Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
|
|
- Beate Seidel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Regionale EnergieAgentur e.v
2 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie Gesetzesentwurf des EDL-G Merkblätter für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen Administration im BAFA
3 Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED) Artikel 8 Abs. 1-3 EED Förderung der Verfügbarkeit von hochwertigen Energieaudits für alle Endkunden Energieaudits müssen die Mindestkriterien aus Anhang VI EED erfüllen bereits umgesetzt durch diverse Maßnahmen des Bundes: o Art. 8 Abs. 1: insbes. Vor-Ort-Beratungsförderung (BAFA) sowie Energieberatung Mittelstand o Art. 8 Abs. 3: insbes. Programme der Verbraucherzentralen o Ergänzung z.b. durch Förderung von Energiemanagementsystemen Förderung von Energieeffizienznetzwerken von Kommunen
4 Artikel 8 Abs. 4-7 EED Verpflichtung von Nicht-KMU zur Durchführung eines Energieaudits mind. alle 4 Jahre (erstmalig bis zum ) durch qualifizierte/akkreditierte Experten Freistellung von Unternehmen mit zertifiziertem Energie- oder Umweltmanagementsystem Energieaudits müssen den Mindestkriterien nach Anhang VI EED entsprechen ergänzend: Wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen bei Verstößen (Art. 13 EED) Berichtspflichten im Rahmen des NEEAP (Art. 24 EED, Anhang XIV EED, Teil 2, Ziffer 3.3)
5 Definition Nicht-KMU Umkehrschluss aus den Vorgaben der europäischen KMU-Definition (Empfehlungen der Kommission vom 6. Mai 2003, 2003/361/EG) Unternehmen = jede Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt Schwellenwerte : o 250 Mitarbeiter o weniger als 250 Mitarbeiter aber > 50 Mio. EUR Jahresumsatz und > 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
6 verbundenes Unternehmen, d.h. nicht eigenständig (Kriterien nach Art. 3 Abs. 3 der KOM-Empfehlung 2003/261/EG) Partnerunternehmen, d.h. 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen nachgeschalteten Unternehmen, aber keine Investoren nach Art. 3 Abs. 2 Unterabsatz 2 der KOM-Empfehlung 2003/261/EG Unternehmen, das zu 25 % seines Kapitals oder seiner Stimmrechte von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert wird (Ausnahmen in Art. 3 Abs. 2 Unterabsatz 2 der KOM-Empfehlung 2003/261/EG)
7 Der Gesetzentwurf des EDL-G Pflicht zur Durchführung des Energieaudits Pflicht zur Durchführung des Energieaudits geregelt in 8-8d EDL-G Entwurf o Adressatenkreis, 1 Nr. 4 EDL-G Entwurf: Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen i.s.d. Empfehlung vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen sind (2003/361/EG) o Freistellung, 8 Abs. 3 EDL-G Entwurf: wenn nach DIN ISO ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder wenn ein Umweltmanagementsystem nach EMAS besteht o Sanktion, 12 EDL-G Entwurf: Bußgeld bis zu
8 Merkblätter für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen Merkblatt mit Hinweisen zur Registrierung von Energieaudits durchführenden Personen Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen d. 8 ff. EDL-G o Zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtete Unternehmen o Erfüllung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits o Energieauditor o Stichprobenhafte Überprüfung und Nachweisführung der Durchführung von Energieaudits
9 Anforderungen an die Energieaudits Anforderungen an die Energieaudits geregelt in 8 a Abs. 1 und Abs. 2 EDL-G Entwurf Anforderungen entsprechen DIN EN plus Anhang VI EED Kriterien Anhang VI EED: o Basis aktuelle, gemessene, belegbare Betriebsdaten o Prüfung des Energieverbrauchsprofils o nach Möglichkeit Lebenszyklus-Kostenanalyse o verhältnismäßig und repräsentativ o Möglichkeit der historischen Analyse
10 Anforderungen an Energieaudits Vorausgesetzte Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität dann, wenn mindestens 90% des gesamten Energieverbrauchs vom Energieaudit erfasst werden Zunächst Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs notwendig: Eingesetzte Endenergie im maßgeblichen Zeitraum im gesamten Unternehmen alle Energieträger (Strom, Brenn- und Kraftstoffe, Fern/Nahwärme, etc.) alle Unternehmensteile, Standorte, Anlagen, Prozesse und Transport des Unternehmens in Deutschland
