Daten Fakten Trends. Migrationsgeschehen

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1 Daten Fakten Trends I N F O R M A T I O N E N Migrationsgeschehen Stand: 2004 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Herausgeberin), Berlin, Januar 2005 in Zusammenarbeit mit dem efms Europäisches Forum für Migrationsstudien, Bamberg

2 Migrationsgeschehen Migrationsgeschehen 3 1. Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands 3 2. Zu- und Abwanderung nach Herkunfts- und Zielländern/-regionen 4 3. Zu- und Abwanderung nach Staatsangehörigkeit 7 4. Zu- und Abwanderung nach Bundesländern 8 5. Geschlechts- und Altersstruktur der Zuwanderer Formen der Zuwanderung nach Deutschland EU-Binnenmigration von Unionsbürgern Ehegatten- und Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen Spätaussiedler Jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR Asylzuwanderung Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer IT-Fachkräfte (Green Card) Ausländische Studierende 22 Anhang: Tabellen und Abbildungen 23 2

3 Migrationsgeschehen Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt über eine sozial bedeutsame Entfernung verlegt, von internationaler Migration, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht. Grundlage der Wanderungsstatistik ist die seit 1950 bestehende amtliche Zu- und Fortzugsstatistik, welche auf den Daten der Meldeämter basiert. In ihr wird die Zahl der grenzüberschreitenden Umzüge registriert. Insofern handelt es sich bei der deutschen Wanderungsstatistik um eine Fall- und keine Personenstatistik; d.h. eine Person, die mehrmals über die Grenze umzieht, geht entsprechend mehrmals in die Zuzugsstatistik ein. 1. Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands Abbildung 1: Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1990 bis Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Zu- und Fortzüge Jahr Zuzüge Fortzüge Die 1990er Jahre waren von starken Wanderungsbewegungen als Folge der erleichterten Reisemöglichkeiten aus Osteuropa und des Bürgerkriegs auf dem Balkan geprägt; dagegen hat sich die Zuwanderung zu Beginn des 21. Jahrhunderts beruhigt und stabilisiert. Im Zeitraum zwischen 1991 und 2003 wurden insgesamt 14,2 Millionen Zuzüge vom Ausland nach Deutschland registriert. Vier Wanderungsarten sind für diese hohen Zuzugszahlen verantwortlich: 1. Der starke Zuzug von (Spät-)Aussiedlern, der bis Mitte der 1990er Jahre anhielt, 2. Asylsuchende, deren Zahl seit 1993 jedoch kontinuierlich gesunken ist, 3. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien seit 1991/92, von denen die meisten bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind, sowie 4. die gestiegene, jedoch zeitlich begrenzte Arbeitsmigration, insbesondere von Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten. Den 14,2 Millionen Zuzügen stehen fast 9,6 Millionen registrierte Fortzüge aus dem Bundesgebiet im gleichen Zeitraum gegenüber. Im Jahr 2003 sank die Zahl der Zuzüge erstmals seit 1991 unter und lag bei rund Die Zahl der Fortzüge betrug im Jahr 2003 ca (vgl. Tabelle 4 im Anhang). 3

4 2. Zu- und Abwanderung nach Herkunfts- und Zielländern/-regionen Abbildung 2: Zu- und Fortzüge in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 (Ausländer und Deutsche) Fortzüge Amerika, Australien und Ozeanien Zuzüge Fortzüge Asien Zuzüge Zu- und Fortzüge Fortzüge Europäische Union Zuzüge Fortzüge Europa (ohne EU) Zuzüge Fortzüge Afrika Zuzüge Zwei Drittel (67,7%) aller im Jahr 2003 zugezogenen Personen stammen aus Europa. 17,3% davon sind Bürger der Europäischen Union 1 ; 50,4% stammen aus dem übrigen Europa inklusive der Türkei. Die zweitstärkste Herkunftsregion ist Asien mit 17,5%, es folgen Amerika, Australien und Ozeanien mit 7,2% sowie Afrika mit 4,7%. Europa ist auch bei den Fortzügen wichtigste Region: 2003 wählten 70% der Abwanderer ein anderes europäisches Land, ein knappes Viertel einen anderen EU-Staat (vgl. Tabellen 5 und 6 im Anhang). 1 Hier und im Folgenden ist die EU-15 vor der Erweiterung am 1. Mai 2004 gemeint. 4

