Junge Flüchtlinge Lebenssituation und Zugang zu Bildung und Sozialleistungen
|
|
- Rosa Bruhn
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Junge Flüchtlinge Lebenssituation und Zugang zu Bildung und Sozialleistungen Landesfachtag DaZ
2 Überblick Das Netzwerk Land in Sicht Überblick: Aufenthaltsrecht Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Lebenssituation Zugang zu schulischer Bildung Zugang zu Ausbildung und Arbeit Zugang zu Ausbildungsförderung Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur Wege aus der Duldung - Bleibeperspektiven Unterstützende Kontakte Material
3 Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig- Holstein Ziel: Förderung der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Kooperation mit Jobcentern und Arbeitsagenturen Förderung: BMAS, ESF, Eigenmittel Laufzeit: (vierjährige Neuförderung ab Juli 2015 erwartet) Koordination: Der PARITÄTISCHE SH, Flüchtlingsrat SH Landesweites Netzwerk Standorte in Kiel, Rendsburg, Lübeck und Norderstedt
4 Angebote des Netzwerks Land in Sicht! Beratung und Unterstützung in der individuellen Berufswegeplanung Sozialpädagogische Begleitung auch in aufenthaltsrechtlichen Fragen Vermittlung der TeilnehmerInnen in berufsbezogene Deutschkurse (ESF/BAMF-Kurse) Praktikumsvermittlung Bewerbungstraining und Coaching zu Arbeit und Ausbildung
5 Menschen mit Migrationshintergrund Ausländer_innen Deutsche EU-Bürger_innen Arbeitssuche u. -aufnahme Ausbildung Selbstständigkeit Familiennachzug... Freizügigkeitsgesetz Drittstaatsangehörige Humanitärer Aufenthalt Familiennachzug Ausbildung Erwerbstätigkeit Aufenthaltsgesetz Asylverfahrensgesetz Spätaussiedler_innen Vertriebene Einbürgerung Bundesvertriebenengesetz Staatsangehörigkeitsgesetz
6 Aufenthaltsstatus entscheidend Arbeitsmarktzugang und Leistungsberechtigung Zur Einreise: Visum (Gültigkeit i.d.r. 3 Monate) Befristet: Aufenthaltserlaubnis (AE) (Gültigkeit i.d.r. 1-3 Jahre) Befristet: Blaue Karte EU (für Hochqualifizierte) Unbefristet: Niederlassungserlaubnis (NL) / Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Sondertitel für Flüchtlinge: Aufenthaltsgestattung (während Asylverfahren; Gültigkeit i.d.r Monate) Duldung (Aussetzung der Abschiebung; Gültigkeit i.d.r. 3-6 Monate) Sonderfall: Fiktionsbescheinigung
7 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Asylanträge bis Juli 2014 (bis Jahresende erwartet: 6.500) Davon 1/3 unter 18 Jahre alt Hauptherkunftsländer SH 2014: Syrien, Afghanistan, Serbien, Eritrea Über 30 % der Asylanträge werden positiv entschieden (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz); Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (AE) (nach 25 Abs. 1-3 AufenthG) Bei negativer Entscheidung, aber Unmöglichkeit der Abschiebung: Status der Duldung (Mehr als ein Drittel aller Geduldeten lebt seit über 6 Jahren in Deutschland)
8 Unterkunftssituation Erste Station für Asylsuchende: Erstaufnahmeeinrichtung und Landesunterkunft in Neumünster Momentan nach ca. 3 Wochen: Verteilung auf Kreise Dort Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen, aber auch Containern, Obdachlosenunterkünften Verteilung nach Königsteiner Schlüssel: Schleswig-Holstein nimmt 3,4 % der Asylbewerber bundesweit auf, dort wird nach festem Schlüssel auf die Kreise verteilt
9 Lebensbedingungen im Asylverfahren und mit Duldung Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (Mehrbettzimmer), schwierige Wohnungssuche Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Ausschluss von Förderung durch Jobcenter; Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen beim Sozialamt beantragt werden Teilnahme an Integrationskursen nur gegen volle Kursgebühr (knapp Euro); ggf. ESF-BAMF-Kurse Unsicherheit über weitere Perspektive in Deutschland (Asylverfahren: durchschnittlich 8 Monate) Wohnsitzauflage: Umzug nur bei Genehmigung beider Ausländerbehörden Mangelnde Therapieangebote für Traumatisierte Schulpflicht bis zur Volljährigkeit, fehlende Möglichkeiten für Volljährige
10 Schulbesuchsrecht und Schulpflicht U 16: Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen, Zugang zu DaZ-Zentren Ü 16 bei Neueinreise: kein Anspruch auf Aufnahme in einer allgemeinbildenden Schule; wenn noch nicht volljährig: Berufsschulpflicht (im Rahmen der Ausbildung oder zur Vorbereitung auf Beschäftigung) DaZ-Förderung nur an wenigen Berufsschulen Die Berufsschulpflicht endet mit 18
11 Dürfen Flüchtlinge arbeiten? Ob AusländerInnen in Deutschland erwerbstätig sein dürfen, geht aus dem Eintrag im Pass hervor. Es gibt drei Möglichkeiten: Beschäftigung nicht gestattet Arbeitsverbot Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde Ausländerbehörde leitet Antrag an Arbeitsagentur zur Prüfung weiter Erwerbstätigkeit/Beschäftigung (uneingeschränkt) erlaubt Zugang ohne Überprüfung durch Arbeitsagentur Achtung: Eintrag im Pass(ersatzpapier) möglicherweise noch nicht von der Ausländerbehörde aktualisiert!
