Aktuelle Entwicklungen in der Praxis des Anhörungsbeauftragten
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1 39. FIW-Seminar Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts 23./24. November 2011, Köln Aktuelle Entwicklungen in der Praxis des Anhörungsbeauftragten Michael Albers Anhörungsbeauftragter für Wettbewerbsverfahren 1
2 Überblick Einführung Bisherige Aufgaben des Anhörungsbeauftragten Neue Aufgaben Zusammenfassung 2
3 Anhörungsbeauftragte und EU-Wettbewerbsverfahren EU-Kommission ermittelt und trifft bindende Entscheidungen EU-Kommission muss zugleich Verfahrensrechte der Beteiligten respektieren Institutionelles Problem: Wahrung der Unparteilichkeit in langwierigen Verfahren Europäische Gerichte nur beschränkt anrufbar Anhörungsbeauftragter gewährleistet Anhörungsrechte aller Beteiligten 3
4 Anhörungsbeauftragter und Bürgerbeauftragter Anhörungsbeauftragter Schützt Anhörungsrecht und Geschäftsgeheimnisse Eigene Entscheidungskompetenzen Unabhängig von GD Wettbewerb Bürgerbeauftragter ( Ombudsman ) Deckt Missstände bei Verwaltung auf Lösungen, Empfehlungen oder Bemerkungen Unabhängig von Kommission 4
5 Kritik am EU-Wettbewerbsverfahren Faires Verfahren (Art. 6 EMRK)? Bußgelder = Kriminalstrafe Keine Trennung von Ermittlung und Urteil ( spätmittelalterliche Inquisition - Möschel) EU-Kommission nur Ankläger? Wettbewerbsrecht kein Kernstrafrecht Unbeschränkte gerichtliche Nachprüfung möglich EuGMR v Menarini 5
6 Bisherige Aufgaben der Anhörungsbeauftragten (1) Gewährleistung rechtlichen Gehörs Parteien, andere Beteiligte, Beschwerdeführer, sonstige Dritte Anhörung setzt Unterrichtung voraus Unterrichtung über Grundlagen für Bußgeldbemessung Anhörung setzt Zeit für Erwiderung voraus 6
7 Wirksamkeit des Rechts auf Anhörung Kartellfälle 1 Verfahren eingestellt 23 geändert 8 andere Antitrustfälle 1 Verfahren eingestellt 6 geändert 12 Fusionsfälle 1 Anmeldung freigegeben 10 geändert
8 Bisherige Aufgaben der Anhörungsbeauftragten (2) Recht auf Akteneinsicht/Unterlagen, Art.7 Parteien/andere Beteiligte/Beschwerdeführer Keine Einigung mit GD Wettbewerb AB entscheidet; u.u. Zwischenverfahren nach Art.8 Datenraum & einvernehmliche Einsichtnahme Zugang zu Dokumenten (VO 1049) EuGH, Technische Glaswerke Illmenau; MyTravel 8
9 Bisherige Aufgaben der Anhörungsbeauftragten (3) Schutz vor Offenlegung vertraulicher Informationen, Art.8 Unterrichtung über Akteneinsicht /Veröffentlichung Keine Einigung mit GD Wettbewerb AB entscheidet u.u. nach Abwägung mit Verteidigungsrecht auch über Verletzung der Unschuldsvermutung 9
10 Bisherige Aufgaben der Anhörungsbeauftragten (4) Zulassung Dritter zum Verfahren, Art.5 Direkter Antrag beim AB Ausreichendes Interesse erforderlich Zeitfenster für Zulassung AB entscheidet über Zulassung Unterrichtungsrecht Dritter (ggfls. n. Art.7) 10
