Richtlinie zur Informationssicherheit
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- Berthold Grosse
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Richtlinie zur Informationssicherheit
2 Agenda Einführung Gefahrenumfeld Warum benötige ich eine Richtlinie zur IT-Sicherheit? Grundlagen Datenschutz Best-Practice-Beispiel Vorgehensweise Richtlinie zur Informationssicherheit Schulung / Umsetzung Ausblick / Herausforderung
3 Gefahrenumfeld
4 Gefahrenumfeld In Zeitungen, Publikationen, im Internet und auch in Funk und Fernsehen hört und liest man davon, aber: Wie komme ich nun zu meiner IT-Sicherheitsrichtlinie?
5 Warum benötige ich eine Richtlinie zur IT-Sicherheit? Was ist Datenschutz? Grundlegende Vorgaben zur Benutzung von IT-Systemen, die sich in verständlicher Weise an die Benutzer (Mitarbeiter) richten Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
6 Grundlagen Datenschutz Was ist Datenschutz? Der Sinn des Datenschutzes ist es jeden Einzelnen davor zu schützen, dass er beim Umgang mit seinen personenbezogen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird Ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Der Datenschutz bezieht sich ausschließlich auf Daten natürlicher Personen, also Menschen
7 Grundlagen Datenschutz Datenschutz nur elektronisch? Datenschutz bezieht sich nicht nur auf Daten, die mit Computern oder sonst irgendwie elektronisch verarbeitet werden Datenschutz bezieht sich auch auf: Akten Gespräche Notizen usw.
8 Grundlagen Datenschutz Grundprinzipien des BDSG: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Der wichtigste Grundsatz des BDSG lautet: Jede personenbezogene Datenverarbeitung ist verboten, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis vor Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist daher nur zulässig, wenn Eine Rechtsvorschrift (z.b. ein Gesetz) die Datenverarbeitung gestattet oder Der Betroffene eingewilligt hat
9 Grundlagen Datenschutz Datenschutz und IT-Sicherheit Unter IT-Sicherheit versteht man den Schutz der jeweils eingesetzten Informationstechnologie (PC, Server, Internetzugang, Telefon, Handy, usw.) IT-Sicherheit und Datenschutz ist nicht deckungsgleich, überschneidet sich jedoch Ohne IT-Sicherheit kann es keinen wirksamen Datenschutz geben
10 Grundlagen Datenschutz Technisch-organisatorische Maßnahmen Das BDSG fordert von der verantwortlichen Stelle technischorganisatorische Maßnahmen um die Vorschriften des BDSG umzusetzen An dieser Stelle spielt die IT-Sicherheit in das Datenschutzrecht hinein Die Maßnahmen sollen Verhältnismäßig sein, also in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen
11 Grundlagen Datenschutz Technisch-organisatorische Maßnahmen: 9 BDSG Die technisch-organisatorischen Maßnahmen, die eingehalten werden sollen, sind im BDSG aufgezählt: Zutrittskontrolle Gebäude- und Raumsicherung, Zutrittskontrolle zu DV-Anlagen Zugangskontrolle Zugang zu Endgeräten und Systemen, Benutzerkennung Zugriffskontrolle Benutzerrechte, Berechtigungssysteme etc. Weitergabekontrolle Sicherere Übertragung, Firewall, Verschlüsselung Eingabekontrolle Protokollierung von Eingaben, Veränderungen, Löschungen Auftragskontrolle DV im Auftrag, Kontrolle Auftragnehmer Verfügbarkeitskontrolle Schutz der Daten vor Zerstörung, Verlust Trennungsgebot Trennung von Test- und Produktionsdaten
12 Grundlagen Datenschutz Rechtliche Konsequenzen bei Missbrauch des BDSG Bußgelder bis Euro bzw Euro Schadenersatz Veröffentlichungspflicht bei bestimmten Verstößen Arbeitsrechtliche Konsequenzen Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren Imageschäden
