Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0420

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1 FB Berufliche schulische Bildung Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0420 FB Berufliche schulische Bildung Haushaltsermächtigungen: , , 0436, und Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Berufliche schulische Bildung umfasst alle die im schulischen Bereich auftretenden konzeptionellen, fachlich-inhaltlichen und administrativen Maßnahmen / Angelegenheiten, die die berufliche Bildung in Baden-Württemberg betreffen. Hierzu gehört neben schulischen Belangen die Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen und außerschulischen Partnern, z.b. Betrieben, zuständigen Stellen, Sozialpartnern, Berufsverbänden, der Arbeitsverwaltung, Einrichtungen der Jugendhilfe, Kirchen, die überregionale und internationale Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Zum Produktbereich Berufsvorbereitung gehören Bildungsgänge an beruflichen Schulen, die in erster Linie der Berufsvorbereitung dienen wie z. B. das Berufsvorbereitungs- und Berufseinstiegsjahr, die Berufsfachschule für Sozialpflege und die einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule. Der Produktbereich Berufsschule beinhaltet die Berufsschule und die Sonderberufsschule welche die Jugendlichen zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Zusammenarbeit mit dem dualen Partner führen. Der Produktbereich Berufsfachschulen umfasst Bildungsgänge, die in ein bis drei Jahren eine berufliche Grundbildung für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz zur Regelung von dualen Ausbildungsberufen) vermitteln oder vollzeitschulisch oder teilzeitschulisch zu einem Berufsabschluss führen (z. T. bei Berufen außerhalb des Berufsbildungsgesetzes). Der Produktbereich Berufskollegs umfasst vornehmlich zweijährige (gestufte) und dreijährige Berufskollegs verschiedener Fachrichtungen. Sie bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf und führen zu einem schulischen Berufsabschluss in der jeweiligen Fachrichtung und in einem Zusatzprogramm zum Erwerb der Fachhochschulreife. Die zweijährigen gestuften Berufskollegs führen zu einer beruflichen Qualifizierung und zur Fachhochschulreife; sie ermöglichen in einem Zusatzprogramm außerdem den Erwerb eines schulischen Berufsabschlusses in der jeweiligen Fachrichtung. Das einjährige Berufskolleg führt Jugendliche mit mittlerem Bildungsabschluss und einer beruflichen Ausbildung in einem Jahr zur Fachhochschulreife. Der Produktbereich Fachschulen umfasst alle Bildungsgänge im Bereich der Weiterbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung in einem gewerblichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen, sozialen oder landwirtschaftlichen Beruf und beruflicher Tätigkeit für Aufgaben des mittleren Managements. Im Produktbereich Berufsoberschulen führen die Berufsoberschulen (Mittelstufe) Jugendliche mit Berufsabschluss in einem Jahr zum mittleren Bildungsabschluss und darauf aufbauend (Oberstufe) in zwei Jahren zur fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife. Der Produktbereich Ausserunterrichtliche Angelegenheiten BsB umfasst alle Maßnahmen, z. B. Betriebspraktika, Studienfahrten, erlebnispädagogische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Durchführung von Projekten in Kooperation mit anderen Einrichtungen, Betrieb von Juniorfirmen u. a. die außerhalb der Stundentafel des Berufsvorbereitungsjahres durchgeführt werden. 2. Ziele und Messgrößen Der Produktbereich Berufliche Gymnasien beinhaltet folgende berufsbezogene Schultypen: Den agrarwissenschaftlichen, biotechnologischen, ernährungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Schultyp. Der technische Typ untergliedert sich weiter in die Profile Technik, Informationstechnik, Gestaltung und Medien sowie Wirtschaft und Management (TGTM). Die beruflichen Gymnasien führen in drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife. FB Berufliche schulische Bildung Fachbereich (FB) Haushalts- Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) ermächti- gungen in Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Kapitel FB Berufliche schulische Bildung 0401, 0402, 0436, 1221, Ziele Ressourcen effektiv, effizient und nachhaltig einsetzen Bezeichnung/Einheit Schüler-Lehrerrelation an beruflichen Schulen nach KMK-Meldungen Landesebene Schüler-Lehrerrelation an beruflichen Schulen nach KMK-Meldungen Bundesebene Schüler-Lehrerrelation an beruflichen Schulen nach KMK-Meldungen innerhalb der acht alten Flächenländer Schüler-Lehrerrelation an beruflichen Schulen nach KMK-Meldungen Rangposition innerhalb der acht alten Flächenländer Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2007 ( 2007) 20,2 (20,2) 23,4 23,7 1 Ist 2008 ( 2008) - (20,2) ,2 20,2 20, Qualitätsmanagement ausbauen Anzahl der fremdevaluierten beruflichen Schulen 27 (28) 27 (28)

