Die Versorgung des GGF aufgrund neuer Rahmenbedingungen
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- Gerrit Hauer
- vor 7 Jahren
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1 Die Versorgung des GGF aufgrund neuer Rahmenbedingungen Andreas Peveling-Schlüter Berater für das betriebliche Versorgungswesen
2 Was beschäftigt Ihre Kunden? EStÄR 2008 reserviertes Vermögen sicher BilMoG evtl. vorhandenes Wertkonto Versorgungsausgleich neu seit Bewertung von Depots in der Bilanz Überprüfung und Auslagerung Seite 2
3 Welche Rolle spielt die Handelsbilanz? Steuerbilanz Handelsbilanz Adressat: Finanzamt Adressat: Anteilseigner, Kapitalanleger, Banken, Ratingagenturen, dient der Feststellung des steuerpflichtigen Gewinnes Ausweis der tatsächlichen Vermögensverhältnisse Seite 3
4 BilMoG Folgen für Pensionsrückstellungen Steuerbilanz Handelsbilanz Rechnungszins = 6,0 % Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach bekannt sind (z.b. nur garantierte Anpassungen) Rechnungszins: realistischer Marktzinssatz (z. Zt. 4,5 % bis 5,0 %) Gehaltstrend Rententrend Fluktuation Seite 4
5 Bilanzoptik und Saldierung Erhöhung der Pensionsrückstellungen durch BilMoG abhängig von Leistungsplanstruktur Altersstruktur der Belegschaft Anzahl der Rentner Auswahl des Bewertungsverfahrens Erhöhung der Pensionsrückstellungen bedeutet Verringerung der Eigenkapitalquote Saldierungspflicht von reserviertem Vermögen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Verpflichtungen gegenüber GGF/Arbeitnehmer dient Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist Besonderheit bei Fondslösungen Seite 7
6 Verbesserte Bilanzkennzahlen durch Saldierung vor Saldierung nach Saldierung Aktiv Passiv Aktiv Passiv Anlagevermögen 40 T Eigenkapital 50 T Anlagevermögen 40 T Eigenkapital 50 T Umlaufvermögen 100 T Verbindlichkeiten 90 T Umlaufvermögen 100 T Verbindlichkeiten 90 T Aktivwert 300 T Rückstellung 300 T Eigenkapitalquote = 440 T 440 T Bilanzsumme : Eigenkapital 11,4% Eigenkapitalquote = 140 T 140 T Bilanzsumme : Eigenkapital 35,7% Verbesserung: Rating, Kreditwürdigkeit Seite 8
7 Saldierung mit reserviertem Vermögen Handelsbilanz ohne Vermögenswert Handelsbilanz mit Vermögenswert Erhöhung Aktiva Saldierung Reduktion Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellungen nach Saldierung Seite 9
8 Auswirkung BilMoG Musterfall ohne Verteilung Musterfall mit Verteilung Seite 10
9 Ergänzender Hinweis BilMoG und Verrechnungsgebot für Pensionsverpflichtungen Altersteilzeitverpflichtungen Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen Wer prüft reserviertes Vermögen? Seite 11
10 Neuerung durch EStÄR 2008 neue Altersgrenzen für den beherrschenden GGF bav-konkret 3/2009 GGF-Info 081 Seite 12
11 Neustruktuierung von bestehenden Zusagen Ihr Einstieg!! Lebensplanung persönlich der Firma INTERN EXTERN Ergänzung RD-Konzept Versicherung C T A Wertpapier-Depot Pensionsfonds (Past Service) Unterstützungskasse (Future Service) Goes Rente U-Kasse RentnerGmbH Liquidationsversicherung Seite 13
12 Was beschäftigt Ihre Kunden? EStÄR 2008 reserviertes Firmen haben Handlungsbedarf! Vermögen sicher Firmen und Steuerberater benötigen Information! BilMoG Versorgungsausgleich Hilfe und neu Unterstützung! Firmen brauchen Ihre seit Überprüfung und Wir unterstützen Sie sprechen Sie uns Auslagerung an! evtl. Bewertung vorhandenes von Depots Wertkonto Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in der Bilanz Seite 14
13 Swiss Life CTA-Modell
14 GGF und Sicherung seiner RDV Verpfändung der bestehenden Rückdeckungsversicherungen Schutz bei Insolvenz Aber BGH-Urteil vom Insolvenzverwalter kann RDV kündigen Erlös muss zur Sicherung der Forderung hinterlegt werden Insolvenzverwalter hält Kosten ein! Alternative: Übertragung der VN-Eigenschaft auf den Pension Trust (CTA) CTA darf an Insolvenzverwalter nicht auszahlen CTA übernimmt die Verwaltung im Falle der Insolvenz Seite 16
15 CTA = Contractual Trust Arrangement Kein eigener Durchführungsweg der bav Pensionszusage bleibt bestehen Vermögen wird rechtlich unabhängigem Treuhänder übertragen und bleibt damit Betriebsvermögen des Unternehmens, wird aber der Verwendung des Unternehmens entzogen Seite 17
16 Kosten einmalige Einrichtungskosten 500 für die Firma laufender Jahresbetrag 125 pro VP (bis 5 Personen) (wenn Gutachten durch SLPM erstellt wird) Seite 18
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