Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein"

Transkript

1 Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng geregelt. Die Erstreckung des allgemeinen Grundsatzes der sicheren Aufbewahrung auf alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, weil nicht nur Schusswaffen, sondern auch z. B. Hieb- und Stoßwaffen, Armbrüste, Reizstoffsprüh- oder Elektroschockgeräte entwendet und zu Straftaten missbraucht werden können. Der Gesetzgeber verpflichtet in 36 des Waffengesetzes (WaffG) sowie in 13 der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (AWaffV) Waffenbesitzer, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu treffen. Kommen Waffenbesitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann dies je nach Schwere des Verstoßes gegen die Pflicht des 36 Waffengesetz die persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und unter Umständen zu einem Widerruf der erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. des Jagdschein führen. Ein Verstoß gegen die Waffenaufbewahrungsvorschriften stellt gemäß 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden kann. Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein Denken Sie daran: Waffen und Munition getrennt aufzubewahren keine Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte (auch Kinder) keine Informationen über Aufbewahrungsort und Sicherungsmaßnahmen an Außenstehende auch für eine einzelne Waffe gilt die Sorgfaltspflicht Die Aufbewahrungsregelungen gelten nicht nur für Schusswaffen, sondern für alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (z.b. Druckluftwaffen, Gas- und Schreckschusswaffen, Hieb- und Stichwaffen wie z.b. Dolche, Säbel, Schwerter etc., Elektroschocker, Verteidigungssprays) reicht ein festes abgeschlossenes Behältnis. Seite 1 von 6

2 Aufbewahrung von Kurzwaffen Bis zu fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen und / oder verbotene Waffen (bzw. Gegenstände) mit Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind in einem Sicherheitsbehältnis der Stufe B nach VDMA oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN Widerstandsgrad 0 aufzubewahren. Für mehr als fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen / verbotene Waffen gibt es eine Wahlmöglichkeit bei der Aufbewahrung: Die Aufbewahrung kann in einer entsprechenden Mehrzahl der o.g. Sicherheitsbehältnisse erfolgen, also bis 10 Kurzwaffen in zwei Behältnissen usw. Überschreitet das Gewicht des Sicherheitsbehältnisses 200 Kilogramm (Sicherheitsstufe B oder Widerstandsgrad 0) oder liegt die Verankerung gegen Abriss über einem vergleichbaren Wert, erhöht sich die Anzahl der aufzubewahrenden erlaubnispflichtigen Kurzwaffen auf zehn Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN Widerstandsgrad 1 oder einem gleichwertigen Behältnis möglich Aufbewahrung von Langwaffen Für bis zu zehn erlaubnispflichtige Langwaffen reicht ein Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA aus oder einem Sicherheitsbehältnis das mindestens der Norm DIN/EN Widerstandsgrad 0 entspricht. Für mehr als zehn erlaubnispflichtige Langwaffen gibt es bei der Aufbewahrung eine Wahlmöglichkeit: Die Aufbewahrung kann in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen der Sicherheitsstufe A nach VDMA erfolgen, also bis zu 20 solcher Schusswaffen in zwei Sicherheitsbehältnissen der Stufe A usw. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Stufe B nach VDMA oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN Widerstandsgrad 0 möglich Seite 2 von 6

3 Aufbewahrung von Munition Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, ist in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis aufzubewahren. Zusammenaufbewahrung von Waffen und Munition, besondere Kombinationen von Sicherheitsbehältnissen Werden Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen der Norm DIN/EN Widerstandsgrad 0 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR- Mitgliedstaates oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Aufbewahrung von Munition in einem Sicherheitsbehältnis für Waffen, das der Sicherheitsstufe B nach VDMA entspricht: Im Falle der Aufbewahrung von Waffen in einem Sicherheitsbehältnis nach der Sicherheitsstufe B nach VDMA ist es für die Aufbewahrung der Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt. Aufbewahrung von Waffensammlungen Die Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den vorgenannten Vorgaben abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen; dem Antrag soll ein Aufbewahrungskonzept beigegeben werden. Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle ist zu beteiligen. Seite 3 von 6

