Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge

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1 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 1 Systematik der sdelikte Qualifikationen Grundtatbestand Erfolgsqualifikationen selbständige Abwandlungen 223 StGB 224 StGB gefährliche 226 StGB schwere 229 StGB fahrlässige 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen 227 StGB mit esfolge 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei 340 StGB im Amt StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 2 gem. 223 ff. StGB: Geschütztes Rechtsgut Erfasst: Körperliche Unversehrtheit Nicht erfasst: rein seelische Beeinträchtigungen (Ausnahme: Quälen in 225 StGB) unerhebliche Beeinträchtigungen (Bagatellgrenze) eines eines anderen Menschen Nasciturus Selbstverstümmelung

2 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 3 Grunddefinitionen Körperliche Misshandlung Üble unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird Gesundheitsschädigung Herbeiführung oder Steigerung eines vom Normalzustand abweichenden krankhaften Zustands StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 4 gem. 223 StGB: Erheblichkeitsschwelle Körperliche Misshandlung Gesundheitsschädigung... nicht unerheblich beeinträchtigt immanente Erheblichkeitsschwelle unerheblich erheblich körperliches Unbehagen insbes. schmerzhafte Verluste und Veränderungen von Körpersubstanz z. B. leichte, vorübergehende Kopfschmerzen, Hautreizungen, Schweißausbrüche insbes. behandlungsbedürftige Krankheiten

3 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 5 Grenzen der Strafbarkeit - wichtige Beispiele Tatbestandsmäßigkeit Sozialadäquanz erlaubtes Risiko Rechtswidrigkeit Notwehr, 32 StGB Einwilligung, 228 StGB strafprozessrechtliche Eingriffe (z. B. 81 a, 127 StPO) polizeirechtliche Eingriffe Züchtigungsrecht StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 6 Problem: Ärztlicher Heileingriff als i.s.d. 223 StGB Rspr.: Lehrmeinungen: Tatbestandsmäßigkeit Der ärztliche Heileingriff ist stets eine tatbestandliche. Der ärztliche Heileingriff ist schon tatbestandlich keine im Falle eines Heilungserfolgs (Erfolgstheorie) im Falle kunstgerechter Ausführung (Theorie des kunstgerechten Eingriffs) RW ggf. Rechtfertigung durch (mutmaßliche) Einwilligung - -

4 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 7 Ärztliche Aufklärungspflicht: Prüfungszusammenhang - Einwilligung (Prüfungsabfolge) - 1. Rechtfertigende Lage a) Einwilligungserklärung aa) Erteilung vor der Tat bb) Erklärung nach außen b) Einwilligende Person aa) Verfügungsberechtigter Rechtsgutsinhaber bb) Einsichts- und Urteilsfähigkeit cc) Freiwilligkeit und Ernstlichkeit 2. Gerechtfertigtes Handeln a) Handeln im Rahmen der Einwilligung b) Handeln in Kenntnis und auf Grund der Einwilligung Ärztliche Aufklärungspflicht (dient der Herstellung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten c) Korrektiv: 228 StGB StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 8 Einschränkung der Einwilligung nach 228 StGB (1) Gesetz Keine Rechtfertigung bei Sittenwidrigkeit der Tat Definition Verletzung des Anstandsgefühls aller billig und gerecht Denkenden Probleme Lösungsansätze - außerrechtliches Kriterium - Unbestimmtheit - Betonung des Wortes aller in der Definition - Orientierung an der Intensität des Rechtsgutsangriffs - Orientierung am verfolgten Zweck (str.) - Berücksichtigung begleitender Gesetzesverstöße (str.)

5 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 9 Einschränkung der Einwilligung nach 228 StGB (2) Indikatoren Schwere des Eingriffs und der damit verbundenen Gefahren Verletzung sonstiger gesetzlicher Verbote (eindeutig sittenwidrig: konkrete esgefahr, s. 216 StGB) (Sittenwidrigkeit zweifelhaft, wenn das Verbot Rechtsgüter der Allgemeinheit schützt, z. B. BtmG) StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 10 Verhältnis von Tötungs- und svorsatz (h. L.) (Einheitstheorie) Täter will sein Opfer töten und weiß, dass er es im Durchgangsstadium verletzt. Durchgangsvorsatz :

6 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 11 Gründe für die Qualifizierung der 224 StGB 225 StGB 226, 227 StGB 340 StGB gefährliche Begehungsweise spezielle Opfer schwere Tatfolgen spezielle Täter 223 StGB - Grundtatbestand StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 12 Gefährliche gem. 224 StGB: Tatbestandsprüfung und Aufbauhinweise 1. Objektiver Tatbestand a) Grundtatbestand: 223 Abs. 1 StGB b) Qualifikation: 224 Abs. 1 StGB 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. 1 a) und 1 b) 2.

