DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND. Kurzinformation. Das Lehrdeputat der Hochschullehrer an Universitäten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND. Kurzinformation. Das Lehrdeputat der Hochschullehrer an Universitäten"

Transkript

1 DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND Kurzinformation Das Lehrdeputat der Hochschullehrer Universitäten Den Universitätslehrern obliegt als Dienstaufgabe die universitäre Lehre. Als universitäre Lehre wird so das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 35,7 (113) die wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse bezeichnet. Die Lehrfreiheit, die durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz geschützt wird, gartiert, dass die Lehrtätigkeit der Hochschullehrer in Themen- und Methodenwahl selbstbestimmt und weisungsfrei erfolgt. In qutitativer Hinsicht wird die Dienstaufgabe der Hochschullehrer in der Regel nach Maßgabe des konkret übertragenen Amtes sowie der jeweiligen Lehrverpflichtungsverordnung des Ldes () geregelt. Darüber hinaus wird der Umfg der Lehrverpflichtung von der jeweiligen Festsetzung der Vorlesungszeit im Studienjahr Studienjahre können entsprechend der ldesrechtlichen Vorgaben nach Semester oder Trimester eingeteilt werden. Im Folgenden wird das Pflichtlehrdeputat der Hochschullehrer in den einzelnen Bundesländern in einer Tabelle mit Hinweis auf die jeweilige Rechtsquelle dargestellt. Die Tabelle gibt auch Aufschluß über die Vorlesungszeit im Studienjahr im jeweiligen Bundesld. Bundesld Regellehrverpflichtung der Hochschullehrer Universitäten in Lehrverstaltungsstunden = Lehrverpflichtungsverordnung Professur (Forschung und Lehre) Baden- Württemberg 1 Abs. 1 lit. a) Professur (Forschung) 2 bis (Aufgabenübertragung liegt überwiegend außerhalb der Lehre) 1 Abs. 1 lit. b) keine (Aufgabenübertragung Professur (Lehre) 10 bis 12 ( 1 Abs. 1 lit. c) ) Vorlesungszeit im Studienjahr in Wochen Universitäten Das Wissenschaftsministerium setzt nach Anhörung der betroffenen jeweils Beginn und Ende der Vorlesungszeit fest. Rechtsgrundlage (HG=Hochschulgesetz) 2 Abs. 4 S. 2 LHG BW 1

2 liegt ausschließlich außerhalb der Lehre) Abs. 2 Bayern Berlin 12 bis 16 5 Abs. 1 lit. a) Art. Abs. 1 S.4 BayHSchPG 7 Abs.2 Nr bei deutlich überwiegender wissenschaftlicher Lehrtätigkeit 5 Abs. 1 lit. c) 31, durch 2 VorlzeitV BY festgelegt Wird von dem Akademischen Senat der jeweiligen Hochschule mit Zustimmung der für zuständigen Senatsverwaltung festgesetzt. 30 Art. 54 BayHSchG ivm. 2 VorlzeitV BY 2 Abs. 2 BerlHG Brdenburg 10-12/14 3 Abs.3 S. 4 Nr. 2 / 3 Abs. 3 bestimmt; mind Abs. 4 HSPV i.v.m. dem Grundsatz der Selbstverwaltung Bremen -10 gemäß Berufungsvereinbarung 4 16 Abs. 5 S. 4 und 5 BremHG jeweiligen nach den vom Ministerium aufgestellten Grundsätzen festgesetzt. 2 4 Abs. 1 BremHG i.v.m. den Grundsätzen für die Festsetzung der Semester- und Lehrverstaltungszeiten der staatlichen des Ldes Bremen vom Hamburg Durchschnittliche Lehrverpflichtung der Universität Hamburg und der Technischen Universität Hamburg-Harburg:, der HafenCity Universität Hamburg: 10; die Universi- 16 Abs. 1 nach den von der zuständigen Behörde festgelegten Grundsätzen Abs. 1 HmbHG 2

