... geboren am:... in:... wohnhaft in:... Konfession (Religion):... vertreten durch die Eltern/Erziehungsberechtigten Herrn/ und Frau
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- Bernhard Kaufman
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1 Schulvertrag Die Mädchenrealschule St. Immaculata der Erzdiözese München und Freising ist eine katholische Schule in freier Trägerschaft gemäß can. 803 des Codex Iuris Canonici und Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie Art. 134 der Verfassung des Freistaates Bayern. Als Schule in freier Trägerschaft ist sie im Rahmen der Gesetze frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrstoff und Formen der Unterrichtsorganisation. Sie ist als staatlich anerkannte Ersatzschule verpflichtet, bei der Aufnahme, beim Vorrücken und beim Schulwechsel sowie bei der Abhaltung von Prüfungen die für öffentliche Schulen geltenden Regelungen anzuwenden. Zwischen der Erzdiözese München und Freising als Schulträger der Mädchenrealschule St. Immaculata in Schlehdorf, Kirchstraße 6, vertreten durch den Schulleiter Manfred Ilitz RSR i. K. (im folgenden als Schule bezeichnet) und - einerseits der Schülerin... geboren am:... in:... wohnhaft in:... Konfession (Religion):... vertreten durch die Eltern/Erziehungsberechtigten Herrn/ und Frau... (im folgenden als Erziehungsberechtigte bezeichnet) Konfession (Religion):... sowie den eben genannten Erziehungsberechtigten selbst - andererseits wird folgender Schulvertrag geschlossen: 1
2 1 Bildungs- und Erziehungsziele Die Schule erfüllt den in Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen genannten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dabei sind die Aussagen der biblischen Offenbarung und die daraus folgenden christlichen Glaubens- und Wertvorstellungen Grundlage für die in 2 der Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft näher niedergelegten Bildungs- und Erziehungsziele der Schule. Die Schule will den Schülerinnen helfen, ihre individuellen Begabungen und Fähigkeiten zu entwickeln, notwendige Kenntnisse und Einsichten zu gewinnen, das bewährte Erbe der vergangenen Generationen aufzunehmen und zu pflegen und den Sinn für Werte zu entwickeln. Darüber hinaus will sie als Schule in kirchlicher Trägerschaft die Schülerinnen befähigen, ein Leben aus dem Glauben zu führen und sich in der Welt christlich zu verhalten sowie in Verantwortung für Kirche und Welt einzusetzen. 2 Aufnahme Die Schule nimmt die Schülerin (Name)... mit Wirkung vom 13. September. in die 5. Jahrgangsstufe auf Bestandteile dieses Vertrages sind: 3 Vertragsbestandteile a) Die Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern in der jeweils gültigen Fassung, als ergänzend zu diesem Vertrag (Anlage) b) die Hausordnung der Schule, wie sie in den Klassenzimmern zum Aushang kommt. (Anhang1 ) c) die Schulgeldordnung, wie sie den Eltern schon in früheren Informationsschreiben mitgeteilt wurde (Anhang 2) 4 Schule 1. Die Schule erfüllt ihren Auftrag in der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten. Das erfordert sowohl Übereinstimmung von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schülern/Schülerinnen in den Bildungs- und Erziehungszielen und der Arbeit der Schule zu ihrer Erreichung als auch vertrauensvolles Zusammenwirken. 2. Der Religionsunterricht ist wesentlicher Bestandteil des Unterrichts. 2
3 5 Schülerin 1. Die Schule wünscht und fördert die Mitarbeit der Schülerinnen in der Schülermitverantwortung. 2. Die Schülerin hat die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule zu achten und nach Kräften dazu beizutragen, sie zu verwirklichen, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, insbesondere sich auch am religiösen Schulleben zu beteiligen und an die Hausordnung zu halten. 3. Die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden. Bei ihrer Anwendung wird die Schule nicht hoheitlich tätig und ist nicht an das nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhaltende Verfahren gebunden. Die Schule kann unabhängig davon schuleigene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen treffen. 6 Erziehungsberechtigte 1. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, in angemessenen Zeitabständen über Leistung und Verhalten der Schülerin Auskunft zu erhalten. 2. Die Erziehungsberechtigten haben die Schülerin zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen anzuhalten. Sie sind ferner verpflichtet, - die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule zu achten und nach Kräften dazu beizutragen, sie zu verwirklichen, - die Schülerin zur Beachtung der Hausordnung der Schule anzuhalten, - Verbindung mit Schulleitung und Lehrkräften zu halten, insbesondere auf deren Wunsch zu Besprechungen über Leistung oder Verhalten der Schülerin in die Schule zu kommen. 3. Die Erziehungsberechtigten erklären sich bereit, nach Kräften in den Einrichtungen der Elternmitwirkung mitzuarbeiten. 7 Haftung Die Schule und ihre gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt insbesondere für den Verlust mitgebrachter Sachen. 8 Dauer 1. Der Schulvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Der Schulvertrag kann von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin zum Schulhalbjahr (dem für öffentliche Schulen staatlicherseits festgesetzten Tag der Ausgabe des Zwischenzeugnisses oder zum Schuljahresende 31. Juli) gekündigt werden. 3
