INFORMIERT. Themen. Prozessverbesserungen in der Wohnungsbaufinanzierung NR.06. Optimierung der Mittelverwendungskontrolle
|
|
- Bastian Brahms
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIE L-BANK INFORMIERT NR Prozessverbesserungen in der Wohnungsbaufinanzierung Themen Optimierung der Mittelverwendungskontrolle Für den Vertrieb von Förderdarlehen, insbesondere für kleinvolumiges Geschäft, werden schlanke und einfache Prozesse immer wichtiger. Aus diesem Grund haben wir analog zur KfW für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme eine Übersicht zur Mittelverwendungskontrolle erarbeitet und als Anlage beigefügt. Wirtschaft Wohnraum Grundsätzlich kann das Finanzierungsinstitut zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung zwischen den, in der Übersicht aufgeführten Optionen wählen. Die Nutzung zur Anwendung der Option 5 (MaRisk) in der Kreditverwendungskontrolle setzt voraus, dass das Finanzierungsinstitut diese Regelungen in den internen Handlungsanweisungen für die Kredit weiterbearbeitung aufgenommen hat und das aktuelle Testat für die Jahresabschlussprüfung keine Einschränkungen für das Risikomanagement enthält. Auch bei Nutzung der Option 5 ist in der Energieeffizienzfinanzierung Bauen und Sanieren, die durch den Endkreditnehmer, den Sachverständigen und das Finanzierungsinstitut unterschriebene Bestätigung nach Durchführung (BnD) einzureichen. Auf diesem Formular bestätigt das ausreichende Finanzierungsinstitut, den frist- und zweckgerechten Mitteleinsatz. Infrastruktur Landwirtschaft Förderung allgemein In unseren Richtlinien und Merkblättern informieren wir, dass der Abruf der Förderdarlehen möglichst in einer Summe oder maximal mit drei Abrufen erfolgen soll. Mit dieser Regelung soll der Aufwand für die Finanzierungsinstitute möglichst gering gehalten werden; generell sind aber auch mehr Abrufe möglich. Wohnen mit Kind Änderung zum Seite Beschränkung der von 30/35 Jahre auf 25 Jahre
2 Redaktionelle Änderungen beim Programm Wohnen mit Kind Bereits mit unserer Info Nr. 3 vom haben wir über die Änderung im Programm Wohnen mit Kind informiert. Da das Förderprogramm auf dem KfW-Wohneigentumsprogramm basiert, können Anträge, die ab dem bei uns eingehen, nur noch mit folgender Laufzeitvariate zugesagt werden: KOMPAKT: WOHNEN MIT KIND Zinsvergünstigte Baufinanzierung für Privathaushalte in 25 Jahre, bei wahlweise 1 3 tilgungsfreien Jahren. Das geänderte Merkblatt sowie das Produktinformationsblatt erhalten Sie anbei. IHR PROFIL Sie sind eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie möchten eine Wohnimmobilie in Baden- Württemberg bauen oder erwerben. Sie wohnen selbst in der Immobilie. IHR FINANZIERUNGSBEDARF Sie suchen einen Förderkredit als Ergänzung zu der Immobilienfinanzierung Ihrer Hausbank. Sie möchten damit das Grundstück, die Baukosten und die Außenanlage für Ihren Neubau mitfinanzieren. Oder: Sie möchten den Kaufpreis und bei Bedarf auch die Modernisierung der erworbenen Immobilie mitfinanzieren. Nicht geeignet für: Familien mit Einkünften über 200 TEUR bzw. 100 TEUR bei Alleinerziehenden UNSERE FÖRDERUNG Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung Kredithöhe: 15 TEUR bis 50 TEUR Laufzeit: 25 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3 Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre Aktuelle Zinsen und Konditionen unter: Antragstellung und Vertragsabschluss bei Ihrem Finanzierungspartner SO GEHT ES LOS Ansprechpartner ist Ihr Finanzierungspartner fragen Sie Ihren Kundenberater nach der L-Bank-Finanzierung Wohnen mit Kind. DAS KÖNNTE SIE NOCH INTERESSIEREN Für Neubauten: Energieeffizienzfinanzierung Bauen (L-Bank) Für Altbauten: Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (L-Bank) Als Alternative: Eigentumsfinanzierung BW Z15 FRAGEN? Hotline Energiesparen Tel energiesparen@l-bank.de 07/16 energiesparen@l-bank.de Tel Hotline für Rückfragen Gilt für Antragseingang bei L-Bank ab Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung: Tel energiesparen@l-bank.de Weitere Inhalte: Anhang: Merkblatt Wohnen mit Kind (07/2016) Produktinformationsblatt Wohnen mit Kind (07/2016) 2
3 Mittelverwendungskontrolle 1 Grundsätzliche kann zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Bank bzw. das Finanzierungsinstitut zwischen folgenden Optionen gewählt werden: Option 1: Vorlage und Aufbewahrung von Rechnungen, Lieferscheinen, Kaufverträgen. Alternativ: Aufstellung, in der anhand von Datum, Rechnungsbetrag, Verwendungszweck und Zahlungstermin zu ersehen ist, in welchem Umfang die entsprechenden Originalrechnungen dem Finanzierungsinstitut vorgelegen haben. oder Option 2: Plausibilisierung* und Aufbewahrung einer vom Endkreditnehmer selbst erstellten tabellarischen Übersicht der finanzierten Einzelposten, aus der zumindest Aufwandskategorien (Verwendungszweck) und Zahlungstermine hervorgehen. oder Option 3: Aufbewahrung einer Mitteilung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über den