11 Anforderungen an Energieaudits Vorausgesetzte Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität ferner dann gegeben, wenn bei Gebäuden eigentumsrechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung aus dem Energieaudit abgeleiteter Maßnahmen Berücksichtigung finden und auf dieser Basis entsprechend zwischen Vermieter und Mieter der zu berücksichtigende Energieverbrauch definiert wird sich das Energieaudit auf bleibende Standorte bezieht und der Energieverbrauch in zeitweiligen Standorten (z. B. eine Baustelle) von der Energieauditpflicht und der Ermittlung des gesamten Energieverbrauchs ausgenommen ist bei Kraftstoffen nur die Kraftstoffe der Fahrzeuge berücksichtigt werden, die dem Geschäftszweck des Unternehmens dienen der Energieverbrauch außerhalb Deutschlands nicht zu berücksichtigen ist die Energie, welche an Dritte geliefert wird, nicht zu berücksichtigen ist
12 Anforderungen an Energieaudits 90 % des gesamten Energieverbrauchs sind vom Energieaudit zu erfassen erstes Energieaudit zwischen dem 4. Dezember 2012 und dem 5. Dezember 2015 Verhältnismäßig dann, wenn o auf eine Auditierung lediglich der Gebäudehülle verzichtet werden kann, wenn für das Gebäude ein Energieausweis nach der EnEV vorliegt. o Amortisationszeiten in bestimmten Fällen gleichrangig der Lebenszykluskosten- Analyse sind o Multisite-Verfahren bei Unternehmen mit Vielzahl an ähnlichen Standorten zulässig sind
13 Anforderungen an Energieaudits Verhältnismäßig dann, wenn o bei bestimmten Abnahmestellen mit geringfügigen Energieverbräuchen und beim Transport sich der Außeneinsatz auf einzelne, ausgewählte Abnahmestellen/Fahrzeuge beschränkt o Gruppenaudits mehrerer verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %- Regel) an einem gemeinsamen Standort zugelassen sind o bei Wiederholungsaudits Gruppenaudits mehrerer verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) zugelassen sind
14 Anforderungen an die Energieauditoren Anforderungen an die Energieauditoren geregelt in 8 b EDL-G Entwurf Fachkunde: Eine einschlägige Ausbildung, nachgewiesen durch o den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung oder o eine berufliche Qualifikation zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Technikerin in einer einschlägigen Fachrichtung oder einen Meisterabschluss oder gleichwertigen Weiterbildungsabschluss Praktische Erfahrung: Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden
15 Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen. o Unabhängigkeit knüpft nicht an den Energieauditor an, sondern an die Durchführung des Audits Unternehmensinterne Mitarbeiter können das Audit durchführen
16 Nachweisführung Nachweisführung geregelt in 8 c EDL-G Entwurf Stichprobenhafte Überprüfung der Energieaudits durch das BAFA Fachkundige Energieauditoren bestätigen korrekte Durchführung des Energieaudits Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Freistellung
17 Administration im BAFA Zulassung von Energieauditoren BAFA überprüft alle Auditoren hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen (elektronisches Anerkennungsverfahren) Nachweis durch entsprechende Unterlagen (Zeugnisse, Nachweis des Arbeitgebers etc.) Freiwillige öffentliche Listung anerkannter Auditoren auf eigenständiger geführter Liste o Alternativ: Nachweis im Rahmen der Stichprobenkontrolle der Energieaudits Bei Energieauditoren akkreditierter Organisationen reicht als Nachweis die Akkreditierungsurkunde
18 Kontrolle der Durchführung von Energieaudits Stichprobenhafte Überprüfung der Energieaudits durch das BAFA Keine Registrierungs- oder Meldepflicht der betroffenen Unternehmen Energieauditoren bestätigen korrekte Durchführung des Energieaudits Keine regelmäßige inhaltliche Kontrolle der Auditergebnisse (Berichte), aber BAFA kann im Rahmen der Stichprobenprüfung auch die Vorlage des erstellten Energieaudits verlangen Geldbuße bis zu bei festgestellter Nichtdurchführung (d.h. nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig)