4 Bei einer von der Schule zu vertretenden Pflichtverletzung ist die Kündigung jederzeit möglich. 3. Der Schulvertrag kann von der Schule mit einer Frist von zwei Monaten zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende gekündigt werden. 4. Der Schulvertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (siehe unten*). 5. Die Kündigung erfordert Schriftform. 9 Volljährigkeit der Schülerin Mit Eintritt der Volljährigkeit der Schülerin scheiden die Erziehungsberechtigten aus dem Schulvertrag aus. Auch nach der Volljährigkeit darf den früheren Erziehungsberechtigten Auskunft über Leistung und Verhalten der Schülerin gegeben werden. 10 Schulgeld und sonstige Zahlungen 1. Das Schulgeld incl. Schulgeldersatz beträgt derzeit monatlich 120,00 je Unterrichtsmonat (Sept. Juli). Es wird in Höhe des jeweiligen staatlichen Schulgeldersatzes von derzeit monatlich 80,00 verrechnet. Die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin verpflichten sich, das darüber hinausgehende Schulgeld pünktlich jeweils zum 15. des Monats zu entrichten. Das gilt auch für die Erstattung von sonstigen Gebühren, Materialkosten und Auslagen. In der Abschlussklasse ist das Schulgeld bis zum Ende des Schuljahres zu bezahlen. 2. Erhöhungen des Schulgeldes sowie von Gebühren, Materialkosten und sonstigen Auslagen, die zur Kostendeckung nötig sind, wird zugestimmt. Die Erhöhung des Schulgeldes wird frühestens drei Monate nach der Mitteilung wirksam. Die Kündigung des Schulvertrags zu dem vorgesehenen Zeitpunkt der Erhöhung ist möglich. 11 Zusätzliche Vereinbarungen Ergänzend wird folgendes vereinbart: - Rauchverbot für alle Schülerinnen im Schulbereich und im unmittelbaren Einsichtsbereich der Schule, dazu gehört auch die Bushaltestelle. - Das Handy ist während der Anwesenheit in der Schule ausgeschaltet aufzubewahren. - Die von der Schule gestellten Schulbücher sind sorgsam zu behandeln und am Ende des Schuljahres jeweils mit einer Bucheinbandfolie neu einzubinden. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen je nach Schaden ganz oder teilweise ersetzt werden. - Bei Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten, Besinnungstagen und ähnlichen gemeinsamen Klassenunternehmungen gehen wir davon aus, dass diese für alle verpflichtend sind, soweit nicht unüberwindliche Hindernisse dagegen sprechen. - Im Jahresbericht der Schule wird das jeweilige Klassenfoto und der Name der Schülerin abgedruckt. Ebenso können auf der Homepage der Schule im Gesamtzusammenhang des Schullebens Schülerinnen auf Abbildungen zu erkennen sein. 4
5 12 Form, Nichtigkeit einer Vereinbarung Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Soweit in diesem Vertrag nichts geregelt oder eine Vereinbarung nichtig ist, gelten kirchliche Regelungen. Sind solche nicht vorhanden, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, insbesondere die Vorschriften über den Dienstvertrag. Für die Schule: Schlehdorf,... Manfred Ilitz, Schulleiter Für die Erziehungsberechtigten:..., den (beide) Eltern/Erziehungsberechtigte, zugleich handelnd als gesetzliche Vertreter * Ein wichtiger Grund für die Schule zu einer Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kann insbesondere vorliegen: o Bei Abmeldung der Schülerin vom Religionsunterricht o wenn die Erziehungsberechtigten oder der Schüler/die Schülerin sich in Gegensatz zu den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule ( 1 des Schulvertrages) stellen, o bei mehrfachem unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht oder schulischen Veranstaltungen, o bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung, o bei Besitz oder Gebrauch von Drogen oder Waffen oder dem hinreichenden Verdacht strafbarer Handlungen, innerhalb oder außerhalb der Schule, o bei häufigen oder sehr schwerwiegenden Disziplinlosigkeiten, o bei Mobbing oder Gewalt gegenüber Schülerinnen oder Lehrkräften Verteiler Dieser Schulvertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Ein Exemplar ist für die Erziehungsberechtigten bestimmt, das zweite Exemplar verbleibt an der Schule. 5