5 Abbildung 3: Zuzüge im Jahr 2003 nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und regionen Die Verteilung der Zuzüge auf die einzelnen Herkunftsländer ist seit Mitte der 90er Jahre relativ konstant geblieben. Unter den EU-Staaten stand im Jahr 2003 Italien mit fast Zuzügen an erster Stelle. Zuwanderer aus Polen stellten 14% aller Zuzüge; der Großteil von ihnen kam nur vorübergehend als Werkvertrags- oder Saisonarbeitnehmer. Weitere wichtige Herkunftsländer waren die Russischen Föderation und Kasachstan: Der Zuzug aus diesen Ländern ist durch einen hohen Anteil an Spätaussiedlern gekennzeichnet. Die Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens liegt immer noch bei 6%; sie ist in den letzten Jahren aufgrund des deutlichen Rückgangs von Asylbewerberzahlen aus Serbien und Montenegro rückläufig. Mit ebenso 6% nimmt auch die Türkei einen stabilen Platz unter den Hauptherkunftsländern ein; es handelt sich hier vor allem um Ehegatten- und Familiennachzug sowie um Asylzuwanderung. Die Diversifizierung hinsichtlich der Herkunft der Migranten, die verstärkt in den 1990er Jahre eingesetzt hat, zeichnet sich auch in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts deutlich ab. 36% der Zugezogenen stammten nicht aus den zehn Hauptherkunftsländern und -regionen. 5

6 Abbildung 4: Fortzüge im Jahr 2003 nach den zehn häufigsten Zielländern und regionen Im Jahr 2003 wurden etwa Fortzüge registriert. Genau ein Viertel davon erfolgte in andere EU-Staaten, von denen wiederum Italien wichtigstes Zielland war. 13% aller Fortzüge erfolgten nach Polen, weitere 8% in die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. In die Türkei und die Vereinigten Staaten zogen 6% resp. 4%, nach Rumänien 3%. 6

7 3. Zu- und Abwanderung nach Staatsangehörigkeit Abbildung 5: Zu- und Fortzüge nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2003 Deutschland Polen Türkei Russische Föderation Rumänien Serbien und Montenegro Italien Ukraine China USA andere Staatsangehörigkeiten Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Zuzüge Fortzüge Den größten Zuwanderungsanteil im Jahr 2003 hatten Deutsche ( ). Zu dieser Gruppe gehören zum einen Spätaussiedler, zum anderen deutsche Rückwanderer. 11% aller Zugezogenen waren polnische Staatsangehörige, weitere 6% besaßen die türkische Staatsangehörigkeit, 4% stammten aus der Russischen Föderation (vgl. Tabelle 7 im Anhang). Auch bei den Fortzügen stellen deutsche Staatsangehörige im Jahr 2003 mit einem Fünftel der Gesamtabwanderung die größte Gruppe vor Polen (12%) und Türken (6%). 5% aller Abwandernden besaßen 2003 die italienische Staatsangehörigkeit. Denselben Anteil erreichten Staatsangehörige aus Serbien/Montenegro (vgl. Tabelle 8 im Anhang). Anmerkung: Polnische Staatsangehörige nahmen sowohl bei der Zu- als auch bei der Abwanderung den zweiten Rang nach den deutschen Staatsangehörigen ein Zeichen einer regen Migrationsbeziehung zwischen Polen und Deutschland, insbesondere zum Zweck der befristeten Arbeitsaufnahme in Deutschland. 7

8 4. Zu- und Abwanderung nach Bundesländern Abbildung 6: Zu- und Fortzüge nach Bundesländern im Jahr 2003 Hamburg Bremen Schleswig- Holstein Mecklenburg- Vorpommern Berlin Niedersachsen Brandenburg Nordrhein- Westfalen Sachsen- Anhalt Hessen Thüringen Sachsen Rheinland- Pfalz Bayern Saarland Zuzüge Fortzüge Baden- Württemberg Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Im Jahr 2003 hatten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg die höchsten absoluten Zuzugszahlen. Bezogen auf die Bevölkerungszahl hat Niedersachsen den höchsten Pro-Kopf-Zuzug vor Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg. Anmerkung: Die hohen Zahlen in Niedersachsen erklären sich durch den Spätaussiedlerzuzug: Nach der Einreise wenden diese sich zunächst an die Erstaufnahmestelle Friedland in Niedersachsen. 8

9 Die niedrigsten Zuzugszahlen wurden in den neuen Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg registriert. Die höchsten Abwanderungsquoten im Jahr 2003 verzeichneten die Bundesländer Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg, die niedrigsten Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt (vgl. auch Tabelle 9). 9

10 5. Geschlechts- und Altersstruktur der Zuwanderer Abbildung 7: Frauenanteile bei den Zu- und Fortzügen in v. Hd. von 1974 bis Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Frauenanteil in v. Hd Frauenanteil an den Fortzügen in v. Hd. Frauenanteil an den Zuzügen in v. Hd Jahr Der Anteil der Frauen ist sowohl bei den Zuzügen als auch bei den Fortzügen geringer als der Männeranteil. Einige Herkunftsländer sind durch einen überproportional hohen Frauen- bzw. Männeranteil gekennzeichnet. So beträgt der Frauenanteil bei Thailändern im Jahr 2003 etwa 74%, der der Fortgezogenen circa 62%. Dies erklärt sich durch die Heiratsmigration aus diesem Land. Einen hohen Frauenanteil weisen auch Litauen (68%), Peru (66%), die Philippinen (63%) sowie Weißrussland und die Ukraine mit jeweils 62% auf. Ein überproportional hoher Männeranteil charakterisiert die Zuwanderung aus Algerien (82%), Slowenien (81%), Ungarn (76%), Indien (73%), Irak (71%) und Tunesien (71%). 10

