Schichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

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1 TK Lexikon Arbeitsrecht Schichtarbeit Schichtarbeit HI Zusammenfassung LI Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus und wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht. Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat. Beide Beschäftigungsgruppen lösen sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ab. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit bei Schichtarbeit finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dort insbesondere in 6 ArbZG. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist in 87 BetrVG festgelegt. Für Jugendliche ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Wichtige Rechtsprechung: BAG, Urteil v , AZR 295/89 (eine zweistündige Versetzung bei Beginn der Schichten steht dem Schichtbetrieb nicht entgegen). Lohnsteuer: Die Besteuerung von Schichtarbeitszulagen richtetet sich nach 39b EStG. Die Steuerfreiheit für Zulagen, die ungünstige Arbeitszeiten abdecken, ist in 3b EStG geregelt. Sozialversicherung: 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV definiert das zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung heranzuziehende Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV legt fest, unter welchen Bedingungen bestimmte Entgeltbestandteile kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Kurzübersicht

2 Entgelt LSt SV Schichtzulagen *soweit lohnsteuerpflichtig pflichtig pflichtig* Arbeitsrecht 1 Schichtarbeit HI HI Schichtarbeit wird häufig im 2- oder 3-Schicht-Betrieb ausgeführt. Für das Vorliegen von Schichtarbeit muss nicht der jeweils abgelöste konkrete Arbeitsplatz identisch sein, sondern nur eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden. Der Schichtarbeit steht nicht entgegen, wenn die einzelnen Schichten mit zweistündiger Versetzung beginnen. [ 1 ] Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Schichtarbeit ist entweder im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Individualarbeitsvertrag geregelt oder ergibt sich aus Betriebs- oder Branchenüblichkeit. Über die Einführung von Schichtarbeit hat der Betriebsrat nach 87 BetrVG mitzubestimmen, soweit keine tarifliche Regelung besteht. 2 Arbeitszeitfragen HI Die Arbeitszeit der Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. [ 2 ] Wegen der Sondervorschriften des Arbeitszeitgesetzes für Schichtarbeit in der Form von Nachtarbeit siehe dort. Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden [ 3 ] In Abweichung von den üblichen Ruhepausen (mindestens 15 Minuten [ 4 ] ) kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung zugelassen werden, die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen. [ 5 ] Bei regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht. [ 6 ] Steht ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit, dann umfasst sein Werktag, während dessen die regelmäßige Arbeitszeit 8 Stunden nach 3 ArbZG nicht übersteigen darf, die Zeit vom Beginn der Schicht an einem Kalendertag bis zum Beginn der Schicht am nächsten Kalendertag.

3 3 Jugendliche HI Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die Schichtzeit (tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen) darf für sie im Allgemeinen 10 Stunden, im Bergbau unter Tage 8 Stunden und im Gaststättengewerbe 11 Stunden nicht überschreiten. [ 7 ] Wird im Gaststättengewerbe Sonntagsarbeit geleistet, darf auch dort die Schichtzeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Jugendliche über 16 Jahren, die in mehrschichtigen Betrieben tätig sind, dürfen außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses ab 6 Uhr und bis 23 Uhr beschäftigt werden [ 8 ] ; nach 20 Uhr ist die Beschäftigung aber nur zulässig, wenn nicht am nächsten Tag der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt. [ 9 ] In mehrschichtigen Betrieben dürfen nach vorheriger Anzeige an die Aufsichtsbehörde Jugendliche über 16 Jahren außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses ab 5.30 Uhr oder bis Uhr beschäftigt werden, soweit sie hierdurch unnötige Wartezeiten vermieden werden können. [ 10 ] Entgelt 1 Steuerpflichtige Schichtzulagen HI HI Zulagen für Schichtarbeit sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sie verfolgen das Ziel, die mit dem Schichtdienst verbundenen Arbeitserschwernisse auszugleichen. Auch soweit Schichtzulagen auf begünstigte Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeitszeiten entfallen, findet die Steuerbefreiungsvorschrift des 3b EStG keine Anwendung. [ 11 ] Auch Wechselschichtzulagen sind nicht steuerbefreit, da es sich nicht um einen Zeitzuschlag, sondern um eine Erschwerniszulage handelt. Beitragsrechtliche Bewertung Schichtzulagen sind insoweit beitragspflichtiges Entgelt, als Lohnsteuerpflicht besteht. Sie gehören auch dann zum laufenden Arbeitsentgelt, wenn sie in größeren Zeitabständen ausgezahlt oder wenn sie pauschaliert werden. Beitragsrechtlich sind diese Zulagen, da sie laufender Arbeitslohn sind. Deshalb sind sie dem Monat zuzuordnen, in dem sie erarbeitet wurden. Allerdings kann die Vereinfachungsregel angewandt werden. Die Zulagen können dann dem Monat der Zahlung zugeordnet werden, wenn die Abrechnung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen wird. Die Vereinfachungsregelung muss dann jedoch ständig und für alle betroffenen Arbeitnehmer identisch angewandt werden. Ein monatlicher Wechsel nach dem Günstigkeitsprinzip ist nicht zulässig. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, als sie aus einem Arbeitsentgelt berechnet werden, das 25 EUR je Stunde überschreitet.

