Vom Kindergarten in die Schule
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- Käthe Hofer
- vor 7 Jahren
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1 Vom Kindergarten in die Schule In Zusammenarbeit mit den Kindergärten Aaremätteli, Chalet Bähler, Göttibach I+II, Seefeld und Selve Stand Dezember 2012
2 Liebe Eltern Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über den Ablauf des Einschulungsverfahrens: Im Verlauf des Kindergartenjahres beobachtet die Lehrperson für den Kindergarten die Kinder in ihrer Selbstkompetenz, Sozialkompetenz und Sachkompetenz (nach Lehrplan für den Kindergarten des Kantons Bern). Ziel dieser Beobachtungen ist es, die Kinder in ihrem Entwicklungsstand möglichst ganzheitlich zu erfassen. Grundsätzlich gehen alle Kinder, die vor dem 1. Mai des laufenden Schuljahres das 6. Altersjahr erreicht haben, im darauf folgenden August zur Schule. Eine altersgemässe Einschulung wird angestrebt. Im Januar und Februar finden im Kindergarten Schulbereitschaftsgespräche mit den Eltern statt. Die Lehrperson des Kindergartens wird Sie im Rahmen dieser Gespräche über die gemachten Beobachtungen und Erfahrungen mit Ihrem Kind informieren und Sie gerne beraten, um Ihnen die Entscheidung für die weitere Schullaufbahn (1. Klasse / weiteres Kindergarten Jahr / Einschulungsklasse) zu erleichtern. Im Vordergrund soll immer das Wohl des Kindes stehen.
3 Die Entwicklung zur Schulbereitschaft orientiert sich unter anderem an folgenden Beobachtungen: Selbstkompetenz die Selbstkompetenz ist die Fähigkeit, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und entsprechend zu handeln. Lehrplan für den Kindergarten des Kantons Bern 1995, Leitideen 1 Das Kind kann Verschiedene Handlungen des Alltags mit zunehmender Selbstständigkeit ausführen. Sich ausserhalb seiner gewohnten Umgebung bewegen, ohne sich davon stark verunsichern zu lassen. Einer Aufgabe mit Ausdauer und Konzentration nachgehen.
4 Sozialkompetenz die Sozialkompetenz ist die Fähigkeit, in Gemeinschaft und Gesellschaft zu leben, Verantwortung wahrzunehmen und entsprechend zu handeln. Lehrplan für den Kindergarten des Kantons Bern 1995, Leitideen 1 Das Kind kann Eigene Ideen und Interessen ausdrücken und andere Meinungen anhören und berücksichtigen. Beziehungen eingehen, Gemeinschaft erleben und Verantwortung übernehmen. Mit Misserfolg, Konflikten, Enttäuschungen und Ängsten besser umgehen.
5 Sachkompetenz die Sachkompetenz ist die Fähigkeit sachbezogen zu urteilen und entsprechend zu handeln. Lehrplan für den Kindergarten des Kantons Bern 1995, Leitideen 1 Das Kind kann Informationen aufnehmen, diese sich einprägen und wiedergeben. Bei Schwierigkeiten selber nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Sich in seiner Umgebung sicher bewegen und mit verschiedenen Materialien sachgerecht umgehen.
6 Ablauf der Schulbereitschaftsabklärungen Nach den Beobachtungsgesprächen im Kindergarten geht es wie folgt weiter: Möglichkeit A Die Eltern und die Lehrperson für den Kindergarten sind sich einig, das Kind einzuschulen. Das Kind wird durch die Lehrperson für den Kindergarten eingeschrieben und durch die Schulleitung in die erste Klasse eingeteilt. Möglichkeit B Eltern und Lehrperson für den Kindergarten sind sich einig, das Kind ein Jahr vor der Schule zurückzustellen. Die Lehrperson für den Kindergarten füllt ein Formular aus und verfasst einen Bericht. Beides wird von den Eltern unterschrieben und an die Erziehungsberatungsstelle Thun weitergeleitet. Die Erziehungsberatung stellt einen Antrat an die Schulleitung auf Rückstellung und das Kind besucht ein weiteres Kindergartenjahr. Möglichkeit C Eltern und Lehrperson für den Kindergaren sind sich uneinig, die Situation ins unklar oder sie sehen die Einschulungsklasse für das Kind als die beste Möglichkeit.
7 In gegenseitigem Einverständnis wird das Kind für die Schulbereitschaftsabklärung angemeldet. Die Lehrperson für den Kindergarten schreibt einen Bericht, welchen die Eltern unterschreiben. Diesen erhält die Heilpädagogin, die später die Abklärung im Kindergarten durchführt. Anschliessend findet ein Gespräch mit den Eltern, der Lehrperson für den Kindergarten und der Heilpädagogin statt. Nach dem Beratungsgespräch entscheiden sich die Eltern für eine Rückstellung (weiteres Kindergartenjahr), die Einschulungsklasse oder die erste Klasse. Möglichkeit D Das Kind hat eine deutliche Lernbehinderung oder eine geistige Behinderung. Es erfolgt eine Anmeldung auf der Erziehungsberatung. Möglichkeit E Die Eltern möchten Ihr Kind frühzeitig einschulen. Die Eltern schreiben ein Gesuch und reichen dieses bei der Schulleitung ein. Diese leitet das Gesuch an die Erziehungsberatungsstelle Thun weiter, welche das Kind zu einer Abklärung aufbietet. Die Schulleitung entscheidet auf Antrag der Erziehungsberatung.
8 Einschulungsklasse (KKD- Modell Thun) In der Einschulungsklasse (KKD Modell Thun) werden Kinder unterrichtet, die erst teilweise schulbereit sind und von einer intensiveren Betreuung profitieren können (die Klassengrösse darf 12 Kinder nicht übersteigen). Die Ziele und Inhalte der ESK richten sich nach dem Lehrplan der Volksschule. Der Unterricht erfolgt durch Lehrpersonen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung. Die Schülerinnen und Schüler besuchen diese Klasse während eines Jahres, dann treten sie in der Regel in die 1. Klasse ein. Der Besuch der einjährigen ESK und die 1. Regelklasse gelten zusammen als ein Schuljahr. Zentrale Anliegen des Unterrichts Förderung der Basisfunktionen (Wahrnehmung, Motorik, soziale und emotionale Reife, Sprache, Kognition) Förderung der Stützfunktionen (Motivation, Konzentration, Ausdauer) Förderung der Selbst- Sozial und Sachkompetenz Erreichen der Schulfähigkeit und die Eingliederung in die 1. Regelklasse nach einem Jahr Zuweisung Betroffene Kinder werden durch die Kindergartenlehrperson mit Einwilligung der Eltern auf der Erziehungsberatung angemeldet. Nach einer Abklärung im Kindergarten durch die zuständige Heilpädagogin erfolgt eine allfällige Zuweisung in die ESK in Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatung. In besonderen Fällen kann eine Beurteilung auch direkt durch die Erziehungsberatung vorgenommen werden.
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