19 Vielen Dank!
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Energieberatertag Saar 2015 23.09.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrVerpflichtende Energieaudits nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Verpflichtende Energieaudits nach dem nvellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Für alle größeren Unternehmen: Energieaudit wird Pflicht 19.05.2015 Hintergrund Energiewende Ziele der EU 2 Energieeffizienzrichtlinie
MehrEnergieauditpflicht Energieaudit nach DIN vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN 16247 vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001 Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund EED EU-Energieeffizienzrichtlinie Umsetzung ins nationale
MehrAusgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA
Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA IHK Köln - Neue Anfrderungen durch die Nvelle des EDL-G 16.04.2015 Umsetzung vn Art. 8 EED im Energiedienstleistungsgesetz Hintergrund:
MehrPflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015
Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015 Birgit Batsch Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund Regelungen im Artikel 8 Abs. 4-7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU: Alle Mitgliedstaaten
MehrAusgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA
Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA Energieallianz Brandenburg: Pflicht zum Energieaudit 16.07.2015 Vrgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Systematik Artikel
MehrAusgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA
Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA Energieaudit Pflicht für alle Nicht-KMUs 21.04.2015 Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED)
MehrVorstellung des neuen EDL-G
Vrstellung des neuen EDL-G Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Wer ist betrffen und welche Möglichkeiten bieten sich? Expertentag im Rahmen der Bayerischen Klimawche 24.07.2015 Hintergrund Energiewende
MehrEnergieauditpflicht nach EDL-G
Energieauditpflicht nach EDL-G Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie ZukunftsAgentur Brandenburg Die One Stop Agency für Ihr Unternehmen Die Aufgabe Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg Das
MehrEDL-G: Wiederholungsaudit Erfahrungsberichte und. Zukunftsaussichten. Beraterstammtisch der HK-Hamburg. Datum:
EDL-G: Wiederholungsaudit Erfahrungsberichte und Beschaffungskosten Zukunftsaussichten Wandlung/ Nutzung Beraterstammtisch der HK-Hamburg Datum: 06.12.2018 Referent: Einspeisung/ Erzeugung Jan Fleischer
MehrKriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover
Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet:
MehrPraxisworkshop: Energieeffizienz weiterdenken mit innovativen Ansätzen und Netzwerken Kosten sparen und Auflagen erfüllen
Praxisworkshop: Energieeffizienz weiterdenken mit innovativen Ansätzen und Netzwerken Kosten sparen und Auflagen erfüllen Matthias Matz Geschäftsführer, SACHSENMETALL Dresden, 10.03.2015 1 Stand energiepolitische
MehrEU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN Reinhard Otto
EU-Richtlinie Energieaudit nach DIN 16247-1 Reinhard Otto IHK München und Oberbayern Seite 2 EU-Richtlinie Energieaudit Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU hebt die EDL-R 2006/32/EG auf und muss
MehrEnergiemanagement im Unternehmen Energieaudit nach DIN 16247-1
Energiemanagement im Unternehmen Energieaudit nach DIN 16247-1 Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie Was ist ein Energieaudit die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs
MehrVerpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU
Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Felix Geyer eza!-energiemanagement Quelle: Autor: eza! EDL-G: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen Umsetzung Europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ
ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ 1. EINLEITUNG Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
MehrAnforderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Anfrderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Klimaschutzknferenz MV 2015 - Themenblck II Energieaudit Mehr Energieeffizienz durch Energieaudits? Jan Benduhn Referat 426 Energieberatung
MehrEU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN 16247-1 Reinhard Otto