2 FB Berufliche schulische Bildung Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0420 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) FB Berufliche schulische Bildung PB Berufsvorbereitung Haushaltsermächtigungen in Kapitel 0401, 0402, 0436, 1221, Ziele Qualitätsmanagement ausbauen Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2007 ( 2007) Berufliche Schulen mit Selbstevaluation; (systematische Qualitätsentwicklung) 87 (60) Ist 2008 ( 2008) 156 (65) EUR 309,4 389, PB Berufsschule EUR 3.716, ,4 PB Berufsfachschulen EUR 1.387,9 877,4 PB Berufskollegs EUR 1.109, ,6 PB Fachschulen EUR 901,0 530,3 PB Berufliche Gymnasien EUR 1.308,2 966,7 0401, 0402, 0436, 1221, Bildungsangebote begabungsgerecht und bedarfsorientiert weiterentwickeln Anteil berufliche Abiturienten an gesamt Landesebene in Prozent 32,3 (35,3) 31,8 (35,3) 35,3 35,3 35,3 PB Berufsoberschulen PB AU Angelegenheiten BsB EUR 46,2 188,8 EUR 850, ,1 3. Erläuterungen -89-

3 FB Berufliche schulische Bildung Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel

4 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: An den beruflichen Schulen ist insgesamt folgende Entwicklung der Schülerzahlen zu erwarten (Stichtag 15. Oktober 2008) 1): Ist Schuljahr 2008/2009 Prognose Schuljahr 2009/2010 Prognose Schuljahr 2010/2011 Teilzeitschulen Vollzeitschulen Berufliche Schulen insgesamt ) Aufgrund der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung kann es zu Abweichungen zu den vom Statistischen Landesamt prognostizierten Schülerzahlen kommen. Zahl der Schulen am 15. Oktober 2008: 292 davon Schularten/Schulgliederungen am 15. Oktober 2008: Teilzeitschulen 346 Vollzeitschulen Schularten insgesamt Einnahmen Verwaltungseinnahmen Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten 2,5 a) 2,5 2,5 10,6 b) 7,7 c) Vermischte Einnahmen 1,5 a) 1,5 1,5 0,2 b) 0,9 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 4,0 a) 4,0 4,0 gruppen 73 Einnahmen für die Staatliche Modeschule Stuttgart Sonstige Betriebseinnahmen 30,0 a) 30,0 30,0 34,0 b) 32,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Summe gruppe 73 30,0 a) 30,0 30,0-91-

5 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 84 Sonstige Zuwendungen Dritter Sonstige Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 34,0 a) 34,0 34,0 Ausgaben Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten ,9 a) , , ,4 b) ,0 c) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Mehrarbeitsvergütungen bis zur Höhe von Wenigerausgaben bei Kap Tit zulässig. Die aufgrund der 47 Stellenhebungen in 2009 und in 2010 im Bereich der Technischen Lehrer entstehenden Ausgaben von 240,0 in 2010 und 324,6 in 2011 werden über Kap der Rücklage für die Qualitätsoffensive Bildung entnommen. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: Planmäßige Beamte darunter Sonstiges: Mehrarbeitsvergütung 239,1 214, , ,0 In den veranschlagten Personalausgaben sind die Bezüge für 287 Schulleiter und 286 stellvertretende Schulleiter enthalten (vgl. Stellenplan). Bezüglich der anderweitigen Verwendung von Lehrkräften siehe Vermerke bei Kap im Stellenteil. Veranschlagt ist der Aufwand von 76,1/240,0/324,6 für 47/47/0 Stellenhebungen im Bereich der Technischen Lehrer, vgl. Stellenteil. Wegen der Verwendung von - Lehrkräften der beruflichen Schulen bei Weiterbildungsträgern im Rahmen der Weiterbildungskonzeption der Landesregierung (Lehrerprogramm), vgl. auch Vermerk bei Kap Tit , - Turn- und Sportlehrern mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung bei Turn- und Sportvereinen oder für sonstige Belange des Sports, vgl. Kap Tit , - Lehrkräften der beruflichen Schulen im Rahmen des Hauptamts an anderen staatlichen Einrichtungen, vgl. auch Vermerke bei Kap und Für den Unterricht an Justizvollzugsanstalten (Kap. 0508) waren im Schuljahr 2008/2009 Lehrkräfte von beruflichen Schulen im Umfang von rd. 14 Deputaten eingesetzt. -92-