11 Abbildung 8: Zu- und Fortzüge und Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen in v. Hd. im Jahr 2003 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung bzw. an den zu-/ fortgezogenen Personen in v. Hd Im Jahr 2003 zugezogene Personen Gesamtbevölkerung 2003 Im Jahr 2003 fortgezogene Personen unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahren 25 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 65 Jahre 65 und mehr Jahre Die Altersstruktur der Zuzugsbevölkerung unterscheidet sich deutlich von derjenigen der Gesamtbevölkerung (Deutsche und Ausländer). Der Anteil von Personen jüngeren und mittleren Alters (18 bis unter 40 Jahre) ist bei den Zugezogenen sehr hoch: Im Jahr 2003 waren über drei Viertel (76,8%) unter 40 Jahre; bei der Gesamtbevölkerung lag dieser Anteil dagegen bei nur 47,6%. Bei den älteren Jahrgängen, den über 65-jährigen, stellt sich die Situation dementsprechend umgekehrt dar (2,6% der Zugezogenen gegenüber 18% in der Gesamtbevölkerung). Auch bei der Abwanderung stehen Jüngere vorn: Fast drei Viertel (72,2%) der im Jahr 2003 Fortgezogenen waren jünger als 40 Jahre. Da die Zugezogenen im Durchschnitt jünger sind als die Gesamtbevölkerung, verjüngen sie die Altersstruktur der Gesamtbevölkerung derzeit. Dieser positive Effekt wird jedoch durch eine ähnliche Altersstruktur der Abwanderer zum Teil, wenn auch nicht vollständig, wieder aufgehoben. 11

12 6. Formen der Zuwanderung nach Deutschland Abbildung 9: Formen der Zuwanderung nach Deutschland 2003 Eigene Darstellung des efms Rückkehr deutscher Staatsangehöriger Jüdische Zuwanderer aus der ehem. UdSSR Spätaussiedler EU-Binnenmigration Formen der Zuwanderung nach Deutschland 2003 Saisonarbeitnehmer Ausländische Studierende Werkvertragsarbeitnehmer sowie weitere Formen der Arbeitsmigration IT-Fachkräfte Asylbewerber Ehegatten- und Familiennachzug aus Drittstaaten Die Abbildung gibt nur sehr grob die Größenordnungen der einzelnen Migrationsarten wieder; zu den genauen Größenordnungen vgl. die folgenden Ausführungen und Tabellen. Abbildung 9 zeigt die verschiedenen Formen der Zuwanderung, die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen basieren. Der im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete Rückgang der Zuzüge ist insbesondere auf die stark rückläufige Zuwanderung von Asylbewerbern und Spätaussiedlern zurückzuführen. Gesunken ist auch die Zahl der Zuzüge im Rahmen der EU-Binnenmigration und des Familiennachzugs sowie die Zuwanderung von jüdischen Kontingentflüchtlingen. Weiter angestiegen ist im Jahr 2003 jedoch die Zahl der temporären Arbeitsmigration, insbesondere der Saisonarbeitnehmer. Die Zahl der Werkvertragsarbeitnehmer ist dagegen im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich geblieben. Ein leichter Anstieg konnte auch bei den ausländischen Studienanfängern, die zum Zwecke des Studiums nach Deutschland zogen, registriert werden. Die allgemeine Zu- und Fortzugsstatistik enthält keine Informationen über die Dauer und die Art der Migration. Um Aussagen darüber treffen zu können, ob die Zuwanderung eher temporär oder eher permanent ist, muss auf verschiedene Einzelstatistiken zurückgegriffen werden. So zeigt die Zahl der erteilten Arbeitserlaubnisse nach der Anwerbestoppausnahmeverordnung im Jahr 2003, dass das Migrationsgeschehen durch einen hohen Anteil an saisonaler bzw. temporärer Arbeitsmigration gekennzeichnet ist. Ebenfalls zeitlich begrenzt ist für gewöhnlich die Aufenthaltsdauer der ausländischen Studierenden (Bildungsausländer). Bei anderen Migrantengruppen ist von einer längerfristigen bzw. dauerhaften Verbleibeabsicht auszugehen. Dies gilt etwa für den Ehegatten- und Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, für den Spätaussiedlerzuzug sowie den Zuzug von jüdischen Kontingentflüchtlingen. Unklar ist die Verbleibdauer bei Unionsbürgern und Asylsuchenden. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Formen der Zuwanderung dargestellt. 12