3 täten können die Lehrverpflichtung für die Professoren auch individuell festlegen 10 Abs. 2 u. 3 Hessen Bis 14 S. 1 S Abs. 2 Nr. 2 HessHG Mecklenburg - Vorpommern Niedersachsen lit. a) S. 1 Gemäß 4 Abs. 1 Satz 2 bis zum : 6 bei Beamten auf Zeit, die vorrgig Aufgaben in der Forschung übernehmen S. 1 Nr. 3 S. 1 Nr. 3 bis zu 12 S. 1 Nr. 2 bestimmt; mind mind Abs. 1 S. 2 LHG MV 3 Abs. 2 S. 1 NDS i.v.m. dem Grundsatz der Selbstverwaltung Nordrhein- Westfalen 13 Nr. 2 Wird vom Ministerium im Benehmen mit den einzelnen bestimmt 5 Abs. 4 HG NRW Rheinld- Pfalz 1 bei künstlerisch- Nach dem Beschluss: HG RP i.v.m. Beschluss der Konferenz der Hochschulpräsidentinnen und 3

4 2 Abs. 1 lit. a) praktischen und sportpraktischen Lehraufgaben 2 Abs. 3 -präsidenten Saarld 5 Abs. 1 Ermäßigung bis zu 2 möglich (DAVOHS Vom Senat der Universität des Saarldes 30 1 Abs. 1 Ziff. 2 UG Saarld Sachsen (DAVOHS) Ermäßigung bis zu 2 möglich (DAVOHS Erhöhung bis zu 16 möglich (DAVOHS Wird durch die Ldesrektorenkonferenz nach Anhörung der Konferenz der n Studentenräte SächsHSFG Sachsen- Anhalt 4 bis 6 Wird durch den Senat der jeweiligen Hochschule bestimmt HSG LSA Schleswig- Holstein 5 S. 1 Nr. 2 mind. 2 bei überwiegender Forschungstätigkeit 12 5 S. 1 Wird nach Anhörung der durch das Ministerium bestimmt; mind HSG SH Thüringen 4 Abs. 4 S. 2 keine bei max. 12 Wird durch die Ldesrektorenkonferenz im 41 Abs. 3 ThürHG 4

5 lit. a) ausschließlicher Forschungstätigkeit 4 Abs. 4 S. 3 4 Abs. 5 S. 2 Benehmen mit dem Ministerium Die Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder sehen bei der Übernahme von Selbstverwaltungsaufgaben in der Hochschule (z.b. in der Hochschulleitung, als Dek oder Studiendek etc.) eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung in einem bestimmten Umfg vor. Auch für die Wahrnehmung sonstiger dienstlicher Aufgaben und Funktionen kn im Einzelfall eine Ermäßigung des Lehrdeputates durch den Hochschullehrer betragt werden. Die Lehrverpflichtung Schwerbehinderter im Sinne des SGB IX kn auf Antrag durch die Hochschulleitung je nach Grad der Behinderung bis zu 25 Prozent des Deputates ermäßigt werden. Weiterhin enthalten die Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder regelmäßig Vorschriften zur Berücksichtigung eines wechselnden Lehrbedarfes in einem Fach. Hiernach kn der Lehrbedarf bei Abweichung der Lehrverpflichtung in einzelnen Semestern ermäßigt oder erhöht werden. Das Pflichtlehrdeputat muss dn von der Lehrperson in der Regel im Durchschnitt von zwei aufeinderfolgenden Studienjahren erfüllt werden. Schließlich enthalten die Lehrverpflichtungsverordnungen einzelner Länder spezielle Regelungen zur befristeten oder auch dauerhaften Erhöhung oder Verringerung des Lehrdeputates der Hochschullehrer. Einige davon werden nachfolgend skizziert: In Baden-Württemberg haben die Professoren Universitäten und Pädagogischen ein Pflichtlehrdeputat von in der Regel Lehrverstaltungsstunden zu erfüllen. Professoren, die überwiegend außerhalb der Lehre tätig sind, können ein Lehrdeputat von 2 Lehrverstaltungsstunden haben. Hochschullehrer, die ihren Schwerpunkt in der Lehre haben, übernehmen ein Lehrdeputat von Lehrverstaltungsstunden ( 1 Abs. 1 Baden- Württemberg). Die Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren kn im Ld Berlin abweichend von der Regellehrverpflichtung ( Lehrverstaltungsstunden) festgelegt werden. Dabei ist auch bei dieser abweichenden Regelung der Lehrverpflichtung von einer durchschnittlichen Lehrverpflichtung von Lehrverstaltungsstunden der Hochschullehrer eines Fachbereiches auszugehen. Die abweichende Lehrverpflichtung ist so festzulegen, dass die Regellehrverpflichtung der Hochschullehrer über einen Zeitraum von drei Studienjahren eingehalten wird ( 5 Abs. 2 Berlin). Im Ld Brdenburg können Professoren gemäß der Funktionsbeschreibung ihrer Stellen vom Dek überwiegend mit Lehrtätigkeit betraut werden. Sie haben eine Lehrverpflichtung von bis zu 14 Lehrverstaltungsstunden ( 3 Abs. 3 Brdenburg). Diese Regelung gilt für die Hochschullehrer nur noch für eine nicht auf Dauer gelegte Betrauung überwiegend mit Lehrtätigkeit. Dr. jur. Ulrike Preißler/Dr. jur. Hubert Detmer Deutscher Hochschulverbd 5

