Abrechnungsnummern Impfen Stand: Februar 2016
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- Wilhelm Steinmann
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1 en Diphtherie - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre* Diphtherie 89100A 89101A 89100B 89101B 89100R 89101R Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) 89102A 89102B 89102R Haemophilus influenzae Typ b - Säuglinge und Kleinkinder Haemophilus influenzae Typ b Hepatitis A (Indikationsimpfung) 89105A 89105B 89105R Hepatitis B Hepatitis B Hepatitis B Dialysepatienten 89106A 89107A 89108A 89106B 89107B 89108B 89107R 89108R Humane Papillomviren (HPV) 89110A - Mädchen und weibl. Jugendliche Influenza - Personen über 60 Jahre* Influenza Influenza nasal : Kinder (24 Monate bis 6 Jahre) Influenza (Satzungsimpfung) - Personen bis 60 Jahre* ohne sonstige Indikationen Masern (Erwachsene - Indikationsimpfung) Masern (Kinder Sonderfälle) Meningokokken C Konjugatimpfstoff - Kinder 14, *** 89112N*** 89112Z*** K B Seite 1 von 5
2 en Meningokokken ACWY Meningokokken B -.sonstige Indikationen 89115A 89115C Pertussis Pertussis Pneumokokken Konjugatimpfstoff 89118A - Kinder bis 24 Monate Pneumokokken Personen über 60 Jahre* Pneumokokken Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge angeborener oder erworbener Immundefekte bzw. Immunsuppression, infolge einer chronischen Krankheit oder infolge anatomischer und Fremdkörper-assoziierter Risiken für Pneumokokkenmeningitis - Bei weiterbestehender Indikation (angeborene und erworbene Immundefekte einschließlich funktioneller oder anatomischer Asplenie, chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom). Poliomyelitis 3, A Poliomyelitis 3, A Rotavirus (1. ) 89127A Seite 2 von B 89115D 89118B 89121B 89122B 89115R**** 89115S 89120R 89121R 89122R****
3 en Rotavirus (weitere Impfdosis bei unvollständiger Impfserie) Rotavirus Röteln (Erwachsene- Indikationsimpfung) Röteln (Kinder Sonderfälle) 4, C 89127B K Tetanus 89124A 89124B 89124R Varizellen 89125A 89125B Varizellen 89126A 89126B Diphtherie, Tetanus (DT) Diphtherie, Tetanus (Td) 89201A 89201B 89201R Hepatitis A und Hepatitis B (HA HB) - nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A und eine Hepatitis B 89202A 89202B Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Hib- HB) Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP) 89300A 89300B Masern, Mumps, Röteln (MMR) 15, A 89301B Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (TdIPV) R**** Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) 15, , R***** Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis (TdapIPV) TdapIPV Auffrischimpfung Erwachsene 89400E***** TdaPIPV Auffr. Kinder und Jugendl. bis 17 Jahre* 15, K***** Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) 21, A 89401B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, 15, A 89500B Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV-Hib) Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, 21, A 89600B Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP- Seite 3 von 5
4 en IPV-Hib-HB) Mumps Diphtherie/HIB/Tetanus Diphtherie/Tetanus/Pertussis/HIB Diese en sind in der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht vorgesehen. Derzeit in Deutschland kein Impfstoff verfügbar nicht abrechenbar! * Jahre = Lebensjahr - Beispiel: Jugendliche bis 17 Jahre = bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag ** Bei der Dokumentation der Einzelimpfstoffe hat die Nummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen in Betracht kommen (Bsp. Influenza- eines 60- jährigen Patienten mit Diabetes gilt als Standardimpfung [89111]; Influenza- eines 50-jährigen Patienten mit Diabetes als Indikationsimpfung [89112]. *** Bei der erstmaligen Influenza- von Kindern ist entsprechend Fachinformation je nach Alter gegebenenfalls die Nummer bzw Z zweimal zu dokumentieren. Dies gilt auch für die Nummer 89112N bei Kindern zwischen 24 Monaten und 6 Jahren. **** keine routinemäßige Auffrischung ***** Anmerkungen zur Pertussis- in der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie Welche Abrechnungsnummer muss ich ansetzen, wenn,,, eine Indikations- und eine Standardimpfung in Betracht kommen? Bei Einzelimpfstoffen hat die Nummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen in Betracht kommen Ein Beispiel: Influenza- eines 60-jährigen Patienten mit Diabetes Standardimpfung [89111]; Influenza- eines 50-jährigen Patienten mit Diabetes Indikationsimpfung [89112]. Eine aus mehreren Dosen besteht? Hier gilt in der Regel, dass die ersten Dosen eines Zyklus bzw. einer unvollständigen Serie mit A gekennzeichnet sind, die letzte Dosis des Impfzyklus mit B gekennzeichnet wird. Bitte entnehmen Sie die genauen Einzelheiten der Übersicht zu den Impfnummern. Ein Beispiel: 1. und 2. Dosis der HPV A 3. Dosis der HPV B Ich einen Kombinationsimpfstoff verwende? Seite 4 von 5
5 Bei der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen sind ausschließlich die Nummern (GOPs) der entsprechenden Kombinationen zu verwenden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Abrechnungsnummer richtig anzusetzen, da unvollständige Nummern (GOPs) ungültig sind und nicht vergütet werden können. Seite 5 von 5
Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem ( Impfvereinbarung Sachsen Pflichtleistungen )
Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem 01.07.2014 zu der mir Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß 132e SGB V über die Durchführung
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