Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.
|
|
- Edwina Bach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.". Er übt seine Tätigkeit im Rahmen der Satzung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.v. aus. Der Verband hat seinen Sitz in Koblenz. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier. 2 Zweck des Verbandes 1. Der Verband ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Frauen auf dem Lande, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnisse im ländlichen Raum, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Der Landfrauenverband unterstützt die Aufgaben des Deutschen Landfrauenverbandes e. V., dessen Mitglied er ist. 2. Der Verband hat insbesondere folgende Aufgaben: Förderung seiner Mitglieder durch Maßnahmen der Weiterbildung im beruflichen, sozialen, politischen, kulturellen, gesundheitserzieherischen und allgemeinbildenden Bereich, Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder im öffentlichen Leben, Pflege der Verständigung zwischen Stadt und Land, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen, insbesondere der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. 3. Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell neutral und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke. Sein Ziel ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig. 3 Mitgliedschaft 1. Mitgliedschaft steht allen Frauen offen, die sich für die in 2 genannten Ziele einsetzen. 2. Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer Anmeldung bei der zuständigen Bezirksbzw. Kreisgeschäftsstelle des Verbandes. Über die Aufnahme entscheidet im Zweifelsfall der Vorstand des Verbandes. 3. Die Mitgliedschaft wird beendet: a) durch Kündigung b) durch Ausschluss c) durch Tod 4. Die Vorschriften der Satzung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland- Nassau e.v. in der jeweils geltenden Fassung über Form und Frist der Kündigung
2 und den Ausschluss finden entsprechende Anwendung. 4 Fördernde Mitgliedschaft 1. Förderndes Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich für die in 2 genanten Ziele einsetzen. 2. Für die Aufnahme der fördernden Mitglieder und die Beendigung der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen des 3 Abs.2 bis 4 sinngemäß. Die fördernden Mitglieder haben das Recht, an Versammlungen des Verbandes teilzunehmen. Sie haben kein Stimmrecht. 1. Bezirks- und Kreisverbände 5 Untergliederungen 2. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind weitere Untergliederungen in Ortsverbände möglich. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder haben im Rahmen dieser Satzung das Recht auf Unterstützung und Förderung durch den Verband. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, nach besten Kräften an den Aufgaben des Verbandes mitzuarbeiten, die Beschlüsse der Organe zu verwirklichen und die festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Organe des Landfrauenverbandes sind: a. das Präsidium b. die Mitgliederversammlung 7 Organe 8 Präsidium 1. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin, zwei Vizepräsidentinnen, je einer Kreis- bzw. Bezirksvorsitzenden aus den fünf bestehenden Regionen als Regionalvertreterin, die im Verhinderungsfall von einer Kreis bzw. Bezirksvorsitzenden aus der jeweiligen Region vertreten wird. Die Präsidentin soll aus dem bäuerlichen Berufsstand kommen. Ferner gehören dem Vorstand der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes und die Vorsitzende des Landjugendverbandes mit Stimmrecht, sowie die Leiterin des Referates Berufsbildung ländliche Hauswirtschaft und Landfrauenarbeit der Land- wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die Geschäftsführerin des Landfrauenverbandes und je eine Kreisgeschäftsführerin aus den früheren Regierungsbezirken Koblenz und Trier mit beratender Stimme an. 2. Die Amtsdauer der Mitglieder des Präsidiums beträgt grundsätzlich vier Jahre. Diese bleiben jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.