6 Justitiariat Hochschul- und Beamtenrecht Std: September

Kurzinformation des DHV. Lehrverpflichtung für Professoren an Kunst- und Musikhochschulen

Kurzinformation des DHV. Lehrverpflichtung für Professoren an Kunst- und Musikhochschulen Kurzinformation des DHV Lehrverpflichtung für an Kunst- und Musikhochschulen Den Hochschullehrern obliegt als Dienstaufgabe die universitäre Lehre. Als solche wird nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION Hausberufungsregelungen im Bund und in den Ländern Wenn eine Hochschule (Berufungskommission) beabsichtigt, eine Professur mit einem Wissenschaftler zu besetzen,

Mehr

Erstberufung auf Zeit oder auf Probe - Regelungen beim Bund und in den Ländern -

Erstberufung auf Zeit oder auf Probe - Regelungen beim Bund und in den Ländern - Kurzinformation des Deutschen Hochschulverbandes - Regelungen beim Bund und in den Ländern - 0) Bund 132 Abs. 1 BBeamtG Die werden, soweit kein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet wird, bei erstmaliger

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 18. Januar 2017 Nummer 3 Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des hauptberuflich tätigen

Mehr

Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz. Quelle:

Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz. Quelle: 1 von 7 23.03.2010 18:56 Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LVVO Ausfertigungsdatum: 06.04.2006 Gültig ab: 13.04.2006 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2006,

Mehr

Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) Vom 21. Dezember 2004

Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) Vom 21. Dezember 2004 221-1-3 Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) Vom 21. Dezember 2004 Fundstelle: HmbGVBl. 2004, S. 497 Zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.2.2006, HmbGVBl. 2006, S. 86 Auf

Mehr

W-Besoldung: Ruhegehaltsfähigkeit von Funktionsleistungsbezügen

W-Besoldung: Ruhegehaltsfähigkeit von Funktionsleistungsbezügen W-Besoldung: Ruhegehaltsfähigkeit von Funktionsleistungsbezügen In der Übersicht finden Sie die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zu der Frage, inwieweit Funktionsleistungsbezüge ruhegehaltsfähig

Mehr

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Schnellmeldungsergebnisse der Hochschulstatistik Studierende und Studienanfänger/-innen nach Geschlecht, Hochschularten und Ländern sowie Studienanfängerquoten und Studierende im

Mehr

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Landesrecht BW Gesamtes Gesetz. Quelle:

Landesrecht BW Gesamtes Gesetz. Quelle: 1 von 8 002010 15:53 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LVVO Ausfertigungsdatum: 111995 Gültig ab: 001996 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 1996, 43 Gliederungs-Nr: 2232-2

Mehr

DFG-Vordruck /18 Seite 1 von 5. Unfallschutz bei Reisen auf Einladung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

DFG-Vordruck /18 Seite 1 von 5. Unfallschutz bei Reisen auf Einladung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) -Vordruck 71.02 07/18 Seite 1 von 5 Merkblatt Unfallschutz bei Reisen auf Einladung der Deutschen Forschungsgemeinschaft () Die ist auf die vielfältigen Tätigkeiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Mehr

