Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz
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- Richard Brauer
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1 Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes rechtliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung IHK Bonn/Rhein-Sieg RAe Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. & Philipp-Alexander Schütter Bonn/Rhein-Sieg, 15. September 2015 Legal advice. Tax advice. Luther. Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz 2
2 Energieeffizienzrichtlinie In Kraft ab dem 4. Dezember 2012 Umsetzung bis 5. Juni 2014 in nationales Recht Zweck Mittel Regelungsinhalt Erreichung des Energieeinsparziels der Union Stabilisierung der Energiekosten Festlegung nationaler Effizienzziele Einsparverpflichtungsziele Sanierungsquoten Information und Motivation der Verbraucher Effizienz bei der Energienutzung - (Kap. II) Effizienz bei der Energieversorgung - (Kap. III) Horizontale Bestimmungen - (Kap. IV) 3 Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 25. Oktober 2012 im Zusammenhang mit dem Ziel einer 20prozentigen Steigerung der Energieeffizienz Umsetzungsfrist bis zum 5. Juni 2014 wurde von Deutschland versäumt (Vertragsverletzungsverfahren) jetzt Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL- G) vom April 2015 praxisrelevante Neuerung: Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits, 8 EDL-G 4
3 Exkurs: Verfahren Nr Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU trat am 4. Dezember 2012 in Kraft Umsetzung bis 5. Juni 2014 Wesentlicher Inhalt und Ziele: Steigerung der Energieeffizienz in der Union um 20 % Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020 Sanierungsquote für Gebäude der Zentralregierung (= Bundesregierung) von 3 % p. Jahr Verpflichtung zur Energieeinsparungen von 1,5 % p. Jahr Steigerung der Energieeffizienz bei Umwandlung, Übertragung und Verteilung Information und Motivation der Verbraucher Verfahrensstadium: 1. Mahnschreiben v. 22. Juli 2014 Informeller Konsultationsprozess Erstes Mahnschreiben, Art. 258 Abs HS AEUV Begründete Stellungnahme, Art. 258 Abs HS AEUV Klageverfahren Luther, 9/14/2015 Energiedienstleistungsgesetz EDLG In Kraft seit 12. November 2010 Umsetzung aufgrund Vorgänger-RL 2006/32/EG Zweck Mittel Regelungsinhalt Kostenwirksame Steigerung der Energieeffizienz der Endenergienutzung Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beseitigung bestehender Markthindernisse und mängel Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher Information und Beratung der Endkunden Beeinträchtigungsverbo t NEU: Auditpflicht für Information der Nicht-KMUs 8 ff. Marktteilnehmer EDLG 6
4 Vorgabe in Art. 8 Abs. 4 ff. der Richtlinie 2012/27/EU Umsetzung durch das Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Implementierung in 8 8d EDLG mit Wirkung vom 22. April 2015 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft: 50 Millionen EUR jährlich Luther, Energieaudit als neue Pflicht für 8
5 WER muss ein Energieaudit durchführen?, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (ABl. L 124 vom , S. 36) sind, 1 Nr. 4 EDL-G Verpflichtet ist im Ergebnis: wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat. 9 WER muss kein Energieaudit durchführen? Ermittlungsgrundlage: Empfehlung 2003/361/EG KLEINSTUNTERNEHMEN: mit weniger als 10 Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. KLEINUNTERNEHMEN: mit weniger als 50 Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. MITTLERE UNTERNEHMEN: mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. 10
6 WER ist (k)ein KMU? Mitarbeiterzahl Stichtag und Betrachtungszeitraum an der Schwelle Einzelfragen Beteiligung öfftl. Stellen mind. 25% Eigenständige Partner- bzw. verbundene 11 Partner- bzw. verbundene Eigenständiges Partnerunternehmen Verbundenes Eigenständiges : weniger als 25 % an einem anderen beteiligt bzw. Dritte halten weniger als 25 % an dem Ausnahmen: Sofern die Beteiligung Dritter über 25 % aber unter 50 % liegt, behält es die Eigenständigkeit, sofern es sich bei den Investoren um Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und Business Angels Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck Institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds oder autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als Einwohner handelt 12
7 Partner- bzw. verbundene Eigenständiges Partnerunternehmen Verbundenes Partnerunternehmen: Insb. (Finanz-)Partnerschaften mit anderen, ohne dass ein mittelbar oder unmittelbar eine Kontrolle über das andere ausübt. Ein ist Partnerunternehmen, wenn es einen Anteil zwischen 25 % und 50 % an einem anderen hält, ein anderes einen Anteil zwischen 25 % und 50 % hält, kein konsolidierter Abschluss erfolgt Ermittlung der Werte: Anrechnung der Daten des vor- oder nachgeschalteten Partnerunternehmens proportional zum Anteil der Beteiligung am Kapital oder den Stimmrechten 13 Partner- bzw. verbundene Eigenständiges Partnerunternehmen Verbundenes Verbundene : Kontrolle eines s über ein anderes. Ein verbundenes hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen s ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen s zu bestellen oder abzuberufen übt qua Satzung oder Vereinbarung einen beherrschenden Einfluss aus Ermittlung der Werte: Mitarbeiterzahl und Finanzdaten werden zu 100 % addiert, sofern sie nicht bereits im konsolidierten Abschluss enthalten sind 14
8 WAS ist ein Energieaudit? sind verpflichtet zur Einführung eines Energieaudits nach EN Definition Energieaudit gemäß 2 Nr. 4 Edl-G: Systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Ausnahmen: verfügen bereits über ein Energiemanagement nach ISO oder Umweltmanagement nach EMAS Frist: 5. Dezember 2015 (Wiederholung danach alle 4 Jahre) 15 WAS sind die gesetzlichen Anforderungen an das Energieaudit? technische Anforderungen der DIN EN Prioritär: aktuelle Messdaten zum Energieverbrauch und zu Lastprofilen Hochrechnung und Schätzungen nachrangig heranzuziehen eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie Verhältnismäßig und repräsentatives Bild der Gesamtenergieeffizienz Insb. bei mit einer Vielzahl an ähnlichen Standorten an den Energieauditor? Fachkunde Unabhängigkeit Extern oder unternehmensintern Ggf. Eintragung in veröffentliche Energieauditorenliste des BAFA
9 WAS sind die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis? Keine aktive Nachweispflicht, sondern auf Aufforderung des BAFA Bestätigung des Energieauditors Ggf. Vorlage der einschlägigen Unterlagen und des Energieauditberichts Erleichterung durch Zeitgewinn: Bei Stichprobe durch BAFA im Zeitraum vom 6. Dezember bis 31. Dezember 2016 erfolgt Nachweis durch inhaltlich vorgeschriebene Erklärung der Geschäftsführung, dass mit der Einführung von ISO oder EMAS begonnen wurde Rechtsfolgen bei Verstößen und Kontrolle Bußgeld bis zu , wenn ein ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt Bußgeld bis zu , wenn ein wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein Aufdeckung von Verstößen gegen das EDL-G: Stichprobenkontrollen durch das BAFA 18
10 Ihre Fragen Ihre Ansprechpartner Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. Rechtsanwalt, Partner Graf-Adolf-Platz Düsseldorf Telefon Philipp-Alexander Schütter Rechtsanwalt Graf-Adolf-Platz Düsseldorf Telefon Luther,
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