tatsächlichen kostenmäßigen und zeitlichen Umfang des Vorhabens. oder Option 4: Plausibilisierung* und Aufbewahrung eines (ggf. auch von Dritten) erstellten Projektabschlussberichts. Dieser sollte Vorhaben und Projektziel, durchgeführte Maßnahmen, Projektergebnisse und zeitlichen Ablauf des Projekts sowie die Projektkosten beinhalten. oder Option 5: Prüfung des zweckentsprechenden Mitteleinsatzes anhand der heute gültigen MaRisk (siehe MaRisk, Kapitel BTO Kreditweiterbearbeitung). *Plausibilisierung: Im Rahmen der banküblichen Sorgfaltspflicht muss die Hausbank prüfen, ob die geplanten Investitionen tatsächlich realisiert wurden. Dies kann durch Prüfung z. B. mittels einer hinreichend großen Stichprobe der Rechnungskopien oder Unterlagen im Rahmen der Sicherheitenbestellung oder durch einen in den Akten dokumentierten Besuch vor Ort erfolgen. Oftmals kann auch durch die Einsicht in die Kontenbewegungen (Empfänger, Verwendungszweck, Betrag) eine angemessene Plausibilisierung erfolgen. Diese ist in geeigneter Form in der Kreditakte zu dokumentieren (z. B. entsprechende Bestätigungen auf den eingereichten Unterlagen und Aufbewahrung der zur Plausibilisierung herangezogenen Unterlagen) 3
4 Mittelverwendungskontrolle 2 Programmspezifische Besonderheiten. Wohnen mit Kind: Wohnen mit Zukunft: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Energieeffizienzfinanzierung Bauen Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb einer Frist von 6 Monaten, beginnend im Folgemonat der Auszahlung, für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Regelung gilt nicht für Darlehen </= bzw. letzter Abruf </= In diesen Fällen können die Mittel auch zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Generell ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der L-Bank einzureichen. Unterzeichnung durch Endkreditnehmer, Sachverständigen und Finanzierungsinstitut. Vorhaltung von Rechnungen durch Endkreditnehmer (für den Zeitraum von 10 Jahren nach Zusage). Insbesondere bei Anwendung der o.g. Option 5 kann der frist- u. zweckgerechte Mitteleinsatz auf folgende Weise geprüft bzw. sichergestellt werden (alternativ): Energieeffizienzfinanzierung Sanieren - Nutzung des optionalen Formulars Ergänzung z. BnD Energieeffizient Sanieren Kredit oder Aufbewahrung einer vom Endkreditnehmer selbst erstellten Übersicht der finanzierten Einzelposten, aus der Vwzk. und Zahlungstermine hervorgehen. Die entsprechenden Originalrechnungen müssen der Hausbank nicht vorgelegt werden. - Plausibilisierung der Kontobewegungen (ggf. eines Baukontos) - Bestätigung d. Stb./WP Mittelverwendungskontrolle 3 Programmspezifische Besonderheiten. Energieeffizienzfinanzierung Bauen Mögliche vereinfachte Vorgehensweise für unbesicherte Kredite (Kleinkredite) Sofern ein Finanzierungsinstitut für zweckgebundene Kreditvergaben nach MaRisk auf die Kreditverwendungskontrolle verzichten kann (z.b. bei Kleinkrediten, bei denen auf eine mit dem Objekt verbundene Sicherheit verzichtet wird), können die Anforderungen wie folgt umgesetzt werden: 1. Fristgerechter Mitteleinsatz: Energieeffizienzfinanzierung Sanieren - Der Kreditnehmer wird bei Vertragsabschluss explizit auf die Anforderung zum fristgerechten Mitteleinsatz hingewiesen (mündlich, ggf. über Aktennotiz oder schriftlich, z.b. im EKN-Vertrag). Es ist dann Aufgabe des Kunden ggü. dem Finanzierungsinstitut ein Nichterfüllen anzuzeigen. 2. Zweckentsprechender Mitteleinsatz: - Auch für diese Bestätigung ( am gemäß Zusage geförderten Wohngebäude ) kann auf eine vereinbarte Anzeigepflicht des Kunden bei anderweitiger Verwendung bzw. bei nichterreichtem Verwendungszweck unmittelbar nach Abschluss der Investition abgestellt werden. Sowie auf die bankübliche Sorgfalt, so dass eine abweichende Verwendung hätte auffallen müssen (keine aktive Prüfungshandlung). - Die Nutzung dieser Vorgehensweise setzt voraus, dass das Finanzierungsinstitut diese Regelungen inkl. des Nachweises zum Mitteleinsatz in den internen Handlungsanweisungen für die Kreditweiterbearbeitung nach MaRisk aufgenommen hat und eine uneingeschränkt testierte Jahresabschlussprüfung für das Risikomanagement vorliegt. Nach dieser Vorgabe können auch hausbankeigenevorgehensweisen angewendet und weiterentwickelt werden. Stand 06/2016 Hotline Energiesparen Tel.:
5 Form-Solutions Wohnen mit Kind Merkblatt (Stand: ) Quelle: Das Programm richtet sich an Familien mit Kind, die in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen wollen. Sie erhalten von der L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW ein zinsvergünstigtes langfristiges Darlehen. Die L-Bank vergünstigt die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW zusätzlich. Die Darlehen sind die ideale Ergänzung zu anderen Darlehen, die erstrangig besichert sind. 1. Was wird gefördert? 2. Wer wird gefördert? Form-Solutions Artikel Nr LB /16 Variante MBWK Förderfähige Vorhaben Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur eigenen Nutzung als Wohnraum. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Nicht förderfähig sind Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen sowie von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen. Nicht gefördert werden Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. 1.2 Förderfähige Kosten Beim Bau von Eigenheimen werden finanziert: F F F F F Kosten für das Grundstück Der Erwerb (Kaufvertrag beim Notar) darf bei Antragseingang bei der L-Bank nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Baukosten einschließlich Baunebenkosten (zum Beispiel Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer) Kosten der Außenanlagen (zum Beispiel Garten, Garage, Zaun) Beim Kauf von Eigenheimen werden finanziert: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten (zum Beispiel Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer) Kosten für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, der selbst genutzt wird. Wird das Gebäude teilweise anderweitig genutzt (zum Beispiel Fremdvermietung einer Einliegerwohnung oder gewerbliche Nutzung als Büro oder Laden), werden die Kosten für die selbstgenutzte Wohnung und für das Grundstück jeweils nur anteilig gefördert. 1 In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare Alleinerziehende eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Die Summe ihrer positiven Einkünfte darf Euro, bei Alleinerziehenden Euro, nicht überschreiten. Negative Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich ist der zuletzt ergangene Steuerbescheid, beziehungsweise bei den oben genannten Lebensgemeinschaften der jeweils zuletzt ergangene Steuerbescheid beider Personen. Das laufende Einkommen des Haushalts muss nach Einschätzung des Finanzierungsinstitutes dazu ausreichen, auf Dauer die Zins- und Tilgungsleistungen für die Darlehen sowie die Bewirtschaftungskosten für das Gebäude zu tragen. Der Antragsteller 1 muss seinen Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden. Überlässt der Antragsteller die geförderte Immobilie unentgeltlich an Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen obliegt dem Finanzierungsinstitut. F F F F 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsvergünstigten Darlehens. 3.2 Umfang der Finanzierung Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag Seite 1 von 3
6 Form-Solutions /16 Variante MBWK09 beträgt in der Regel Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag beträgt Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit. 3.3 Laufzeitvarianten Bis (Antragseingang bei L-Bank) 30 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren 35 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren F F Ab (Antragseingang bei L-Bank) 25 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren F 3.4 Auszahlung Die Darlehen werden zu 100 % ausbezahlt. 3.5 Sollzinssätze Festlegung des Zinssatzes Die L-Bank vergünstigt die Darlehen gegenüber dem KfW-Wohneigentumsprogramm für die ersten 10 Jahre. Der Sollzinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Falls zum Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist, ein günstigerer Sollzinssatz galt, wird das Darlehen zu diesem günstigeren Sollzinssatz zugesagt Sollzinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung unterbreitet die L-Bank dem Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot auf Basis des dann gültigen Zinsniveaus Bereitstellungsprovision Für den noch nicht abgerufenen Bruttodarlehensbetrag wird ab der 21. Woche nach Kreditzusage der L-Bank eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig Konditionenübersicht Die aktuellen Sollzinssätze können der jeweils gültigen Konditionenübersicht entnommen werden. Diese kann im Internet unter heruntergeladen werden Zinstermine Die Sollzinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag eines jeden Monats fällig. 3.6 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Zins- und Tilgungszahlungen). Während der Sollzinsbindungsfrist ist grundsätzlich eine vorzeitige Tilgung der Darlehen ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung gegen Zahlung einer Entschädigung besteht. Hiervon unberührt ist das Rückzahlungsrecht gemäß 489 BGB. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann das Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne zusätzliche Kosten für den Endkreditnehmer. 3.7 Sicherheiten Das Förderdarlehen ist in Höhe der Darlehenssumme mit Grundpfandrechten abzusichern. Die Absicherung des Förderdarlehens kann auch durch nachrangige Grundschulden erfolgen. 4. Wie wird das Darlehen beantragt? 4.1 Antragsverfahren Der Antragsteller stellt den Antrag bei dem Institut, das sein Vorhaben finanziert (Finanzierungsinstitut). Das Finanzierungsinstitut leitet den Antrag, gegebenenfalls über sein Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Das Finanzierungsinstitut erhält von der L-Bank das Förderdarlehen und schließt auf dieser Grundlage den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. 