1. Abschnitt Lehrverpflichtung. 1 Umfang der dienstrechtlichen Lehrverpflichtungen

1. Abschnitt Lehrverpflichtung. 1 Umfang der dienstrechtlichen Lehrverpflichtungen Verordnung der Landesregierung über die Lehrverpflichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung LVVO) Vom 11.Dezember 1995 (GBl. 1996 S. 43) zuletzt

Mehr

KMK-VEREINBARUNG ÜBER DIE LEHRVERPFLICHTUNG AN HOCHSCHULEN (OHNE KUNSTHOCHSCHULEN) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

KMK-VEREINBARUNG ÜBER DIE LEHRVERPFLICHTUNG AN HOCHSCHULEN (OHNE KUNSTHOCHSCHULEN) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom KMK-VEREINBARUNG ÜBER DIE LEHRVERPFLICHTUNG AN HOCHSCHULEN (OHNE KUNSTHOCHSCHULEN) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2002) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Ländereinheitlichkeit Die Kultus-/Wissenschaftsministerinnen

Mehr

1 Geltungsbereich. Diese Verordnung gilt alle Lehrpersonen im Sinne des 26 Absatz 1 HmbPolAG. 2 Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich. Diese Verordnung gilt alle Lehrpersonen im Sinne des 26 Absatz 1 HmbPolAG. 2 Begriffsbestimmungen Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg (Lehrverpflichtungsverordnung - Akademie der Polizei Hamburg - LVVO-AdP) Vom 28. März 2017 Fundstelle:

Mehr

KMK-VEREINBARUNG ÜBER DIE LEHRVERPFLICHTUNG AN HOCHSCHULEN (OHNE KUNSTHOCHSCHULEN) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

KMK-VEREINBARUNG ÜBER DIE LEHRVERPFLICHTUNG AN HOCHSCHULEN (OHNE KUNSTHOCHSCHULEN) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom KMK-VEREINBARUNG ÜBER DIE LEHRVERPFLICHTUNG AN HOCHSCHULEN (OHNE KUNSTHOCHSCHULEN) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2003) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Ländereinheitlichkeit 1 Die Kultus-/Wissenschaftsministerinnen

Mehr

Lehrermäßigung für Forschungsaufgaben (ohne Forschungsprofessuren)

Lehrermäßigung für Forschungsaufgaben (ohne Forschungsprofessuren) Lehrermäßigung für Forschungsaufgaben (ohne Forschungsprofessuren) Die Möglichkeit einer Lehrermäßigung speziell für Forschungsaufgaben ist in den Lehrverpflichtungsverordnungen der Bundesländer unterschiedlich

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Erster Abschnitt Geltungsbereich, Definitionen

Erster Abschnitt Geltungsbereich, Definitionen L. LEHRVERPFLICHTUNGSVERORDNUNG FÜR DIE HAMBURGER HOCHSCHULEN (LVVO) Vom 21. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 497), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 346, 349). Auf Grund von 34 des Hamburgischen

Mehr

Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen

Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - IV C - Berlin, den 11.7.212 Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 212-225 Verzeichnis

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon

Mehr

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger.

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger. Tabelle zu Frage Nr. 1 Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in ausgewählten Berufen der KldB 2010 Berichtsjahr 2017 (Jahresdurchschnitt) Hinweis: Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort

Mehr

Allgemeine. Grundgehalt monatlich. Stellenzulage/ Sonderzahlung Jahresbrutto inkl.