EU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN 16247-1 Reinhard Otto IHK München und Oberbayern Seite 2 Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU hebt die EDL-R 2006/32/EG auf und muss in nationales Recht
MehrGuten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015
Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrPflicht und Chance. Unternehmensgespräch der Interessengemeinschaft Gewerbegebiete Jena-Süd (IGJS) am Thema: Bitte eingeben
Energieaudit nach DIN EN 16247 Pflicht und Chance Unternehmensgespräch der Interessengemeinschaft Gewerbegebiete Jena-Süd (IGJS) am 26.03.2015 Evelyn Mecklenburg, Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Thema:
MehrDas neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits
Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Wie der neuen Pflicht nachkommen? Mark Becker, DIHK Köln, 16. April 2015 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen
MehrEnergieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz
Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes rechtliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung IHK Bonn/Rhein-Sieg RAe Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. & Philipp-Alexander Schütter Bonn/Rhein-Sieg,
MehrDas Energie-Audit für Nicht-KMU-Unternehmen
Energie-Audit bis 05.12.2015 ist Pflicht Das Energie-Audit für Nicht-KMU-Unternehmen Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 Erfüllen Sie mit SpreeGas die neuen Anforderungen des EDL-G Inhalt Energiedienstleistungsgesetz
MehrEnergieaudit DIN EN
Energieaudit DIN EN 16247-1 - Der erste Schritt zu höherer Energieeffizienz Gesetzlicher Rahmen Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 verpflichtet alle großen Unternehmen, erstmals bis zum 5. Dezember
MehrEDL-G in der kommunalen Praxis - Erfahrungen der letzten Monate -
Dr. Tilo Elfruth SEF-Energietechnik GmbH (0375/211 93-25) elfruth@sef-energietechnik.de EDL-G in der kommunalen Praxis - Erfahrungen der letzten Monate - Gliederung I. Einleitung / Motivation II. Änderung
MehrDie politische Agenda Anforderungen gem. Artikel 8 EED, Stand der Umsetzung und Ausblick
Die politische Agenda Anforderungen gem. Artikel 8 EED, Stand der Umsetzung und Ausblick Expertenworkshop: Durchführung von Energieaudits im Rahmen der Umsetzung der EED Berlin, 5. Dezember 2014 I. Vorgaben
MehrDas neue Energiedienstleistungsgesetz Eine Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen. Mark Becker, DIHK Neubrandenburg, 26.
Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen Mark Becker, DIHK Neubrandenburg, 26. August 2015 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen
MehrMerkblatt für Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Timm Fuchs Beigeordneter An die für Kommunalwirtschaft zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Mitgliedsverbände des Deutschen Städte- und Gemeindebundes per E-Mail Marienstraße 6 12207 Berlin Postfach
MehrWer muss Energieaudits durchführen? (nach Art. 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland im EDL-G
Wer muss Energieaudits durchführen? (nach Art. 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland im EDL-G am 06. März 2015 wurde im Bundesrat der Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
MehrEnergie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr
Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr VEA - BUNDESVERBAND DER ENERGIE-ABNEHMER E.V. GESCHÄFTSSTELLEN IM ÜBERBLICK HAUPTGESCHÄFTSSTELLE 30519 Hannover Zeißstraße
MehrEDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive
EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität Katrin Gerdes, Marketing Executive Agenda 1 Rechtlicher Hintergrund und Anforderungen des EDL-G 2 Energieaudit vs ISO 50001 3 Fazit & Empfehlungen esight Energy 15
MehrEnergieaudits gem. ISO 16247 zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
Energieaudits gem. ISO 16247 zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) Dr. Sebastian Wolfgarten 09.06.2015 Ihr Referent Dr. Sebastian Wolfgarten Geschäftsführer envistra GmbH
MehrBenutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen" I. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Stichprobenkontrollen des BAFA ist das Gesetz über
MehrNewsletter für Geschäftskunden
Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe April 2015 Ausgabe April 2015 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Leiter Vertrieb Geschäftskunden
