Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz"

Transkript

1 Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes rechtliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung IHK Bonn/Rhein-Sieg RAe Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. & Philipp-Alexander Schütter Bonn/Rhein-Sieg, 15. September 2015 Legal advice. Tax advice. Luther. Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz 2

2 Energieeffizienzrichtlinie In Kraft ab dem 4. Dezember 2012 Umsetzung bis 5. Juni 2014 in nationales Recht Zweck Mittel Regelungsinhalt Erreichung des Energieeinsparziels der Union Stabilisierung der Energiekosten Festlegung nationaler Effizienzziele Einsparverpflichtungsziele Sanierungsquoten Information und Motivation der Verbraucher Effizienz bei der Energienutzung - (Kap. II) Effizienz bei der Energieversorgung - (Kap. III) Horizontale Bestimmungen - (Kap. IV) 3 Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 25. Oktober 2012 im Zusammenhang mit dem Ziel einer 20prozentigen Steigerung der Energieeffizienz Umsetzungsfrist bis zum 5. Juni 2014 wurde von Deutschland versäumt (Vertragsverletzungsverfahren) jetzt Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL- G) vom April 2015 praxisrelevante Neuerung: Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits, 8 EDL-G 4

3 Exkurs: Verfahren Nr Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU trat am 4. Dezember 2012 in Kraft Umsetzung bis 5. Juni 2014 Wesentlicher Inhalt und Ziele: Steigerung der Energieeffizienz in der Union um 20 % Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020 Sanierungsquote für Gebäude der Zentralregierung (= Bundesregierung) von 3 % p. Jahr Verpflichtung zur Energieeinsparungen von 1,5 % p. Jahr Steigerung der Energieeffizienz bei Umwandlung, Übertragung und Verteilung Information und Motivation der Verbraucher Verfahrensstadium: 1. Mahnschreiben v. 22. Juli 2014 Informeller Konsultationsprozess Erstes Mahnschreiben, Art. 258 Abs HS AEUV Begründete Stellungnahme, Art. 258 Abs HS AEUV Klageverfahren Luther, 9/14/2015 Energiedienstleistungsgesetz EDLG In Kraft seit 12. November 2010 Umsetzung aufgrund Vorgänger-RL 2006/32/EG Zweck Mittel Regelungsinhalt Kostenwirksame Steigerung der Energieeffizienz der Endenergienutzung Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beseitigung bestehender Markthindernisse und mängel Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher Information und Beratung der Endkunden Beeinträchtigungsverbo t NEU: Auditpflicht für Information der Nicht-KMUs 8 ff. Marktteilnehmer EDLG 6

4 Vorgabe in Art. 8 Abs. 4 ff. der Richtlinie 2012/27/EU Umsetzung durch das Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Implementierung in 8 8d EDLG mit Wirkung vom 22. April 2015 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft: 50 Millionen EUR jährlich Luther, Energieaudit als neue Pflicht für 8

5 WER muss ein Energieaudit durchführen?, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (ABl. L 124 vom , S. 36) sind, 1 Nr. 4 EDL-G Verpflichtet ist im Ergebnis: wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat. 9 WER muss kein Energieaudit durchführen? Ermittlungsgrundlage: Empfehlung 2003/361/EG KLEINSTUNTERNEHMEN: mit weniger als 10 Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. KLEINUNTERNEHMEN: mit weniger als 50 Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. MITTLERE UNTERNEHMEN: mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. 10

6 WER ist (k)ein KMU? Mitarbeiterzahl Stichtag und Betrachtungszeitraum an der Schwelle Einzelfragen Beteiligung öfftl. Stellen mind. 25% Eigenständige Partner- bzw. verbundene 11 Partner- bzw. verbundene Eigenständiges Partnerunternehmen Verbundenes Eigenständiges : weniger als 25 % an einem anderen beteiligt bzw. Dritte halten weniger als 25 % an dem Ausnahmen: Sofern die Beteiligung Dritter über 25 % aber unter 50 % liegt, behält es die Eigenständigkeit, sofern es sich bei den Investoren um Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und Business Angels Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck Institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds oder autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als Einwohner handelt 12