Allgemeine. Grundgehalt monatlich. Stellenzulage/ Sonderzahlung Jahresbrutto inkl. www.berliner-verwaltungsjuristen.de Besoldungsvergleich 2017 Stand: 30. Juni 2017 BUND Besoldung der Bundesbeamten ab 1. Februar 2017.+2,35% A 13 ledig, Stufe 1 4.154,43 - - 49.853,16 3 10 Dienstjahre,

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr:

Quelle: Gliederungs-Nr: Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Einzelnorm Amtliche Abkürzung: LUFV Fassung vom: 22.07.2014 Gültig ab: 30.08.2014 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Gliederungs-Nr: 2030-2-21-K Verordnung über

Mehr

Bildung und Kultur. Wintersemester 2017/2018. Statistisches Bundesamt

Bildung und Kultur. Wintersemester 2017/2018. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse der Hochschulstatistik zu Studierenden und Studienanfänger/-innen - vorläufige Ergebnisse - Wintersemester 2017/2018 Erscheinungsfolge:

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Bildung und Kultur. Wintersemester 2016/2017. Statistisches Bundesamt

Bildung und Kultur. Wintersemester 2016/2017. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse der Hochschulstatistik zu Studierenden und Studienanfänger/-innen - vorläufige Ergebnisse - Wintersemester 2016/2017 Erscheinungsfolge:

Mehr

Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) Vom 21. Dezember 2004

Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) Vom 21. Dezember 2004 1 von 10 11.02.2010 17:13 221-1-3 Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) Fundstelle: HmbGVBl. 2004, S. 497 Vom 21. Dezember 2004 Änderungen 1. 10 neu gefasst, 14, 20 geändert

Mehr

Bildung und Kultur. Wintersemester 2018/2019

Bildung und Kultur. Wintersemester 2018/2019 wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse der Hochschulstatistik zu Studierenden und Studienanfänger/-innen - vorläufige Ergebnisse - Wintersemester 2018/2019

Mehr

2017 YouGov Deutschland GmbH

2017 YouGov Deutschland GmbH 0 YouGov Deutschland GmbH % der Deutschen verbringen ihren Urlaub gerne in dem Bundesland in dem sie wohnen. Besonders Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns und Bayerns machen gerne im eigenen Bundesland Urlaub

Mehr

Lehrverpflichtungen der Professoren und Juniorprofessoren

Lehrverpflichtungen der Professoren und Juniorprofessoren Lehrverpflichtungen der Professoren und Juniorprofessoren Bundesland (künstl. HS) Forschung Lehre (Fachhochschule) Juniorprofessur BW 9 9 (Lehre in wiss. Fächern), 2 bis 8 (überwiegend Tätigkeit außerhalb

Mehr

Besoldungsvergleich 2014 Stand: 2. April 2015

Besoldungsvergleich 2014 Stand: 2. April 2015 Besoldungsvergleich 2014 Stand: 2. April 2015 BUND Besoldung der Bundesbeamten ab 1. März 2015 A 13 ledig, Erfahrungsstufe 1 3.971,66-1820,4-47.659,92 4 10 Dienstjahre, Erfahrungsstufe 4 4.849,46 360,52

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-

Mehr

Geburten je Frau im Freistaat Sachsen

Geburten je Frau im Freistaat Sachsen Geburten je Frau im Freistaat Sachsen 1990 2015 Daten: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Grafik: Sächsische Staatskanzlei, Ref. 32 * Summe der altersspezifischen Geburtenziffern für Frauen

Mehr

Kurzinformation des Deutschen Hochschulverbandes. Einstellungsaltersgrenzen im Ländervergleich

Kurzinformation des Deutschen Hochschulverbandes. Einstellungsaltersgrenzen im Ländervergleich Kurzinformation des Deutschen Hochschulverbandes Einstellungsaltersgrenzen im Ländervergleich Insbesondere bei der erstmaligen Berufung in ein Professorenamt in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sind

Mehr

Vorbemerkung der Bundesregierung 1.DerBundesregierungistkeineinzigerFallbekannt,indemdasBundesverwaltungsgericht

Vorbemerkung der Bundesregierung 1.DerBundesregierungistkeineinzigerFallbekannt,indemdasBundesverwaltungsgericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/723 16. Wahlperiode 17. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter

Mehr

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit KURZINFORMATION Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit Das Sabbatjahr oder auch Sabbatical bezeichnet eine berufliche Auszeit von i.d.r. bis zu zwölf Monaten. Dem Freigestellten eröffnen sich hierbei Möglichkeiten,

Mehr

Marktüberwachung nach EnVKG Ergebnisse der DUH-Umfrage vom 26. Mai 2014 (Stand 12. August 2014) auf der Basis der LUIG

