Personal- und Organisationsreferat Personalleistungen P SG Sonderaufgaben POR-P4401

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1 Telefon: Telefax: Personal- und Organisationsreferat Personalleistungen P SG Sonderaufgaben POR-P4401 Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte der Landeshauptstadt München; Verringerung der Umlagezahlungen ab Sitzungsvorlage Nr / V Bekanntgabe im Verwaltungs- und Personalausschuss vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Vorbemerkungen Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen ( 25 Tarifvertrag öffentlicher Dienst TVöD, 18 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe TV- V in Verbindung mit dem Altersvorsorgetarifvertrag kommunal ATV- K) sind die Beschäftigten der Stadt München bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversor - gungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK)- im Rahmen der Pflichtversi - cherung anzumelden. Die ZVK leistet im Versicherungsfall an die städtischen Beschäftigten zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine attraktive Betriebsrente. Zur Finanzierung der Betriebsrenten zahlt die Landeshauptstadt München für alle Beschäftigten monatlich eine Umlage und seit 2003 einen Zusatzbeitrag an die ZVK; ein Arbeitnehmerbeitrag fällt nicht an. Mit dem Altersvorsorgeplan vom und dem ATV- K vom wurde die Zusatzversorgung zum neu gestaltet. An die Stelle des ausschließlich durch Umlagen finanzierten Systems (beamten - ähnliches Gesamtversorgungssystem) trat ein überwiegend kapitalgedecktes System. Der Weg, den die ZVK seinerzeit eingeschlagen hat und den sie weiterhin beschreitet, stellt eine Kombination aus (weiter geführtem) Umlageverfahren und zunehmendem Aufbau eines Kapitalstocks dar. Auch aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen wurde daher neben der Umlage eine zweite Beitragsart - der Zusatzbeitrag- eingeführt. Während der Zusatzbeitrag dazu verwendet wird, neu entstehende Anwartschaften kapi - talgedeckt anzusparen, dient die Umlage im Wesentlichen der Finanzierung bereits vor der Systemumstellung entstandener Renten und Anwartschaften. 2. Entwicklung der Beiträge zur Zusatzversorgung seit dem Jahr 2000 Im Jahr 2000 betrug die Umlage 4,35% des individuellen zusatzversorgungs - pflichtigen Bruttoentgelts städtischer Tarifbeschäftigter und entwickelte sich bis 2002 auf 5,15%. Ab 2003 wurde der Zusatzbeitrag eingeführt, beginnend

2 mit 2,0%; zugleich reduzierte sich die Umlage auf 4,75%. Der Zusatzbeitrag erhöhte sich jährlich um 0,5% bis auf 4,0% in Somit hatte die Stadt München zuletzt eine Gesamtbelastung von 8,75% aus dem zusatzversor - gungspflichtigen Bruttoentgelt zu tragen. Folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung der Beiträge zur Zusatzversor - gung seit Umlage Zusatzbeitrag Prozent 10% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% 2,00% 2,50% 3,00% 3,50% 4,00% 5,15% 4,75% 4,35% 4,75% 4,75% 4,75% 4,75% 4,75% 4,00% 3,75% Jahr 3. Absenkung der Umlage von 4,75% auf 3,75% zum Wie die Grafik bereits zeigt, wird die Belastung für die Stadt München geringer. In der Verwaltungsratssitzung der ZVK vom wurde beschlossen, den Umlagesatz von derzeit 4,75% auf 3,75% zu senken. Der neue Umlagesatz gilt ab , zunächst für die Dauer von 5 Jahren. Die Rentenanwartschaften der Versicherten (städtische Beschäftigte) werden aufgrund des zusatzversorgungspflichtigen Bruttoentgelts und des Alters ermittelt. Die Höhe des Finanzierungsaufwandes ist nicht für die Rentenhöhe ausschlaggebend. Das bedeutet, dass die Leistungen für die Versicherten durch diese Entscheidung in keiner Weise verändert werden. Der Zusatzbeitrag in Höhe von 4% bleibt weiterhin bestehen, da dieser dazu verwendet wird, neu entstehende Anwartschaften kapitalgedeckt anzusparen und somit den Kapitaldeckungsgrad der ZVK insgesamt weiter zu erhöhen. Mit der Absenkung des Umlagesatzes bekräftigt die ZVK ihr langfristiges Ziel, die Finanzierung der Betriebsrente für die Versicherten noch sicherer zu gestalten und dabei die Belastung der Arbeitgeber überschaubar zu halten. Der Kapitaldeckungsgrad der ZVK hatte lt. eigener Angaben zwischenzeitlich eine Höhe erreicht, die eine Absenkung der Umlage ermöglichte, ohne das

