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1 Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1 Grundlegendes Privatrecht Rechtsbeziehungen zwischen Personen im Gleichordnungsverhältnis im Gegensatz zum Öffentlichen Recht, in dem es in der Regel um Beziehungen im Über- und Unterordnungsverhältnis geht. Diese Abgrenzung trifft nur in der Regel zu. Bürgerliches Recht Ist ein Teil des Privatrechts und gilt für jedermann. Dagegen gilt das besondere Privatrecht (Sonderprivatrecht, z. B. Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht) nur für bestimmte Gebiete des Privatrechts. Diese Rechtsgebiete wirken häufig zusammen. Das Bürgerliche Recht ist vorwiegend im BGB geregelt. Einfluss des Grundgesetzes Eine Norm, die dem Grundgesetz widerspricht, ist nicht gültig. Grundsätze des BGB, die bei der Falllösung berücksichtigt werden müssen Privatautonomie Jeder darf für seine Lebensverhältnisse selbst Regelungen treffen. Ein wichtiger Unterfall ist die Vertragsfreiheit, d. h. die Freiheit, ob und mit wem ein Vertrag geschlossen wird (Abschlussfreiheit) und mit welchem Inhalt (Gestaltungsfreiheit). Weitere Beispiele sind die Eigentumsfreiheit ( 903 BGB) und die Testierfreiheit ( 1937 BGB). Sozialer Ausgleich Einschränkung der Privatautonomie: Vertragsfreiheit ist nur dann gerecht, wenn die Vertragspartner gleich stark sind. Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, wenn dies nicht der Fall ist, z. B. im Arbeitsrecht oder im Mietrecht. In Ausnahmefällen besteht ein so genannter Kontrahierungszwang (Abschlusszwang, z. B. bei öffentlichen Versorgungsaufgaben (z. B. Versorgung mit lebenswichtigen Gütern)). Die Eigentumsfreiheit ist z. B. eingeschränkt durch 904 BGB. Die Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht ( 2303 BGB). 1 Sie sind eng angelehnt an das Lehrbuch von Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, nunmehr erschienen in 32. Auflage

2 Vertrauensschutz Rücksichtnahme auf die Verkehrssicherheit (z. B. Gutglaubenserwerb 932 ff. BGB) 2

3 Aufbau des BGB Das BGB besteht aus 5 Büchern 1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Diese Normen Recht der Beziehung gelten Schuldverhältnisse: einer Person grundsätzlich für Sonderverbindunge zu einer Sache alle folgenden n zwischen Bücher des BGB, einzelnen Personen es sei denn, es gibt (vertraglich oder Spezialregelungen gesetzlich) in den anderen Büchern. 3

4 Falllösung 1. Fallfrage/Aufgabenstellung lesen! Eventuell sind nicht alle bestehenden Ansprüche zu prüfen. Es spart Zeit, wenn man die Fallfrage beim Durchlesen des Sachverhalts schon kennt. 2. Sachverhalt gründlich durchlesen! Mit Textmarkern oder Unterstreichungen arbeiten. So kann der Sachverhalt bereits grob gegliedert werden. Manchmal helfen auch Bemerkungen am Textrand, z. B., wenn einem beim ersten Durchlesen schon ein Problem auffällt. Gegebenenfalls Skizze anfertigen, Zeitablaufplan erstellen! 3. Suche nach den passenden Anspruchsgrundlagen Welches Gesetz? Oft hilft dann ein Blick ins Inhaltsverzeichnis. 4. Subsumtion Prüfung, ob der konkrete Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand einer Norm erfüllt. Wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, tritt die Rechtsfolge ein, die das Gesetz anordnet. Der gesetzliche Tatbestand ist der Obersatz, der Lebenssachverhalt wird Untersatz genannt. Die Falllösung beginnt mit folgender Frage Wer will von wem was woraus? 4

5 Gutachtenstil Beispielsfall: V bietet K ein Buch für 10 an. K ist damit einverstanden. Kann V Kaufpreiszahlung verlangen? 1. Aufstellen der Fallfrage V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 10 aus 433 II BGB haben. 2. Feststellen der Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage Dazu müssten V und K einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass - Prüfung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen - Die einzelnen Tatbestandsmerkmale müssen definiert werden. Dies kann nur in ganz eindeutigen Fällen entfallen. Beispiel für eine Definition: Kaufvertrag: Kaufvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Verkäufer verpflichtet, eine Sache zu übergeben und übereignen und in dem sich der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu entrichten. 3. Subsumtion Zuordnung des Sachverhalts unter die Definitionsmerkmale. V wollte das Buch für 10 an K verkaufen. K war einverstanden. Es liegen somit zwei sich deckende Willenserklärungen vor. Somit ist zwischen K und V ein Kaufvertrag zustande gekommen. 4. Schlusssatz Das Ergebnis wird festgestellt. Der Anfangssatz wird bestätigt oder abgelehnt. V hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 10 aus 433 II BGB. 5

6 Auslegung von Gesetzen/Tatbestandsmerkmalen Manchmal muss ein Gesetz oder ein Tatbestandsmerkmal ausgelegt werden, weil es nicht richtig passt. Dazu gibt es spezielle Auslegungsmethoden. Auslegungsmethoden Wortlaut Systematik Entstehungsgeschichte Sinn und Zweck (teleologisch) 6

7 Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen Bei der Prüfung der Anspruchsgrundlage muss folgende Reihenfolge eingehalten werden: Vertrag Quasivertrag (Culpa in contrahendo, Geschäftsführung ohne Auftrag) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) Delikt ( 823 ff. BGB) Kondiktion (Bereicherungsrecht) Geschäftsanmaßung ( 687 II BGB) Wenn eine Anspruchsgrundlage bejaht wird, müssen im Anschluss daran die Einwendungen geprüft werden: Rechtshindernde Einwendungen Rechtsvernichtende Einwendungen Rechtshemmende Einwendungen Wird eine Einwendung bejaht, müssen im Anschluss daran die Repliken, dann Dupliken etc. geprüft werden. 7

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