4 Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich Die Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich hat mindestens den Anforderungen wie im privaten Bereich zu entsprechen. Grundsicherung Unter dem Begriff Grundsicherung sind allgemein übliche sicherungstechnische Maßnahmen zu verstehen, die den polizeilichen Erfahrungen und dem jeweiligen Stand der Sicherungstechnik entsprechen und für Wohnbereiche von den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen allgemein empfohlen werden. Über die Gebäudesicherung (Grundschutz / Grundsicherung) gibt es ausführliches Informationsmaterial bei Ihrer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Aufbewahrung in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen bis zu 3 Einzellader-Langwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung hat in einem mindestens der Norm DIN/EN Widerstandsgrad 1 entsprechenden Sicherheitsbehältnis zu erfolgen. Im Falle der Aufbewahrung einer höheren Anzahl von Einzellader-Langwaffen oder einer anderen Art von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder mit Ausnahmegenehmigung besessenen verbotenen Waffen ist die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle zu beteiligen. Waffenraum Waffen und Munition können auch in einem Waffenraum (z.b. Kellerraum ohne Fenster) gelagert werden, der dem Stand der Technik entspricht. Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann erfüllt, wenn Zugangstüren die Widerstandsklasse eines geeigneten Schrankes besitzen und das Mauerwerk ausreichenden Schutz gegen Einbruch bietet. Die grundsätzliche Trennung von Waffen und Munition muss auch hier beachtet werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine individuelle objektbezogene Beratung. Seite 4 von 6

5 Beispiele für eine sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition A- Sicherheitsstufe A nach VDMA ohne Innenfach Für bis zu 10 Langwaffen, Munition in M A+ Sicherheitsstufe A nach VDMA mit Innenfach Für bis zu 10 Langwaffen, Munition im Innenfach A++ Sicherheitsstufe A nach VDMA mit Innenfach der Stufe B oder 0 Für bis zu 10 Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition im Innenfach B- Sicherheitsstufe B nach VDMA ohne Innenfach Für Lang- und bis zu 10 Kurzwaffen*, Munition in M B+ Sicherheitsstufe B nach VDMA mit Innenfach Für Lang- und bis zu 10 Kurzwaffen*, Munition im Innenfach 0 Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN Für Lang- und bis zu 10 Kurzwaffen* und Munition * Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200 kg, dürfen max. 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden 1 Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 1 nach DIN/EN Für Lang- und über 10 Kurzwaffen und Munition M Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig Sonstige Hinweise Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern. Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann diese Behörde verlangen, dass der Besitzer ihr zur Kontrolle Zutritt zum Aufbewahrungsort gewährt. Seite 5 von 6

6 Sind derzeit diese Aufbewahrungsstandards nicht eingehalten, so hat der Besitzer / die Besitzerin von Waffen und Munition ergänzende Vorkehrungen zur Gewährleistung der vorstehenden Anforderungen zu treffen. Ihr Ansprechpartner im Waffenrecht beim Landratsamt Calw Landratsamt Calw Forst und Jagd -Untere Waffenbehörde- Vogteistraße Calw Telefon: 07051/ info@kreis-calw.de Seite 6 von 6

Waffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Waffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände

Mehr

Waffen- und Munitionsaufbewahrung

Waffen- und Munitionsaufbewahrung Waffen- und saufbewahrung Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Nach 36 des Waffengesetz (WaffG) und 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im

Mehr

Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003

Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 Anknüpfend an 42 des alten Waffengesetzes, der die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition vorschreibt,

Mehr

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt)

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) 1. Allgemeines Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in 36 WaffG sowie in den 13 und 14 AWaffV geregelt. Schusswaffen und Munition dürfen

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Kitzingen Sachgebiet 35 Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Waffen und Munition Das Landratsamt Kitzingen informiert: Oktober 2005 Das Waffenrecht hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor den Gefahren,

Mehr

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt.