3 3. Das Präsidium tritt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich zusammen. Die Einladung erfolgt schriftlich durch die Präsidentin. Dabei ist eine Frist von mindestens 14 Tagen einzuhalten und die Tagesordnung bekannt zu geben. Die Präsidentin leitet die Sitzung. 4. Das Präsidium ist für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig, die nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. 9 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung besteht aus dem Präsidium, den Kreis- bzw. Bezirksvorsitzenden und den Delegierten. Für je angefangene 500 Mitglieder, kann der Kreis- bzw. Bezirksverband eine Delegierte stellen. 2. Die Kreis- und Bezirksgeschäftsführerinnen nehmen mit beratender Stimme an der Mitgliederversammlung teil. 3. Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zusammen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schrift- lich unter Angabe der Gründe verlangt. 4. Die Einladung erfolgt schriftlich durch die Präsidentin. Dabei ist eine Frist von mindestens 14 Tagen einzuhalten und die Tagesordnung bekannt zu geben. Die Präsidentin leitet die Sitzung. 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die 1. Wahl des Präsidiums, 2. Abnahme der Jahresrechnung und der Genehmigung des Haushaltsvoranschlags, 3. Entgegennahme des Kassenberichts und Erteilung der Entlastung des Präsidiums und der Geschäftsführung, 4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 5. Beschlussfassung über die Satzungsänderung und die Auflösung des Verbandes, 6. Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die für den Verband von Bedeutung sind, 7. Verabschiedung einer Geschäftsordnung und einer Wahlordnung. 11 Tätigkeit und Untergliederungen 1. Die Kreis- und Bezirksverbände führen ihre Aufgaben auf der Grundlage dieser Satzung und der Satzung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.v. in eigener Verantwortung durch. 2. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, und zwar der Vorsitzenden, zwei Stellvertreterinnen, weiteren Mitgliedern und der
4 Geschäftsführerin. Außerdem gehören ihm das im Kreis ansässige Präsidiumsmitglied des Landesverbandes Rheinland-Nassau, sowie der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes oder dessen Stellvertreter an. Der Vorstand wird von den Mitgliedern des Bezirks- bzw. Kreisverbandes auf die Dauer von vier Jahren gewählt; 7 Abs.2 findet entsprechende Anwendung. 3. Die Aufgaben des Bezirks- und Kreisverbandes ergeben sich aus 2 dieser Satzung. Die Vorsitzende vertritt den Bezirks- bzw. Kreisverband auf der Bezirksund Kreisebene und ist Mitglied der Mitgliederversammlung des Verbandes. 4. Die Absätze 1-3 finden auf Ortsverbände entsprechende Anwendung. 12 Wahlen und Beschlüsse 1. Jede ordnungsgemäß einberufene Tagung der Organe des Verbandes sowie seiner Untergliederungen ist beschlussfähig. 2. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Soweit in der Satzung nichts anderes vorgeschrieben ist, gilt einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Stimmengleichheit in Wahlen muss ein neuer Wahlgang erfolgen. 3. Abstimmungen in den Organen des Verbandes sowie seiner Untergliederungen können durch allgemeine Zustimmung, Handzeichen oder geheim erfolgen. Wenn ein anwesendes Mitglied es verlangt, muss eine geheime Wahl mit Stimmzetteln erfolgen. 4. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Vorsitzenden und von der Protokollführerin zu unterzeichnen ist. 13 Satzungsänderung Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei vierteln der erschienenen Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. 14 Auflösung 1. Der Beschluss über die Auflösung des Verbandes bedarf einer Mehrheit von vier fünfteln der erschienenen Mitglieder der Mitgliederversammlung. 2. Das nach der Auflösung vorhandene Vermögen dient zunächst zur Deckung der bestehenden Verbindlichkeiten des Verbandes. Über das nach Abzug dieser Verbindlichkeiten verbleibende Restvermögen entscheidet die Mitgliederversammlung. Es darf nur zur Förderung der in 2 dieser Satzung festgelegten Aufgaben verwendet werden. 15 Vermögensrechtliche Haftung Für alle finanziellen Verbindlichkeiten des Verbandes, sowohl den Mitgliedern als auch Außenstehenden gegenüber, haftet nur das Vermögen des Verbandes.
5 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 16 Geschäftsjahr 17 Inkraftreten Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 23. Mai 2011 verabschiedet und tritt mit der Genehmigung des Präsidiums des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.v. vom 27. Mai 2011 in Koblenz in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V. vom 03. Juni 1985 außer Kraft.
Satzung des LandFrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.v.
Satzung des LandFrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen LandFrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V. im Folgenden
MehrNAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR, VERFLECHTUNG. LandFrauenverband Württemberg-Baden e.v.
Satzung Stand 2008 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR, VERFLECHTUNG (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenverband Württemberg-Baden e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Stuttgart und ist in das Vereinsregister eingetragen.
MehrSatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft
Satzung Des Feuerwehrverbandes Kreis Aachen e.v. In der Fassung vom 27.05.1973 zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 30.10.2019 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verband
MehrSatzung für den LandFrauenverein
Satzung für den LandFrauenverein 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Beverstedt und Umgebung. 2. Der Verein wurde 1950 gegründet. 3. Das Vereinsgebiet erstreckt
MehrSatzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.
Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh
MehrSatzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung
Satzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung e.v, mit Sitz in Breitenfelde.
MehrGeschäftsordnung (Satzung) des LandFrauenvereins Auf dem Delm
1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Auf dem Delm (2) Der Verein wurde gegründet am 27. Januar 1953. (3) Der Bereich erstreckt sich über die Samtgemeinde
MehrSatzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung
Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e.v. Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung 1 Name (1) Der Verein führt den Namen: LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung (2) Der Verein wurde
MehrSatzung des Vereins sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v.
Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v. in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 21.11.2014 1 Name, Sitz 1) Der Verein führt den Namen Verein sächsischer Bürgermeister e.v. 2) Der Verein hat
MehrVerband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
MehrS a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz
S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche
MehrVerein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg
Mehr3 Vereine und Orchester
Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrS a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
MehrVerein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung
1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen
MehrDie Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover.
1 DEUTSCH-FRANZÖSISCHE GESELLSCHAFT HANNOVER E. V. SATZUNG Name, Sitz und Zweck 1 Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. 2 Zweck der Gesellschaft
MehrSatzung Dorfladen Appenheim w.v.
Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins
MehrAlzheimer Gesellschaft Bamberg SATZUNG
Alzheimer Gesellschaft Bamberg SATZUNG S 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Alzheimer Gesellschaft Bamberg". (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener
MehrSatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister
MehrEuropäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v.
in der Fassung gemäß Beschluß der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2001 1 Name und Sitz des Verbandes 1. Der Verband führt den Namen Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und
MehrDeutscher Pflegerat. Satzung
Deutscher Pflegerat Satzung Satzung des Deutschen Pflegerates e.v. - DPR e.v. Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen Präambel Der Deutsche Pflegerat e.v. (DPR e.v.) als Bundesarbeitsgemeinschaft
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
MehrSATZUNG. vom 17. Dezember 1990
SATZUNG vom 17. Dezember 1990 rechtsbereinigte Fassung unter Berücksichtigung der Beschlüsse vom 13. Oktober 1994, 27. Mai 1998, 29. November 2001 und 25. Januar 2011 Landesverband der Tierärzte im öffentlichen
MehrMitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen
Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen 1 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband führt den Namen Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen, im folgenden MFAK genannt.
MehrSatzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und
MehrKirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung -
Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung / 1 Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung - 2 / Satzung - Kirche in der City von Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsperson, Geschäftsjahr 1. Der
MehrHUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v.
- 1 - HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v. Satzung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr - (1) Der Verein führt den Namen "HUMANITAS - Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt", im Folgenden als "Humanitas"
MehrHEIMTATVEREIN GREVEN 1982 e. V.
Satzung des HEIMTATVEREIN GREVEN 1982 e. V. I Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Heimatverein Greven e. V.. Sitz des Vereins ist 48268 Greven, Kreis Steinfurt. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des Demenz-Verein Saarlouis e.v.
Satzung des Demenz-Verein Saarlouis e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen "Hilfen für Menschen mit dementiellen Erkrankungen und ihre Angehörigen im Landkreis Saarlouis
MehrSatzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
MehrSatzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg
Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg Fassung vom 20. Juli 2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-
MehrTourismusverein Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V.
Tourismusverein Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V. - S A T Z U N G - 1 Der Tourismusverein, nachfolgend TVS genannt, führt den Namen Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V. (1) Er ist
MehrSatzung der Haflinger und Edelbluthaflinger IG Brandenburg-Anhalt
Satzung der Haflinger und Edelbluthaflinger IG Brandenburg-Anhalt 1 Name, Sitz und Verbreitungsgebiet Die Interessengemeinschaft (IG) führt den Namen Haflinger und Edelbluthaflinger IG Brandenburg- Anhalt
MehrSatzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
Mehr1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
MehrLandFrauenVerein. Friedrichstadt und Umgebung e. V. Satzung
LandFrauenVerein Friedrichstadt und Umgebung e. V. Satzung Friedrichstadt, 19. Februar 2014 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Friedrichstadt und Umgebung
MehrSatzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität
MehrFörderverein Chormusik für Berlin e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Förderverein Chormusik für Berlin e.v. S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Chormusik für Berlin e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen
MehrEnglish Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der
English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden
Mehr(2) Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr, das formal am 01. August des Kalenderjahres beginnt und am 31. Juli des Folgejahres endet.