12 Beschäftigungserlaubnis hier Zugang zum Arbeitsmarkt vermerkt
13 Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen. Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge können nach drei Monaten eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Stelle beantragen. Es wird eine "Vorrangprüfung" durchgeführt. Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben ohne Wartefrist gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge können spätestens nach drei Monaten ohne "Vorrangprüfung" eine Berufsausbildung beginnen. Nach 15 Monaten Aufenthalt wird auch für andere Beschäftigungsarten keine "Vorrangprüfung" mehr durchgeführt.
14 Gleicher Zugang zum Arbeitsmarkt Alle Flüchtlinge mit einer Niederlassungserlaubnis Alle Flüchtlinge mit einer AE aus humanitären Gründen ( AufenthG) oder als Familienangehörige ( AufenthG) Duale Ausbildung: Asylsuchende und Flüchtlinge mit einer Duldung haben nach 3 Monaten Aufenthalt gleichen Zugang zu Berufsausbildung. Andere Beschäftigung: Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge haben nach 4 Jahren Aufenthalt gleichen Zugang zu Beschäftigung (nach 15 Monaten bereits ohne Vorrangprüfung). Keine Arbeitserlaubnis erforderlich für Freiwilligendienste sowie Praktika im Rahmen der schulischen Ausbildung bzw. ESF-geförderter Projekte Ausnahme: geduldeten Flüchtlingen kann auch nach jahrelangem Aufenthalt ein Beschäftigungsverbot durch die Ausländerbehörde erteilt werden (insbesondere beim Vorwurf mangelnder Mitwirkung bei der Passbeschaffung) ( 33 Beschäftigungsverordnung)
15 Flüchtlinge und Arbeitsförderung wer ist zuständig? Agenturen für Arbeit Jobcenter AE nach 25 Abs. 4, 5 AufenthG Flüchtlinge mit einer anderen Aufenthaltserlaubnis Flüchtlinge im Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) und Flüchtlinge mit einer Duldung Flüchtlinge mit unbefristetem Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt EU) Geldleistungen/Sicherung des Lebensunterhalts Asylbewerberleistungsgesetz (ausgezahlt durch das Sozialamt) Alg-I oder Erwerbseinkommen (ggf. aufstockende) SGB-II- Leistungen
16 Fördermöglichkeiten der Agenturen für Arbeit Ab Ankunft in Deutschland: Anspruch auf Beratung nach 29 ff. SGB III Beratung und Vorbereitung der Vermittlung in berufliche Ausbildung Voraussetzung: o Meldung als arbeitssuchend o auch bei anfänglichem Arbeitsverbot (Wartefrist in den ersten drei Monaten des Aufenthalts)
17 Fördermöglichkeiten der Agenturen für Arbeit Bei mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt (kein Arbeitsverbot): Anspruch auf Beratung nach 29 ff. SGB III Anspruch auf Vermittlung ( 35 ff. SGB III) Im Rahmen des Ermessens: alle anderen Instrumente des SGB III ggf. Ausnahme: BAB/Förderung der Berufsausbildung
18 Anspruch auf Ausbildungsförderung nach 59 und 75 ff SGB III sowie 8 BAföG Flüchtlinge mit Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthalt EU Flüchtlinge mit einer AE nach 23 Abs. 1 und 2, 23a, 25 Abs. 1 und 2, 25a AufenthG (außerdem: EhepartnerInnen von Deutschen und von AusländerInnen mit Niederlassungserlaubnis) Nach 4 Jahren Aufenthalt in Deutschland: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3-5 AufenthG (außerdem: Ehepartner von AusländerInnen mit AE) Ebenfalls nach 4 Jahren: Geduldete Flüchtlinge Änderung geplant: ab August 2016 Absenkung der Wartefrist für BAB/BAföG auf 15 Monate Ausgeschlossen sind und bleiben Menschen im Asylverfahren