6 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Nebenvergütungen 4,6 a) 4,6 4,6 4,6 b) 4,4 c) Erläuterung: Vergütung für die nebenamtliche Leitung der Akademie für Landbau in Nürtingen (Fachschule in der Trägerschaft des Landkreises Esslingen) durch einen Bediensteten des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Stuttgart Vergütungen für Hilfsunterricht und Lehraufträge 5.100,0 a) 3.156, , ,8 b) 7.629,1 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Wenigerausgaben bei Kap Tit zulässig. Erläuterung: Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, insbesondere aufgrund von Elternzeitfällen, werden aus diesem Vergütungen für nebenamtlichen und nebenberuflichen Unterricht geleistet. Mittel für Krankheitsstellvertretungen sind bei Kap Tit veranschlagt. Der Ansatz enthält auch den entsprechenden Bedarf für die Staatlichen Beruflichen Schulen Villingen-Schwenningen und Furtwangen (Kap. 0428). Einsparungen zum Ausgleich des Haushalts und zur Verringerung der Neuverschuldung Persönliche Prüfungskosten 56,2 a) 56,2 51,0 51,1 b) 57,9 c) Innerhalb der Kapitel 0405 bis 0420 sind die gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind Vergütungen für die Abnahme von Schulfremdenprüfungen sowie Vergütungen an schulfremde Beisitzer für die Mitwirkung bei Abschlussprüfungen an Berufsfachschulen, Berufsoberschulen und Fachschulen; Vergütungen für vorübergehend beschäftigte Hilfskräfte und Kosten der Prüfungsaufsicht Entgelte der Arbeitnehmer (Beschäftigten) ,3 a) , , ,2 b) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Überstundenentgelte bis zur Höhe von Wenigerausgaben bei Kap Tit zulässig. Erläuterung: Veranschlagt sind neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 6. Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte für Mehrarbeit 127,8 9. Sonstige Zulagen (im Einzelnen anzugeben) Erschwerniszulagen nach 3 Abs. 2 Nr. 4 und 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b der Erschwerniszulagenverordnung 1,5 Außerdem darf eine Vorlesekraft (Entgeltgr. 6 TV-L) bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit für eine blinde Lehrkraft beschäftigt werden, sofern bei Kap Tit Mittel in den hierfür anfallenden Ausgaben eingespart werden. Aus Bereichen mit besonderen Nachwuchsproblemen können bis zu 400 als Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis eingestellte Absolventen von Diplomstudiengängen eine auf 2 Jahre befristete unterrichtsbegleitende pädagogische Schulung unter Berücksichtigung einer Deputatsermäßigung von durchschnittlich 12 Wochenstunden erhalten. Hiervon erhielten im Schuljahr 2008/2009 (2007/2008) insgesamt 188 (227) Absolventen eine Schulung. -93-