3 Ziel der weiteren Ausfinanzierung zu gefährden. Durch die Absenkung werden sowohl die Arbeitgeber als auch die versicherten Beschäftigten finanziell entlastet. 4. Finanzielle Auswirkungen auf die Arbeitgeberin Stadt München und ihre Tarifbeschäftigten 4.1 Stadt München Durch den Beschluss des Verwaltungsrates der ZVK reduzieren sich die Umlagezahlungen der Stadt München von monatlich ca (4,75%) um ca auf monatlich ca (3,75%). Die jährliche Ersparnis beträgt unter Einrechnung der Jahressonderzahlung ca Monatliche Ersparnis Umlage , , , , , , Die Umlagezahlungen werden bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen (siehe Punkt 4.2) pauschal mit 20% versteuert; die anfallende Pauschalsteuer trägt die Stadt (örtliche Tarifvereinbarungen vom und ). Aufgrund der Absenkung der Umlage reduziert sich die Höhe der Pauschalsteuer von monatlich ca um ca auf monatlich ca Die jährliche Ersparnis beläuft sich unter Einrechnung der Jahressonderzahlung auf ca

4 Monatliche Ersparnis Pauschalsteuer , , , , , , Insgesamt wird ab 2013 von einer jährlichen Einsparung (Reduzierung der Umlage und Ersparnis Pauschalsteuer) von ca für die Stadt München ausgegangen. Die errechneten Werte basieren auf dem Jahr 2011 und werden sich aufgrund der Tariferhöhungen zum , und noch nach oben verändern. Eine weitere Einsparung ergibt sich durch einen geringeren auf die Umlagezahlungen entfallenden Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung. Das Einsparvolumen ist in Summe aufgrund der komplexen Berechnung des sozi - alversicherungspflichtigen Anteils der Umlagen nicht bezifferbar. Zu den Auswirkungen in ausgewählten Einzelfällen vgl. Punkt Tarifbeschäftigte der Stadt München Die Pauschalversteuerung durch und auf Kosten der Stadt München ist nur möglich, solange die individuelle Umlagehöhe für die/den einzelne/n Beschäftigte/n /jährlich nicht übersteigt. Wird dieser Grenzbetrag überschritten, müssen die jeweiligen Beschäftigten rückgreifend ab /jährlich die Umlage individuell versteuern. Diese Regelung wirkt sich im Moment ab einem Jahresbruttoentgelt in Höhe von ca aus. Nach Absenkung der Umlage auf 3,75% tritt der Effekt der Individualversteuerung künftig erst ab einem Jahresbruttoentgelt in Höhe von ca ein. Dies führt bei den Beschäftigten mit einem Jahresbruttoentgelt ab ca zu einer zum Teil deutlichen Steuerentlastung. Zudem ist nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung die auf jede/n Beschäftigte/n entfallende Umlage bis zu 100 monatlich mit einem Anteil von max. 39,33 sozialversicherungspflichtig. Den Grenzbetrag von 100 monatlich übersteigende Umlagen unterliegen sogar der vollen Beitragspflicht. Die Absenkung der Umlage bewirkt somit eine geringere Sozial-

5 abgabenlast für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und - hinsichtlich des Arbeitgeberanteils- auch für die Stadt (vgl. folgende Berechnungsbeispiele).