7 Partner- bzw. verbundene Eigenständiges Partnerunternehmen Verbundenes Partnerunternehmen: Insb. (Finanz-)Partnerschaften mit anderen, ohne dass ein mittelbar oder unmittelbar eine Kontrolle über das andere ausübt. Ein ist Partnerunternehmen, wenn es einen Anteil zwischen 25 % und 50 % an einem anderen hält, ein anderes einen Anteil zwischen 25 % und 50 % hält, kein konsolidierter Abschluss erfolgt Ermittlung der Werte: Anrechnung der Daten des vor- oder nachgeschalteten Partnerunternehmens proportional zum Anteil der Beteiligung am Kapital oder den Stimmrechten 13 Partner- bzw. verbundene Eigenständiges Partnerunternehmen Verbundenes Verbundene : Kontrolle eines s über ein anderes. Ein verbundenes hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen s ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen s zu bestellen oder abzuberufen übt qua Satzung oder Vereinbarung einen beherrschenden Einfluss aus Ermittlung der Werte: Mitarbeiterzahl und Finanzdaten werden zu 100 % addiert, sofern sie nicht bereits im konsolidierten Abschluss enthalten sind 14

8 WAS ist ein Energieaudit? sind verpflichtet zur Einführung eines Energieaudits nach EN Definition Energieaudit gemäß 2 Nr. 4 Edl-G: Systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Ausnahmen: verfügen bereits über ein Energiemanagement nach ISO oder Umweltmanagement nach EMAS Frist: 5. Dezember 2015 (Wiederholung danach alle 4 Jahre) 15 WAS sind die gesetzlichen Anforderungen an das Energieaudit? technische Anforderungen der DIN EN Prioritär: aktuelle Messdaten zum Energieverbrauch und zu Lastprofilen Hochrechnung und Schätzungen nachrangig heranzuziehen eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie Verhältnismäßig und repräsentatives Bild der Gesamtenergieeffizienz Insb. bei mit einer Vielzahl an ähnlichen Standorten an den Energieauditor? Fachkunde Unabhängigkeit Extern oder unternehmensintern Ggf. Eintragung in veröffentliche Energieauditorenliste des BAFA

9 WAS sind die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis? Keine aktive Nachweispflicht, sondern auf Aufforderung des BAFA Bestätigung des Energieauditors Ggf. Vorlage der einschlägigen Unterlagen und des Energieauditberichts Erleichterung durch Zeitgewinn: Bei Stichprobe durch BAFA im Zeitraum vom 6. Dezember bis 31. Dezember 2016 erfolgt Nachweis durch inhaltlich vorgeschriebene Erklärung der Geschäftsführung, dass mit der Einführung von ISO oder EMAS begonnen wurde Rechtsfolgen bei Verstößen und Kontrolle Bußgeld bis zu , wenn ein ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt Bußgeld bis zu , wenn ein wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein Aufdeckung von Verstößen gegen das EDL-G: Stichprobenkontrollen durch das BAFA 18

10 Ihre Fragen Ihre Ansprechpartner Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. Rechtsanwalt, Partner Graf-Adolf-Platz Düsseldorf Telefon Philipp-Alexander Schütter Rechtsanwalt Graf-Adolf-Platz Düsseldorf Telefon Luther,

EDL-G in der kommunalen Praxis - Erfahrungen der letzten Monate -

EDL-G in der kommunalen Praxis - Erfahrungen der letzten Monate - Dr. Tilo Elfruth SEF-Energietechnik GmbH (0375/211 93-25) elfruth@sef-energietechnik.de EDL-G in der kommunalen Praxis - Erfahrungen der letzten Monate - Gliederung I. Einleitung / Motivation II. Änderung

Mehr

ANHANG II. KMU-Definition. Artikel 1 Unternehmen. Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen

ANHANG II. KMU-Definition. Artikel 1 Unternehmen. Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen DE ANHANG II KMU-Definition Artikel 1 Unternehmen Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten,

Mehr

Energiemanagementsysteme

Energiemanagementsysteme Verpflichtung zu Energieeffizienzsystemen nach EED bzw. EDL-G Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betroffen? Maßgebend sind folgende Vorschriften:

Mehr

Merkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015)

Merkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) Merkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) Stand: 04.03.2016 (Änderungen sind grün gekennzeichnet) Für Antragsteller nach RL TWN/2015 ist ab dem Antragsjahr

Mehr

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Merkblatt. Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 1

Merkblatt. Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 1 Dokument C Merkblatt Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) 1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres

Mehr

Wer muss Energieaudits durchführen? (nach Art. 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland im EDL-G

Wer muss Energieaudits durchführen? (nach Art. 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland im EDL-G Wer muss Energieaudits durchführen? (nach Art. 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland im EDL-G am 06. März 2015 wurde im Bundesrat der Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Regionale EnergieAgentur e.v. 27.04.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Angaben zum Unternehmen

Angaben zum Unternehmen Angaben zum Unternehmen Anlage zum Förderantrag vom: Antragsteller: Angaben zum Unternehmen Hinweis: Als Unternehmen gilt nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014

Mehr

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres

Mehr

EU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN Reinhard Otto

EU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN Reinhard Otto EU-Richtlinie Energieaudit nach DIN 16247-1 Reinhard Otto IHK München und Oberbayern Seite 2 EU-Richtlinie Energieaudit Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU hebt die EDL-R 2006/32/EG auf und muss

Mehr

Pflicht und Chance. Unternehmensgespräch der Interessengemeinschaft Gewerbegebiete Jena-Süd (IGJS) am Thema: Bitte eingeben

Pflicht und Chance. Unternehmensgespräch der Interessengemeinschaft Gewerbegebiete Jena-Süd (IGJS) am Thema: Bitte eingeben Energieaudit nach DIN EN 16247 Pflicht und Chance Unternehmensgespräch der Interessengemeinschaft Gewerbegebiete Jena-Süd (IGJS) am 26.03.2015 Evelyn Mecklenburg, Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Thema:

Mehr

Anlage zu FHB EFRE-VB Ziffer IV-1.2-FI Stand: KMU-Erklärung. Name bzw. Firmenbezeichnung: Anschrift (Firmensitz):

Anlage zu FHB EFRE-VB Ziffer IV-1.2-FI Stand: KMU-Erklärung. Name bzw. Firmenbezeichnung: Anschrift (Firmensitz): Anlage zu FHB EFRE-VB Ziffer IV-1.2-FI Stand: 08.08.2018 KMU-Erklärung Angaben zur Identität des Unternehmens Name bzw. Firmenbezeichnung: Anschrift (Firmensitz): Unternehmenstyp (siehe Erläuterungen)

Mehr

Informationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Informationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres

Mehr

Informationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Informationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Informationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres

Mehr

Informationsblatt. 1. Definition der KMU. 2. Definition der Unternehmenstypen

Informationsblatt. 1. Definition der KMU. 2. Definition der Unternehmenstypen nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) für die Förderprogramme (FP) 6402, 7004 und 6105 Maßgeblich für die Einstufung als

Mehr

Merkblatt KMU-Definition

Merkblatt KMU-Definition (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der ABl. der EU L 124/36

Mehr

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) KMU-Definition Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines

Mehr

KMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

KMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) KMU-Definition Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines

Mehr

Definition Small Mid-Caps

Definition Small Mid-Caps Definition Small Mid-Caps Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Small Mid-Caps 1. Definition der Small Mid-Caps Small Mid-Caps sind nach der Definition des Europäischen nvestitionsfonds (EF), die

Mehr

ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ

ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ 1. EINLEITUNG Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Stand )

Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Stand ) Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Stand 04.05.16) Maßgeblich für die Einstufung als KMU oder Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere

Mehr

Definition Small Mid-Caps

Definition Small Mid-Caps Definition Small Mid-Caps Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Small Mid-Caps 1. Definition der Small Mid-Caps Small Mid-Caps sind nach der Definition des Europäischen nvestitionsfonds (EF), die