Marktüberwachung nach EnVKG Ergebnisse der DUH-Umfrage vom 26. Mai 2014 (Stand 12. August 2014) auf der Basis der LUIG Grüne Karte Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Hessische Eichdirektion (HED) 86 Betriebe / 46 Beanstandungen 371 Produkttests / 98 fehlerhafte 107 Betriebe / 39 Beanstandungen

Mehr

3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 3. Quartalsbericht 2001 für den stationären

Mehr

Mammakarzinom. der SKD BKK Gesamt. vom bis

Mammakarzinom. der SKD BKK Gesamt. vom bis Qualitätsbericht Mammakarzinom gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der Gesamt für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 erstellt am 28.07.2017 durch die AnyCare GmbH Dieser Qualitätsbericht dient der BKK

Mehr

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht 1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg

Mehr

STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE

STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE VORLÄUFIGE SCHUTZMAßNAHMEN 2016 Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Eigene Darstellungen

Mehr

Geburten je Frau im Freistaat Sachsen

Geburten je Frau im Freistaat Sachsen Geburten je Frau im Freistaat Sachsen 199 211 2,25 Zusammengefasste Geburtenziffer* 2, 1,75 1,5 1,25 1,,75,5,25 1,5 1,,84 2,1 Kinder je Frau = Bestandserhaltungsniveau 1,4 1,44 1,48 1,25 1,29 1,33 1,18

Mehr

Nr. 15 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 9. August

Nr. 15 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 9. August Nr. 15 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 9. August 2006 471 Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen

Mehr

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 4. Quartalsbericht 2001 für den stationären

Mehr

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1. 1 Übersicht der Grunddaten zu den en C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11 Einwohner (Statistisches Jahrbuch 2004) in 1.000 kontrollierte absolut kontrollierte prozentual Untersuchte

Mehr

Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung LVVO)

Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung LVVO) Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung LVVO) Vom 27. März 2001 in der Fassung der Vierten Änderungsverordnung vom 3. Juli 2004 - Keine amtliche Fassung - Auf

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt

Mehr

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr )

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr ) Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr 2006 1) Geprüfte Von den geprüften Kandidaten bestanden mit der Note Nicht Bestanden Land Kandi- sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend bestanden

Mehr

Aufgrund des 21 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26.Februar 2007 (Nds.GVBl. S.69) wird verordnet:

Aufgrund des 21 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26.Februar 2007 (Nds.GVBl. S.69) wird verordnet: Schule und Recht in Niedersachsen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen ( Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO - ) Vom 2. August 2007 (Nds.GVBl.

Mehr

Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich

Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gewerbliche Existenzgründungen 2015 und 2016 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbliche Existenzgründungen Übernahmen Unternehmensgründungen

Mehr

Regionale Prävalenzen des Diabetes mellitus in Deutschland

Regionale Prävalenzen des Diabetes mellitus in Deutschland Regionale Prävalenzen des Diabetes mellitus in Deutschland Eine Auswertung mittels GKV-Daten der BARMER BARMER Hauptverwaltung Ansprechpartner: Dr. Christian Graf Lichtscheider Str. 89 Abteilungsleiter

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache /99. Wahlperiode.5.7 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 5.5.7 und Antwort des Senats Betr.: Betreuungsverhältnis

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Organisatorische und rechtliche Bedingungen der Forschung an Fachhochschulen; dargestellt am Beispiel einer Fachhochschule in Baden- Württemberg

Organisatorische und rechtliche Bedingungen der Forschung an Fachhochschulen; dargestellt am Beispiel einer Fachhochschule in Baden- Württemberg Organisatorische und rechtliche Bedingungen der Forschung an Fachhochschulen; dargestellt am Beispiel einer Fachhochschule in Baden- Württemberg Vorbemerkung: Die Forschung an Fachhochschulen hat im Vergleich

Mehr

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr )

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr ) Land Geprüfte Bestanden Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr 2012 1) sehr gut Von den geprüften Kandidaten bestanden mit der Note gut vollbefriedigend 3) befriedigend ausreichend Kandidaten 2) Zahl

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 183 17. Wahlperiode 25.01.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Minister für Arbeit,