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Quellenverzeichnis: Waffengesetz (WaffG) -Auszug- vom 11. Oktober 2002 zuletzt geändert

Mehr

Umgang mit Waffen oder Munition

Umgang mit Waffen oder Munition Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,

Mehr

Aufbewahrung von Waffen

Aufbewahrung von Waffen Aufbewahrung von Waffen Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.v. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden Waffenrecht; Vollzugshinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen

Mehr

Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern ( 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung AWaffV -)

Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern ( 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung AWaffV -) Bayerischer Sportschützenbund e.v. Olympia-Schießanlage, Ingolstädter Landstr. 110, 85748 Garching-Hochbrück, 089/316949-0, Fax: 089/316949-50, e-mail: gs@bssb.de Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung

Mehr

Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer

Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer Sind Ihre Waffen sicher aufbewahrt? Die von Waffen insbesondere aber von Schusswaffen ausgehende Gefahr, wenn sie in unbefugte

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Aufbewahrung von Waffen und Munition Aufbewahrung von Waffen und Munition In Zusammenarbeit mit der Behörde für Waffen- und Jagdangelegenheiten Stand: Januar 2019 Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Landeskriminalamt Hamburg Caffamacherreihe

Mehr

Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten

Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten Diese Empfehlungen sollen als Grundlage für die Ausarbeitung von Aufbewahrungskonzepten

Mehr

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen Empfehlungen des LKA BW zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von sen STAND: 31.07.2009 Diese Zusammenstellung soll der Unterstützung der Kriminalpolizeilichen Fachberater

Mehr

O F F I Z I E L L E S

O F F I Z I E L L E S O F F I Z I E L L E S Hinweise des DSB zur Aufbewahrung von Waffen und in Schützenhäusern 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung A-WaffV Seitens unserer Mitgliedsvereine wurde nach dem Attentat

Mehr

Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention

Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Waffenaufbewahrung Auszug aus der Informationsveranstaltung beim Landratsamt Esslingen am 10. Mai 2012 Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Folie 2, 02.06.2012 Waffenaufbewahrung

Mehr

Hintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017

Hintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017 Hintergrund Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung

Mehr

Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):

Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für

Mehr

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Kurzbeschreibung: Gesetzliche Anforderungen an die sichere Aufbewahrung: Wer Waffen (alle Arten) oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände

Mehr

Neues Waffenrecht zum 01. April 2003

Neues Waffenrecht zum 01. April 2003 Neues Waffenrecht zum 01. April 2003 Kleiner Waffenschein Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2

Mehr

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen

Mehr

Das neue Waffengesetz Juli 2017 Fragen und Antworten

Das neue Waffengesetz Juli 2017 Fragen und Antworten Fragen und Antworten Compiled für Hegering 1, 13.07.2017 - HDr (siehe Mail Sabine Ley vom 05.07.17 sowie Pressemitteilung des deutschen Jagdverbandes e.v. ) Geändertes Waffengesetz ist am 6.7.2017 in Kraft

Mehr

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der

Mehr

DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER SOWIE DER WAFFENBEHÖRDEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN.

DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER SOWIE DER WAFFENBEHÖRDEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN. EMPFEHLUNGEN DES LKA BW Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER SOWIE DER WAFFENBEHÖRDEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Mehr

Das neue Waffengesetz und ein spezieller Fall seiner Folgen für Sportschützen

Das neue Waffengesetz und ein spezieller Fall seiner Folgen für Sportschützen Das neue Waffengesetz und ein spezieller Fall seiner Folgen für Sportschützen von Dr. Volkmar Schilling und Volker Pfau Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, das neue Waffengesetz, verkündet am 16.10.2002

Mehr

Waffen und Munition im privaten Bereich sicher aufbewahren

Waffen und Munition im privaten Bereich sicher aufbewahren Information April 2016 Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim Waffen und Munition im privaten Bereich sicher aufbewahren Die Opfer von Waffendieben sind meistens private Waffenbesitzer.