MehrEnergieaudit nach DIN EN 16247-1. Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen
Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen Energieaudit Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Einleitung Um die ehrgeizigen europäischen und deutschen
MehrVom 15. April Die Norm ist bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und bei
578 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 21. April 2015 Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des 47g Absatz
MehrNachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement
Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement Dortmund, 30.10.2014-1 - Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 Energiedienstleistungsgesetz - 2 - Energiedienstleistungsgesetz Grundlagen Artikel 8
MehrEnergieeffizienz- Netzwerke
Energieeffizienz- Netzwerke Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247-1 ab 2019 und Revision der ISO 50001 Dienstag, 04. September 2018 1 VEA DER ENERGIEEXPERTE FÜR DEN MITTELSTAND UNSERE 10 GESCHÄFTSSTELLEN
MehrNachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren. Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss
Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss Folie 1 Donnerstag 16.04.2015 Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein
MehrMerkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G
Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) e.v. zum Entwurf des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für ein Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen
MehrDas neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Mark Becker, DIHK Eberswalde, 2. Juli 2015
Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Mark Becker, DIHK Eberswalde, 2. Juli 2015 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen 2. Effizienzpolitik der
MehrDIN EN Wie können Unternehmen auf die Novellierung reagieren?
DIN EN 16247-1 Wie können Unternehmen auf die Novellierung reagieren? Referent: Thomas Kaiser AGIMUS GmbH 27.04.2015 Energiedienstleistungsgesetz Fragestellungen für ein Nicht - KMU DIN EN 16247-1 oder
MehrEnergieaudit. Energieaudit.
Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
Mehrwww.pwclegal.de Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes Sind Energieaudits jetzt Pflicht? Was sagt der Entwurf des EDL-G?
www.pwclegal.de Änderung des es Sind Energieaudits jetzt Pflicht? Was sagt der Entwurf des EDL-G? Europarecht: Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EG (EED) Ursprung: Energiestrategie 2020 (KOM v. 10.11.2010),
Mehr6. dena-energieeffizienzkongress. Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt?
6. dena-energieeffizienzkongress Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt? Ulrich Benterbusch Unterabteilungsleiter Wärme u. Effizienz in Industrie/Haushalten
MehrEnergieauditpflicht für Nicht-KMU. Michael Stieler 09.07.2015, Goslar
Energieauditpflicht für Nicht-KMU Michael Stieler 09.07.2015, Goslar Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet: Umsetzung der Audits bis 05.12.2015 erforderlich Alternativ
MehrEnergie- Audit- Pflicht für alle Unternehmen
Energieaudit Energieaudits Erfüllung der Anforderungen des neuen(edl-g)/ EDL-G Das Energiedienstleistungsgesetz Energie- Audit- Pflicht für alle Unternehmen Michael Adams Jülich, 19.08.2015 Energieberater
MehrStand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits
Stand: Juni 2015 ERDGAS.praxis Energiemanagementsysteme und -audits Einführung Gewerbliche Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, ihren Energieverbrauch und damit die Kosten für Energie zu senken
MehrHERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER
KAPITELÜBERSCHRIFT HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER Hannover Messe 2015 16.04.2015 Hannover Referent: Daniel Drott, TENAG GmbH AGENDA Ausgangslage
MehrEDL-G. Nach der Pflicht kommt die Kür. 7. Runder Tisch Zukunftsfähige Immobilie. 01. Oktober VR Bank Zentrale, Nürnberg
EDL-G Nach der Pflicht kommt die Kür 7. Runder Tisch Zukunftsfähige Immobilie VR Bank Zentrale, Nürnberg 01. Oktober 2015 BCI_7. Runder Tisch Zukunftsfähige Immobilie_151001_PR.pptx Kompetenzbereiche Nachhaltigkeit
MehrEinführung und erfolgreiche Zertifizierung eines Energiemanagementsystems in der Stadtwerke Strausberg GmbH
Einführung und erfolgreiche Zertifizierung eines Energiemanagementsystems in der Stadtwerke Strausberg GmbH 7. Strausberger Energiekonferenz I 03.12.2015 I 1 I Bernd Conrad Einführung eines Energiemanagementsystems
MehrHINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED)
DEUTSCHE MANAGEMENT ZERTIFIZIERUNGSGESELLSCHAFT mbh HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED) Am 4. Dezember 2012 ist die EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED)
MehrUmsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes in den öffentlichen Eigenbetrieben und Gesellschaften Bremens
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/98 Landtag 19. Wahlperiode 06.10.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes in den
MehrDen Anforderungen aus dem EDL-G begegnen: Energieaudits nach DIN EN und Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001
: Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 Ellen Leibing, Arqum GmbH Übersicht Arbeitsschwerpunkte Arbeitssicherheit Qualität Umweltmanagement Energieaudit/
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
MehrEine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagementoder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz ( 5 Abs. 4 i. V. m. 4 Abs. 4 SpaEfV) Unternehmensneugründung Jahr 1 ( 55 Abs. 6 EnergieStG
MehrBestehende rechtliche Verpflichtungen im Energieeffizienzbereich: Wiederholungsaudit nach DIN EN ab 2019 und Revision der ISO 50001
Bestehende rechtliche Verpflichtungen im Energieeffizienzbereich: Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247 ab 2019 und Revision der ISO 50001 Unternehmenserfolg durch Energieeffizienz-Netzwerke sichern: Gemeinsam
MehrEnergiemanagementsysteme
Verpflichtung zu Energieeffizienzsystemen nach EED bzw. EDL-G Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betroffen? Maßgebend sind folgende Vorschriften:
MehrMerkblatt. Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 1
Dokument C Merkblatt Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) 1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres
MehrCompliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits. Weiterführende Information
www.pwc.de/energiemanagement Compliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits bis 05.12.2015 Weiterführende Information Große Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 ein
MehrNovelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Verpflichtende Energieaudits
Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Verpflichtende Energieaudits Neuss, 16.04.2015 Dr. Karen Möhlenkamp WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 1. Was ist ein Energieaudit? Agenda 1. Was
MehrEnergiemanagement und Energieaudit mit der evm
Energiemanagement und Energieaudit mit der evm Wir bringen Licht ins Dunkel mit unseren Serviceangeboten zu mehr Energieeffizienz. Hier sind wir zu Hause. Energieeffizienz: Ihre Lizenz zur Einsparung von
MehrENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN
VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ Newsletter Inhalt 1. Einleitung Seite 1 2. Wer ist betroffen? Seite 1 3. Was muss getan werden? Seite 5 4. Fristen und Nachweispflichten
MehrRED KILOWATT Energiemanagement GmbH. Gesetzliche Regelungen zu ENERGIEAUDITS ab 2015 in Deutschland
1 RED KILOWATT Energiemanagement GmbH Gesetzliche Regelungen zu ENERGIEAUDITS ab 2015 in Deutschland 2 RED KILOWATT RED KILOWATT Energiemanagement GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen aus dem Oldenburger
MehrMerkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015)
Merkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) Stand: 04.03.2016 (Änderungen sind grün gekennzeichnet) Für Antragsteller nach RL TWN/2015 ist ab dem Antragsjahr
Mehrzum Regelheft für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme
Vorblatt zum Regelheft für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Stand 01.09.2015) mit vorläufigen Änderungen Eine vollständige Überarbeitung des Regelheftes
MehrKonsolidierte Fassung: Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Konsolidierte Fassung: Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDLG) Artikel 7 und Artikel 8: Änderungen gemäß Beschluss vom 05.02.2015 sind markiert. Angaben
MehrAktuelles zu Energieaudit und Energiemanagement- Systemen
Tiko Aramyan/Shutterstock.com Aktuelles zu Energieaudit und Energiemanagement- Systemen Jahresveranstaltung der IEEN, Hannover, 3. April 2019 Carsten Ernst, ÖKOTEC Energiemanagement GmbH ÖKOTEC Ihre Effizienzexperten
MehrSpitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV.
Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV 1 Was müssen Unternehmen in 2014 leisten, um den Spitzenausgleich zu erhalten? Für GU Unternehmen (Großunternehmen)- Nicht-KMU-Unternehmen, die den sog.
MehrEnergieaudits werden vorwiegend für Großunternehmen verpflichtend
Energieaudits werden vorwiegend für Großunternehmen verpflichtend Vorwort: Von den Mandanten wurden häufig die Fragen an uns gerichtet, welche Unternehmen überhaupt und, ob auch karitative und gemeinnützige
MehrCompliance-Risiko: Verpflichtende Energieaudits. Weiterführende Informationen
www.pwc.de Compliance-Risiko: Verpflichtende Energieaudits Weiterführende Informationen August 2016 Große Unternehmen sind in der EU gesetzlich dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen
MehrEuropa nach Tisch Klassifizierung als KMU.
Europa nach Tisch - 24.09.2015 www.arbeit.bremen.de Hinweise auf KMU in den BAP-Interventionsblättern: Beispiel: Chance betriebliche Ausbildung RNr. 6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien) Ausbildungsberechtigte
MehrEnergieaudits & Energiemanagementsysteme. Die Rolle der Unternehmen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Energieaudits & Energiemanagementsysteme Die Rolle der Unternehmen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz Agenda Die Pflicht zum Energieaudit: Wer und Warum? Verpflichtende Energieaudits: Ein Puzzleteil
MehrVon der Energieeffizienzrichtlinie zum neuen EDL-G. Christian Otto VEA Bundesverband der Energie-Abnehmer e.v.
Von der Energieeffizienzrichtlinie zum neuen EDL-G Christian Otto VEA Bundesverband der Energie-Abnehmer e.v. Energieauditpflicht und Energiemanagementsysteme Kamp-Lintfort, 29.09.2015 AGENDA I. VEA II.
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
MehrSpitzenausgleich Strom- und Energiesteuer
Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer Anforderungen an KMU ab 2013 Gliederung Überblick Rechtsgrundlagen Spitzenausgleich - Theorie anhand 10 StromStG notwendige Formulare in der Praxis Vordruck 1450!!
MehrEnergieauditpflichten und Energieeffizienznetzwerke - rechtliche Aspekte und Synergien
Energieauditpflichten und Energieeffizienznetzwerke - rechtliche Aspekte und Synergien Kassel, 14.10.2015 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
18.08.2014 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zum Diskussionsentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
MehrUMSETZUNGSSTAND ENERGIEEFFIZIENZ-G
UMSETZUNGSSTAND ENERGIEEFFIZIENZ-G SC GÜNTER LIEBEL 22.10.2014 Ziele im Energieeffizienzgesetz Energieeffizienzrichtwert : max. 1.050 PJ Endenergieverbrauch bis 2020 - unverbindlich - gemäß Notifikation
MehrEnergieaudit nach DIN EN unser beratungsangebot. Einsparpotenziale erkennen. Energieeffizienz steigern.