4.2 Antragsunterlagen Für die über Finanzierungsinstitute gestellten Anträge gilt der Antragsvordruck der KfW in der Version der L-Bank. Dieser liegt den Finanzierungsinstituten vor. 4.3 Zeitpunkt der Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut gestellt werden, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Als Antragstellung gilt ein von einem Finanzierungsinstitut dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Antragsteller. Der vom Antragsteller unterschriebene Antragsvordruck soll spätestens bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Vorhabensbeginn bei der L-Bank eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Beim Erwerb einer Immobilie gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Die L-Bank erkennt als Antragstellung auch dokumentierte Finanzierungsgespräche bei Finanzdienstleistern oder -vermittlern an, die nicht selbst die Finanzierung übernehmen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung. 4.4 Abruf Der Bruttodarlehensbetrag soll grundsätzlich in einer Summe abgerufen werden, höchstens jedoch in zwei Teilbeträgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage durch die L-Bank. Seite 2 von 3
7 Eine Verlängerung der Abruffrist ist möglich. Dies kann zu einer Verschiebung des Tilgungsbeginns und einer Verlängerung der Vertragslaufzeit führen. Das Ende der Sollzinsbindungsfrist bleibt unverändert. 4.5 Verwendungsnachweis Das Finanzierungsinstitut prüft die zweckgemäße Mittelverwendung. Ein weiterer Nachweis gegenüber der L-Bank ist nicht nötig. 4.6 Erneute Antragstellung nach Verzicht Ein Verzicht auf die Zusage der L-Bank ist über das Finanzierungsinstitut möglich. Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung bei der L-Bank kann ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (das heißt identisches Investitionsobjekt) gestellt werden. Form-Solutions Nach dieser Sperrfrist ist eine erneute Antragstellung bei der L-Bank oder der KfW möglich. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Programmbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabensbeginn. 5. Kombination mit anderen Förderprogrammen Die Darlehen sind nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinierbar. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen /16 Variante MBWK09 L-Bank Bereich Wirtschaftsförderung Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline energiesparen@l-bank.de Internet: Beratungszentrum Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Seite 3 von 3
8 KOMPAKT: WOHNEN MIT KIND Zinsvergünstigte Baufinanzierung für Privathaushalte in Baden-Württemberg IHR PROFIL Sie sind eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie möchten eine Wohnimmobilie in Baden- Württemberg bauen oder erwerben. Sie wohnen selbst in der Immobilie. IHR FINANZIERUNGSBEDARF Sie suchen einen Förderkredit als Ergänzung zu der Immobilienfinanzierung Ihrer Hausbank. Sie möchten damit das Grundstück, die Baukosten und die Außenanlage für Ihren Neubau mitfinanzieren. Oder: Sie möchten den Kaufpreis und bei Bedarf auch die Modernisierung der erworbenen Immobilie mitfinanzieren. Nicht geeignet für: Familien mit Einkünften über 200 TEUR bzw. 100 TEUR bei Alleinerziehenden UNSERE FÖRDERUNG Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung Kredithöhe: 15 TEUR bis 50 TEUR Laufzeit: 25 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3 Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre Aktuelle Zinsen und Konditionen unter: Antragstellung und Vertragsabschluss bei Ihrem Finanzierungspartner SO GEHT ES LOS Ansprechpartner ist Ihr Finanzierungspartner fragen Sie Ihren Kundenberater nach der L-Bank-Finanzierung Wohnen mit Kind. DAS KÖNNTE SIE NOCH INTERESSIEREN Für Neubauten: Energieeffizienzfinanzierung Bauen (L-Bank) Für Altbauten: Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (L-Bank) Als Alternative: Eigentumsfinanzierung BW Z15 FRAGEN? Hotline Energiesparen Tel energiesparen@l-bank.de 07/16 energiesparen@l-bank.de Tel
Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum durch zinsgünstige
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
124/134 Kredit Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum und Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum Förderziel Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten den Bau oder
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Anlage 1 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 29.08.2017 Merkblatt 124/134 Kredit Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum und Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum Förderziel
MehrMittelverwendungskontrolle in den bankdurchgeleiteten KfW-Förderprodukten
Mittelverwendungskontrolle in den bankdurchgeleiteten KfW-Förderprodukten August 2017 Bank aus Verantwortung Inhaltsverzeichnis 1 Optionen für den Nachweis der Mittelverwendung 2 Regelungen zur Mittelverwendungskontrolle
MehrAn alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 19.