19 Weitere Fördermaßnahmen Leistungsberechtigte nach BAföG bzw. BA können auch durch Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ( 51 ff SGB III) und ausbildungsbegleitende Hilfen ( 75 ff SGB III) gefördert werden, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind. Ausnahme: Nach 4 Jahren Aufenthalt haben geduldete Flüchtlinge Zugang zu BAB/BAföG, aber nicht zu BvB und abh. - Aber: Förderberechtigt sind auch geduldete und asylsuchende Flüchtlinge, die selbst mind. 5 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren oder deren Eltern mind. 3 Jahre hier erwerbstätig waren.
20 Bleiberecht Wege aus der Duldung Antrag bei der Härtefallkommission (i.d.r. mind. 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, Nachweise über Integration) 23a AufentG Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Unmöglichkeit der Ausreise 25 Abs. 5 AufenthG Bleiberecht für qualifizierte Geduldete (Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland; altersunabhängig) 18a AufenthG Bleiberecht für junge integrierte Geduldete (15-20 Jahre alt, mind. 6 Jahre in Deutschland, erfolgreicher Schulbesuch bzw. Abschluss) 25a AufenthG; die Eltern können ggf. ebenfalls profitieren ggf. bald: 4 Jahre Aufenthalt, Antrag bis 26 J., kein Höchstalter bei Einreise Ggf. bald: Bleiberecht wegen Integration (altersunabhängig; 6-8 Jahre Aufenthalt; Integrationsnachweise) 25b AufenthG
21 Unterstützung Migrationsfachdienste (JMD, MSB): Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v.: Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl-, und Zuwanderungsfragen Lifeline Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Jugendliche ohne Grenzen: Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.v. verschiedene befristete Projekte, z.b.: Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in SH IQ Netzwerk SH Unterstützung bei Anerkennung ausl. Abschlüsse und Vermittlung von Anpassungsqualifizierungen Psychotherapeutische Versorgung traumatisierter Flüchtlinge (Violeta Koch, Hajo Engbers)
22 Materialien Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (ISB Bayern) Chancen für junge Menschen in unsicheren Aufenthaltsverhältnissen ( Recht auf Bildung für Flüchtlinge Informationen zum Asylverfahren und Rechten je nach Aufenthaltsstatus: Teilhabechancen an Erziehung und Bildung (Doku Fachtag , Kiel) Inklusion auf Raten. Zur Teilhabe von Flüchtlingen an Bildung und Arbeit: Refugee Monitoring. Zur Situation junger Flüchtlinge im Hamburger Übergangssystem: _2012_online.pdf Unicef-Bericht: In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland: r-in-deutschland-unicef-studie-2014-data.pdf Weitere Publikationen und Infos zum Arbeitsmarktzugang:
23 Vielen Dank! Kontakt Netzwerk Land in Sicht! Tel
Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel,
Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel, 1.4.2014 Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig- Holstein Förderung aus dem Bleiberechtsprogramm (Bunarbeitsministerium
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Input beim Jour Fixe des RAV Mitte Berlin, bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer darf arbeiten / eine Ausbildung
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Ausbilderfrühstück für Druckberufe Berlin, 17.11.2015 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer
MehrAusbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe?
Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe? Handwerkskammer Berlin Berlin, 16.11.2015 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Wer darf arbeiten
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit Berlin, 06.07.2016 1 Überblick Aufenthaltsstatus Arbeitsmarktzugang Unterstützungsmöglichkeiten 2 Aufenthaltsstatus
MehrAgentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch. Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche
Agentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche Dürfen Flüchtlinge arbeiten? Ob AusländerInnen in Deutschland erwerbstätig sein
MehrBasisinformationen Aufenthaltsgestattung
Basisinformationen Aufenthaltsgestattung Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält zunächst eine Aufenthaltsgestattung. Dieser vorläufige Aufenthaltsstatus ist mit vielen Einschränkungen verbunden.
MehrMärz Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
März 2016 Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Agenda Integration in den Arbeitsmarkt: Wer, wie und was ist zu beachten? Derzeitige Situation im Kreis Paderborn Was sind die Aktivitäten
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow Berlin, 12.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds
MehrArbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen - rechtliche Rahmenbedingungen - praktische Möglichkeiten Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. IQ-Schleswig-Holstein diffairenz: Schulungen zur
MehrInformationsveranstaltung zum Arbeitsmarktzugang Geflüchteter
Informationsveranstaltung zum Arbeitsmarktzugang Geflüchteter Berlin, 19.06.2015 1 Lebensbedingungen Unsicherheit über weitere Perspektive psychosoziale Konsequenzen, Traumatisierung, fehlende Tagesstruktur,
MehrBeschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation
Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:
MehrJunge Flüchtlinge. Zugänge zu Arbeitsmarkt und Ausbildung
Junge Flüchtlinge Zugänge zu Arbeitsmarkt und Ausbildung 25.03.2015 Simon Goebel Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Augsburg Westbayerischen Netzwerk BAVF Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Bad Honnef, 17. Mai 2016 Ali Doğan Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW Laut BAMF wurden 2015 im EASY-System
MehrAUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBERINNEN, ASYLBEWERBER UND FLÜCHTLINGE VORTRAG STADT XY STAND MÄRZ 2016
AUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBERINNEN, ASYLBEWERBER UND FLÜCHTLINGE VORTRAG STADT XY STAND MÄRZ 2016 Das Netzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung Berlin, 20.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds Überblick
MehrHerzlich willkommen! I Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 1 Projekt AQ
MehrNeuerungen in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen
Neuerungen in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge - Projektverbund Baden Nicole Schmider Caritasverband Freiburg-Stadt e.v. 1 Neuerungen
MehrWirtschaft & Asyl. Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt. Auftaktveranstaltung am Montag, 19. Oktober 2015
Wirtschaft & Asyl Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt Auftaktveranstaltung am Montag, 19. Oktober 2015 1. Situation in der Region Daten und Fakten (Stand Mitte Oktober 2015) Landkreis Landshut
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach
MehrBasisinformationen Duldung
Basisinformationen Duldung Die Duldung Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel. Sie bedeutet die Aussetzung der Abschiebung ( 60a AufenthG). Sie bescheinigt, dass jemand ausreisepflichtig ist,
MehrHerzlich willkommen! 1. Die Aufenthaltspapiere für Drittstaatsangehörige 2. Arbeitsmarktzugang 3. Ausbildungsförderung
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen
Impulsvortrag bei Fa. WAGO am 04.07.2017 Sina Thomaschky - Migrationsbeauftragte Beschäftigung geflüchteter Menschen Ausweisdokumente im Asylverfahren SGB II = Jobcenter Aufenthaltstitel Einreise BRD positiver
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Projekt Netzwerk Integration - Netwin 3 Dr. Barbara Weiser Stand:
Erreichtes und Herausforderungen angesichts der Besonderheiten der IvaF-Projekte - ausländerrechtliche Rahmenbedingungen und die Bedeutung der Netzwerke Teil I Caritasverband für die Diözese Osnabrück
MehrAufenthaltssicherung durch Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung für junge Geflüchtete
Junge Volljährige Geflüchtete, ein Fall für die Jugendhilfe? Aufenthaltssicherung durch Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung für junge Geflüchtete 22.02.2018 1 06.03.2018 Gefördert durch das Bundesministerium
MehrSozialleistungsansprüche von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
Sozialleistungsansprüche von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Gliederung 1. Woran erkenne ich und wovon hängt es ab, ob eine Person arbeiten darf? 2. Welche Sozialleistungsansprüche
MehrArbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden Rechtliche Grundlagen DGB-Tagung, Fachkraft Flüchtling? 01.12.2015 Franziska Voges, passage ggmbh Meilensteine auf dem Weg bis heute Seit Anfang 2000:
MehrAUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG ASYLBEWERBER UND ASYLBEWERBERINNEN UND FLÜCHTLINGE
AUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG ASYLBEWERBER UND ASYLBEWERBERINNEN UND FLÜCHTLINGE STAND SEPTEMBER 2015 JOBSTARTER PROJEKT 4.11.2015 Koordination des Netzwerks Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge
MehrAusländerrechtliche Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Migrantinnen und Migranten mit ungesichertem Aufenthaltsstatus
Ausländerrechtliche Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Migrantinnen und Migranten mit ungesichertem Aufenthaltsstatus Caritasverband für die Diözese Osnabrück Projekt Netzwerk Integration Dr.