7 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. 30,0 a) 30,0 30,0 31,2 b) 26,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 1. Trennungsgelder 20,0 2. Umzugskostenvergütungen 10,0 zus. 30,0 Zwischensumme Personalausgaben ,0 a) , ,4 Sächliche Verwaltungsausgaben Dienstreisen 576,6 a) 709,6 713,3 647,9 b) 606,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Reisekostenvergütungen 369,9 371,8 2. Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge 339,7 341,5 zus. 709,6 713,3 Darunter fallen auch Reisekosten für Fachberater und Lehrer mit Lehraufträgen an mehreren Orten. Die Reisekosten der Lehrer und Aufwendungen für Begleitpersonen bei Jahresausflügen usw. sind bei Kap Tit veranschlagt. Zugelassene Fahrzeuge Pkw Sächliche Prüfungskosten 600,3 a) 594,3 594,3 635,9 b) 568,1 c) Innerhalb der Kapitel 0405 bis 0420 sind die gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Für sächliche Kosten von Abschlussprüfungen an öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen einschließlich Reisekostenvergütungen und Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge der mit der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen beauftragten Beamten Vermischte Verwaltungsausgaben 3,2 a) 3,2 3,2 4,3 b) 2,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen usw. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 1.180,1 a) 1.307, ,8-94-

8 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung gruppen Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. 69 Aufwand für Informationstechnik A 127 Erwerb von Maschinen, Geräten, 4,6 a) 6,3 8,5 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u.dgl. 8,0 b) 4,7 c) Erläuterung Veranschlagt sind: Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 5,8 7,9 2. Unterhaltung und Instandsetzung 0,5 0,6 zus. 6,3 8, B 127 Fernmeldegebühren u. dgl. 2,4 a) 2,0 2,0 1,1 b) 1,4 c) Erläuterung: Laufende Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen Dienstleistungen Dritter u. dgl. 5,6 a) 2,0 2,0 0,5 b) 0,8 c) Erläuterung: Für Entgelte im Rahmen von Einrichtung, Betreuung und Pflege von Informationstechnik sowie von Informationsbe- und -verarbeitung N 127 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 7,2 0,0 Einrichtungsgegenständen Summe gruppe 69 12,6 a) 17,5 12,5 73 Staatliche Modeschule Stuttgart Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit. Gr. 73. Erläuterung: Veranschlagt sind die Mittel für die Staatliche Modeschule Stuttgart. Weitere Ansätze für diese Einrichtung sind bei den n , , , A, B, und etatisiert Personalaufwand für stundenweise beschäftigte 5,0 a) 4,0 4,0 Hilfskräfte bei der Durchführung von Fachlehr- 2,5 b) gängen und anderen Veranstaltungen 2,1 c) -95-

9 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- 20,0 a) 39,0 39,8 und Ausrüstungsgegenstände, sonstige 29,0 b) Gebrauchsgegenstände 39,3 c) Dienstreisen 3,0 a) 3,0 3,0 1,9 b) 0,7 c) Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentation 6,3 a) 8,6 8,6 0,4 b) 2,4 c) Dienstleistungen Dritter u. dgl. 8,0 a) 9,2 9,2 1,5 b) 22,5 c) Sonstiger Sachaufwand 57,4 a) 55,7 57,7 51,3 b) 64,4 c) Erwerb von Geräten u. sonstigen beweglichen Sachen 123,2 a) 52,7 51,2 Summe gruppe ,9 a) 172,2 173,5 80 Personalausgabenbudgetierung an Schulen Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu 5 % der Lehrerstellen bei Tit und zulässig N 127 Vergütungen für Hilfsunterricht und Lehraufträge 0,0 a) 0,0 0, N 127 Sonstiger Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, N 127 Sonstiger Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 Summe gruppe 80 0,0 a) 0,0 0,0-96-

10 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 84 Für besondere Zwecke aus Zuwendungen Dritter Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0, Erwerb von Geräten u. sonstigen beweglichen Sachen 0,0 a) 0,0 0,0 Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,6 a) , ,2 Abschluss Kapitel 0420 Verwaltungseinnahmen 34,0 a) 34,0 34,0 Gesamteinnahmen 34,0 a) 34,0 34,0 Personalausgaben ,0 a) , ,4 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.287,4 a) 1.432, ,6 Ausgaben für Investitionen 123,2 a) 59,9 51,2 Gesamtausgaben ,6 a) , ,2 Kapitel 0420 Zuschuss ,6 a) , ,2-97-

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