GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand

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1 GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz Informationen für Uni/UMG Merkblatt Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand Geltungsbereich: Dieses Merkblatt gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG, welche medizinische oder biologische Proben versenden wollen. Dies betrifft Forschungs- und Routineeinrichtungen. Zweck: Dieses Merkblatt gilt für den Versand von Stoffen, welche als infektiös und/oder potentiell infektiös gelten Insbesondere soll beschrieben werden, wie die Proben im Sinne des Gefahrgutrechtes zu klassifizieren und zu verpacken sind Die Regelungen betreffen auch Stoffe, die unter die BioStoffV fallen. Durch dieses Merkblatt soll sichergestellt werden, dass die genannten Stoffe sicher, ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt versendet werden können. Dies erfordert eine besondere Sorgfalt der tätigen Mitarbeiter und der anweisenden Vorgesetzten! Verantwortlich: Vorgehensweise: Mitarbeiter, welche in den genannten Bereichen tätig sind bzw. mit den Stoffen/Materialien umgehen sowie ihre Vorgesetzten; die als Absender der Proben fungieren. Die Vorgehensweise erfolgt wie unten beschrieben. Dokumente/ Aufzeichnungen: Mitgeltende Unterlagen: keine Rechtliche Vorgaben (Gefahrgutrecht) Erstellt am: Geprüft am: Freigegeben am: Name: Schaefer, S22 Name: Hoßbach, S21 Name: Hoffmann, S Version: 1.0 Seite 1 von 7

2 Fließschema/ Übersicht: Ordnen Sie Ihr Material / den Erreger zu: Version: 1.0 Seite 2 von 7

3 Diagnostische Proben Beförderungsvorschriften nach Gefahrgutrecht: Klasse 6.2 ADR/RID/IATA (Straße/Bahn/Luft - Stand: ) 1. Einstufung Wie im Fließschema aufgeführt Kategorien (Risikogruppen): infektiöse Stoffe - Ordnen Sie das Material/den Erreger ein und stellen Sie die Risikogruppe fest - Definition Kategorie A und B, Einstufung Erreger und Kulturen: ADR/RID 2013, Abschnitt A: verursacht eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit (zusätzlich: einige Kulturen) B: entspricht nicht Kat. A - Kat.A: alle Erreger R4; bestimmte Erreger R3; Kulturen mit Erregern R3 (Kulturen = hochkonzentrierte Stammkulturen für Laborzwecke) - Kat. B: Erreger R2 u. R3, die nicht die Kriterien der Kat.A erfüllen (R2: Influenza, Salmonellen; R3: Tuberkulose, HIV, Hep.B, Hep.C, noch nicht identifizierte Hep.) - Einstufung Anthrax-Bakterium, SARS-Virus, CJD-Erreger, BSE-Prionen und Vogelgrippe-Virus s. Blatt 3/3) Anmerkung: - ADR/RID, Unterabschnitt : die Erreger der Kategorie A sind beispielhaft gelistet - Definition Risikogruppen R1 - R4 und Einstufung Erreger: BioStoffV ( 3, 4) Einstufung UN-Nr. - Die UNO stuft gefährliche Stoffe als Gefahrgüter ein und vergibt vierstellige Stoffkennzeichnungsnummern (UN- Nr.) - Die UN-Nr. gelten weltweit für alle Verkehrsträger (Straße, Bahn, Binnenschifffahrt, See- und Luftverkehr) Offizielle Benennung: UN 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B UN 2814 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN UN 2900 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE Diagnostische Proben: Freigestellte Medizinische Probe ( Exempt human specimen ) oder Freigestellte Veterinärmedizinische Probe ( Exempt animal specimen ) 2. Verpackung Kategorie Verpackung/ Versandstück Innenverpackung Außenverpackung (Risikogruppe) geprüft Vorschrift Vorschrift -- (R1) nein P650 light nein B ja P 650 P 650 A ja P 620 P 620 R1: kein Gefahrgut: ABER starre Außenverpackung und keine Briefumschläge verwenden! Verpackungsanweisung "P650 light", d. h. wie P650, aber ohne Prüfung - Die Verpackung besteht aus drei Bestandteilen: (einem) wasserdichten Primärgefäß(en); einer wasserdichten Sekundärverpackung und einer in Bezug auf ihren Fassungsraum, ihre Masse und ihre beabsichtigte Verwendung ausreichend festen Außenverpackung, bei der mindestens eine der Oberflächen eine Mindestabmessung von 100 mm x 100 mm aufweist. - Für flüssige Stoffe ist zwischen dem (den) Primärgefäß(en) und der Sekundärverpackung absorbierendes Material in einer für die Aufnahme des gesamten Inhalts ausreichenden Menge eingesetzt, so dass ein während der Beförderung austretender oder auslaufender flüssiger Stoff nicht die Außenverpackung erreicht und nicht zu einer Beeinträchtigung der Unversehrtheit des Polstermaterials führt. - Wenn mehrere zerbrechliche Primärgefäße in eine einzige Sekundärverpackung eingesetzt werden, sind diese entweder einzeln eingewickelt oder so voneinander getrennt, dass eine gegenseitige Berührung verhindert wird. Version: 1.0 Seite 3 von 7