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Lehrveranstaltungen

1 Geltungsbereich. 2 Lehrveranstaltungen Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes Hessen (Lehrverpflichtungsverordnung) Vom 21. Dezember

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Merkblatt. Familienzuschläge in Bund und Ländern

Merkblatt. Familienzuschläge in Bund und Ländern Merkblatt Familienzuschläge in Bund und Ländern Der Familienzuschlag ist Ausdruck des Alimentationsprinzips des Berufsbeamtentums. Er ist Teil der Dienstbezüge und nimmt als solcher an regelmäßigen Besoldungsanpassungen

Mehr

Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre )

Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre ) Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2006 1) Geprüfte Kandidaten 2) Von den geprüften Kandidaten dar. Frauen bestanden bestanden mit der Note bestanden nicht wurden

Mehr

2 10 26 28 34 40 42 46 6:0 (5:0) 0:12 (0:4) 7:0 (4:0) 0:2 (0:0) 4:0 (1:0) 2:3 0:1 0:4 14:3 9 7:9 3 3:5 3 3:10 3 2:0 2:3 4:1 25:0 9 7:9 6 4:10 3 1:18 0 8:3 (6:1) 0:2 (0:2) 2:3 (1:2) 2:0 (1:0) 1:1 (1:1)

Mehr

Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung

Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Zum 19.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat

Mehr

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr )

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr ) Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr 2010 1) Land Bestanden Von den geprüften Kandidaten bestanden mit der Note sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend Nicht bestanden Geprüfte Kandidaten

Mehr

Typologie der Landeshochschulgesetze KURZVORTRAG

Typologie der Landeshochschulgesetze KURZVORTRAG Typologie der Landeshochschulgesetze KURZVORTRAG 15.02.2011 JURISTISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Burgi Wiss. Mit. Ilse-Dore Gräf Ziel der Typologie der Landeshochschulgesetze: Analyse und Typisierung

Mehr

HeimG 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in einzelnen Bundesländern

HeimG 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in einzelnen Bundesländern DNotI Deutsches Notarinstitut (Stand: 4.2.2019) HeimG 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in einzelnen Bundesländern Bundesland Gesetz Weiterführende Hinweise

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 72.200 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 9,00 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr )

Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr ) Land Geprüfte Bestanden Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung im Jahr 2014 1) Von den geprüften Kandidaten bestanden mit der Note Kandidaten 2) Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % BW 86 84 97,67

Mehr

Qualitätsbericht Asthma. der BKK MTU Friedrichshafen Gesamt. für den Zeitraum vom bis

Qualitätsbericht Asthma. der BKK MTU Friedrichshafen Gesamt. für den Zeitraum vom bis Qualitätsbericht Asthma gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der Gesamt für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erstellt am 20.07.2016 durch die AnyCare GmbH Dieser Qualitätsbericht dient der BKK zum

Mehr

Asthma. der SKD BKK Gesamt. vom bis

Asthma. der SKD BKK Gesamt. vom bis Qualitätsbericht Asthma gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der Gesamt für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 erstellt am 28.07.2017 durch die AnyCare GmbH Dieser Qualitätsbericht dient der BKK zum

Mehr

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand: Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter und im stationären Bereich - Stand: 31.03.2002 - Jahr 1999 1999 1999 2000 2000 2000 Bundesland Baden-Württemberg 203

Mehr

Qualitätsbericht Asthma. der BKK RWE Gesamt. für den Zeitraum vom bis

Qualitätsbericht Asthma. der BKK RWE Gesamt. für den Zeitraum vom bis Qualitätsbericht Asthma gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der Gesamt für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erstellt am 20.07.2016 durch die AnyCare GmbH Dieser Qualitätsbericht dient der BKK zum

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XV

Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XV Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV Teil I Kommentierungen Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Geschichte, Rechtsgrundlagen und Verfassungsrecht 1 Zur Geschichte des Nebentätigkeitsrechts...