13 6.1 EU-Binnenmigration von Unionsbürgern Als EU-Binnenmigration wird die Zu- und Abwanderung von Deutschen und Unionsbürgern in die und aus den einzelnen EU-Staaten bezeichnet. Betrachtet wird hierbei nicht das Herkunfts- oder Zielland des Migranten, sondern dessen Staatsangehörigkeit. Unionsbürger genießen in der EU weitgehende Freizügigkeit. Motive für die EU-interne Migration sind vor allem Arbeitsaufnahme und Ausbildung sowie Familiengründung oder -zusammenführung. Abbildung 10: Zu- und Fortzüge von Unionsbürgern im Jahr 2003 Italien Frankreich Griechenland Österreich Niederlande Großbritannien Spanien Portugal Schweden Dänemark Finnland Belgien Irland Luxemburg Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamts Zuzüge Fortzüge Im Jahr 2003 zogen insgesamt EU-Ausländer (EU 15) nach Deutschland. Dies entsprach einem Anteil von 12,8% an der Gesamtzuwanderung (vgl. Tabelle 10 im Anhang). Beinahe ein Viertel aller Zugezogenen (23%) waren italienische Staatsangehörige, es folgten Franzosen und Griechen mit jeweils 12%. Im Jahr 2003 wurden insgesamt Fortzüge von EU-Ausländern registriert. Damit überstieg im Jahr 2003 die Zahl der Fortzüge von EU-Ausländern die ihrer Zuzüge. Die drei Haupt-Nationalitäten lagen auch bei der Abwanderung an der Spitze: 28% der Fortgezogenen waren Italiener, gefolgt von Griechen (16%) und Franzosen (11%). Seit 1990 ist trotz Schwankungen ein deutlicher Abwärtstrend sowohl bei den Zuzügen als auch bei den Fortzügen festzustellen. Der Wanderungssaldo im Jahr 2003 betrug Personen. 13

14 6.2 Ehegatten- und Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen Das deutsche Ausländergesetz sieht grundsätzlich nur die Kernfamilie, d.h. Kinder und Ehegatten als nachzugsberechtigt an. Der Nachzug von Kindern zu Deutschen und Asylberechtigten ist bis zum 18. Lebensjahr möglich; Kinder von sonstigen Drittstaatsangehörigen können bis zum 16. Lebensjahr nachziehen. Allgemeine Voraussetzungen für den Familiennachzug sind: der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder - berechtigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen, ausreichender Wohnraum sowie die Sicherung des Lebensunterhalts. Der Ehegatten- und Familiennachzug wird in der Visastatistik des Auswärtigen Amtes erfasst. Dort werden alle Anträge auf Nachzug eines Ehegatten oder Familienangehörigen registriert, die in einer deutschen Vertretung im Ausland genehmigt wurden. Abbildung 11: Erteilte Visa zum Zweck des Ehegatten- und Familiennachzugs nach Deutschland von 1996 bis 2003 Im Jahr 2003 wurden Visa zum Zweck des Familiennachzugs erteilt; damit ist zum ersten Mal seit der Einführung der Statistik 1996 ein Rückgang zu verzeichnen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren machte dabei im Jahr 2003 knapp ein Viertel aus, nachdem dieser Anteil im Jahr 1996 noch ein Fünftel betragen hatte 2. Die absolute Zahl der Zuzüge zu deutschen Ehegatten (2003: ) übersteigt seit dem Jahr 2000 diejenige der Zuzüge zu ausländischen Personen (2003: ). Im Jahr 2003 lag zudem der Nachzug von Ehefrauen zu deutschen Männern mit oder 26,9% zum ersten Mal über dem Nachzug von Ehefrauen zu ausländischen Männern ( oder 24,2%) (vgl. Tabelle 11 im Anhang). Dies ist zum Teil auf die gestiegenen Einbürgerungszahlen zurückzuführen stand die Türkei mit 29% weiterhin an der Spitze der Herkunftsländer des Ehegattenund Familienzuzugs. 9% der Visa wurden in Serbien/Montenegro vergeben, weitere 7% in Ländern der Russischen Föderation. 2 Bei den Zahlen zum Kindernachzug kann es sich sowohl um nachziehende Kinder als auch um Kinder, die zusammen mit ihren Eltern einreisen, handeln. 14

