt AG allein, AG und Beschäftigte zahlen zur Versorgungskonto II weiterhin je 2%
19 Finanzierung VBL/West Umlage in Höhe z.zt. 7,86 % des zvpfl. Entgelts davon Zahlung in Höhe von 6,45% durch AG und in Höhe von 1,41 durch AN Sanierungsgeld in Höhe von 2% des zvpfl. Entgelts (ausschließliche Zahlung durch AG)
20 weitere Forderungen Angleichung manteltarifliche Regelungen Ost an West (u.a. 20 TV-L JSZ) Bei den Auszubildenden stehen Angleichungen an die Situation bei Bund und VKA auf der Tagesordnung: Übernahmeregelung Urlaubsverlängerung überproportionale Entgelterhöhung Befristung Geltungsbereich Theater und Bühnen Geltungsbereich wiss. Hilfskräfte und studentische Beschäftigte Stufenzuordnung bei Einstellung Stufengleiche Höhergruppierung
21 Leistungen 2 Betriebsrente= d. VP x 4 (Messbetrag.) zpfl. Entgelt VP = x Altersfaktor 1000 (Referenzentgelt)
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