Antrag der Lehrkraft. Fachärztliches Gutachten. SL Stellungnahme bzgl. des Antrags zur Vorlage an das RP. Eingang des Antrags
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- Magdalena Fromm
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1 Ablaufplan bei Anträgen auf bauliche Maßnahmen gemäß Kapitel 0402 Haushaltstitel Zuweisung zur behindertengerechten Ausstattung und Ausrüstung von öffentlichen Schulen im Rahmen der angepassten sächlichen Ausstattung von Lehrkräften, Lehramtsanwärtern/-innen und Referendaren/-innen* Der Antrag ist auf dem Dienstweg an das zuständige Regierungspräsidium (Abt. 7 "Schule und Bildung") zu richten. Es sind beizufügen: Fachärztliches Gutachten insbesondere mit Ausführungen o zur Diagnose, o zu den Einschränkungen allgemein und in Bezug auf das berufliche Umfeld, o zur Notwendigkeit der baulichen Maßnahme, um den Beruf weiterhin ausüben zu können, und zur Prognose Ggf. bei Aufzug/Treppenlift als Nachweis einer Gehbehinderung die aktuelle Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "G" oder "ag" LK LK Antrag der Lehrkraft Fachärztliches Gutachten Legende: LK = Lehrkraft SL = Schulleiter SSA = Staatliches Schulamt = Regierungspräsidium = Kultusministerium ÖVP = Örtliche Vertrauensperson BVP = Bezirksvertrauensperson HVP = Hauptvertrauensperson = Kommunalverband für Jugend und Soziales TBD = Technischer Beratungsdienst BAD = Betriebsärztlicher Dienst UK = Unfallkasse ST = Schulträger Stellungnahme beinhaltet ergänzende Ausführungen zu: Gegenwärtiger Lehrauftrag und Lehrauftrag des Vorjahres (Klassen-/Fachlehrkraft?) Wie wirkt sich die behinderungsbedingte Einschränkung im Schulalltag aus (z.b. beim Ankommen auf dem Schulgelände, auf dem Schulgelände selbst bzw. bei der Arbeitsausführung)? SL Stellungnahme bzgl. des Antrags zur Vorlage an das Information der ÖVP (GHWRGS: über SSA an ÖVP) Können die Einschränkungen durch Maßnahmen in der Schule beseitigt werden? Weshalb ggf. nicht (z.b. aufgrund von Denkmal- bzw. Brandschutz)? Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Schulleitung erforderlich? Information der BVP * vgl. auch Schreiben vom , AZ: /396 Ministerium für Kultus, Jugend & Sport Baden-Württemberg Stand: Ref. 14 Seite 1
2 Informationen über die Lehrkraft Name, Vorname, Geburtsdatum Schulart, Schule, Lehrbefähigung (Fächerkombination) Anwärter/in, Referendar/in? Befr. Beschäftigung? Informationen über die Schule Anderweitige (bauliche) Maßnahmen für die Schule in Planung? Schulschließung? Zusammenlegung? Zusammenstellen der Informationen Prüfung: TOP an der Schule SL Stellungnahme SL mit Antrag LK Ärztliches Gutachten ggf. Protokoll Bieten sich Maßnahmen nach dem TOP-Schema an der Schule an, um die bauliche Maßnahme zu vermeiden? Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Persönliche Maßnahmen In diesem Zusammenhang: Besprechung/Begehung bzw. SSA, SL, ÖVP, BVP, LK ST, /TBD bzw. BAD/UK Prüfung, ob eine Versetzung bzw. Abordnung der Lehrkraft wegen der Schwere der Behinderung bzw. Erkrankung zumutbar ist und eine passende Schule mit der nötigen behinderungsgerechten Einrichtung in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht. Bei der Abwägung der Zumutbarkeit sind auch die persönlichen Verhältnisse und die örtlichen bzw. regionalen Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen. Prüfung: Versetzung bzw. Abordnung der Lehrkraft Beteiligung BPR, BVP, Lehrkraft Im GHWRGS-Bereich obliegt die Prüfung den SSÄ. Schriftliche Dokumentation der Prüfungsergebnisse Kontaktaufnahme mit und ST Ref. 14 Seite 2
3 Kontaktaufnahme mit und ST Dokumentation mit Antrag LK Ärztliches Gutachten Stellungnahme SL Protokoll Zur Realisierung der behindertengerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes der Lehrkraft wird der beteiligt: Aufforderung an den ST zur Einholung von mind. 2 Kostenvoranschlägen ST Kostenvoranschläge Einholen eines fachtechnischen Gutachtens, aus dem die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Investition hervorgehen und Einholen einer zur Höhe der finanziellen Beteiligung des bei der behindertengerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes. Es ist eine des Schulträgers vor folgendem Hintergrund einzuholen: Beteiligung Fachtechnisches Gutachten Im Rahmen der verfügbaren Mittel sind grds. Ausgaben bis zur Höhe von 1/3 der behinderungsbedingt notwendigen Kosten durch das Land zulässig. Soweit Erstattungsleistungen des im Einzelfall dieses Drittel nicht erreichen, können Ausgaben bis zu 50 % der danach verbliebenen Restsumme geleistet werden. Einholung der (ST) ST Überdimensionierte Kosten, die nicht auf die behinderungsbedingte Notwendigkeit zurückgehen, können nicht übernommen werden. Stellungnahme bzgl. des Antrags zur Vorlage an das Information der BVP Ministerium für Kultus, Jugend & Sport Baden-Württemberg Stand: Ref. 14 Seite 3
4 Stellungnahme mit Antrag LK Ärztliches Gutachten Stellungnahme SL ggf. Protokoll Dokumentation Kostenvoranschlag ST Fachliches Gutachten ST Prüfung der Unterlagen Information der HVP Entscheidung Mitzeichnung der Ref. 12 / 24 Anhörung der HVP, 95 II SGB IX gegenüber Ref. 14 Seite 4
5 Abrechnung der baulichen Maßnahme Prüfung und Weitergabe der Originalrechnungen Bei abweichenden Kosten: ggf. Anpassung Weitergabe der Rechnungen in beglaubigter Kopie Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit Bei abweichenden Kosten: Erneute Beteiligung ggf. Anpassung der Freigabe der angepassten Mittel vereinnahmt Mittel (, ) und weist Mittel an ST an ggf. Anpassung der Zahlungsaufforderung an ST Kurze Abschlussmeldung an Ref. 14 Seite 5
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