An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 19. Juni 2015 Wohnungsbauförderung Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
MehrIFB-Ergänzungsdarlehen
IFB-Ergänzungsdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien Gültig ab 01.07.2016 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten,
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
MehrKfW-Altersgerecht Umbauen
KfW-Altersgerecht Umbauen Überblick Allgemeine Informationen Viele haben den Wunsch, im Alter so lange wie möglich unabhängig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dabei ist nur ein sehr geringer
MehrKfW-Altersgerecht Umbauen
KfW-Altersgerecht Umbauen Überblick Allgemeine Informationen Investieren Sie in einen barrierefreien Wohnungsbestand Der demografische Wandel stellt Sachsen vor große Herausforderungen: Die meisten Mieter
MehrKfW-Energieeffizient Bauen
KfW-Energieeffizient Bauen Überblick Allgemeine Informationen Das Programm dient der langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern. Gefördert
MehrMerkblatt Ökologisch Bauen
Merkblatt Ökologisch Bauen Merkblatt - Ökologisch Bauen Datum: 10/2008 Finanzierung des Neubaus von KfW-Energiesparhäusern 40, Passivhäusern und KfW-Energiesparhäusern 60 sowie des Einbaus von Heizungstechnik
MehrKfW-Wohneigentumsprogramm (124)
KfW-Wohneigentumsprogramm (124) Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum Kredit: 124, Stand: 09/2017 Expertenwissen zum Produkt KfW-Wohneigentumsprogramm (124) www.kfw.de/124 INHALT 1. PHASE:
MehrMerkblatt Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes
Energieeffizient Bauen (153) - Merkblatt 04/2016 Energieeffizient Bauen (153) Stand 04/2016, Bestellnummer 600 000 3464 Merkblatt Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als im Rahmen des CO
MehrMerkblatt Erneuerbare Energien
KfW-Programm "Standard" Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien Förderziel Das KfW-Programm "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer
MehrKfW-Energieeffizient Sanieren
KfW-Energieeffizient Sanieren Überblick Allgemeine Informationen Ziel des Programms ist die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden
MehrIB.SH Energieeffizient Bauen EH 70
IB.SH Energieeffizient Bauen EH 70 Mit dem Förderprogramm IB.SH Energieeffizient Bauen EH 70 unterstützt die IB.SH Wohnungsunternehmen und Vermieter neuen Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen. Förderziel
MehrMerkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur
148 Kredit Finanzierungen von Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland. Förderziel Der " " ermöglicht kommunalen
MehrEINE GUTE FINAN- ZIERUNG IST DIE HALBE Bauen und Wohnen
EINE GUTE FINAN- ZIERUNG IST DIE HALBE MIETE. @ Bauen und Wohnen L-Bank, Bauen und Wohnen 03 Bauen und Wohnen Landeswohnraumförderungsprogramm Förderung Selbstgenutzten Wohneigentums Eigentumsfinanzierung
MehrKfW-Energieeffizient Sanieren
KfW-Energieeffizient Sanieren Überblick Allgemeine Informationen Wir unterstützen Sie bei der energieeffizienten Sanierung Eine energieeffiziente Sanierung schont die Umwelt und reduziert gleichzeitig
MehrKfW-Energieeffizient Sanieren
KfW-Energieeffizient Sanieren Überblick Allgemeine Informationen Wir unterstützen Sie bei der energieeffizienten Sanierung Eine energieeffiziente Sanierung schont sowohl die Umwelt als auch Ihr Budget,
MehrRichtlinie zur Förderung besonders energieeffizienter Neubauten nach KfW-Effizienzhausstandard in Baden-Württemberg
Energieeffizienzfinanzierung Bauen Richtlinie zur Förderung besonders energieeffizienter Neubauten nach KfW-Effizienzhausstandard in Baden-Württemberg Baden-Württemberg will den Einsatz erneuerbarer Energien
MehrÖffentliche Fördermittel der KfW zur Förderung von Wohnraum. Sparkasse Westerwald-Sieg
Öffentliche Fördermittel der KfW zur Förderung von Wohnraum Sparkasse Westerwald-Sieg Das Förderangebot der KfW im Überblick: Ziele Erhöhung der Wohneigentumsquote Investitionen in Energieeinsparung und
MehrFÖRDERPROGRAMM ELR - ENTWICKLUNGSPROGRAMM LÄNDLICHER RAUM
FÖRDERPROGRAMM ELR - ENTWICKLUNGSPROGRAMM LÄNDLICHER RAUM BusinessPark Gengenbach ELR Gesamtprogramm Die Förderphilosophie 6 Beste Bedingungen für ansprechende Lebensqualität 7 Wirtschaftsförderung in
MehrS Sparkasse Stadtlohn
Veranstaltung Thermographie KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden Karin Lammers Kreditberatung 12. November 2009 Gliederung: 1. Allgemeines 2. Fördermöglichkeiten
MehrMerkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur
Programmnummer 199 Finanzierung von Investitionen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren Förderziel Das Förderprogramm ist Bestandteil des 10-Punkte-Plans "Kindertagesbetreuung
MehrFörderprogramme der KfW
1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Energieeffizient Bauen Gebäudebestand auch als Zuschuss-Variante KfW-Wohneigentumsprogramm Altersgerecht Umbauen auch als Zuschuss-Variante
MehrINFORMIERT 02. Themen. Förderimpuls für die betriebliche Weiterbildung NR.