Mehr

Das Energie-Audit für Nicht-KMU-Unternehmen

Das Energie-Audit für Nicht-KMU-Unternehmen Energie-Audit bis 05.12.2015 ist Pflicht Das Energie-Audit für Nicht-KMU-Unternehmen Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 Erfüllen Sie mit SpreeGas die neuen Anforderungen des EDL-G Inhalt Energiedienstleistungsgesetz

Mehr

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) NFORMATONSBLATT Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines

Mehr

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) NFORMATONSBLATT Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines

Mehr

Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015

Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015 Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015 Birgit Batsch Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund Regelungen im Artikel 8 Abs. 4-7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU: Alle Mitgliedstaaten

Mehr

KMU Erklärung. AntragstellerIn: Name Anschrift: Telefon-Nr.:

KMU Erklärung. AntragstellerIn: Name Anschrift: Telefon-Nr.: KMU Erklärung AntragstellerIn: Name Anschrift: Telefon-Nr.: Email: Die folgende Erklärung dient der Einstufung Ihres Unternehmens als kleines Unternehmen im Sinne der derzeitigen EU-Definition (Empfehlung

Mehr

Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen. Mark Becker, DIHK Neubrandenburg, 26.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen. Mark Becker, DIHK Neubrandenburg, 26. Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen Mark Becker, DIHK Neubrandenburg, 26. August 2015 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen

Mehr

Praxisworkshop: Energieeffizienz weiterdenken mit innovativen Ansätzen und Netzwerken Kosten sparen und Auflagen erfüllen

Praxisworkshop: Energieeffizienz weiterdenken mit innovativen Ansätzen und Netzwerken Kosten sparen und Auflagen erfüllen Praxisworkshop: Energieeffizienz weiterdenken mit innovativen Ansätzen und Netzwerken Kosten sparen und Auflagen erfüllen Matthias Matz Geschäftsführer, SACHSENMETALL Dresden, 10.03.2015 1 Stand energiepolitische

Mehr

Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits

Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Wie der neuen Pflicht nachkommen? Mark Becker, DIHK Köln, 16. April 2015 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen

Mehr

Unternehmen (KMU) Unternehmen, Kleinstuntern weniger als. Jahresbilanzsumme. abgeschlossenen. Vertrag oder. von höchstens. oder eine.

Unternehmen (KMU) Unternehmen, Kleinstuntern weniger als. Jahresbilanzsumme. abgeschlossenen. Vertrag oder. von höchstens. oder eine. nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres

Mehr

KMU-Erklärung. Name bzw. Firmenbezeichnung:... Anschrift (Firmensitz):...

KMU-Erklärung. Name bzw. Firmenbezeichnung:... Anschrift (Firmensitz):... KMU-Erklärung Angaben zur dentität des s Name bzw. Firmenbezeichnung:... Anschrift (Firmensitz):... styp (siehe Erläuterungen) Bitte ankreuzen, welche Aussage(n) auf das Antrag stellende zutrifft/zutreffen:

Mehr

EDL-G: Wiederholungsaudit Erfahrungsberichte und. Zukunftsaussichten. Beraterstammtisch der HK-Hamburg. Datum:

EDL-G: Wiederholungsaudit Erfahrungsberichte und. Zukunftsaussichten. Beraterstammtisch der HK-Hamburg. Datum: EDL-G: Wiederholungsaudit Erfahrungsberichte und Beschaffungskosten Zukunftsaussichten Wandlung/ Nutzung Beraterstammtisch der HK-Hamburg Datum: 06.12.2018 Referent: Einspeisung/ Erzeugung Jan Fleischer

Mehr

Nicht-KMU Definition

Nicht-KMU Definition Nicht-KMU Definition entsprechend der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG Peter Senoner 04.08.2015 GUT Certifizierungsgesellschaft mbh Unternehmensbegriff gem. KMU-Definition nach Empfehlung 2003/361/EG

Mehr

K M U - E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen

K M U - E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen Stand: 01.02. 2017 Anlage zum Antrag K M U - E R K L Ä R U N G zu bestehenden sbeteiligungen Antragsteller: lfd. Nr. Name, Firma: (ggf. Stempel) EU-Betriebsnummer (BNRZD): Antrag vom: Gesellschafter/Anteilseigner

