Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern. Simone Lange
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- Steffen Jakob Brauer
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1 Infopaket 2: Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Ein Service des Dual Career Netzwerk SüdOstNiedersachsen Simone Lange
2 Seite 2 Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Allgemein gilt: Beamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst eines anderen Landes tätig sind und die das Land wechseln wollen, können jederzeit an dem Bewerbungsverfahren in einem anderen Land oder am Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern teilnehmen, wenn eine Freigabeerklärung der zuständigen Schulbehörde vorliegt. Die Einstellungsportale aller Bundesländer mit den jeweiligen Stellenausschreibungen können Sie über die Seite der Kultusministerkonferenz erreichen. ( Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Vereinbarungen zwischen den KultusministerInnen der Länder aus den Jahren 2001 und 2002 bilden dabei die Grundlage für die in den Ländern praktizierten Verwaltungsverfahren.
3 Seite 3 Lehrertauschverfahren Lehrkräften soll vor allem aus persönlichen Gründen die Möglichkeit eines Bundeslandwechsels eingeräumt werden. Die Familienzusammenführung steht dabei im Vordergrund. Die Begründungen liegen meistens im notwendigen Arbeitsplatzwechsel vom Partner oder Partnerin. Für die Teilnahme am Austauschverfahren ist ein Versetzungsantrag zu stellen, dessen Inhalte zwischen allen Bundesländern abgestimmt sind. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem beantragten Versetzungstermin auf dem Dienstweg bei der zuständigen Stelle des abgebenden Landes einzureichen. Den Antrag finden Sie hier: Versetzungstermin ist in der Regel der 01. August eines Jahres. Mehrere Länder, darunter auch Niedersachsen, übernehmen Lehrkräfte auch zum 01. Februar.
4 Seite 4 Lehrertauschverfahren Für die Teilnahme am Tauschverfahren ist eine Freigabeerklärung des abgebenden Landes erforderlich. Bei den Tauschverhandlungen der KMK wird in der Regel ein Quotentausch vorgenommen, d.h. zwischen zwei Bundesländern werden in beide Richtungen gleich viele Lehrkräfte versetzt. Die Tauschverhandlungen finden spätestens Anfang April bzw. Anfang Oktober statt. Im Anschluss daran werden die Antragstellerinnen bzw. die Antragsteller zeitnah von ihrer Schulbehörde über das Ergebnis der Verhandlungen informiert. Nicht in jedem Fall kann der erste Versetzungsantrag erfolgreich sein; es kann durchaus zu Wartezeiten kommen. Ursache hierfür kann u. A. ein unterschiedliches Antragsvolumen zwischen abgebendem und aufnehmendem Bundesland sein. Ein persönlicher" Tauschpartner führt nicht zu einer bevorzugten Versetzung. Können mangels geeigneter Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen oder alle Bewerber berücksichtigt werden, so erfolgt eine Auswahl nach folgenden Kriterien: Eignung, soziale Situation, Bedarf, Wartezeit.
5 Seite 5 Bewerbungsverfahren Soweit ein Wechsel nach Niedersachsen im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens nicht möglich war, steht Ihnen auch der Weg über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren offen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erleichtert die Bewerbung um eine neue Stelle für alle im Dienst stehenden Lehrkräfte (Angestellte und Beamte). Auch die Lehrkräfte, die an deutschen Schulen im Ausland oder an Privatschulen tätig sind, werden in diese Regelungen einbezogen. Beamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder (betrifft nicht die Bewerberinnen und Bewerber, diesich im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einem anderen Land befinden) können nur am Bewerbungsverfahren teilnehmen, wenn sie ihrer Bewerbung eine aktuelle Freigabeerklärung ihrer Schulbehörde beifügen. Unabhängig von einer Bewerbung können die Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder auch einen Antrag auf Versetzung im Rahmen des Lehreraustausches zwischen den Ländern, insbesondere zur Familienzusammenführung, stellen.
6 Seite 6 Bewerbungsverfahren Das Bundesland Niedersachsen schreibt eine Vielzahl von Lehrerstellen an allen Schulformen in allen Regionen Niedersachsens zur Besetzung aus. Die Einstellungen erfolgen bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und sonstigen Einstellungsvoraussetzungen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Eine Bewerbung kann für alle passenden Stellen in bestimmten Landkreisen, Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde oder im ganzen Land abgegeben werden. Die Bewerbung erfolgt ohne Angabe von bestimmten Stellen mit mindestens einer regionalen Angabe über das Online-Verfahren unter Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den aktuellen Verfahren. Die Einstellungschancen hängen auch vom fächerspezifischen und regionalen Bedarf, von dem Umfang der Konkurrenz von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern, der Mobilität sowie der Note ab.
7 Seite 7 Bewerbungsverfahren Je größer das Gebiet ist, für das die Bewerbung abgegeben wird, umso günstiger sind die Einstellungschancen. Informationen zur regionalen und fächerspezifischen Einstellungssituation können Sie den im Internet bereitgestellten Auswertungen des vorangegangen Einstellungsverfahrens entnehmen. Eine Bewerbung sollte jedoch nur für Stellen in solchen Landkreisen bzw. Regionalabteilungen erfolgen, in denen ein Unterrichtseinsatz auch tatsächlich gewollt ist. Eine Freigabe für eine Versetzung ist aus Gründen der Unterrichtskontinuität grundsätzlich erst nach drei Jahren möglich. Dies gilt auch für Versetzungen in ein anderes Bundesland. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Kultusministerkonferenz Niedersächsisches Kultusministerium Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
8 Seite 8 Impressum Simone Lange Geschäftsstelle Frankfurter Straße Braunschweig Tel.: +49(0)531/ Fax: +49(0)531/ simone.lange@allianz-fuer-die-region.de Quelle (Folien 3-5): Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Praxishandbuch Dual Career. Zukunftsorientiertes Personalmanagement. Stuttgart 2012.
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