6 Anhang 1: Hausordnung für Schülerinnen der Mädchen-Realschule Schlehdorf Bitte: Pünktlich zum Unterricht erscheinen! Nach Stundenwechsel zügig die Klassenzimmer wechseln. Kommt eine Lehrkraft nicht zum Unterricht, dann nach 10 Minuten im Sekretariat melden. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden, in der Mittagspause ist ein Verlassen zur Beschaffung von Speisen möglich. Bei Erkrankung muss die Schule von den Eltern am Morgen telefonisch oder schriftlich benachrichtigt werden. Für alle Abwesenheiten eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Schulbefreiung für Arzttermine und Vorstellungsgespräche erteilt die Klassenleitung, sonstige Schulbefreiungen bei der Schulleitung einholen. Voraus bekannte Abwesenheiten im Sekretariat melden. Sportunfälle und sonstige Unfälle, die auf dem Schulweg oder in der Schule geschehen, sofort im Sekretariat melden. Sofern es nicht regnet, bei Pausenbeginn an die Luft gehen. Bei nassem Boden die Schuhe wechseln. Gut mit Schulbüchern und anderem schuleigenem (natürlich auch mit eurem eigenen) Material umgehen. Die Bücher werden am Ende des Schuljahres neu mit einer durchsichtigen Folie zur Abgabe eingebunden. Bitte richtige Schultaschen oder Schulrucksäcke benutzen, keine Beutel. Keine Wertgegenstände mitbringen (teure Kleidung, Schmuck, Geräte), sie verleiten zum Diebstahl. Handys sind während des Unterrichtes ganz ausgeschaltet und bleiben in den Schultaschen, andernfalls werden sie zur Abholung für die Eltern bereitgelegt oder für vier Wochen eingezogen. Bei Schulaufgaben bitte abgeben! Nicht-Abgeben führt bei Schulaufgaben zur Abnahme der Arbeit und Note 6! Im Winter die Straßenschuhe wechseln. Abgelegte Jacken, Mäntel und Schirme in die Garderobe. Sportbekleidung bitte immer dabei haben und nach Gebrauch wieder mitnehmen! (Wird sonst eingesammelt!) Hygiene! Bei Regen und im Winter nicht mit Hausschuhen in die Turnhalle gehen. Sportschuhe sind keine Straßenschuhe! Sportschuhe an der Seite mit Kugelschreiber einmerken. Die Abfalleinteilung in Nass, Trocken, Papier und Wertstoffe laut Tölzer Konzept einhalten. Billardtisch nach Gebrauch wieder abdecken! Kaugummi sind im Schulgebäude zum einen wegen der unappetitlichen Entsorgung und zum anderen wegen der dadurch leidenden Umgangsformen nicht erlaubt! 6
7 In der Klasse auf Ordnung achten, Bankfächer und Schrankfächer in Ordnung halten. Tische und Wände nicht beschriften. Nach Schulschluss alle Stühle auf die Tische stellen und Klassendienst verrichten. Nichts auf dem Boden stehen lassen. Tafel waschen und trocknen. Die Toiletten gut durchspülen. Verlasst die Toiletten so sauber, so wie ihr sie selbst vorzufinden wünscht. Im Schulbus gibt es keine Stammplätze. Lasst auch andere Fahrgäste, etwa ältere Menschen, sitzen. An der Bushaltestelle die Abfalleimer benutzen, Bus und Bushäuschen nicht verkritzeln. Rauchen verboten! Auch im Umfeld der Bushaltestelle! Gesundheitsgründe! (Verschärfte Verwarnung! Widersteht bitte der Versuchung zu Kleindiebstählen (Stifte, Schirme, usw.) Auch Kleindiebstahl ist eine unrechte Handlung. Sie zerstört das vertrauensvolle Miteinander in Klasse und Schule! Vor allem: Geht gut miteinander um und seid höflich zu allen, die Euch begegnen! Ein gutes und erfolgreiches Schuljahr! Anhang 2: Schulgeldordnung Seit 1. September 2004 gilt für die Schulen in der Trägerschaft der Erzdiözese München und Freising folgende Schulgeldordnung: 1. Höhe des Schulgeldes: 40,00 pro Monat/August frei 2. Geschwisterermäßigung: Wenn Geschwister gleichzeitig unsere oder andere Schulen in der Trägerschaft der Erzdiözese München und Freising besuchen gilt: Erstes Kind: 40,00 Zweites Kind: 20,00 Ab dem dritten Kind: frei 3. Für Schülerinnen aus einkommensschwachen Familien und in sozialen Härtefällen ist je nach finanzieller Lage eine Ermäßigung oder Befreiung vom Schulgeld möglich. Die Entscheidung über Ermäßigung oder Befreiung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und wird von der Schulleitung getroffen. Ein entsprechendes Antragsformular ist im Sekretariat der Schule erhältlich. 7
8 4. Bei kurzzeitigem finanziellen Engpass entscheidet die Schulleitung nach mündlicher Absprache über Stundung oder zeitweilige Ermäßigung. 5. Mit der Einführung des Schulgeldes entfällt die Materialgebühr. 6. Das monatliche Schulgeld wird im Schuljahr erstmals zum 15. September fällig und jeweils zur Monatsmitte. Das Schulgeld wird grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Ein entsprechendes Ermächtigungsformular liegt dem Schreiben bei. Mit der Zahlung dieses Schulgeldes leisten die Erziehungsberechtigten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur langfristigen Sicherung der kirchlichen Schulen in der Erzdiözese München und Freising und speziell für die finanzielle Sicherung der Mädchenrealschule St. Immaculata Schlehdorf. Sie helfen uns damit, weiterhin die Voraussetzungen für eine gute pädagogische Arbeit zu gewährleisten. Schulleitung und Schulträger danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen! Schlehdorf, Manfred Ilitz, Schulleiter 8
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