6 4.3 Berechnungsbeispiele Beispiel 1: Bruttoentgelt pro Jahr : Ersparnis Umlage (trägt Stadt) 1.662, ,50 350,00 Pauschalsteuer aus davon 20 % (trägt Stadt) 1.662,50 332, ,50 262,50 70,00 Individualsteuer aus (trägt Beschäftigte/ r, z.b. bei StKl 3 /0) Sozialversicherungsbeiträge (tragen jeweils Stadt und Beschäftigte/ r) aus davon Arbeitgeberanteil 19,575 % davon ArbNehmer- Anteil 20,475 % 0,00 0,00 934,44 182,92 191,33 0,00 0,00 0,00 584,40 114,40 119,66 68,52 71,67 Gesamtbelastung Stadt 2.177, ,40 488,52 Belastung Beschäftigte/r 191,33 119,66 71,67 Beispiel 2: Bruttoentgelt pro Jahr : Umlage (trägt Stadt) Pauschalsteuer aus davon 20 % (trägt Stadt) Individualsteuer aus (trägt Beschäftigte/ r, z.b. bei StKl 3 /0) Sozialversicherungsbeiträge (tragen jeweils Stadt und Beschäftigte/r) aus davon Arbeitgeberanteil 19,575 % davon ArbNehmer- Anteil 20,475 % Ersparnis 2.148, ,13 452, ,00 350,40 396,43 102, ,44 278,05 290, ,13 339,23 11,17 0,00 0,00 102,53 968,04 189,49 198,21 88,56 92,63

7 Gesamtbelastung Stadt 2.776, ,85 552,03 Belastung Beschäftigte/ r 393,37 198,21 195,16

8 Beispiel 3: Bruttoentgelt pro Jahr: Ersparnis Umlage (trägt Stadt) Pauschalsteuer aus davon 20 % (trägt Stadt) Individualsteuer aus (trägt Beschäftigte/ r, z.b. bei StKl 3/0) Sozialversicherungsbeiträge (tragen jeweils Stadt und Beschäftigte/r) aus * davon Arbeitgeberanteil 11,30% u. Arbeitnehmeranteil 11,30% 2.375, ,00 500, ,00 350,40 623,00 173, ,00 186,11 186, ,00 375,00-24,60 0,00 0,00 173, ,96 129,61 129,61 56,50 56,50 Gesamtbelastung Stadt 2.911, ,61 531,90 Belastung Beschäftigter 359,82 129,61 230,21 Beispiel 4: Bruttoentgelt pro Jahr: Ersparnis Umlage (trägt Stadt) Pauschalsteuer aus davon 20 % (trägt Stadt) Individualsteuer aus (trägt Beschäftigte/ r, z.b. bei StKl 3/0) Sozialversicherungsbeiträge (tragen jeweils Stadt und Beschäftigte/r) aus * davon Arbeitgeberanteil 11,30 % u. Arbeitnehmeranteil 11,30 % 2.717, ,00 572, ,00 350,40 965,00 284, ,00 224,76 224, ,00 429,00-78,60 0, ,96 160,12 160,12 0,00 284,65 64,64 64,64

9 Gesamtbelastung Stadt 3.292, ,12 558,04 Belastung Beschäftigter 509,41 160,12 349,29 * in Beispiel 3 und 4 nur noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, weil das Bruttoentgelt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt. II. Bekanntgegeben Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent In Vertretung Ober- /Bürgermeister/in Ehrenamtliche/ - r Stadtrat/rätin Dr. Beyerle Stadtdirektorin III. Abdruck von I. mit II. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei

10 IV. Wv. Personal- und Organisationsreferat, P 4 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. an den Gesamtpersonalrat an die Frauengleichstellungsstelle an P 1, P 2 zur Kenntnis Am

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