Mehr

Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen

Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen Energieaudit Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Einleitung Um die ehrgeizigen europäischen und deutschen

Mehr

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Energieberatertag Saar 2015 23.09.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Stand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits

Stand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits Stand: Juni 2015 ERDGAS.praxis Energiemanagementsysteme und -audits Einführung Gewerbliche Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, ihren Energieverbrauch und damit die Kosten für Energie zu senken

Mehr

EDL-G. Nach der Pflicht kommt die Kür. 7. Runder Tisch Zukunftsfähige Immobilie. 01. Oktober VR Bank Zentrale, Nürnberg

EDL-G. Nach der Pflicht kommt die Kür. 7. Runder Tisch Zukunftsfähige Immobilie. 01. Oktober VR Bank Zentrale, Nürnberg EDL-G Nach der Pflicht kommt die Kür 7. Runder Tisch Zukunftsfähige Immobilie VR Bank Zentrale, Nürnberg 01. Oktober 2015 BCI_7. Runder Tisch Zukunftsfähige Immobilie_151001_PR.pptx Kompetenzbereiche Nachhaltigkeit

Mehr

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der

Mehr

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung

Mehr

Energieaudits & Energiemanagementsysteme. Die Rolle der Unternehmen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Energieaudits & Energiemanagementsysteme. Die Rolle der Unternehmen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz Energieaudits & Energiemanagementsysteme Die Rolle der Unternehmen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz Agenda Die Pflicht zum Energieaudit: Wer und Warum? Verpflichtende Energieaudits: Ein Puzzleteil

Mehr

KMU - Erklärung. Wel che Aussage(n) trifft / treffen auf das Unternehmen zu, in dem die beweglichen Wirtschaftsgüter verbleiben?

KMU - Erklärung. Wel che Aussage(n) trifft / treffen auf das Unternehmen zu, in dem die beweglichen Wirtschaftsgüter verbleiben? Diese Anlage zum Antrag auf nvestitionszulage nach 2 nvestitionszulagengesetz 2005 ist mit dem Antrag auf nvestitionszulage abzugeben, wenn eine erhöhte nvestitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen

Mehr

Nicht-KMU Definition

Nicht-KMU Definition Nicht-KMU Definition entsprechend der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG GUT Certifizierungesellschaft für Managementsysteme mbh, Umweltgutachter Eichenstraße 3b, D-12435 Berlin www.gut-cert.de 1 Unternehmensbegriff

Mehr

Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"

Benutzerhinweise zum elektronischen Formular Nachweisführung für Unternehmen Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen" I. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Stichprobenkontrollen des BAFA ist das Gesetz über

Mehr

E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen

E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen Stand: 17.04.2015 Anlage zum Antrag Kleinstunternehmen (KU-RL M-V) E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen Antragsteller: lfd. Nr. Name, Firma: (ggf. Stempel) : Antrag vom: Gesellschafter

Mehr

Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001 Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN 16247 vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001 Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund EED EU-Energieeffizienzrichtlinie Umsetzung ins nationale

Mehr

Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Mark Becker, DIHK Eberswalde, 2. Juli 2015

Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Mark Becker, DIHK Eberswalde, 2. Juli 2015 Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Mark Becker, DIHK Eberswalde, 2. Juli 2015 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen 2. Effizienzpolitik der

Mehr

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG 2014 Sebastian Franke, VCI Frankfurt Agenda Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage Energiesteuer-Spitzenausgleich

Mehr

Vorstellung des neuen EDL-G

Vorstellung des neuen EDL-G Vrstellung des neuen EDL-G Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Wer ist betrffen und welche Möglichkeiten bieten sich? Expertentag im Rahmen der Bayerischen Klimawche 24.07.2015 Hintergrund Energiewende

Mehr

Verpflichtende Energieaudits nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Verpflichtende Energieaudits nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Verpflichtende Energieaudits nach dem nvellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Für alle größeren Unternehmen: Energieaudit wird Pflicht 19.05.2015 Hintergrund Energiewende Ziele der EU 2 Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

EU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN 16247-1 Reinhard Otto

EU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN 16247-1 Reinhard Otto EU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN 16247-1 Reinhard Otto IHK München und Oberbayern Seite 2 Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU hebt die EDL-R 2006/32/EG auf und muss in nationales Recht

Mehr

In diesem Fall werden die nachstehenden Angaben ausschließlich dem Abschluss des Antrag stellenden Unternehmens entnommen.