11 Bisherige Aufgaben der Anhörungsbeauftragten (5) Mündliche Anhörung, Art. 6 Parteien, andere Beteiligte, Beschwerdeführer, sonstige Dritte Parteien haben ausschließliches Antragsrecht, Art.12 VO 773; Teilnahmeanträge aller anderen, Art.13 Abs.2 VO 773 AB entscheidet, Art.14 Abs.2 VO 773 AB kann vorab Fragen stellen & Kernpunkte der Anhörung festlegen Gemeinsame Anhörung, Art.13 Fragerecht aller Teilnehmer, Art.14 Abs.7 VO
12 Bisherige Aufgaben der Anhörungsbeauftragten (6) Berichtspflichten, Art.14,16,17 Zwischenbericht nach mündlichen Anhörungen an Wettbewerbskommissar: über Verfahrensfragen und Wahrung des Rechts auf Anhörung (optional) über Stichhaltigkeit der Beschwerdepunkte Abschlussbericht an Beratenden Ausschuss, Kollegium, Parteien; im ABl. veröffentlicht: über Wahrung des Rechts auf Anhörung 12
13 Bisherige Aufgaben der Anhörungsbeauftragten (6) Beratung des Wettbewerbskommissars, Art.3 Abs.5 AB kann Kommissar auf prozedurale oder materiell-rechtliche Probleme in Wettbewerbsverfahren ansprechen 13
14 Neue Aufgaben des Anhörungsbeauftragten Maßnahmenpaket zur Steigerung von Transparenz und Fairness vom Neues Mandat vom Garant aller Verfahrensrechte Zusätzliche Handlungskompetenzen Unverändert: Mündliche Anhörung Materiell-rechtliche Aufgaben 14
15 Garant von Verfahrensrechten Stellungnahme zu Verfahrensproblemen, Art.3 Abs.7 In allen Verfahrensphasen, Art.16 Abs.1 Für alle Beteiligten: Parteien, andere Beteiligte, Beschwerdeführer, sonstige Dritte Keine Einigung mit GD Wettbewerb Beteiligter beantragt Prüfung durch AB Unabhängige Prüfung Bericht über Schlussfolgerungen, Art.14, 16, 17 15
16 Aufgaben in der Untersuchungsphase (1) Schutz vor Offenlegung vertraulicher Anwaltsschreiben, Art.4 Abs.2 a) Dokument GD Wettbewerb vorenthalten ( im Umschlag ) GD Wettbewerb besteht auf Offenlegung Herausgabepflichtiger beantragt Prüfung beim AB & erlaubt AB Einsichtnahme AB teilt vorläufigen Standpunkt mit AB kann schlichten Scheitert Schlichtung, kann AB Empfehlung aussprechen Wettbewerbskommissar kann auf Herausgabe bestehen/herausgabepflichtiger Entscheidung anfechten 16
17 Aufgaben in der Untersuchungsphase (2) Schutz vor Selbstbezichtigung, Art.4 Abs.2 b) Einfaches Auskunftsverlangen Keine Einigung mit GD Wettbewerb Beteiligter beantragt Prüfung durch AB AB kann Empfehlung aussprechen GD Wettbewerb muss E. bei formellem Auskunftsverlangen berücksichtigen 17
18 Aufgaben in der Untersuchungsphase (3) Fristverlängerung für Auskunftsbeschluss, Art.4 Abs.2 c) Formeller Auskunftsbeschluss Keine Einigung mit GD Wettbewerb Adressat beantragt Verlängerung beim AB AB entscheidet 18
19 Aufgaben in der Untersuchungsphase (4) Unterrichtungsrecht, Art.4 Abs.2 d) Unternehmen von Ermittlungsmaßnahme betroffen & Information über Verfahrensstatus verlangt Keine Einigung mit GD Wettbewerb Beteiligter beantragt Prüfung durch AB AB entscheidet 19
20 Zusammenfassung EU-Wettbewerbsverfahren sollen zugleich wirksam und fair sein Anhörungsbeauftragte sichern Unparteilichkeit bei Verfahrensproblemen in allen Verfahrensphasen Mandatserweiterung: No fundamental change but improvement (Almunia) 20
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