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Willkommenskultur
MehrRechtsgrundlagen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtsgrundlagen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Webinar-Sitzung im Rahmen der BEST WSG-Pilotierung Kulturelle Begegnungen Gewohntes und Ungewohntes Angela Touré Integrationslotsin und Trainerin
MehrFlüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover Arbeitsmarktintegration: langwieriger Prozess "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit
Mehr21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung. Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer
21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer 5-stufiger Prozess im Ankunftszentrum Leistungsberechnung/Zuweisung Unterkunft
MehrArbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der
MehrZugang zu Ausbildung
Flüchtlingspolitik solidarisch, demokratisch und gerecht Zugang zu Ausbildung DGB-Tag der Berufsausbildung 3./4. November 2016 Workshop: Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete Inhalt 1.
MehrHerzlich willkommen! Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 1 Willkommenskultur
MehrThemen der Schulung. Hürden überwinden beim Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt. Workshop 2: Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt
Hürden überwinden beim Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt Workshop 2: Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Dienstag, 16.10.2012 10.00 Uhr 13.00 Uhr Referentin: Kirsten Eichler Materialien/Referentin:
MehrAusbildungs- und Arbeitsmarktzugang für humanitäre Zuwanderer
Dresden, den 12. November 2015 Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang für humanitäre Zuwanderer Seite 1 Gliederung Hintergrund Asylverfahren Zugang zum Arbeitsmarkt Zugang zur Ausbildung Förderung SGB III
MehrÜberblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1. Ausbildung und Beschäftigung im noch laufenden Asylverfahren Während des laufenden Asylverfahrens haben die
MehrIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Bedingungen für eine Arbeitsaufnahme, Praktikum oder Ausbildung aus Sicht der Agentur für Arbeit Landau Allgemeine Rechtliche Grundlagen Arbeitsmarktzugang
MehrAfghanen beschäftigen (wie) geht das?
Afghanen beschäftigen (wie) geht das? Rechtliche Aspekte Johanna Boettcher ESTREL-Arbeitgeberforum Stand Oktober 2017 Rechtliche Angaben beziehen sich auf Geflüchtete aus Afghanistan und sind stark schematisiert
MehrZugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen
Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Überblick der rechtlichen Regelungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylsuchende und
MehrStand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts
MehrFörderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
MehrHerzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrBasisinformationen Arbeitserlaubnis
Basisinformationen Arbeitserlaubnis Die Voraussetzungen und das Verfahren Wenn Sie als Asylsuchende/r nach Deutschland gekommen sind, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu dürfen. Mit dieser
MehrFlüchtlinge im Kreis Paderborn. Praktika/ Arbeitsaufnahme
Flüchtlinge im Kreis Paderborn Praktika/ Arbeitsaufnahme Warum Asylbewerber oder Asylberechtigte einstellen? Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration
Mehr, Regionalforum Personal. Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
14.04.2016, Regionalforum Personal Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Agenda Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration
MehrAusbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte
Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte Ein Angebot von: Unterstützt und gefördert durch: Das Teilprojekt "Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge" ist Teilprojekt des IvAF-Projektverbundes
MehrAbkürzungsverzeichnis 13. Einleitung 19
Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 19 Teil 1: Sozialleistungen für geflüchtete Menschen 22 1. Einführung 22 2. Grundlagen des Asylrechts 24 2.1 Grundbegriffe 24 2.2 Ablauf des Asylverfahrens 25 2.3 Überblick
MehrAsylbewerber für den Arbeitsmarkt
23.11.2015 Agentur für Arbeit Freiburg Asylbewerber für den Arbeitsmarkt Diana König Dipl. Verwaltungswirtin (FH) WeGebAU- und Qualifizierungsberaterin im Arbeitgeber-Service Freiburg Unser Haus Aufenthaltserlaubnis
MehrForum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung
forum:a Fachtagung: UPDATE RECHT, 13.02.17 Forum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung Benita Suwelack, Diakonisches Werk Darmstadt - Dieburg, Flüchtlingsberatung Begriffsklärung Begriffsklärung Arbeitserlaubnis
MehrArbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel
Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel Arbeitsmarktzugang für Aufenthaltsdokument Das bedeutet für die genannten Gruppen Asylberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft
Mehr(Arbeitsmarkt-)Integration im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen. Dr. Sandra Kostner PH Schwäbisch Gmünd
(Arbeitsmarkt-)Integration im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Dr. Sandra Kostner PH Schwäbisch Gmünd Gesetzesänderungen infolge des Asylkompromisses vom 19. September 2014 sowie der Flüchtlingskrise,
MehrKurzübersicht Aufenthaltspapiere: Wo steht, ob jemand arbeiten darf?