Ehemaligen-Verein der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe Satzung des Vereins Sitz: Leopoldshöhe Adresse: Schulstraße 25 33 818 Leopoldshöhe In der Fassung vom 12.11.2016 1 Name und Sitz des Vereins
MehrPAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v.
SATZUNG PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v. 2 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet PAKISTAN Hilfe zur Selbsthilfe e.v.. Er hat seinen Sitz in BORDESHOLM. (2) Das Geschäftsjahr
MehrFörderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
MehrFreundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v.
Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Satzung vom 18. Februar 1991 in der Fassung der Änderungen vom 14. November 1994, vom 22. Februar 2002 und vom 03. März 2017 1 Name und Sitz
MehrSatzung. des. European Engineered Construction Systems Association e. V. (ECS) Stand: März 2016
Satzung des European Engineered Construction Systems Association e. V. (ECS) Stand: März 2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Hersteller von Produkten aus dem Bereich der Befestigungs- und Bewehrungsteilen
MehrSatzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v.
Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Berufsverband Hauswirtschaft e.v.. Er ist ein Arbeitnehmerverband. Sitz des Verbandes ist Stuttgart. Er ist in
MehrSatzung Schulförderverein
Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist
MehrS a t z u n g. Fassung vom 18. Juni 2015
S a t z u n g Fassung vom 18. Juni 2015 S A T Z U N G der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.v., zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2015 Name, Sitz,
MehrSatzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr
MehrLandfrauenverein Winsen (Aller) Wietze e.v. Satzung
Landfrauenverein Winsen (Aller) Wietze e.v. Satzung 1. Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Landfrauenverein Winsen(Aller) und Wietze e.v.. (2) Der Verein wurde am 18.01.1951
MehrSatzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrSATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.
SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)
MehrDas Vereinsvermögen dient ausschließlich den hier festgelegten Zwecken.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen e.v. Der Sitz des Vereins ist Kenzingen. 2 Zweck des Vereins Die Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen
MehrSatzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.)
Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.) 1 Name Der Verein führt den Namen Kieler Presse-Klub (e.v.). Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Kiel. 2 Sitz 3
MehrEntwurf ( ) Satzung. Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Entwurf (18.01.2011) Satzung Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna. Er hat seinen Sitz in
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrImmendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb e.v. gegr Satzung
Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb e.v. gegr. 1993 Satzung des Immendorfer Karnevalsverein Blau Gelb e.v., gegr. 1993 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb
MehrSatzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.
Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz
Mehr1. Der Verein führt den Namen Förderverein Capella Vocalis Reutlingen e.v. und hat seinen Sitz in Reutlingen.
Satzung Fördervereinssatzung Capella Vocalis Reutlingen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Capella Vocalis Reutlingen e.v. und hat seinen Sitz in
MehrGrillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung
Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1..Der Verein führt den Namen Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Mehr1 Name und Bereich. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft
Geschäftsordnung des Landfrauenvereins Kirchhatten 1 Name und Bereich (1) Der Verein führt den Namen Landfrauenverein Kirchhatten. (2) Der Bereich des Landfrauenverelns Kirchhatten umfasst die Ortschaften
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen Diakonieverein Eserwall e.v.. Er hat den Sitz in Augsburg und ist in das Vereinsregister eingetragen.
Diakonieverein Eserwall e.v. Am Eser 21 86150 Augsburg Satzung 1 Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit (1) Der Verein führt den Namen Diakonieverein Eserwall e.v.. Er hat den Sitz in Augsburg und ist in
MehrSatzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.
Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrGeänderte Satzung für den Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen e.v.
Geänderte Satzung für den Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Forschungs- und Entwicklungsverein
MehrDer Verein führt den Namen Förderkreis Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein, Vereinsregisternummer VR 3750.