15 6.3 Spätaussiedler Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz. Vorraussetzung für die Anerkennung als Spätaussiedler ist die deutsche Volkszugehörigkeit. Als Spätaussiedler kann nicht mehr anerkannt werden, wer nach dem geboren wurde. Seit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes Anfang 1993 müssen Antragsteller aus den Aussiedlungsgebieten mit Ausnahme der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion glaubhaft machen, dass sie seit dem Benachteiligungen auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit ausgesetzt waren. Auch die Familienangehörigen von Spätaussiedlern können mit in den Aufnahmebescheid einbezogen werden. Ein Großteil von ihnen erhält nach der Aufnahme die deutsche Staatsangehörigkeit. Abbildung 12: Zuzug von (Spät-)Aussiedlern in die Bundesrepublik Deutschland nach Herkunftsländern von 1985 bis 2003 Von 1990 bis 2003 kamen insgesamt knapp 2,4 Millionen (Spät-)Aussiedler ( ) nach Deutschland. Die Zahl ist seit 1990, wo sie ihren Höhepunkt erreicht hatte, fast kontinuierlich gesunken; im Jahr 2003 erreichte sie mit Personen ihren niedrigsten Stand seit Auch das Verhältnis der Herkunftsländer bei der Zusammensetzung des (Spät- )Aussiedlerzuzugs hat sich gewandelt: Die zahlenmäßig stärkste Gruppe blieben weiterhin Staatsangehörige von Ländern der ehemaligen Sowjetunion, insbesondere der Russischen Föderation und Kasachstans stammten 99% der Spätaussiedler aus dieser Region. Als Folge des Inkrafttretens des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes 1993 nahm die Zahl der Neuzuzüge aus Polen und Rumänien deutlich ab; sie betrug 2003 nur mehr 0,6% bzw. 0,2% des Gesamtspätaussiedlerzuzugs (vgl. Tabelle 12 im Anhang). Eine große Veränderung zeigt sich auch beim Verhältnis der deutschstämmigen Zuwanderer und den mitziehenden Familienangehörigen; innerhalb von 10 Jahren hat es sich umgekehrt: Während die Gruppe der Deutschstämmigen sich von knapp 61% im Jahr 1994 auf circa 20% 2003 verringert hat, ist der Anteil der nicht-deutschstämmigen Angehörigen im gleichen Zeitraum von etwa 39% auf fast 80% angestiegen (vgl. Abbildung 17 im Anhang). 15

16 6.4 Jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR Seit 1990 können jüdische Personen aus dem Gebiet der ehem. Sowjetunion in Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes erleichtert nach Deutschland einreisen, obwohl sie keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Motiv für diese Sonderregelung ist u.a. der Erhalt und die Stärkung der jüdischen Gemeinden in Deutschland. Tabelle 1: Zuwanderung jüdischer Personen aus der ehemaligen Sowjetunion von 1993 bis 2003 Jahr Zuzug Quelle: Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Insgesamt sind zwischen 1993 und jüdische Emigranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Deutschland zugewandert. Seit 1995 pendelte sich der Zuzug auf bis Zuwanderer pro Jahr ein. Über den Verbleib in Deutschland oder eine mögliche Weiterwanderung (z.b. nach Israel oder die USA) können kein Aussagen gemacht werden. 16

17 6.5 Asylzuwanderung Nach Art. 16a Grundgesetz wird politisch verfolgten Ausländern das Recht auf Asyl in Deutschland gewährt. Das Grundrecht auf Asyl gilt allein für politisch Verfolgte, d.h. für Personen, die staatliche unter Umständen auch quasi-staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht. Daneben gibt es auch das so genannte kleine Asyl, das sich an die Genfer Flüchtlingskonvention anlehnt. Mit der Asylrechtsreform wurden im Jahr 1993 folgende Änderungen eingeführt: 1. Regelung über sichere Drittstaaten: Eine Berufung auf das Asylgrundrecht ist für Personen ausgeschlossen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen. 2. Regelung über sichere Herkunftsstaaten: Als offensichtlich unbegründet gilt ein Asylantrag, wenn der Antragsteller aus einem so genannten sicheren Herkunftsstaat stammt. 3. Flughafenregelung: Diese gilt für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für ausweislose Asylbewerber, die auf dem Luftweg einreisen wollen. Das Verfahren wird dabei vor der förmlichen Einreise in das Bundesgebiet im Transitbereich des Flughafens beschleunigt durchgeführt. Abbildung 13: Asylantragsteller in der Bundesrepublik Deutschland nach Herkunftskontinenten von 1990 bis Daten nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Asylsuchende Jahr Europa Afrika Asien Amerika, Australien, sowie Staatenlose u.a Zwischen 1990 bis Ende 2003 haben in Deutschland über 2,1 Millionen Menschen um politisches Asyl nachgesucht. Der größte Teil stammte aus Europa einschließlich der Türkei, wobei sich seit 2000 eine deutliche Verschiebung von europäischen hin zu asiatischen Herkunftsstaaten abzeichnet stammten 43,2% aller Antragsteller aus Asien gegenüber knapp 36% aus Europa und knapp 20% aus Afrika. Die absolute Zahl der Asylbewerber in Deutschland sank auch 2003 weiter und lag bei Personen. Damit weist das Jahr 2003 den geringsten Stand seit 1984 auf. 17