4 Beitragsberechnung bei flexiblen Arbeitszeitmodellen Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen gilt: Die während eines Blockmodells in der Arbeitsphase erzielten steuer- und beitragsfreien Schichtzulagen bleiben auch dann beitragsfrei, wenn deren Auszahlung in anteiligem Umfang in die Freistellungsphase verschoben wird. Diese Beträge sind weder beim Aufstockungsbetrag noch bei dem zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag zu berücksichtigen. 2 Steuerbefreite Spätarbeitszuschläge HI Spätarbeitszuschlägen, die ausschließlich eine arbeitszeitbedingte Erschwernis abgelten, sind innerhalb der Grenzen des 3b EStG steuerbefreit. Zahlt der Arbeitgeber Spätarbeitszulagen für Schichtarbeit, können diese als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit behandelt werden, soweit der Arbeitnehmer die Zulagen für Arbeiten zu den begünstigten Zeiten erhält. Praxis-Beispiel Steuerfreie Spätarbeitszulage Die Arbeitnehmer eines Betriebes erhalten aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen für die Arbeit zwischen 18 Uhr und 22 Uhr einen Spätarbeitszuschlag und für gefahrenträchtige Arbeiten eine Gefahrenzulage. Der Arbeitnehmer erhält an einem Tag von 18 Uhr bis 22 Uhr einen Spätarbeitszuschlag und in der Zeit von 19 Uhr bis 21 Uhr eine Gefahrenzulage. Ergebnis: Der Spätarbeitszuschlag für die Zeit von 20 Uhr bis 22 Uhr ist ein begünstigter Zuschlag für Nachtarbeit und kann im Rahmen des 3b EStG steuerfrei bleiben. Anders als der Spätarbeitszuschlag wird die Gefahrenzulage nicht für die Arbeit zu einer bestimmten Zeit gezahlt und ist deshalb auch nicht steuerbegünstigt auch dann nicht, wenn sie für die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 21 Uhr gewährt wird. Muss der Arbeitnehmer wegen der Schichtarbeit eine auswärtige Zweitwohnung unterhalten, können die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. Auch bei Schichtarbeit kann jedoch maximal 1 Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Arbeitstag angesetzt werden. [ 1 ] BAG, Urteil v , 4 AZR 295/89. [ 2 ] 6 Abs. 1 ArbZG. [ 3 ] BAG, Urteil v , 10 AZR 637/13. [ 4 ] 4 Satz 2 ArbZG. [ 5 ] 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG.

5 [ 6 ] 9 Abs. 2 ArbZG. [ 7 ] 12 JArbSchG. [ 8 ] 14 Abs. 2 JArbSchG. [ 9 ] 14 Abs. 4 JArbSchG. [ 10 ] 14 Abs. 5 JArbSchG. [ 11 ] BFH, Urteil v , IX R 81/98, BStBl 2005 II S. 888.

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