DIE L-BANK INORMIERT 02 NR. 2016 örderimpuls für die betriebliche Weiterbildung Die Digitalisierung unserer Wirtschaft ( Industrie 4.0 ) führt derzeit in den Unternehmen zu umwälzenden Veränderungen in
MehrMittelverwendungskontrolle in den bankdurchgeleiteten Förderprogrammen der KfW
Mittelverwendungskontrolle in den bankdurchgeleiteten Förderprogrammen der KfW Grundsätzlich kann zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Bank zwischen den folgenden Optionen gewählt
MehrNRW.BANK.Wohneigentum. Förderdarlehen für den Bau und Erwerb selbst genutzter Immobilien
NRW.BANK.Wohneigentum Förderdarlehen für den Bau und Erwerb selbst genutzter Immobilien Inhaltsverzeichnis Mit Wohneigentum zu Hause sein Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Welche
MehrWohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken
Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken Richtlinien gültig ab 28.07.2016 1. Vorbemerkung Die Stadt Heilbronn fördert den Bau und Erwerb von neuen Eigenheimen
MehrIFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten
IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses
MehrBasisförderung Z 15-Darlehen
Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 Neubau und Kauf von neuem oder vorhandenem Wohnraum in Heilbronn für Familien mit Kind(ern), junge kinderlose Paare und Schwerbehinderte Ob Eigenheim oder Eigentumswohnung
MehrFörderangebote für die energetische Sanierung an Wohnimmobilien
Die Investitionsbank Berlin (IBB) Förderangebote für die energetische Sanierung an Wohnimmobilien Jana Dorna Abteilung Betreuung Privatinvestoren 16.04.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Die Investitionsbank Berlin
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 11.02.2011) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die
MehrMikroSTARTer Niedersachsen
PRODUKTINFORMATION (STAND 15.09.2017) MikroSTARTer Niedersachsen Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen insbesondere von Kleinstgründer/innen
MehrPresseinformation. Mehr Förderung für Inhaber denkmalgeschützter Gebäude in NRW
Presseinformation Düsseldorf/Münster, 01. Oktober 2013 Mehr Förderung für Inhaber denkmalgeschützter Gebäude in NRW und Bauministerium starten neue Programme zur Denkmalförderung in NRW Die startet heute
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 06.03.2012) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die
MehrDie L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Dieter Hennige Teamleiter Wirtschaftsförderung
Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum, 11.06.2013, Dieter Hennige 1 Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg Dieter Hennige Teamleiter Wirtschaftsförderung 1 Agenda Unternehmensnachfolge
Mehr1 / 11 BAUEN, SANIEREN UND MODERNISIEREN SO ATTRAKTIV UND GÜNSTIG WIE NOCH NIE
1 / 11 BAUEN, SANIEREN UND MODERNISIEREN SO ATTRAKTIV UND GÜNSTIG WIE NOCH NIE 30. Januar 2016 KFW-Förderung für Wohnimmobilien Inhalt 1 Überblick und Antragsweg 2 Allgemeine Informationen 3 Förderung
MehrDas EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017
Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juni 2017 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /33 Landwirtschaft Aquakultur
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28. September IV A 24-9(0)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28. September 2018 - IV A 24-9(0)139 4767 andre.moschke@sensw.berlin.de Verwaltungsvorschriften für die Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen
MehrKfW-Energieeffizient Sanieren
KfW-Energieeffizient Sanieren Was wird gefördert? Die Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel der Energieeinsparung / CO2-Minderung. Es werden die KfW- Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen unterstützt.
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
159 Kredit Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden Förderziel Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von baulichen
MehrL-Bank Aus Liebe zum Land. Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen
L-Bank Aus Liebe zum Land Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen Wohnungsbau BW 2017- Volumen 250 Mio. EUR - 170 Mio EUR - Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung - 80 Mio EUR - Förderung selbstgenutzten
MehrKfW - Geschäftsbereich Kommunalbank. KfW Förderprogramme für Investitionen mit Bezug auf kommunale und gemeinnützige Krankenhäuser
KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW Förderprogramme für Investitionen mit Bezug auf kommunale und gemeinnützige Krankenhäuser Bankdurchgeleitete Kreditvergabe für kommunale Unternehmen und gemeinnützige
MehrInformationsveranstaltung
Herzlich willkommen! im Bau-Innovationsforum der Firma Verfuß Informationsveranstaltung Barrierefrei planen und umbauen bequemes Wohnen in jedem Alter Ferdinand Niggemeier Baufinanzierungsberater der Märkischen
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 17.08.2010) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die
MehrRenovieren und Modernisieren Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentliche Förderkredite
Renovieren und Modernisieren Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentliche Förderkredite Dieter Weber Leiter Programm 1. Begrüßung 2. Warum modernisieren und renovieren? 3. Welche Förderkredite gibt es?