7 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 13 Gefährliches Werkzeug gem. 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB Grunddefinition Gegenstand, der nach der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen Hauptprobleme Einsatz von (bekleideten) Körperteilen Bewegung des Opfers gegen das Werkzeug Einsatz unbeweglicher Gegenstände z. B. Tritt mit Schuh z. B. Stoß gegen Mauer StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 14 Gemeinschaftliche Tatbegehung gem. 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB: Anforderungen an den Beteiligten auf jeden Fall erfasst umstr., ob auch erfasst Täter Mittäter Täter Teilnehmer + + aktives Verhalten am Tatort pro contra Wortlaut (Beteiligter); Gefahrerhöhung auch beim Mitwirken von Teilnehmern Wortlaut (gemeinschaftlich); Gefahrerhöhung nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken

8 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 15 Schwere gem. 226 StGB: Struktur der Vorschrift Verursachung einer schweren Folge ( 226 Abs. 1 Nr.1-3 StGB) 226 Abs. 1 StGB 226 Abs. 2 StGB 18 StGB wenigstens fahrlässig absichtlich oder wissentlich Fahrlässigkeit bedingter Vorsatz direkter Vorsatz Absicht StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 16 Reichweite des Begriffs Glied des Körpers in 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Auslegungsargumente - nur äußere, durch Gelenk verbundene Körperteile Systematisch: Funktionsverlust innerer Organe abschließend in Nr. 1 und 3 geregelt Wortlaut: Organ ist kein Glied auch innere Organe Teleologisch: Die Schädigung kann beim Verlust innerer Organe ebenso schwer sein wie beim Verlust äußerer Körperteile.

9 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 17 Schwere gem. 226 Abs. 1 Nr. 1-3 StGB: Merkmal der Dauerhaftigkeit: Hauptprobleme Möglichkeit der Beseitigung durch einen vom Opfer verweigerten Eingriff Kompensation durch Hilfsmittel Kriterium: Zumutbarkeit Kriterium: Art des Körperbezuges StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 18 mit esfolge gem. 227 StGB: Zusammenhang zwischen und esfolge 227 StGB Kausalität Äquivalenztheorie conditio-sine-qua-non-formel Fahrlässigkeit gem. 18 StGB Objektive Vorhersehbarkeit Pflichtwidrigkeitszusammenhang Unmittelbarkeitszusammenhang

10 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 19 Prüfung der mit esfolge gem. 227 StGB I. Tatbestandsmäßigkeit a) gem. 223 bis 226 StGB (Verweis auf die vorangegangene Prüfung) b) des Verletzten c) Verursachung des es durch die d) Objektive Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung ergibt sich aus vorsätzlicher ) e) Unmittelbarkeitszusammenhang II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Insbes. subjektive Fahrlässigkeit StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 20 und esfolge gem. 227 StGB Verursacht der Täter durch die den der verletzten Person...? 1. Auf jeden Fall erfasst: 2. Zweifelhaft, ob auch erfasst: serfolg shandlung

11 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 21 mit esfolge, 227 StGB - Reichweite des Unmittelbarkeitszusammenhangs zwischen und esfolge - eindeutig unmittelbar Opferverhalten Noch unmittelbar? psych. Reaktion Verhalten Dritter StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 22 Beteiligung an einer Schlägerei, 231 Abs. 1 StGB Wer sich an einer Schlägerei... beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung... bestraft,......wenn durch die Schlägerei... der eines Menschen oder eine schwere ( 226) verursacht worden ist. Tatbestandsmäßiges Rechtsfolge Objektive Bedingung der Verhalten Strafbarkeit I. Tatbestandsmäßigkeit II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Objektive Bedingung der Strafbarkeit V. Rechtsfolge

12 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 23 Zeitphasen der Beteiligung an einer Schlägerei gem. 231 StGB klarer Anwendungsfall von 231 Schlägerei Beteiligung Eintritt der schweren Folge Eintritt der schweren Folge problematisch Schlägerei Beteiligung Eintritt der schweren Folge Schlägerei Beteiligung

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