18 Abbildung 14: Asylantragsteller (Erstanträge) nach den zehn häufigsten Herkunftsländern im Jahr 2003 Als Hauptherkunftsland von Asylsuchenden löste die Türkei im Jahr 2003 den zwischen 2000 und 2002 an der Spitze gelegenen Irak ab. Die Zahl der Asylsuchenden aus der Türkei, von denen mehr als 80% kurdischer Volkszugehörigkeit waren, betrug im Jahr Serbien und Montenegro nahm mit Asylsuchenden den zweiten Platz ein sank die Zahl der irakischen Asylbewerber im Vergleich zum Vorjahr um 62,4 % auf Weitere Hauptherkunftsländern waren 2003 die Russische Föderation (3.383) und China (2.387), Vietnam, der Iran, Indien, Afghanistan und erstmals Aserbaidschan (vgl. Tabelle 13 im Anhang). 18

19 6.6 Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer Werkvertragsarbeitnehmer Beschäftigte von Firmen mit Sitz im Ausland können auf der Grundlage eines Werkvertrages in Deutschland arbeiten. Die entsprechenden bilateralen Regierungsvereinbarungen, die Deutschland mit mittel- und osteuropäischen Staaten und der Türkei geschlossen hat, beinhalten Beschäftigungskontingente, die jährlich der Arbeitsmarktlage in Deutschland angepasst werden. Für die Durchführung eines Auftrags beschäftigt ein ausländischer Subunternehmer eigene Arbeitskräfte, die bis zu zwei, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Ihre Löhne müssen mit den deutschen Tarifen vergleichbar sein; Sozialabgaben zahlen sie in ihren Herkunftsländern. Abbildung 15: Kontingente und tatsächlich beschäftigte Werkvertragsarbeitnehmer von 1992 bis 2003 Das Beschäftigungskontingent für alle Vertragsstaaten wurde infolge der im Juni 2002 gestiegenen Arbeitslosenquote für den Zeitraum Oktober 2002 bis September 2003 auf gesenkt. Im Jahr 2003 betrug die Zahl der Werkvertragsarbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Werkvertragsarbeitnehmer aus Polen stellten mit 47,3% vor Ungarn (15,3%) und Rumänien (9,4%) die größte Gruppe. 19

20 Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen Für bestimmte Bereiche, in denen zu Spitzenzeiten vorübergehender Arbeitskräftebedarf besteht (in erster Linie Landwirtschaft sowie Hotel- und Gaststättengewerbe), können ausländische Saisonarbeitnehmer aus ost- und südosteuropäischen Ländern eine auf drei Monate pro Jahr begrenzte Arbeitserlaubnis erhalten; Schaustellergehilfen dürfen bis zu neun Monate im Jahr in Deutschland arbeiten. Abbildung 16: Vermittlungen von Saisonarbeitnehmern und Schaustellergehilfen von 1994 bis 2003 Die Zahl der Vermittlungen ist von 1994 mit Saisonarbeitnehmern bzw. Schaustellergehilfen bis zum Jahr 2003 mit über kontinuierlich jedes Jahr angestiegen. Seit Mitte der 1990er Jahre stellen polnische Staatsangehörige weit über 80% aller Saisonarbeitnehmer; im Jahr 2003 waren es An zweiter Stelle folgten Rumänen (24.599). Etwa 90% der Saisonarbeitnehmer wurden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt. Um die 7% arbeiteten im Hotel- und Gaststättengewerbe, circa 3% als Schaustellergehilfen. Die Statistik erfasst nur die Vermittlungen, nicht Personen oder Einreisen. Eine mehrfache Vermittlung einer Person im gleichen Jahr ist möglich. 20

21 6.7 IT-Fachkräfte (Green Card) In Anbetracht des Mangels an IT-Fachkräften in Deutschland führte die Bundesregierung im Jahr 2000 die so genannte Green-Card ein: Computerexperten aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums können maximal fünf Jahre lang in einer deutschen Firma arbeiten. Tabelle 2: Zusicherung von Arbeitserlaubnissen für ausländische IT-Fachkräfte im Zeitraum vom bis Staatsangehörigkeit Insgesamt Männer Frauen aus dem Ausland eingereist ausländische Studienabgänger an deutschen Hoch- /Fachhochschulen Indien Russland, Weißrussland, Ukraine, Baltische Staaten Rumänien Tschechische/ Slowakische Republik Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien Ungarn Algerien, Marokko, Tunesien Bulgarien Südamerika Pakistan Sonstige Gesamt Quelle: Bundesagentur für Arbeit Von August 2000 bis zum Jahresende 2003 wurden ausländischen IT-Fachkräften insgesamt Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse zugesichert. Davon waren 15,2% ausländische Studienabgänger von deutschen Hochschulen. Als Folge der schlechten Konjunktur in der IT- Branche ist die Zahl der jährlichen Zusicherungen von Green Cards inzwischen gesunken. So wurden im Jahr 2003 noch Green Cards vergeben. An der Spitze stehen IT-Experten aus Indien, weit vor Bürgern aus osteuropäischen Staaten. Knapp 88% der Arbeitserlaubnisse erhielten männliche Bewerber. 21

