Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
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- Joseph Böhme
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1 Eingangsstempel Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bitte das Erläuterungsblatt beachten! wird rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt. Die zuständige Behörde finden Sie auf der letzten Seite dieses Antrages. KIND, FÜR DAS ELTERNGELD BEANTRAGT WIRD ORIGINAL-Geburtsurkunde mit Verwendungszweck beifügen (bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind) Nachname Vorname(n) Geburtsdatum Geburtsort Mehrlingsgeburt Nachname Geburtsname Vorname(n) Geburtsdatum Straße/HausNr. PLZ / Wohnort Steuer- Identifikationsnummer Zahl der Kinder: Vorname(n): PERSÖNLICHE ANGABEN Anrede Frau Herr Frau Herr Staatsangehörigkeit deutsch andere Staatsangehörigkeit /-en (Bitte eintragen) deutsch andere Staatsangehörigkeit /-en (Bitte eintragen) Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt Angehörige eines EU-/EWR-Staates/Schweiz: liegt eine Entscheidung der Ausländerbehörde über den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach FreizügG/EU vor? andere Staatsangehörige: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder sonstigen Aufenthaltstitel beifügen. in Deutschland in Deutschland im Ausland seit: bis im Ausland seit: bis Land: Land: Grund: Grund: Arbeitsverhältnis Ich stehe in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis. Ich stehe in einem ausländischen Arbeitsverhältnis. Beschäftigungsland Ich gehöre der NATO-Truppe oder ihrem zivilen Gefolge an. Ich bin Mitglied/Beschäftigte(r) einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung. Ich stehe in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis. Ich stehe in einem ausländischen Arbeitsverhältnis. Beschäftigungsland Ich gehöre der NATO-Truppe oder ihrem zivilen Gefolge an. Ich bin Mitglied/Beschäftigte(r) einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung. KINDSCHAFTSVERHÄLTNIS Kindschaftsverhältnis leibliches Kind Adoptivkind (auch bei laufendem Verfahren) Adoptionsurkunde beifügen im Haushalt seit: Bestätigung der Vermittlungsstelle beifügen Sonstiges Kindschaftsverhältnis (z.b. Enkelkind, Kind des Ehegatten oder Lebenspartners) leibliches Kind Adoptivkind (auch bei laufendem Verfahren) Adoptionsurkunde beifügen im Haushalt seit: Bestätigung der Vermittlungsstelle beifügen Sonstiges Kindschaftsverhältnis (z.b. Enkelkind, Kind des Ehegatten oder Lebenspartners) LAGuS M-V Seite 1 - Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG - 07/2015
2 ANTRAGSTELLUNG ELTERNTEIL 1 ELTERNTEIL 2 Ich beantrage hiermit sofort - Antrag weiter ausfüllen. später - weitere Angaben entfallen. voraussichtlich nicht Ich beantrage hiermit sofort- Antrag weiter ausfüllen. später - weitere Angaben entfallen. voraussichtlich nicht ständig (Das Kind lebt mit mir in einem Haushalt und wird von mir selbst betreut und erzogen, abgesehen von einem kurzen Krankenhausaufenthalt.) zeitweise vom bis Vorname (falls abweichend auch Familienname) verwitwet geschieden BETREUUNG UND ERZIEHUNG DES KINDES IM EIGENEN HAUSHALT WEITERE KINDER, die in meinem/unserem Haushalt leben und von mir/uns betreut und erzogen werden (für statistische Zwecke bzw. zur Prüfung des Geschwisterbonus) Geburts-/ Adoptionsdatum, bei Adoptionspflege: Tag der Inobhutnahme ständig (Das Kind lebt mit mir in einem Haushalt und wird von mir selbst betreut und erzogen, abgesehen von einem kurzen Krankenhausaufenthalt.) zeitweise vom bis Kindschaftsverhältnis aktuellen Kindergeldnachweis Geburtsurkunde, bei Adoption Annahmebeschluss bzw. bei Adoptionspflege Bescheinigung des Jugendamtes Liegt bei einem Kind unter 14 Jahren eine Behinderung vor, Kopie des Feststellungsbescheides oder Ausweises Gesamte Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ELTERNTEIL 