Amtliche Bekanntmachungen

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1 Amtliche Bekanntmachungen Festlegung der Bodenrichtwerte zum Erläuterungen: (1) Gemäß 192 Abs. 3 und 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Osterburken die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des 196 Baugesetzbuches und 12 der Gutachterausschussverordnung vom (GBl. BW vom ) zum ermittelt. (2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftliche genutzte Fläche abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. (3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. (4) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Markmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. (5) Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. (6) Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhafte Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks. (7) Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den die beschreibenden Attributen abgeleitet werden. (8) Die ermittelten Bodenrichtwerte sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich und werden hiermit gemäß 196 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gutachterausschuss der Stadt Osterburken

2 Übersicht über die Bodenrichtwerte (Stand: 31. Dezember 2012) Osterburken Gemeinde / baureifes Land: aa / Gewann Art der Nutzung Bauerwartungsland a Ortsbereich Garten- und Grünland 3,00 8,00 0,50-2,50 ohne B-Plan 34 BauGB 10,00 Stadtmitte restl. 50,00 40,00 3,00 5,00 10,00 15,00 20,00 Kirchberg Baumgarten (WR, WA) Am Bofsheimer Weg Affeldürn (WR, WA) Gänsäcker (WA, MI, MD) Hager (WR, WA) Krummenäcker Eber (WR) Wanne (WA 50,00 15,00-20,00 Hager IV (MI) RIO Regionaler Industriepark 25,00 8,00-15,00 (GE GI) Industriegebiet Süd 8,00 25,00 8,00-15,00 (GE GI) Industriegebiet Ost 8,00 25,00 übriges Stadtgebiet 35,00 10,00-15,00

3 Schlierstadt baureifes Land: aa / Gewann Art der Nutzung Bauerwartungsland a 0,50-2,00 Inneres Stadtgebiet ohne 12,00 20,00 12,00 40,00 Stürzwasen (WA, MD) 32,00 Kreuzig, Gründlein, Lothringer Gewerbegebiet Mühlgasse 6,00 15,00 Gewerbegebiet 15,00 Krautgärten In den Weinbergen 15,00 30,00 und Vogelherd Sonderbauflächen Zweckbestimmung: Ferienhausgebiete Bofsheim baureifes Land: aa / Gewann Art der Nutzung Bauerwartungsland a 0,50-1,50 Inneres Stadtgebiet ohne 6,00 20,00 6,00 Am Bild Am Hofacker (MD) Untere Au (WA, MD) Gemischte Bauflächen (MD, MI) Sonstiges Stadtgebiet Gewerbliche Bauflächen 12,00

4 Hemsbach baureifes Land: aa / Gewann Art der Nutzung Bauerwartungsland a 0,50-1,50 Inneres Stadtgebiet ohne 6,00 20,00 6,00 Osterburkener Steige 35,00 Hohe Steige Sonstiges Stadtgebiet Gewerbliche Bauflächen

5 Begriffserläuterung: Im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt, oder deren Bebauung in absehbarer Zeit (ca Jahren) zu erwarten ist. a Im Bebauungsplan oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegen ( 30 / 34 BauGB). Es ist noch keine Bodenneuordnung (Umlegung), Erschließung etc. erfolgt. aa Liegt innerhalb Bebauungsplan bzw. Ortsbaugrund oder Satzung nach 34 (4) BauGB. Flächen parzelliert. Liegen an endgültigen Straßen (müssen nicht voll ausgebaut sein). Kanalisation / Versorgungsleitungen eingebaut oder diese Erschließungsarbeiten im Gange. Hier fallen keine Erschließungskosten mehr an. Werte ohne Erschließungskosten (fallen noch an). Die Bodenrichtwerte sind auch im Internet unter Leben in Osterburken Bauen und Wohnen abrufbar. Telefonische Auskünfte unter , Frau Link.

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