22 6.8 Ausländische Studierende Es gibt zwei Kategorien von ausländischen Studierenden: Zum einen die so genannten Bildungsinländer, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, zu einem großen Teil in Deutschland geboren sind, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zum anderen die sogenannten Bildungsausländer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und zum Zwecke des Studiums nach Deutschland einreisen. Tabelle 3: Studienanfänger (Bildungsausländer) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 1999 bis 2003 (jeweils Sommersemester und darauf folgendes Wintersemester) Herkunftsland China Polen Frankreich Bulgarien Spanien Russische Föderation USA Italien Ukraine Türkei Indien Rumänien Marokko Tschechische Republik Ungarn Kamerun Korea (Republik) Griechenland Iran Jugoslawien Kroatien Insgesamt Quelle: Statistisches Bundesamt Im Wintersemester 2003/2004 betrug der Anteil der Bildungsausländer an den ausländischen Studienanfängern 82,4% (absolut: von ausländischen Studienanfängern), im Sommersemester ,0% (absolut: von ausländischen Studienanfängern). Insgesamt waren also 84,8% aller Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2003 ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, Bildungsausländer. Die Gesamtzahl der bildungsausländischen Studienanfänger hat sich zwischen 1993 und 2003 mehr als verdoppelt (von auf ). Diese Entwicklung ist Ausdruck einer gestiegenen Bildungsmobilität, vor allem innerhalb der EU-Staaten. Unter den Bildungsausländern, die im Jahr 2003 ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, bildeten Studierende mit chinesischer Staatsangehörigkeit die größte Gruppe (6.676). Zu den weiteren Hauptherkunftsländern im Jahr 2003 zählten Polen (4.028), Frankreich (3.427), die Russische Föderation (2.650) und Spanien (2.698). Auffällig ist, dass in den letzten Jahren insbesondere die Zahl der Studienanfänger aus China stark angestiegen ist; sie hat sich im Zeitraum von 1999 bis 2003 mehr als verdreifacht. Ebenfalls stark angestiegen ist die Zahl der Studienanfänger aus osteuropäischen Staaten und aus Indien. 22

23 Anhang: Tabellen und Abbildungen 23

24 Tabelle 4: Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis 2003 Jahr Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo (Zuzugs-/ bzw. Fortzugsüberschuss) Gesamt dar. Ausländer Anteil in % Gesamt dar. Ausländer Anteil in % Gesamt dar. Ausländer , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Quelle: Statistisches Bundesamt 24

25 Tabelle 5: Zuzüge über die Grenzen Deutschlands nach Herkunftsländern von 1991 bis 2003 Herkunftsland Europa dar. Deutsche EG-Staaten Belgien Bosnien-Herzeg Bulgarien Dänemark Estland (ab 1992) Finnland Frankreich Griechenland Großbr.u.Nordirl Irland Italien Jugoslawien Kroatien Lettland (ab 1992) Litauen (ab 1992) Luxemburg Moldau (ab 1992) Niederlande Norwegen Österreich Polen dar. Deutsche Portugal Rumänien dar. Deutsche Rußland (ab 1992) dar. Deutsche Schweden Schweiz Slowakische Rep Slowenien (ab 1992) UdSSR (bis 1991) dar. Deutsche Spanien Tschechische Rep CSSR/CSFR Türkei Ukraine (ab 1992) Ungarn Weißrußl. (ab ) 25

26 Herkunftsland Afrika Marokko Amerika USA Asien China Indien Irak Iran Israel Japan Kasach-stan dar. Deutsche Thailand Vietnam Australien u. Ozeanien Unbek. Ausland Insgesamt dar Deutsche 7 1) Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland ab dem ) Ab 1992 einschließlich "Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ohne nähere Angabe" (1992: ; 1993: ; 1994: ; 1995: ). 3) Summe einschl. Griechenland (ab 1981 zur EG), Spanien, Portugal (ab 1986 zur EG); d.h. EU der 12. Ab 1995 einschl. Finnland, Österreich, Schweden; d.h. EU der 15. 4) Bis 1991 einschließlich Kroatien, Slowenien und Bosnien-Herzegowina sowie Mazedonien, die seit 1992 bzw selbständige Staaten sind. Jugoslawien 1992 Serbien, Mazedonien u. Montenegro, ab 1993 nur Serbien u. Montenegro. 5) Obwohl die CSFR im Jahre 1993 nicht mehr bestand, wurden dennoch Zuzüge aus dem Herkunftsland CSFR registriert. 6) Ab 1992 einschließlich der in Asien gelegenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Quelle: Statistisches Bundesamt 26