MehrStaatliche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen
Staatliche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen Eigentümerforum Oberbarmen-Wichlinghausen Thema: Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten für Hauseigentümer Datum: 6.11.2017 Ort: Opera Nikolai Spies
MehrEnergieeffizient Bauen - Kredit
Energieeffizient Bauen - Kredit PROGRAMMNUMMER 153 KREDIT Das Wichtigste in Kürze Ab 1,41% effektiver Jahreszins Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit Bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
MehrAltersgerecht Umbauen Kredit
Altersgerecht Umbauen Kredit www.kfw.de/159 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder in Einbruchschutz investieren. Wir
MehrFolgende wesentliche inhaltliche Änderungen wurden in den Richtlinien berücksichtigt:
An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 14052014 Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Wohnungsbau:
MehrVoller Energie in Eppelborn: Erneuerbare Energien. Mehrwert durch Förderung. Referentin: Elke Lorson, SIKB
Voller Energie in Eppelborn: Erneuerbare Energien Mehrwert durch Förderung Referentin: Elke Lorson, SIKB 24.10.2018 Die Förderbank im Saarland GRÜNDUNG 1951 als Spezialkreditinstitut AKTIONÄRE 51 % Bundesland
MehrRichtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser )
Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Um jungen Leuten und Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum in Oerlinghausen
MehrIFB-Aufstockungsdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien Gültig ab 1. August 2014
IFB-Aufstockungsdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit
MehrMerkblatt CO2-Gebäudesanierungsprogramm (130-Kredit)
Merkblatt CO2-Gebäudesanierungsprogramm (130-Kredit) Merkblatt CO2-Gebäudesanierungsprogramm Datum: 01/2009 Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser
Mehr20 Wohnraumförderungsprogramm Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum - Neubau, Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand -
SAARLÄNDISCHE INVESTITIONSKREDITBANK AG 20 Wohnraumförderungsprogramm Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum - Neubau, und wesentlicher Bauaufwand - Stand: April 2017 Ziel des Programms ist es,
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
Anlage 5 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 29.08.2017 Merkblatt 167 Kredit Förderziel Die KfW fördert mit zinsgünstigen Krediten den Einbau von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Mehrmaximale Sollzinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse
Ab dem 18.1.2019 gelten diese Konditionen für die aufgeführten Förderprogramme der Rentenbank. Die Sollzinssätze werden getrennt nach Preisklassen gemäß dem Risikogerechten Zinssystem dargestellt. Zinsübersicht
Mehrmaximale Sollzinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse
Ab dem 28.2.2019 gelten diese Konditionen für die aufgeführten Förderprogramme der Rentenbank. Die Sollzinssätze werden getrennt nach Preisklassen gemäß dem Risikogerechten Zinssystem dargestellt. Zinsübersicht
Mehrmaximale Sollzinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse
Ab dem 17.7.2018 gelten diese Konditionen für die aufgeführten Förderprogramme der Rentenbank. Die Sollzinssätze werden getrennt nach Preisklassen gemäß dem Risikogerechten Zinssystem dargestellt. Zinsübersicht
Mehrmaximale Sollzinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse
Ab dem 8.11.2018 gelten diese Konditionen für die aufgeführten Förderprogramme der Rentenbank. Die Sollzinssätze werden getrennt nach Preisklassen gemäß dem Risikogerechten Zinssystem dargestellt. Zinsübersicht
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 14.10.2014) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 16.06.2015) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für
MehrFinanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Die Programme der KfW-Förderbank
Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen Die Programme der KfW-Förderbank Solartagung Rheinland-Pfalz, Umwelt-Campus Birkenfeld, 20.10.2005 2 Markenstruktur. KfW Förderbank. Zielgruppe: Unternehmen,
MehrPrivatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.
IB.SH Immofix Darlehen ab 15.000 Euro Zinsbindung 5, 10 oder 15 Jahre Mit diesem Darlehen ergänzen wir Ihre Immobilienfinanzierung und bieten Ihnen einen äußerst günstigen Zinssatz. Sie können aus zwei
MehrDie L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg
Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg L-Bank Partner des Mittelstands, NewCome 2011 1 Agenda L-Bank: Förderpartner Existenzgründungsfinanzierung Startfinanzierung 80 Gründungsfinanzierung
MehrAntrag. Darlehen zur energetischen Sanierung im Mietwohnungsbau auf Basis des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren-Kredit.
Antrag Darlehen zur energetischen Sanierung im Mietwohnungsbau auf Basis des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren-Kredit An: Ort, Datum Thüringer Aufbaubank Postfach 90 02 44 99105 Erfurt Randnummer:
MehrKfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW Förderangebote für Investitionen in eine altersgerechte Infrastruktur
KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW Förderangebote für Investitionen in eine altersgerechte Infrastruktur Projektwerkstatt Altersgerecht umbauen Infrastruktur 8. - 9. Oktober 2010 in Bremen Herzlich
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 12.05.2017) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für
MehrRichtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Ummendorf
Richtlinie zum 1.1 Förderziel Die Gemeinde Ummendorf will die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden fördern und somit zur Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen. Die Förderung soll darüber
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 02.10.201 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für Sie:
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 01.12.201 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für Sie:
MehrDarlehen für Schwerbehinderte Stand
1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 19.01.2017 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau
MehrDie Kredite werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) um bis zu 0,10%-Punkte nom. p. a. zinsvergünstigt.