Satzung des Förderkreises Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderkreis Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein, Vereinsregisternummer VR 3750. Sitz des
MehrSatzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"
Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe
MehrGESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom
GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG vom 22.05.1971 i. d. F. vom 22.11.2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen»GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG
MehrSatzung. A. Name, Sitz
Satzung A. Name, Sitz 1 Der Verein führt den Namen: Verein Urlaub auf dem Bauernhof in der Fränkischen Schweiz mit den Landkreisen Bamberg, Bayreuth und Forchheim. Der Verein hat seinen Sitz immer an dem
MehrSatzung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg (SGK Brandenburg) e. V.
Satzung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg (SGK Brandenburg) e. V. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg e. V. am 9. April 2011 1 Name
MehrSatzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Reit- und Fahrverein Schwaney e.v. mit Sitz in Altenbeken-Schwaney verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrVereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v.
Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. 1 Name, Sitz und Ursprung 1.1 Der Verein führt den Namen Freie Wähler St. Georgen/Schwarzwald e. V. 1.2 Er hat seinen Sitz in St. Georgen
MehrVEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter
MehrSatzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.
Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSatzung. LandFrauenVerein Nahe und Umgebung e.v.
1 Satzung LandFrauenVerein Nahe und Umgebung e.v. 2 Satzung 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Nahe und Umgebung e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSolinger Freiwilligen Agentur e. V.
1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrVerein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod
S a t z u n g Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod
MehrFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992 Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein
MehrSATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen
SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen und hat seinen Sitz in Kernen im Remstal. Er soll
MehrSatzung. des. Gewerbevereins Schwanau. - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz
Perspektive Schwanau Satzung des Gewerbevereins Schwanau - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Perspektive Schwanau. (2) Er hat seinen Sitz in Schwanau
MehrSatzung des Myanmar Development Aid e.v.
Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Von der Mitgliederversammlung geändert am 26.07.2016 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Myanmar Development Aid e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz am
MehrSatzung des Vereins "Leben in Hitdorf
Satzung des Vereins "Leben in Hitdorf 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Leben in Hitdorf und wird unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister eingetragen. 2. Sitz des Vereins
MehrSatzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.
Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den
MehrSatzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.
Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister
MehrSATZUNG. Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) im Handelsverband Deutschland HDE e.v.
SATZUNG Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) im Handelsverband Deutschland HDE e.v. Stand 2014 BVJ- Satzung Seite 2 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand 1. Der Verband
Mehr(2) Der Kreisverband hat seinen Sitz in Dortmund und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen.
Satzung Chorverband Dortmund e.v. 1 Name und Sitz (1) Der im Jahr 1926 gegründete Kreisverband, Mitglied im ChorVerband Nordrhein-Westfalen e.v. unddeutschen Chorverband e.v., trägt den Namen "Chorverband
MehrSatzung LandFrauenVerein Büchen und Umgebung
Satzung LandFrauenVerein Büchen und Umgebung 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Büchen und Umgebung. Sitz des Vereins ist Büchen. (2) Der Verein wurde
MehrBlatt 1 von 7 Satzung des ift Rosenheim. Diese. S a t z u n g
Blatt 1 von 7 Diese S a t z u n g des Instituts für Fenstertechnik e. V. wurde von der Mitgliederversammlung am 14. Oktober 1988 beschlossen Ergänzung am 18. Oktober 1996 ( 9 Abs. 4) Ergänzung am 16. Oktober
MehrSatzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen
Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
Mehr1Name und Sitz. 2 Zweck und Ziele
1Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderkreis BWL-Brücke zwischen Wirtschaft und Lehre der Fachhochschule Koblenz e.v." Der Sitz des Vereins ist Koblenz. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrFörderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "
Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung 1. Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. " im Folgenden "Verein" genannt. 1.2 Der
Mehr- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. Satzung vom 04.05.1995 in der Fassung vom 16.11.2011 Seite 1 von 5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein
MehrSatzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem
MehrVereinssatzung. Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen. 1 Zweck des Vereins
Vereinssatzung Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen Zweck des Vereins Förderung der Vertiefung und Verbreitung des Wissens über Psychotraumatologie für Betroffene, Angehörige, Professionelle
MehrSatzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )
Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe im Sinne des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) in einer Gemeinde Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1)
Mehr