In diesem Fall werden die nachstehenden Angaben ausschließlich dem Abschluss des Antrag stellenden Unternehmens entnommen. Angaben zur Einstufung als KMU (Mustererklärung der EU - Bewertungsgrundlage) 1. Angaben zur Identität des Unternehmens Name bzw. Firmenbezeichnung Anschrift (Firmensitz) Register- oder MwSt.-Nummer 1

Mehr

Einstufung als eigenständiges, Partner- oder verbundenes Unternehmen

Einstufung als eigenständiges, Partner- oder verbundenes Unternehmen 1 Einstufung als eigenständiges, Partner- verbundenes Unternehmen Informationsblatt für ZIM 1. Definition der Unternehmen KMU* sind Unternehmen, die weniger als 250 und einen hresumsatz von höchstens 50

Mehr

VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ DEFINITION KLEINSTUNTERNEHMEN, KLEINER UND MITTLERER UNTERNEHMEN ("KMU")

VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ DEFINITION KLEINSTUNTERNEHMEN, KLEINER UND MITTLERER UNTERNEHMEN (KMU) VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ DEFINITION KLEINSTUNTERNEHMEN, KLEINER UND MITTLERER UNTERNEHMEN ("KMU") 1. EINLEITUNG Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf

Mehr

Anhang (sowie ggf. Beiblätter) ausfüllen und beilegen. Dann das Ergebnis der Berechnung in die nachstehende Tabelle eintragen und restliche

Anhang (sowie ggf. Beiblätter) ausfüllen und beilegen. Dann das Ergebnis der Berechnung in die nachstehende Tabelle eintragen und restliche EUROPÄISCHE UNION Angaben zur Einstufung als KMU 1. Angaben zur Identität des Unternehmens Name bzw. Firmenbezeichnung Anschrift (Firmensitz) Register- oder MwSt.-Nummer 1 Name und Titel des/der Unternehmensleiter(s)

Mehr

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 Anhang 2 zu 9 Feststellung des KMU-Status 2. Die Unternehmensklassifizierung

Mehr

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG 2014 Sebastian Franke, VCI Frankfurt Agenda Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage Energiesteuer-Spitzenausgleich

Mehr

Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement

Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement Dortmund, 30.10.2014-1 - Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 Energiedienstleistungsgesetz - 2 - Energiedienstleistungsgesetz Grundlagen Artikel 8

Mehr

Merkblatt für Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Merkblatt für Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) Timm Fuchs Beigeordneter An die für Kommunalwirtschaft zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Mitgliedsverbände des Deutschen Städte- und Gemeindebundes per E-Mail Marienstraße 6 12207 Berlin Postfach

Mehr

EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive

EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität Katrin Gerdes, Marketing Executive Agenda 1 Rechtlicher Hintergrund und Anforderungen des EDL-G 2 Energieaudit vs ISO 50001 3 Fazit & Empfehlungen esight Energy 15

Mehr

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Name, bzw. Firmenbezeichnung: Betriebsnummer, ev. Firmenbuch-Nr.: Anschrift: Angaben zur Einstufung

Mehr

Energieaudit DIN EN

Energieaudit DIN EN Energieaudit DIN EN 16247-1 - Der erste Schritt zu höherer Energieeffizienz Gesetzlicher Rahmen Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 verpflichtet alle großen Unternehmen, erstmals bis zum 5. Dezember

Mehr

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291 KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich

Mehr

Europa nach Tisch Klassifizierung als KMU.