4 Kat. B: UN3373 Verpackungsanweisung P 650: wie "P650 ligtht" (s. o.) und dazu: Nur geprüfte Verpackungen empfohlen (Aufschrift auf der Verpackung vom Hersteller s. u., für flüssige und feste Stoffe gelten Dichtheitsanforderungen nach P 650), Mindestens eine der Oberflächen der Außenverpackung muss mindestens 10 x 10 cm groß sein. Kat. A: UN 2814/UN2900 Verpackungsanweisung P 620, nur geprüfte Verpackungen verwenden! - nur Landverkehr (Straße) die Gefahrgutbeauftragten UNI/UMG, (Fr. Dr. Schaefer, Tel. 4378, mariamagdalena.schaefer@zvw.uni-goettingen.de) benachrichtigen! - kombinierter Land-Luft-Verkehr (Transportkette): Kontakt mit Kurierdienst aufnehmen (z. B. den Gefahrgutbeauftragten der Fa. Corporate Logistik GmbH, Tel. 0551/ , 3. Kennzeichnung Versandstück Kategorie Einstufung UNO UN-Nummer Aufschrift Gefahrzettel Absender Empfänger - kein Gefahrgut nein Diagnostische Proben nein Anschrift Anschrift B Gefahrgut 3373 UN 3373 nein Anschrift Anschrift A (bei Menschen) Gefahrgut 2814 UN Anschrift Anschrift A (bei Tieren) Gefahrgut 2900 UN Anschrift Anschrift Aufschrift R1: kein Gefahrgut - Aufschrift Freigestellte Medizinische Probe (Luft: und Exempt human specimen ) oder Freigestellte Veterinärmedizinische Probe (Luftfracht: und Exempt animal specimen ) Kat. B: UN3373 und Kat. A: UN 2814/UN (Kennzeichen, s. Muster - Schrifthöhe 6 mm, Linienbreite 2 mm) o Kat. B: "UN 3373" o Kat. A (Menschen): "UN 2814" o Kat. A (Tiere): "UN 2900" - Ausrichtungspfeile: "oben" bei flüssigen Stoffen (bei mehr als 50 ml im Primärgefäß), an zwei gegenüberliegende Seiten Muster Gefahrzettel - NUR Kat. A: UN 2814/UN2900: - Kleben Sie den Gefahrzettel Nr. "6.2 - Infektiös" unter die Aufschrift (UN 2814 bzw. UN 2900) auf Anmerkung: evtl. zusätzliche Gefahrzettel erforderlich (z. B. Transport in flüssigem Stickstoff, Luftfracht: Trockeneis s. u.) Version: 1.0 Seite 4 von 7