13 Grundlagen Datenschutz Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Aufgaben Wirkt auf die Einhaltung des BDSG und anderen Vorschriften hin Überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitung Vertraut (sensibilisiert) die Mitarbeiter mit den Vorschriften Verantwortlich für die Datenschutzdokumentation, insbesondere für das Verfahrensverzeichnis Technische und organisatorische Maßnahmen erheben und prüfen
14 Grundlagen Datenschutz Datengeheimnis 5 BDSG Förmliche Verpflichtung aller mit DV beschäftigten Personen Daten dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden Unzulässige Nutzung ist beispielsweise: Auswertung für private Zwecke Bekanntgabe an Dritte ohne Rechtsgrundlage Dritten Gelegenheit zu geben, Daten abzurufen Unzulässiger Abruf von Daten Nicht ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern oder Ausdrucken Verwendung außerhalb des Zweckes, für den die Daten erhoben wurden
15 Grundlagen Datenschutz Datengeheimnis Verstöße und deren Folgen Verstoß kann Abmahnung nach sich ziehen, bzw. Kündigungsgrund sein Schwere Verletzung der informationellen Selbstbestimmung kann Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen Kann gem. 43, 44 BDSG geahndet werden
16 Best-Practice-Beispiel Egal wie groß oder klein Ihre Firma ist, es gibt eine passende Lösung für uns alle. Aus unserer Sicht war und ist es zuerst einmal wichtig, dass man die Maßnahmen auf das Sinnvolle und Machbare runterbricht. Wie sind wir dabei vorgegangen?
17 Best-Practice-Beispiel Vorgehensweise Bildung einer Arbeitsgruppe mit der Geschäftsleitung, IT, betrieblichem Datenschutzbeauftragten, Personalabteilung und Betriebsrat Durchführung IT-Strukturanalyse (Ist-Zustand bei OWA) IT-Netzwerk mit , Firewall, Sicherheitsmechanismen MF-Kopierer (! Festplatten in Scanner und Kopierer! ) Telefone Mobile Datenträger (Notebook, USB-Sticks, Speicherkarten, etc.) Papierablagen (Karteikarten, Notizen, usw.) Prozesse und Applikationen
18 Best-Practice-Beispiel Vorgehensweise Erarbeitung des Inhaltes (zentrale Punkte): und Internet: Ausschluss privater Nutzung! Keine private Hardware anschließen oder private Software verwenden! Starke (komplexe) Passwörter verwenden, geheim halten (auch keine Weitergabe an KollegInnen) und regelmäßig wechseln Abmelden/Sperren des Bildschirms beim Verlassen des Arbeitsplatzes Umgang mit mobilen Datenträgern Ansprechpartner im Notfall
19 Best-Practice-Beispiel Vorgehensweise Überprüfung bzw. Verifizierung durch Rechtsbeistand Keine Hochglanzbroschüre, sondern einfach gehaltenes, leicht verständliches 2-Seiten Dokument
20 Best-Practice-Beispiel Schulung / Umsetzung Rollout: zuerst in Vertriebsgesellschaften, anschließend im Werk Amorbach Verteilung: mit Lohn- und Gehaltsabrechnung und Aushang sowie Veröffentlichung im Intranet Schulungen durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und einen Mitarbeiter der IT Die Schulung der IT-Sicherheits-Richtlinie haben wir mit der Grundlagenschulung zum Datenschutz kombiniert!
21 Ausblick / Herausforderung Immer mehr mobile Endgeräte Einführung MDM (Mobile Device Management)? Bedrohungen ändern sich ständig Neue Medien erfordern Anpassungen Belegschaft permanent sensibilisieren Zusätzliche Verankerung im Code of Conduct von OWA ByoD-Diskussion (Bring your own Device: Nutzung privater Geräte im Unternehmen) IT-Sicherheit ist nicht fix, sie lebt
22 Ausblick / Herausforderung Sensibilisierung der Mitarbeiter ist wichtiger als teure Sicherheitssysteme sowie Appell an den gesunden Menschenverstand!
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
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