Europa nach Tisch Klassifizierung als KMU. Europa nach Tisch - 24.09.2015 www.arbeit.bremen.de Hinweise auf KMU in den BAP-Interventionsblättern: Beispiel: Chance betriebliche Ausbildung RNr. 6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien) Ausbildungsberechtigte

Mehr

Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen

Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen erforderlich in der VHA 16.03.02 Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Name

Mehr

Den Anforderungen aus dem EDL-G begegnen: Energieaudits nach DIN EN und Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001

Den Anforderungen aus dem EDL-G begegnen: Energieaudits nach DIN EN und Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 : Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 Ellen Leibing, Arqum GmbH Übersicht Arbeitsschwerpunkte Arbeitssicherheit Qualität Umweltmanagement Energieaudit/

Mehr

KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz):

KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz): KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz): Vorhabensbezeichnung: Landesweite touristische Innovationswerkstatt. Anlage zum Antrag vom: 29.02.2016, Aktenzeichen:

Mehr

Energieauditpflicht nach EDL-G

Energieauditpflicht nach EDL-G Energieauditpflicht nach EDL-G Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie ZukunftsAgentur Brandenburg Die One Stop Agency für Ihr Unternehmen Die Aufgabe Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg Das

Mehr

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres

Mehr

Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - ( 2 Nummer 4 EDL-G) In Artikel 1 Nummer 2 ist dem Buchstaben a folgender Buchstabe a0 voranzustellen

Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - ( 2 Nummer 4 EDL-G) In Artikel 1 Nummer 2 ist dem Buchstaben a folgender Buchstabe a0 voranzustellen Deutscher Bundestag Drucksache 18/3788 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/3373) 21.01.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV.

Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV. Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV 1 Was müssen Unternehmen in 2014 leisten, um den Spitzenausgleich zu erhalten? Für GU Unternehmen (Großunternehmen)- Nicht-KMU-Unternehmen, die den sog.

Mehr

Das Energiedienstleistungsgesetz EDLG im Rahmen der EED

Das Energiedienstleistungsgesetz EDLG im Rahmen der EED Das Energiedienstleistungsgesetz EDLG im Rahmen der EED 20.09.2015 - - 1 - Das Energiedienstleistungsgesetz im Rahmen der EED! Wen trifft es? Was muss getan werden? Welche Alternativen gibt es? - 2 - EU

Mehr

KMU-Status und Förderungen

KMU-Status und Förderungen KMU-Status und Förderungen Veranstaltung Weniger Steuer mit Energieeffizienz 16. Oktober 2013 Landratsamt Kelheim Florian Rieder Referent Unternehmensförderung IHK Regensburg für Oberpfalz Kelheim Übersicht

Mehr

ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN

ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ Newsletter Inhalt 1. Einleitung Seite 1 2. Wer ist betroffen? Seite 1 3. Was muss getan werden? Seite 5 4. Fristen und Nachweispflichten

Mehr

Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover

Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet:

Mehr

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Felix Geyer eza!-energiemanagement Quelle: Autor: eza! EDL-G: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen Umsetzung Europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine kurze Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen

Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine kurze Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine kurze Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen Indevo GmbH. Nachhaltige Evolutionen in der Industrie. 1 Inhalt Energieeffizienzrichtlinie - RL 2012/27/EU

Mehr

KMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

KMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) KMU-Definition Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines

Mehr

Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G

Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits 2 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Allgemeines... 4 1.1 Hintergrund... 4 1.2 Kerninhalte

Mehr

Antrag auf Gewährung von Beihilfen für Tierkennzeichnungsmedien und Beratung

Antrag auf Gewährung von Beihilfen für Tierkennzeichnungsmedien und Beratung Vollständige VVVO-Registriernummer: Eingangsstempel Vet.-Amt: Antrag auf Gewährung von Beihilfen für Tierkennzeichnungsmedien und Beratung Antragsteller: Name, Vorname Straße, Hausnummer, Postleitzahl,

Mehr

Energieaudits gem. ISO 16247 zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)

Energieaudits gem. ISO 16247 zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) Energieaudits gem. ISO 16247 zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) Dr. Sebastian Wolfgarten 09.06.2015 Ihr Referent Dr. Sebastian Wolfgarten Geschäftsführer envistra GmbH