1 FAMILIENSTAND ELTERNTEIL 2 verheiratet verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft eingetragene Lebenspartnerschaft ledig ledig unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil unverheiratetes Zusammenleben mit dem anderen Elternteil verwitwet geschieden Bitte beifügen: IBAN: BANKVERBINDUNG Das soll auf folgendes Konto überwiesen werden, über das ich verfügungsberechtigt bin: BIC: Geldinstitut: Kontoinhaber: Freiwillige Angabe: Für Rückfragen wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer und/oder Adresse mitteilen. Telefon Nr.: ANGABEN ZUR KRANKENVERSICHERUNG pflichtversichert privat versichert * als Angehöriger mitversichert * freiwillig versichert * Mitglieds-Nr.: Krankenkasse: Anschrift: * weitere Angaben zur Versicherung nicht notwendig pflichtversichert privat versichert * als Angehöriger mitversichert * freiwillig versichert * Mitglieds-Nr.: Krankenkasse: Anschrift: * weitere Angaben zur Versicherung nicht notwendig LAGuS M-V Seite 2 - Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG - 07/2015
3 wird nach Lebensmonaten (LM) des Kindes gezahlt. FESTLEGUNG DES BEZUGSZEITRAUMES Beispiel: Kind geb. am Lebensmonat: bis Lebensmonat: bis usw. Das (auch Basiselterngeld) kann vom Tag der Geburt bis längstens zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Das kann untereinander aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil mindestens für zwei Monate aber höchstens 12 Monate beziehen kann. Erfolgt eine Einkommensminderung, gegenüber dem Zeitraum vor der Geburt, kann für zwei weitere Monate bezogen werden (sog. Partnermonate). Für Kinder die bis zum geboren wurden, kann die Auszahlung in halben Monatsbeträgen bei doppelter Laufzeit beantragt werden. Das Plus kann von Eltern beantragt werden, deren Kinder ab dem geboren wurden. Die Zeit des bezuges verlängert sich von einem Basiselterngeldmonat auf zwei Plus-Monate (nicht für Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird). Ab dem 15. Lebensmonat ist nur ein durchgängiger Bezug möglich. Die Höhe des Plus beträgt höchstens die Hälfte eines Basiselterngeldmonats. Das Plus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezuges einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten. Der Partnerschaftsbonus sind zusätzliche Monate für Eltern, die beide gleichzeitig in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Anspruch haben die Eltern, deren Kinder ab dem geboren wurden. Möchten Sie mehrere Leistungsarten in Anspruch nehmen, kreuzen Sie die Monate auf der Rückseite (Seite 4) an. Beachten Sie bei der Planung, dass die Monate in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, als für verbrauchte Monate gelten. Sie werden auf die gesamte Bezugszeit angerechnet. 1. bis 12. Lebensmonat oder 1. bis 12. Lebensmonat oder sog. Partnermonate Plus 13. und 14. Lebensmonat oder 13. und 14. Lebensmonat oder Mindestbetrag von 300 EUR Basiselterngeld bzw. 150 EUR Plus monatlich ohne weitere Einkommensermittlung Anlage 1 entfällt aus vorangegangenem Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch zur Ermittlung des Freibetrages für andere Sozialleistungen) Anlage 1 ausfüllen und beifügen Basiselterngeld Partner- schafts- Bonus für vier aufeinander folgende Lebensmonate vom bis Für Alleinerziehende, die alleine und für eine Bezugszeit von mehr als 12 Monate (Basiselterngeld) beanspruchen: Bei mir liegen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag (nach 24 b EStG) für Alleinerziehende vor und der andere Elternteil lebt weder mit mir noch mit dem Kind in einer Wohnung. ggf. Nachweis vom Finanzamt oder der Meldestelle beifügen Mir steht alleine zu, weil: Die Betreuung durch den anderen Elternteil gefährdet das Wohl des Kindes. Die Betreuung ist dem anderen Elternteil wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung unmöglich. LEISTUNGSART Mindestbetrag von 300 EUR Basiselterngeld bzw. 150 EUR Plus monatlich ohne weitere Einkommensermittlung Anlage 1 entfällt aus vorangegangenem Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch zur Ermittlung des Freibetrages für andere Sozialleistungen) Anlage 1 ausfüllen und beifügen LAGuS M-V Seite 3 - Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG - 07/2015