5 Absender - Notieren Sie Ihre Absenderanschrift auf dem Versandstück Empfänger - Notieren Sie die Empfängeranschrift auf dem Versandstück - EXTRA LUFTVERSAND: - Name/Telefon (24 stündige Erreichbarkeit!) einer verantwortlichen Person auf Versandstückaußenseite angeben. - Benennung UN auf Englisch. - Wenn mehrere Packstücke in einer Verpackung: Overpack anstatt Umverpackung auf der Außenverpackung Abweichungen der Staaten/Luftverkehrsgesellschaften sind möglich und zu beachten. Max. Nettomenge/Flugzeuge: Passagiermaschine (PAX): 50 ml bzw. g Frachtflugzeug: 4 l bzw. kg inkl. Cargo Aircraft Only (CAO) Markierung Zulassungscode einer geprüften Verpackung Beispiel Kennzeichnung: Luftfracht von UN3373 Tipp: Da auch viele Sendungen "per Post" als Luftfracht transportiert werden, empfehlen wir dringend immer besser die Sendung mit den zusätzlichen Angaben für Luftfracht zu versehen. 4. Beförderungspapier Kategorie Beförderungspapier Medizinische Begleitpapiere (Risikogruppe) -- (R1) nein ja B nein ja A ja ja Beförderungspapier nur für Kat. A Für diagnostische Proben der Kat. A ist ein Beförderungspapier gem. Vorschriften Kap. 5.4 ADR/RID und IATA-DGR auszustellen. Kontaktieren Sie beförderungsabhängig bitte die Gefahrgutbeauftragten. Version: 1.0 Seite 5 von 7

6 5. Versand In dieser Aufstellung finden Sie Informationen darüber, welche Versandmöglichkeiten es gibt. Tipp: Vergewissern Sie sich immer über die aktuelle gültigen Versandbedingungen, da diese sich immer ändern können. Kategorie per Post DHL per Bahn IC-Kurierdienst per Kraftwagen Kurierdienst (Risikogruppe) Paket Maxibrief alle Versandstücke - erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt Groß-, Maxibrief, Päckchen ** B UN 3373 erlaubt *** nur Maxibrief erlaubt * (erlaubt) **** erlaubt A UN 2814/UN 2900 verboten verboten verboten erlaubt * nur mit DHL MEDICAL Espress ** Maxibrief: L mm; B mm, H bis 50 mm *** nur diagnostische Proben Kat. B in bauartgeprüften Verpackungen nach P 650 IATA-DGR (vgl. Erläuterung 8-11 zu Kat. B) keine Beförderung in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff oder mit Trockeneis 6. Trockeneis: Besonderheiten beim Transport als Kühlmittel > Siehe auch Merkblatt "Transport von Trockeneis/flüssigem Stickstoff" der Stabsstelle - Straßen-/Bahnverkehr: UN 1845 Trockeneis: keine Gefahrgutvorschriften anzuwenden - Luftfracht: - Gefahrgut nach IATA-DGR-Vorschrift: UN 1845 Carbon Dioxide (Dry Ice), 9, III IATA. - Alle Versandstücke im Luftverkehr müssen deshalb zusätzlich zu den Vorschriften der Gefahrgutklasse die Vorschriften der GG-Klasse 9 erfüllen (u.a. Kennzeichnung mit Gefahrzettel 9, s. Muster) - IATA-Schulung (siehe Merkblatt)! Version: 1.0 Seite 6 von 7

7 Beispiel Verpackung und Kennzeichnung: Luftfracht von UN3373 mit Trockeneis Beispiel Kennzeichnung: Luftfracht von UN3373 mit Trockeneis Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die Gefahrgutbeauftragten der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz wenden. Hr. Dr. Hoßbach Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz Leiter Zentrales Sammellager, Umweltschutz, Gefahrgut- und Abfallbeauftragter Tel.: Fr. Dr. Schaefer Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz Umweltschutz, Gefahrgut-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte Tel.: Version: 1.0 Seite 7 von 7

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