Mehr

Qualitätsbericht Diabetes Typ 2. der SKD BKK Gesamt. für den Zeitraum vom bis

Qualitätsbericht Diabetes Typ 2. der SKD BKK Gesamt. für den Zeitraum vom bis Qualitätsbericht Diabetes Typ 2 gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der Gesamt für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 erstellt am 21.07.2015 durch die AnyCare GmbH Dieser Qualitätsbericht dient der

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 2 Nr.: 23/2016 Köln, den 14. Oktober 2016 INHALT der Anlage 2 -----------------------------------------------------------------------

Mehr

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] * - 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches

Mehr

Objekt-Nr. Objekt-Bezeichnung DIN 276 Land BKI-Buch Seite

Objekt-Nr. Objekt-Bezeichnung DIN 276 Land BKI-Buch Seite Übersicht veröffentlichter BKI Objektedaten E1-E4 Objekt-Nr. Objekt-Bezeichnung DIN 276 Land BKI-Buch Seite 724 1300-099 Bürogebäude Passivhaus 1.Ebene NI E1 226 1300-103 Büro- und Veranstaltungsgebäude,

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT

SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE ENTWICKLUNG DER JUGENDHILFERECHTLICHEN ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR

Mehr

SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT

SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE ENTWICKLUNG DER JUGENDHILFERECHTLICHEN ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR

Mehr

Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen (Sonderschulen) 2015/2016

Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen (Sonderschulen) 2015/2016 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC/Statistik Berlin, den..0 Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen (Sonderschulen) 0/0 Seite

Mehr

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche C-A-01 Arbeitslosenquote % 2001/2006 C-A-02 Arbeitslosenquote Frauen % 2004/2006 C-B-01

Mehr

SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT

SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG UND NETZWERKARBEIT IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE ENTWICKLUNG DER JUGENDHILFERECHTLICHEN ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR

Mehr

Basiswissen Hochschulen/

Basiswissen Hochschulen/ Basiswissen Hochschulen Daten zur Hochschulstruktur in Deutschland Autoren: Titel/ Untertitel: Auflage: 5 Stand: 22. September 2009 Institution: Ort: Website: Signatur: n Basiswissen Hochschulen/ Daten

Mehr

Umfang der Lehrverpflichtung an den. Hochschulen der Bundeswehr

Umfang der Lehrverpflichtung an den. Hochschulen der Bundeswehr Bereichsdienstvorschrift Umfang der Lehrverpflichtung an den Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Beteiligte Interessenvertretungen: Hochschulen der Bundeswehr Regelung über den Umfang der Lehrverpflichtung

Mehr

Geschlechterspezifische Daten zur Besetzung von Hochschulräten und ähnlichen Gremien, 2017

Geschlechterspezifische Daten zur Besetzung von Hochschulräten und ähnlichen Gremien, 2017 Geschlechterspezifische Daten zur Besetzung von Hochschulräten und ähnlichen Gremien, 2017 Andrea Löther Mitarbeit: Frederike Freund Mai 2018 GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften Kompetenzzentrum

Mehr

Arbeit. Bevölkerugsfortschreibung (Basis: Zensus 2011). Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE

Arbeit. Bevölkerugsfortschreibung (Basis: Zensus 2011). Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe (BIAJ) An Interessierte Bevenser Straße 5 28329 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) www.biaj.de email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Stabstelle Studium und Lehre Kapazitäts- und Ausstattungsplanung und Personaldezernat der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Stand Juni 2008

Stabstelle Studium und Lehre Kapazitäts- und Ausstattungsplanung und Personaldezernat der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Stand Juni 2008 Handreichungen zur Anwendung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) in der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg; Ausführung des Beschlusses des Präsidiums vom 08.07.2008 I. Ermäßigung und Anrechnung

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.3.2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,...

Mehr

Service steuertip Info-Paket st

Service steuertip Info-Paket st Service steuertip Info-Paket st 480605 Vorläufige Festsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Infopaket. Sie finden hier folgende Einzeldokumente: 1.

Mehr

Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten

Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten gemäß den Justizvollzugs- und Strafvollzugsgesetzen der Länder, Stand März 2017 Synopse Bundesland Mindestbesuchszeit

Mehr

Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund

Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund Bundesland Vorschrift Altersgrenze Verzögerungstatbestände/Ausnahmen Bund Baden- Württemberg Verwaltungsvorschriften

Mehr