Kredite für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige bei Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und - festigungen (bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme, d. h. dem Datum der ersten Umsatzerzielung)
MehrSPAREN SIE ERST KOSTEN UND DANN ENERGIE. @ Energie und Umwelt
SPAREN SIE ERST KOSTEN UND DANN ENERGIE. @ Energie und Umwelt 02 L-Bank, Energie und Umwelt Förderprogramme für die Energiewende Die L-Bank unterstützt das Land Baden-Württemberg bei der Energiewende mit
MehrMittelverwendung in den bankdurchgeleiteten Förderprogrammen der KfW (Aktuelle Programmbedingungen)
Anlage zum Rundschreiben vom 14.02.2008 1. KfW-Programme Mittelverwendung in den bankdurchgeleiteten Förderprogrammen der KfW (Aktuelle Programmbedingungen) Programm- Förderprogramm Nummer 222 Mikro-Darlehen
MehrStadtverwaltung Rutesheim
Stadtverwaltung Rutesheim Antrag auf Gewährung eines einmaligen, kindergebundenen Zuschusses aus dem kommunalen Förderprogramm für den Wohnungsbau von Familien mit Kindern Es gelten die jeweils beschlossenen
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 07.03.2014) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Bestellnr. 600 000
MehrDarlehen für Schwerbehinderte
1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 01.03.2018 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau
MehrKfW - Geschäftsbereich Kommunalbank
KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank Energieeffizienzförderung in Kommunen und kommunalen Unternehmen 3E-Initiative Hamburg, 18.03.2010 David Michael Näher, KfW Ihr Referent David Michael Näher Key Account
MehrSie möchten umweltbewusst Wohneigentum schaffen?
ENERGIEEFFIZIENTES WOHNEIGENTUM ERWERBEN Sie möchten umweltbewusst Wohneigentum schaffen? Die Zukunftsförderer Bauen Sie auf die Zukunft Ihre Motivation der beste Grund Für viele Menschen gehört der Erwerb
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrKonditionen - Stand freibleibend
Zinsübersicht zur Konditionen ILB-TOP Diese Konditionen gelten für die Programme: - Wachstum "Junglandwirte" (B1 / Nr. 242) - Nachhaltigkeit (B2 / Nr. 243) - Umwelt- und Verbraucherschutz (B4 / Nr. 253)
MehrGrabenallee Offenburg Fon: Fax: Internet:
Das Landeswohnraumförderungsprogramm Baden-Württemberg unterstützt die am eigenen Zuhause interessierte amilie durch beachtliche finanzielle Hilfen. Die örderbestimmungen sind jedoch komplex und kompliziert.
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 01.03.201 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für Sie:
MehrEigentumsförderung in Siegen Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien
Eigentumsförderung in Siegen Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Konditionen des Landes NRW! Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Amt für Bauen
MehrDie L-Bank schafft die passenden Förderangebote!
update 13, Architektenkammer Baden-Württemberg, Juli 2013 1 Mit Energie zum ökologischen Umbau des Standorts Baden-Württemberg geht voran Die L-Bank schafft die passenden Förderangebote! Agenda update
MehrHerzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung
Herzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung 1 Energieeffizient Bauen Energieeffizient Bauen Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten
MehrSparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 13.10.2011 Markus Elspaß 1
Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause 1 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 2 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 3 Fördermittelangebot der KfW Basisförderung
MehrEINE GUTE FINAN- ZIERUNG IST DIE HALBE MIETE. @ Bauen und Wohnen
EINE GUTE FINAN- ZIERUNG IST DIE HALBE MIETE. @ Bauen und Wohnen L-Bank, Bauen und Wohnen 03 Bauen und Wohnen Landeswohnraumförderungsprogramm Förderung Selbstgenutzten Wohneigentums Basisförderung Z 15-Darlehen
MehrMerkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145)
Page 1 of 5 Sie sind hier: Startseite > Service > Kreditantrag, Formulare, Merkblätter > Merkblätter > Bauen, Wohnen, Energie sparen > Merkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145) Merkblatt - Ökologisch Bauen
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 14.04.201 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für Sie:
MehrINFORMIERT. Themen. Neuausrichtung der Innovationsfinanzierung NR.08
DIE L-BANK INFORMIERT NR.08 2016 Neuausrichtung der Innovationsfinanzierung Seit dem 15.09.2015 profitieren kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg bei ihren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
MehrKonditionenübersicht für Endkreditnehmer
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 03.09.2014) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die
MehrDie L-Bank schafft die passenden Förderangebote!
L-Bank, IHK Heilbronn-Franken am 23.10.2014 1 Mit Energie zum ökologischen Umbau des Standorts Baden-Württemberg geht voran Die L-Bank schafft die passenden Förderangebote! Anke Krenkel stellv. Abteilungsleiterin
Mehr5. Netzwerktreffen. Dena Modellvorhaben Check-in Energieeffizienz 06. April 2017, Tabarz. Markus Merzbach Abteilungsdirektor
5. Netzwerktreffen Dena Modellvorhaben Check-in Energieeffizienz 06. April 2017, Tabarz Markus Merzbach Abteilungsdirektor KfW Wir fördern im öffentlichen Auftrag Gründung: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung:
Mehr424 Zuschuss. Merkblatt Baukindergeld. Bauen, Wohnen, Energie sparen
Produktnummer Bauen, Wohnen, Energie sparen 424 Zuschuss Gültig ab 17.05.2019 (Antragseingang bei der KfW) Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln
Mehr