Gesetzliche Umsetzungspflicht bleibt weiterhin bestehen Energieaudit nach DIN EN 16247-1 unser beratungsangebot. Einsparpotenziale erkennen. Energieeffizienz steigern. Energie für Unternehmen. Gesetzliche
MehrANHANG II. KMU-Definition. Artikel 1 Unternehmen. Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen
DE ANHANG II KMU-Definition Artikel 1 Unternehmen Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten,
MehrGuten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015. * kleine und mittelständische Unternehmen
Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * kleine und mittelständische Unternehmen Übersicht 1. gesetzliche Grundlagen 2. Wer ist betroffen? 3. das Energie
MehrMerkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G
Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits 2 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Allgemeines... 4 1.1 Hintergrund... 4 1.2 Kerninhalte
MehrI N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H
I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H E N E R G I E - D I E N S T L E I S T U N G E N A U D I T M A N A G E M E N T M E S S U N G M E S S T E C H N I K A U S G A B E 2 0 1 6 W W W. E N
MehrMerkblatt für Energieaudits. nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G
Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits 2 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis... 3 Änderungschronik... 4 1. Allgemeines... 5 1.1
Mehr9. Contracting-Kongress 2015: Contracting für Kommunen, Wirtschaft, Wohnungsbau und Sozialeinrichtungen
9. Contracting-Kongress 2015: Contracting für Kommunen, Wirtschaft, Wohnungsbau und Sozialeinrichtungen Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz und Contracting Stuttgart, 22. Juni 2015 Nationaler Aktionsplan
MehrEnergieberatung im Mittelstand. Hinweise zur Beraterzulassung
Energieberatung im Mittelstand Hinweise zur Beraterzulassung 1 Änderungschronik... 3 1. Allgemeines... 4 2. Zulassungsvoraussetzungen... 4 I. Grundqualifikation... 4 II. Zusatzqualifikation... 5 III. Haftpflichtversicherung...
MehrEnergieeffizienz: Kosteneffizienz mit integriertem Klimaschutz. Dipl.-Ing. Tilmann Wiesel, MBA
Energieeffizienz: Kosteneffizienz mit integriertem Klimaschutz 11.05.2015 Dipl.-Ing. Tilmann Wiesel, MBA VEA Beratungs-GmbH - MOTIVATION - ENERGIEMANAGEMENT - - Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ( 63ff
MehrSpitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV
Ausblick für 2014/2015 und mögliche Handlungsalternativen für Unternehmen Kiwa International Cert GmbH Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung- SpaEfV 1. Was regelt die SpaEfV? 2. Ausblick für 2014/2015
MehrNachhaltige Beschaffung wir machen's einfach
Nachhaltige Beschaffung wir machen's einfach RENN.TAGE BERLIN 2018 Berlin, 14. November 2018 www.nachhaltige-beschaffung.info Nachhaltigkeit Öffentliche Vergabe 1 Nachhaltigkeit Öffentliche Vergabe 2 =
MehrErklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*
Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Name, bzw. Firmenbezeichnung: Betriebsnummer, ev. Firmenbuch-Nr.: Anschrift: Angaben zur Einstufung
MehrErklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen
Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen erforderlich in der VHA 16.03.02 Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Name
MehrNormative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits
Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits Bremer Normenforum 2015 Handelskammer Bremen, 09. September 2015 1 Schlagworte KMU oder Nicht-KMU Produzierend
MehrTÜV NORD CERT Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247
Fact Sheet TÜV NORD CERT Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247 TÜV NORD CERT GmbH Tel: 0800-245-7457 (kostenlose Service-Hotline) Fax: 0511-986-2899-1900 info.tncert@tuev-nord.de Rechtliche
MehrTeil 2 Investitionszulagengesetz 2010
Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 Anhang 2 zu 9 Feststellung des KMU-Status 2. Die Unternehmensklassifizierung
MehrEnergieaudit für Ihr Unternehmen Innerstädtische EE-Potentiale in Berlin
Frederik Lottje Berliner Energieagentur GmbH Folie 1 Wismar, 7.9.2015 Titel Berliner Energieagentur wurde gegründet 1992 als Public-Private-Partnership hat als Gesellschafter zu gleichen Teilen Land Berlin
MehrStellungnahme. Die Änderungsvorschläge betreffen folgende Themen: Im Einzelnen:
Stellungnahme zum Entwurf des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vom 1. Dezember 2014 mit der verpflichtenden Einführung von Energieaudits für Unternehmen, die größer sind als KMU Energie- und Klimapolitik
MehrK M U - E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen
Stand: 01.02. 2017 Anlage zum Antrag K M U - E R K L Ä R U N G zu bestehenden sbeteiligungen Antragsteller: lfd. Nr. Name, Firma: (ggf. Stempel) EU-Betriebsnummer (BNRZD): Antrag vom: Gesellschafter/Anteilseigner
Mehr