27 Tabelle 6: Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach Zielländern von 1991 bis 2003 Zielland Europa dar Ausländer EG-Staaten Belgien Bosnien-Herz Bulgarien Dänemark Estland (ab 1992) Finnland Frankreich Griechenland Großbrit.u. Nordirl Irland Island Italien dar. Ausländer Jugoslawien Kroatien Lettland (ab 1992) Litauen (ab 1992) Luxemburg Moldau (ab 1992) Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Russland (ab 1992) Schweden Schweiz Slowakische Rep Slowenien (ab ) UdSSR (bis 1991) Spanien dar. Ausländer Tschechische Rep CSSR/CSFR Türkei dar. Ausländer Ukraine (ab 1992) Ungarn Weißrußl. (ab 1992)

28 Zielland Afrika Amerika USA dar. Deutsche Asien Australien u. Ozeanien Unbek. Ausland Insgesamt ) Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland ab dem ) Ab 1992 einschließlich "Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ohne nähere Angabe" (1992: 3.646; 1993: 4.533, 1994: 3.245; 1995: 2.351). 3) Summe einschl. Griechenland (ab 1981 zur EG), Spanien, Portugal (ab 1986 zur EG); d.h. EU der 12. Ab 1995 einschl. Finnland, Österreich, Schweden; d.h. EU der 15. 4) Bis 1991 einschließlich Kroatien, Slowenien und Bosnien-Herzegowina sowie Mazedonien, die seit 1992 bzw selbständige Staaten sind. Jugoslawien 1992 Serbien, Mazedonien u. Montenegro, ab 1993 nur Serbien u. Montenegro. 5) Obwohl die CSFR im Jahre 1993 nicht mehr bestand, wurden dennoch Fortzüge dorthin registriert. 6) Ab 1992 einschließlich der in Asien gelegenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Quelle: Statistisches Bundesamt 28

29 Tabelle 7: Zuzüge über die Grenzen Deutschlands nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten von 1991 bis 2003 Land der Staatsangehörigkeit Deutschland Frankreich Griechenland Italien Österreich Portugal Türkei Jugoslawien Bosnien-Herzegowina Kroatien Polen Rumänien Russische Föderation Ukraine Ungarn ) Ab 1992 Serbien und Montenegro (Restjugoslawien); ab 1992 werden Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowenien und seit August 1993 Mazedonien gesondert gezählt. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 8: Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten von 1991 bis 2003 Land der Staatsangehörigkeit Deutschland Frankreich Griechenland Italien Österreich Portugal Türkei Jugoslawien Bosnien-Herzegowina Kroatien Polen Rumänien Russische Föderation Ukraine Ungarn ) Ab 1992 Serbien und Montenegro (Restjugoslawien); ab 1992 werden Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowenien und seit August 1993 Mazedonien gesondert gezählt. Quelle: Statistisches Bundesamt 29

30 Tabelle 9: Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach Bundesländern im Jahr 2003 Bundesland Gesamt Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo (Zuzugs-/ bzw. Fortzugsüberschuss) dar. Ausländer Anteil in % Gesamt dar. Ausländer Anteil in % Gesamt dar. Ausländer Gesamtbevölkerung ( ) Zuzüge pro der Bevölkerung Fortzüge pro der Bevölkerung Baden- Württemberg , , ,6 11,2 Bayern , , ,2 9,2 Berlin , , ,1 9,9 Brandenburg , , ,0 3,4 Bremen , , ,5 7,8 Hamburg , , ,5 11,2 Hessen , , ,9 11,9 Mecklenburg- Vorpommern , , ,7 2,5 Niedersachsen , , ,4 6,6 Nordrhein- Westfalen , , ,5 6,5 Rheinland- Pfalz , , ,3 7,8 Saarland , , ,7 5,2 Sachsen , , ,5 3,4 Sachsen-Anhalt , , ,8 2,7 Schleswig- Holstein , , ,4 4,6 Thüringen , , ,8 2,2 Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 10: Zu- und Fortzüge von Unionsbürgern nach und aus Deutschland von 1991 bis Gesamtzuzüge Zuzüge von Gesamt- Fortzüge von Unionsbürgern 1 in % fortzüge Unionsbürgern 1 in % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2 1) Staatsangehörige aus folgenden 14 EU-Staaten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Deutsche bleiben unberücksichtigt. Quelle: Statistisches Bundesamt 30

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