Mehr

Waffen und Munition Aufbewahrung und Transport der Waffen. in der Fassung vom und 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV)

Waffen und Munition Aufbewahrung und Transport der Waffen. in der Fassung vom und 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) Waffen und Munition Aufbewahrung und Transport der Waffen. 36 WaffG in der Fassung vom 26.03.2008 und 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) Seite 1 Was bedeutet sichere Aufbewahrung von Waffen

Mehr

FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen

FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen Am 06.07.2018 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BGBl. I S. 2133) in Kraft getreten, das unter anderem

Mehr

Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen

Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen Merkblatt Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen Stand: 16.01.2019 Am 06.07.2018 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BGBl. I S. 2133) in Kraft getreten,

Mehr

Neue Fragen nach Gesetzesänderung zur Aufbewahrung

Neue Fragen nach Gesetzesänderung zur Aufbewahrung Neue Fragen nach Gesetzesänderung zur Aufbewahrung Das geänderte Waffengesetz trat am 6. Juli in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Sportschützen hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.

Mehr

Postfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/

Postfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/ Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Der Oberbürgermeister Bürger- und Ordnungsamt Abt. 2 Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt I. Wichtige Pflichten Unverzüglich musss bei der zuständigen

Mehr

ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, 80466 München Frau / Herrn Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Waffen/Jagd/Fischerei

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition in Bayern

Aufbewahrung von Waffen und Munition in Bayern Aufbewahrung von Waffen Munition in Bayern Gesetzliche Mindestanforderungen in Bayern Empfehlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes Sachgebiet 513 Prävention Arbeitsbereich Sicherheitstechnische Prävention

Mehr

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport

Mehr

Verwaltungsvorschriften für die Absicherungen von Waffenräumen (Entwurf des Arbeitskreises Aufbewahrung von Waffen ; Stand

Verwaltungsvorschriften für die Absicherungen von Waffenräumen (Entwurf des Arbeitskreises Aufbewahrung von Waffen ; Stand Verwaltungsvorschriften für die Absicherungen von Waffenräumen (Entwurf des Arbeitskreises Aufbewahrung von Waffen ; Stand 17.03.2004) 1 Vorbemerkung Die Verwaltungsvorschriften über bauliche Absicherungen

Mehr

1. Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?

1. Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte? 1 Waffenrecht Waffen-Munitionserwerb und -besitz 1. Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte? c) Ja, aber nur bei kombinierten

Mehr

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie

Mehr

Nachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben:

Nachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben: Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie auch die ersten Wochen und Monate mit und unter dem neuen Gesetz waren von Verwirrung, Unwissenheit und in manchen Bereichen

Mehr

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken Empfehlungen des LKA BW zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken STAND: 27.08.2009 Diese Zusammenstellung soll der Unterstützung der Kriminalpolizeilichen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer / eines

Antrag auf Erteilung einer / eines Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Bahnhofstraße 44 66663 Merzig Waffenbesitzkarte Standard-WBK Waffenbesitzkarte für Sportschützen Antrag auf Erteilung einer / eines gleichzeitig Erlaubnis zum

Mehr

Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich 36 WaffG, 13, 14 AWaffV

Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich 36 WaffG, 13, 14 AWaffV Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich 36 WaffG, 13, 14 AWaffV Die Geschehnisse in der jüngsten Vergangenheit haben auf sehr tragische Weise verdeutlicht, dass die Aufbewahrungsvorschriften

Mehr

Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition

Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Vorbemerkung Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Das Bundesministerium des Innern arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf für eine Änderung des Waffengesetzes auch in Bezug auf die Aufbewahrungsvorschriften.