4 Inanspruchnahme des es nach Leistungsarten Elternteil1 Elternteil2 Lebensmonat Basis- Plus Arbeitszeit (W-Std.) Partnerbonus Lebensmonat Basis- Plus Partnerbonus Arbeitszeit (W-Std.) Erstes Lebenshr Zutreffendes bitte ankreuzen (X) bzw. die Wochenarbeitsstunden eintragen!! Viertes Lebenshr Drittes Lebenshr Zweites Lebenshr Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden! Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden! LAGuS M-V Seite 4- Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG - 07/2015
5 Für Elternpaare, die im letzten Kalenderhr (abgeschlossener Veranlagungszeitraum) vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als Euro hatten, entfällt der Anspruch auf. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen Euro überschritten hat. Es ist bereits ohne Steuerbescheid sicher, dass ich / wir die Grenzen überschreiten werde(n). Es erscheint aufgrund der Höhe meines/unseres Einkommens ernsthaft möglich, dass die Grenzen überschritten werden. Das zu versteuernde Einkommen liegt sicher unter Euro bzw Euro. Die Einkommenssteuerbescheide beider Elternteile sind beizufügen, es sei denn: der Steuerbescheid liegt noch nicht vor, wird nachgereicht. es besteht keine Pflicht zur Einkommenssteuererklärung. EINKOMMENSGRENZE (sog. REICHENSTEUER) Einkommen vor der Geburt des Kindes Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch Minijob) Bezug von sonstigen Leistungen (z.b., Alg I,Krankengeld, Renten, und vergleichbare Leistungen) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage 1) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage 1) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage 1) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage1 ) Einkommen nach der Geburt des Kindes ab ab mit Wochenstunden mit Wochenstunden Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch Minijob) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage 1) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage 1) Elternzeit von bis Elternzeit von bis Anlage 2 Anlage 2 Resturlaub Tage von bis Resturlaub Tagevon bis der Resturlaub resultiert aus einer mit Wochenstunden Berufsbildung voraussichtliches Ende: Bitte Nachweis beifügen Tagespflege, Anzahl der Kinder : der Resturlaub resultiert aus einer mit Wochenstunden Berufsbildung voraussichtliches Ende: Bitte Nachweis beifügen Tagespflege, Anzahl der Kinder : Bezug von sonstigen Leistungen (z.b. Alg I,Krankengeld, Renten und vergleichbare Leistungen) Bitte Nachweis beifügen ( 23 SGB VIII) Bitte Nachweis beifügen ( 23 SGB VIII) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage 1) Angaben dazu in der Erklärung zum Einkommen (Anlage 1) Nachweis immer beifügen, auch wenn der Vater der Antragsteller ist. kein Mutterschaftsgeld Nachweis der Krankenkasse Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung Nachweis der Krankenkasse Mutterschaftsgeld/ Arbeitgeberzuschuss/ vergleichbare Leistungen a) b) Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Dienst- oder Anwärterbezüge ab der Entbindung Nachweis des Arbeitgeber/ Anlage 2 Nachweis der Dienststelle/ Anlage 2 c) Zuschüsse nach beamtenrechtlichen Vorschriften Nachweis der Dienststelle/ Anlage 2 d) ausländische Familienleistungen Bescheinigung in deutscher Übersetzung kein Anspruch auf die unter a) bis d) genannten Leistungen LAGuS M-V Seite 5- Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG - 07/2015