Mehr

Aktuelles zu Energieaudit und Energiemanagement- Systemen

Aktuelles zu Energieaudit und Energiemanagement- Systemen Tiko Aramyan/Shutterstock.com Aktuelles zu Energieaudit und Energiemanagement- Systemen Jahresveranstaltung der IEEN, Hannover, 3. April 2019 Carsten Ernst, ÖKOTEC Energiemanagement GmbH ÖKOTEC Ihre Effizienzexperten

Mehr

Merkblatt für Energieaudits. nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G

Merkblatt für Energieaudits. nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits 2 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis... 3 Änderungschronik... 4 1. Allgemeines... 5 1.1

Mehr

Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren. Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss

Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren. Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss Folie 1 Donnerstag 16.04.2015 Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

Mehr

Die Energiewende kommt was tun?

Die Energiewende kommt was tun? IEA Die Zukunft ist schmutzig Die Energiewende kommt was tun? Energieplan 1984/1995/2005-2015 Effiziente Energieverwendung Energieeinsparung Erneuerbare Energie Endenergieverbrauch gemäß dem energiepolitischen

Mehr

Energieeffizienz- Netzwerke

Energieeffizienz- Netzwerke Energieeffizienz- Netzwerke Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247-1 ab 2019 und Revision der ISO 50001 Dienstag, 04. September 2018 1 VEA DER ENERGIEEXPERTE FÜR DEN MITTELSTAND UNSERE 10 GESCHÄFTSSTELLEN

Mehr

Die politische Agenda Anforderungen gem. Artikel 8 EED, Stand der Umsetzung und Ausblick

Die politische Agenda Anforderungen gem. Artikel 8 EED, Stand der Umsetzung und Ausblick Die politische Agenda Anforderungen gem. Artikel 8 EED, Stand der Umsetzung und Ausblick Expertenworkshop: Durchführung von Energieaudits im Rahmen der Umsetzung der EED Berlin, 5. Dezember 2014 I. Vorgaben

Mehr

Merkblatt für Energieaudits. nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G

Merkblatt für Energieaudits. nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits 2 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis... 3 Änderungschronik... 4 1. Allgemeines... 5 1.1

Mehr

www.pwclegal.de Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes Sind Energieaudits jetzt Pflicht? Was sagt der Entwurf des EDL-G?

www.pwclegal.de Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes Sind Energieaudits jetzt Pflicht? Was sagt der Entwurf des EDL-G? www.pwclegal.de Änderung des es Sind Energieaudits jetzt Pflicht? Was sagt der Entwurf des EDL-G? Europarecht: Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EG (EED) Ursprung: Energiestrategie 2020 (KOM v. 10.11.2010),

Mehr

ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ

ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ ENERGIEEFFIZIENZ FÜR UNTERNEHMEN VERPFLICHTENDE ENERGIEAUDITS NACH DEM NEUEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ 1. EINLEITUNG Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

DEFINITION KMU. Ein Leitfaden zur KMU-Erklärung gem. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU

DEFINITION KMU. Ein Leitfaden zur KMU-Erklärung gem. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU DEFINITION KMU Ein Leitfaden zur KMU-Erklärung gem. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU DEFINITION KMU 1) Bestimmung der Unternehmenskategorie 2) Ausfüllen der KMU-Erklärung 3) Prüfschema 4)

Mehr

Energieaudits und Effizienznetzwerke

Energieaudits und Effizienznetzwerke Energieaudits und Effizienznetzwerke hartmut.kaemper@bdew.de www.bdew.de Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Umsetzung Fahrplan für die Effizienzpolitik der Bundesregierung: 1. Energieeffizienz im

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 18.08.2014 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zum Diskussionsentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Mehr

Energiemanagement und Energieaudit mit der evm

Energiemanagement und Energieaudit mit der evm Energiemanagement und Energieaudit mit der evm Wir bringen Licht ins Dunkel mit unseren Serviceangeboten zu mehr Energieeffizienz. Hier sind wir zu Hause. Energieeffizienz: Ihre Lizenz zur Einsparung von

Mehr

I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H

I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H E N E R G I E - D I E N S T L E I S T U N G E N A U D I T M A N A G E M E N T M E S S U N G M E S S T E C H N I K A U S G A B E 2 0 1 6 W W W. E N

Mehr