Mehr

Schaffe Sicherheit. create security. Waffenschränke

Schaffe Sicherheit. create security. Waffenschränke Schaffe Sicherheit create security Waffenschränke Langwaffen und Munition Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand 05/1995) Abb.: WF 4 Abb.: WF 5 WF Schrank für Langwaffen mit Innentresor für Munition

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

Schrank VDMA SICHERHEITSSTUFE »A« (Stand Mai 1995) Tonga-5 VDMA»A« Detailbeschreibung Seite 7

Schrank VDMA SICHERHEITSSTUFE »A« (Stand Mai 1995) Tonga-5 VDMA»A« Detailbeschreibung Seite 7 Schrank SICHERHEITSSTUFE Tonga-5 Detailbeschreibung Seite 7 Comsafe-Information zur Aufbewahr Veran Jeder der Waffen besitzt, muss sich der Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen bewusst sein. Das

Mehr

Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung

Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde

Mehr

Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und andere Neuerungen

Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und andere Neuerungen Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und andere Neuerungen Vortrag im HR Dornberg am 05.03.2012 Was ist neu? Was ist was? Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002, zuletzt geändert

Mehr

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz trat am 1. April 2003 in Kraft; zum 1. April 2008 wird es

Mehr

Sicherheit beim Umgang mit Waffen

Sicherheit beim Umgang mit Waffen Sicherheit beim Umgang mit Waffen www.vdb-waffen.de www.gebrauchtwaffe.de Der richtige Umgang mit einer Waffe Bitte unbedingt vor Benutzung einer Waffe beachten! 1. Machen Sie sich mit der Handhabung der

Mehr

Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG)

Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG) Stadtverwaltung Fellbach Amt für öffentliche Ordnung Marktplatz 1 70734 Fellbach Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG) Ich beantrage die Erlaubnis

Mehr

Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003

Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 1. Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände, Genehmigungspflicht für Schießordnungen 15 Die Regelung über

Mehr

- Der Präsident - Liebe Sportschützinnen und Sportschützen, sehr geehrte Damen und Herren,

- Der Präsident - Liebe Sportschützinnen und Sportschützen, sehr geehrte Damen und Herren, - Der Präsident - Liebe Sportschützinnen und Sportschützen, sehr geehrte Damen und Herren, die Ereignisse in den vergangenen Wochen und Monaten haben gerade die Waffen- und Munitionsaufbewahrung in das

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Landkreis Helmstedt - Waffen und gdwesen Südertor 6 38350 Helmstedt Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,

Mehr

sie heutee im Bundesgesetzblatt auf Seitee 2133 veröffentlicht wurden.

sie heutee im Bundesgesetzblatt auf Seitee 2133 veröffentlicht wurden. Waffenrecht Änd derung gen des Waff fenges setzes s sind in Kra aft 06.07.2017 Am Donnerstag, den 18. Mai hat der Deutsche Bundestag um 22.31 Uhr das 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in zweiter

Mehr

Sie haben... max. 10. mehr als 10. max. 10. max. 5. mehr als 10. max. 10. A-Schrank ohne. A-Schrank mit Innenfach. Innenfach. B-Schrank mit Innenfach

Sie haben... max. 10. mehr als 10. max. 10. max. 5. mehr als 10. max. 10. A-Schrank ohne. A-Schrank mit Innenfach. Innenfach. B-Schrank mit Innenfach ufbewahrung von Waffen und unition Die Übersicht zeigt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der ufbewahrung von Waffen und unition in ezug zum jeweiligen Widerstandsgrad der Waffenschränke für den privaten

Mehr

2. Wie viele Waffen von welcher Art sind in o. g. Gebietskörperschaften gemeldet?

2. Wie viele Waffen von welcher Art sind in o. g. Gebietskörperschaften gemeldet? 14. Wahlperiode 08. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Walter Heiler und Wolfgang Wehowsky SPD und Antwort des Innenministeriums Waffenbesitz im Landkreis Karlsruhe Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:

Mehr

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Tarifstelle Gegenstand Gebühren/ Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Waffengesetzes 30 bis 60 9.2 Regelüberprüfung

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht 1 von 9 11.07.17, 09:56 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition

Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition André Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition Darstellung gesetzlicher Vorschriften und technischer Verfahren für Verwaltung und Justiz Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und

Mehr

Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):

Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für

Mehr

Waffenbesitz in der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar- Kreis

Waffenbesitz in der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar- Kreis 14. Wahlperiode 04. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Gerhard Kleinböck und Rosa Grünstein SPD und Antwort des Innenministeriums Waffenbesitz in der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar- Kreis Kleine Anfrage

Mehr

Entwurf. Thema: Waffenrecht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Entwurf. Thema: Waffenrecht. Sehr geehrte Damen und Herren, Entwurf Beantwortung von schriftlichen n des Landesjagdverbandes und des Bayerischen Sportschützenbundes, anlässlich einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Landesjägertages am 26. April 2003 in Rosenheim

Mehr

Waffenschränke. Herzlich Willkommen! Jakob Hayessen, GF der Tresor-Baumann GmbH

Waffenschränke. Herzlich Willkommen! Jakob Hayessen, GF der Tresor-Baumann GmbH Herzlich Willkommen! Jakob Hayessen, GF der Tresor-Baumann GmbH Gliederung Warum einen Tresor? Sicherheitsstufen Sicherheitsstufe A Sicherheitsstufe A + B-Innentresor Sicherheitsstufe B Grad 0 Grad 1 Optionen

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein )

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung

Mehr

Juristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern!

Juristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern! Juristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern! Alle Rechte vorbehalten Nachdruck verboten! Die ergänzten oder aktualisierten Abschnitte sind farblich hervorgehoben. Aufbewahrung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer / mehrerer Waffen ( 10 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative WaffG) Eintragung einer Erlaubnis

Mehr

Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz

Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz 1. Vorwort Die gemachten Ausführungen beziehen sich auf die Regelungen des neuen Waffengesetzes. Eine ganze Reihe von Fragen bedürfen noch

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht 1 von 6 25.10.2011 15:16 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG)

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG) Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung einer Waffenbesitzkarte

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Antrag auf Eintragung der unten aufgeführten Waffe(n) in eine neu auszustellende

Mehr

Hinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetzes durch die Waffenbehörden

Hinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetzes durch die Waffenbehörden IS 7a 681 032/29 18.3.2003 Hinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetzes durch die Waffenbehörden ab dem 1.4.2003 1. Zu 4 Abs. 3 und 4 WaffG-neu (Wiederholungsprüfungen bei Altfällen Wiedervorlageturnus):

Mehr

Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen im Vergleich zum geltenden Recht

Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen im Vergleich zum geltenden Recht Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen im Vergleich zum geltenden Recht 1. Zuverlässigkeit (als Voraussetzung für den Umgang mit Waffen und Munition):

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480 An den Schleswig-Holsteinischen Landtag Innen- und Rechtsausschuss 24171 Kiel Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480 Bessere Kontrolle der Schusswaffen in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Seite 1 von 5 Bitte auswählen Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 1.4.2008) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN.

EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN. EMPFEHLUNGEN DES LKA BW EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN

Mehr

Das neue Waffenrecht

Das neue Waffenrecht Bayerisches Staatsministerium des Innern Das neue Waffenrecht Die wichtigsten Neuregelungen Das neue Waffenrecht. Zum 1. April 2003 tritt das neue, bundesweit geltende Waffenrecht in Kraft. Damit ergeben

Mehr

Expertise Roger Mohr Nr. 230. Expertise 230 Roger Mohr. C:\Daten\R_Mohr\Schiesswesen\Gutachten\230_09.doc 1

Expertise Roger Mohr Nr. 230. Expertise 230 Roger Mohr. C:\Daten\R_Mohr\Schiesswesen\Gutachten\230_09.doc 1 Expertise 230 Roger Mohr C:\Daten\R_Mohr\Schiesswesen\Gutachten\230_09.doc 1 Auftraggeber Bezeichnung Computer Security Service GmbH Straße Wilhelm-Beckmann-Str. 15 Ort 45307 Essen DEUTSCHLAND Ansprechpartnerin:

Mehr

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG Eingangsvermerk/Eingangsstempel Datenschutzrechtlicher Hinweis: Sie sind gemäß 39 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern

Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Waffengesetz (in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

Das Waffenrecht Änderungen 2008

Das Waffenrecht Änderungen 2008 Das Waffenrecht Änderungen 2008 www.bmi.bund.de Änderungen im Waffengesetz Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und

Mehr

Vollzugshinweise Aufbewahrung. von Schusswaffen und Munition

Vollzugshinweise Aufbewahrung. von Schusswaffen und Munition Vollzugshinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition F- III - 1-1 1. Zu 36 Abs. 1 und 2 WaffG, 13 Abs. 1 bis 4 AWaffV (grundsätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung): 1.1 Als Mindeststandard

Mehr

Vor- und Nachname. ggfs. Geburtsname. Geburtsdatum/Geburtsort. Staatsangehörigkeit. PLZ/Ort. Telefon/Handy. Wohnhaft in Deutschland seit

Vor- und Nachname. ggfs. Geburtsname. Geburtsdatum/Geburtsort. Staatsangehörigkeit. PLZ/Ort. Telefon/Handy. Wohnhaft in Deutschland seit Stadt Heilbronn Ordnungsamt Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG) zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen,

Mehr

(PKS, Tabelle 07JBKA). Dies passt auch zu den Einträgen im Nationalen Waffenregister

(PKS, Tabelle 07JBKA). Dies passt auch zu den Einträgen im Nationalen Waffenregister Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Waffenkriminalität in Deutschland 3T-Drucksache 19/935 Vorbemerkung der Fragesteller: Für das Berichtsjahr 2016

Mehr

EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN.

EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN. EMPFEHLUNGEN DES LKA BW EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN

Mehr

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3034 19. 11. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Verdachtsunabhängige

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen  digitalisiert durch 1. Das Waffengesetz 13 1.1. Allgemeine Grundlagen 14 1.1.1. Waffe ( 1 Abs. 2) 14 1.1.2. Schußwaffe, gleichgestellte Gegenstände (Anlage 1) 15 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1 ) 18 1.1.4. Waffen liste (Anlage

Mehr

Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht VGH München, Beschluss v. 24.11.2017 21 CS 17.1531 Titel: Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 WaffG 4 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b,

Mehr

An t r a g auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S.

An t r a g auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S. Stadt Kirchheim unter Teck Tel. (07021) 502-291 Abteilung Ordnung Fax: (07021) 502-254 Kornstraße 4 E-Mail: ordnung@kirchheim-teck.de 73230 Kirchheim unter Teck An t r a g auf Erteilung einer Erlaubnis

Mehr

Literatur zur Waffensachkundeprüfung (Änderungsübersicht)

Literatur zur Waffensachkundeprüfung (Änderungsübersicht) André Busche Literatur zur Waffensachkundeprüfung (Änderungsübersicht) 1 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Mehr

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt ZA 1.3 Waffenrecht Liedekerker Str. 70 48565 Steinfurt Erreichbarkeiten: Telefon: 02551/15-0 Telefax: 02551/15-3139 E-Mail: Waffenwesen.Steinfurt@polizei.nrw.de

Mehr

1. Angaben zur Person:

1. Angaben zur Person: Datenschutzrechtlicher Hinweis: Sie sind gem. 39 WaffG verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Aus künfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen

Mehr

Aktuelle Änderungen des Waffengesetzes. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften tritt am 06. Juli 2017 in Kraft.

Aktuelle Änderungen des Waffengesetzes. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften tritt am 06. Juli 2017 in Kraft. Aktuelle Änderungen des Waffengesetzes Das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften tritt am 06. Juli 2017 in Kraft. Klaus Mundinger 05. Juli 2017 Aktuelle Änderungen des

Mehr