6 HINWEISE Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Die Daten werden gemäß 67a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhoben. Die Daten werden elektronisch gespeichert. Auskünfte und Unterlagen, die die zuständige stelle im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem BEEG erhalten hat, werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an einen anderen Sozialträger übermittelt, soweit es für die gesetzliche Aufgabenerfüllung notwendig ist. Der Arbeitgeber (auch der ehemalige Arbeitgeber) hat der stelle auf Verlangen im Rahmen des 9 BEEG das Arbeitsentgelt sowie die Arbeitszeit zu bescheinigen. Wer Leistungen beantragt, muss nach 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung nach 66 SGB I ganz oder teilweise versagen. Ist wegen unrichtiger, unvollständiger, unterlassener oder verspäteter Angaben beziehungsweise Mitteilungen zu Unrecht gewährt worden, wird der zu Unrecht erlangte Betrag zurückgefordert. In diesem Fall kann gemäß 14 BEEG in Verbindung mit 60 SGB I ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Vorsätzliche Falschangaben führen zur Strafanzeige. ERKLÄRUNG DER ANTRAGSTELLERIN / DES ANTRAGSTELLERS Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und der in den Anlagen zu diesem Antrag gemachten Angaben wird hiermit versichert. Es wurde/ wird für diese/s Kind/er kein weiterer Antrag auf bei einer anderen Behörde für den gleichen Zeitraum gestellt. Änderungen in den Verhältnissen, die für das maßgeblich sind, werde/n ich/wir unverzüglich der zahlenden Stelle mitteilen. Ich/Wir bestätige/n, das Erläuterungsblatt zum Antrag mit den Mitteilungspflichten zur Kenntnis genommen zu haben. Der Antrag ist grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben. (Ausnahme Alleinerziehende) Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten Ort, Datum Unterschrift Elternteil 1 Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten Ort, Datum Unterschrift Elternteil 2 Anschrift / Stempel der Behörde Zuständigkeit: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern / Abteilung Soziales/Versorgungsamt DEZERNAT NEUBRANDENBURG NEUSTRELITZER STRASSE 120, NEUBRANDENBURG TEL. 0395/ FAX 0395/ POSTSTELLE.BEEG.NB@LAGUS.MV-REGIERUNG.DE MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE EHEMALS KREIS UECKER-RANDOW, DEMMIN, MÜRITZ DEZERNAT ROSTOCK ERICH-SCHLESINGER-STRASSE 35, ROSTOCK TEL / FAX 0381 / POSTSTELLE.BEEG.HRO@LAGUS.MV-REGIERUNG.DE DEZERNAT SCHWERIN FRIEDRICH-ENGELS-STRASSE 47, SCHWERIN TEL. 0385/ FAX 0385/ POSTSTELLE.BEEG.SN@LAGUS.MV-REGIERUNG.DE DEZERNAT STRALSUND FRANKENDAMM 17, STRALSUND TEL / FAX 03831/ POSTSTELLE.BEEG.HST@LAGUS.MV-REGIERUNG.DE STADT ROSTOCK LANDKREIS ROSTOCK LUDWIGSLUST-PARCHIM NORDWESTMECKLENBURG STADT SCHWERIN VORPOMMERN-RÜGEN GREIFSWALD EHEMALS KREIS OSTVORPOMMERN LAGuS M-V Seite 6 - Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG - 07/2015
7 80 Prozent unserer Kunden profitieren von unserer Beratung und erhalten mehr als gedacht. Die restlichen 20 Prozent freuen sich, dass wir ihnen das umständliche Ausfüllen des antrags abgenommen und sie dem Staat kein Geld geschenkt haben. Immer wieder rufen uns Eltern an, bei denen die beantragung völlig schiefgegangen ist. Häufig müssen hohe Summen an zuviel erhaltenem zurückgezahlt werden. Oder im Nachhi erfährt man durch Gespräche mit anderen Eltern, dass man viel mehr hätte beantragen können. Oft hören wir dann: Wenn wir gewusst hätten, dass es Sie gibt, dann hätten wir uns vorher beraten lassen und uns eine ganze Menge Ärger erspart... Die Regelungen des gesetzes sind kompliziert und sie sind seit der Einführung des neuen Plus für ab dem geborene Kinder noch komplizierter geworden. Erst wenn man wirklich verstanden hat, wie das funktioniert, sollte man auch die Antragsformulare ausfüllen. Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, dabei etwas falsch zu machen. Die Sachbearbeiter der stellen prüfen die Anträge der Eltern nur auf formale Richtigkeit. Sie sind nicht dazu angehalten, Verbesserungsvorschläge zu machen. Zeitfenster für eine umfassende Beratung der Eltern sind nicht eingeplant. 1. Anrufen und Beratungstermin vereinbaren! oder an 3. Rechnung über pauschal 90 Euro inkl. MwSt bezahlen oder gleich Antragsservice gegen Aufpreis nutzen. Diesen Antrag haben Sie kostenfrei von der Internetseite heruntergeladen. Wir beraten Eltern seit 2006 zum. Umfassend, engagiert und immer auf dem neuesten Stand. Bildnachweis Chany167 / fotolia.com Die Realität Das Problem Unsere Lösung: 2. Optimalen antrag mit uns erarbeiten!
Antrag auf Elterngeld
Eingangsstempel Antrag auf nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bitte das Erläuterungsblatt beachten! wird rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt.
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Antrag auf für Geburten ab 01. Juli 2015 Eingangsstempel der stelle Bitte beachten Sie, dass frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate (siehe Infoblatt Seite 3) vor
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Landkreis Oberhavel Sprechzeiten: Der Landrat dienstags: 9.00 12.00 Uhr und FB Soziales und Integration 13.00 18.00 Uhr Adolf-Dechert-Str. 1 donnerstags: 9.00 12.00 Uhr und 16515 Oranienburg 13.00 16.00
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Antrag auf Für ab 1. Juli 2015 geborene Kinder Bitte beachten Sie, dass frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. An die
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Eingangsstempel Kontakt: Tel.: (03366) 35 1519 od. 1520 od. 1521 Fax: (03366) 35 291525 E-Mail: elterngeld@l-os.de Landkreis Oder-Spree Jugendamt/ Elterngeldstelle Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow Antrag
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Wichtiger Hinweis: Füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus, fügen Sie alle Unterlagen bei und schicken Sie ihn an die zuständige Elterngeldstelle. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Ausfüllen
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Wichtiger Hinweis: Füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus, fügen Sie alle Unterlagen bei und schicken Sie ihn an die zuständige stelle. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Ausfüllen der Formulare
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Bremerhaven: Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen stelle Hinrich-Schmalfeldt-Straße 27576 Bremerhaven Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 12:00 Uhr sowie
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Antrag auf Für ab 1. Juli 2015 geborene Kinder Bitte beachten Sie, dass frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. stelle
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senden an: Landkreis Havelland Jugendamt - Elterngeldstelle Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow Telefon-Nr.: 03385/551-2507, -2122, -2410 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr 12.00 Uhr 15.00 Uhr 18.00 Uhr Donnerstag
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senden an: Landkreis Havelland Jugendamt - Elterngeldstelle Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow Tel.-Nr.: 03385/551-2507, -2122, -2410 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr 12.00 Uhr 15.00 Uhr 18.00 Uhr Donnerstag
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Stadt Brandenburg an der Havel FG Soziales u. Wohnen Elterngeldstelle Wiener Str. 1 14772 Brandenburg an der Havel Sprechzeiten: Dienstag: 9.00-12.00 / 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 7.30-12.00 / 13.00-15.00
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