Fordern. Mittwoch, 16. September Fordern. Seite
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- Victoria Vogel
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1 Fordern Fordern Seite
2 Fordern - Mitwirkungspflichten Beim ALG II steht neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns: Fördern Fordern Das heißt, dass Sie in erster Linie selbst gefordert sind, konkrete Schritte zur Behebung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. So müssen Sie sich selbstständig bemühen, Ihre Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Seite
3 Fordern - Eigenbemühungen Was können Sie selber tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden? (Initiativ-) Bewerbungen Tageszeitung / Fachpresse Qualifizierung / Weiterbildung (Genehmigung erforderlich) Internet / Stellenbörsen Probearbeit / Praktikum (Genehmigung erforderlich) Seite
4 Fordern Weisen Sie die von Ihnen getätigten Eigenbemühungen unaufgefordert Ihrem Arbeitsvermittler / Fallmanager nach. Nur so kann er sich ein korrektes Bild über Sie machen und feststellen, ob Sie ihren Pflichten nachkommen. Den Nachweis können Sie führen indem Sie: - Bewerbungsschreiben / Absagen aufbewahren, s ausdrucken - Telefonate schriftlich festhalten (Firma, Datum, Rufnummer, Ansprechpartner) - Stellenanzeigen / -annoncen aufbewahren Ihr Arbeitsvermittler wird Sie in regelmäßigen Zeitabständen kontaktieren. Sie müssen sich grundsätzlich an jedem Werktag unter der von Ihnen angegebenen Anschrift für Ihren Ansprechpartner persönlich auf dem Postweg erreichbar sein und den Träger täglich aufsuchen können. Seite
5 Fordern - Ortsabwesenheit Als Empfänger von ALG II haben Sie KEINEN Anspruch auf Urlaub, da Sie kein Arbeitnehmer sind und kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vorliegt. In Ausnahmefällen kann auf vorherigen Antrag der Ortsabwesenheit zugestimmt werden, wenn diese der Vermittlung oder Integrationsmaßnahmen nicht entgegensteht. Die Zustimmung wird z.b. nicht erteilt werden wenn: - Noch Vermittlungsvorschläge offen sind - Saisonbedingt die Integrationschancen steigen (z.b. bei Mitarbeitern in der Gastronomie während der Ferien etc.) - Eine Arbeit aufgenommen werden kann - Die Teilnahme an einer (Integrations-) Maßnahme geplant ist Die Höchstdauer beträgt in jedem Fall pro Jahr maximal 3 Wochen = 21 Tage Seite
6 Fordern - Zumutbare Arbeit Arbeit ist besser als Grundsicherung. Als Empfänger von ALG II - Leistungen sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind! 10 Abs. 1 SGB II lautet hierzu: (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar [ ] Hilfebedürftige müssen also jede Chance nutzen, ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon wieder selbst zu verdienen. Eine Erwerbstätigkeit können Sie auch länger als 15 Stunden pro Woche ausüben ohne dass Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verlieren. Seite
7 Fordern - Zumutbare Arbeit Das heißt, dass niemand einen Job ablehnen darf nur weil er - nicht der Ausbildung entspricht, - weil der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder (Der Umzug oder Pendeln bis 3h/Tag können zumutbar sein) - weil die Bedingungen subjektiv ungünstig scheinen oder (z.b. bei Entlohnung unterhalb des Tariflohns; Aber: Schutz vor Lohnwucher bei Verstoß gg. die guten Sitten - 30 % Regel ) - weil eine andere Erwerbstätigkeit dafür beendet werden muss (d.h. KEIN Schutz von bestehenden 400,- Jobs o.ä.) Zeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs sowie Teilzeit- und Gelegenheitsjobs sind unter Beachtung der obigen Grundsätze ohne weiteres zumutbar und reduzieren Ihre Hilfebedürftigkeit! Seite
8 Fordern - Unzumutbare Arbeit Nicht zumutbar sind aber Tätigkeiten, die - die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren - die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen behindern (je nach Pflegestufe wird folgende Verfügbarkeit indiziert: Pflegestufe I - Vollzeit, II - 6h, III - keine Verfügbarkeit - bei Alleinerziehenden die Erziehung eines Kindes gefährden. (Nicht gefährdet ist die Erziehung von Kindern ab drei Jahren, die in einer Tageseinrichtung o.ä. betreut werden können) - aufgrund eines sonstigen wichtigen Grundes i.s.d. SGB II nicht ausgeübt werden müssen (z.b. Arbeitsvertrag mit mobbendem AG) Seite
9 Fordern - Einkommensanrechnung Wie wird Einkommen aus Nebenjobs auf das ALG II angerechnet? Grundsätzlich gilt: - Die ersten 100 Euro sind immer anrechnungsfrei - Wer arbeitet hat immer mehr Geld in der Tasche als derjenige, der nichts tut Außerdem wird für Erwerbstätige ein Freibetrag bei Erwerbstätigkeit abgesetzt: - Bruttoeinkommen zwischen 100,- und 800,- EUR / Monat 20 % anrechnungsfrei - Bruttoeinkommen zwischen 800,- und 1.200,- EUR / Monat 10 % anrechnungsfrei (bzw. bei Beschäftigten mit Kindern 800,- bis EUR) Zusätzlich können bei Erwerbseinkommen über 400 Euro weitere Beträge abgesetzt werden, wenn die notwendigen Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit 100 Euro übersteigen. Durch die Arbeitslosengeld II - Verordnung (AlgIIV) werden einige der Absetzbeträge, z.b. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte pauschaliert ( Werbungskosten ). Seite
10 Fordern - Einkommensanrechnung Wie wird Einkommen aus Nebenjobs auf das ALG II angerechnet? Grundsätzlich gilt: Freibeträge (Beispiel) Bruttoverdienst Anrechnungsfreier Betrag * 315 Seite
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