Seite 1 von 8 NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Kurzübersicht Aufenthaltspapiere: Wo steht, ob jemand arbeiten darf? Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen und haben eine
MehrFlüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit
Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit Fachtag, 21.01.2016 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Schule Wer darf arbeiten / eine
MehrWelche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
MehrDuldung. Basisinformationen. Informationen für Flüchtlinge. stuttgart tübingen pforzheim.
netzwerkbleiberecht www.bleibinbw.de Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung stuttgart tübingen pforzheim Basisinformationen Duldung Informationen für Flüchtlinge
MehrAufenthaltsdokumente Aufenthaltsrecht in Deutschland
Aufenthaltsdokumente Aufenthaltsrecht in Deutschland Netzwerk Flüchtlingshilfe VG Nastätten - Stand: Juli 2016 Nur für den privaten Gebrauch durch Ehrenamtliche der VG Nastätten. Weiterverbreitung bitte
MehrDuldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?
Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Wer ist das nochmal? Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Ausbildung? gute Bleibeperspektive Syrien, Eritrea, Irak, Iran Mittlere
MehrReferentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber-Service Oberberg 21.03.2016 Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber Informationsveranstaltung in Hückeswagen Übersicht Themen des heutigen Abend: 1. Personenkreise
MehrHerzlich willkommen im Forum III RECHTLICHE FRAGEN BEIM ARBEITSMARKTZUGANG VON FLÜCHTLINGEN. Timmo Scherenberg Hessischer Flüchtlingsrat
Herzlich willkommen im Forum III RECHTLICHE FRAGEN BEIM ARBEITSMARKTZUGANG VON FLÜCHTLINGEN Timmo Scherenberg Hessischer Flüchtlingsrat WELCHES PAPIER BEDEUTET WAS? Aufenthaltsgestattung = Während des
MehrProjekt Mehr Land in Sicht -Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig Holstein Teilprojekt Ankommen Perspektive Job. Geflüchtete Menschen beschäftigen
Projekt Mehr Land in Sicht -Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig Holstein Teilprojekt Ankommen Perspektive Job Geflüchtete Menschen beschäftigen Projekt Mehr Land in Sicht Ziel: Asylbewerber und Geduldete
MehrARBEITSMARKTLICHE INTEGRATION FÜR GEFLÜCHTETE
ARBEITSMARKTLICHE INTEGRATION FÜR GEFLÜCHTETE 2015 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 06.10.2015, München REFERENT Simon Goebel Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Bayerisches Netzwerk BAVF II Beratung
MehrGemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Zuständigkeit: Agentur für Arbeit Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag
MehrDAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN GLIEDERUNG Ablauf des Asylverfahrens Positive Entscheidung und Aufenthaltsverfestigung Negative Entscheidung Aufenthaltsbeendigung Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und abgelehnte
MehrHerzlich willkommen zur Infoveranstaltung Flüchtlinge und Arbeitsmarkt
Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung Flüchtlinge und Arbeitsmarkt Präsentation Unternehmer 28.11.2016 1 Große Chancen und viele Fragen! Präsentation Unternehmer 28.11.2016 2 IntegrationPoint als gemeinsame
MehrAufenthaltsstatus in Deutschland. Die verschiedenen Aufenthaltspapiere im Überblick
Aufenthaltsstatus in Deutschland Die verschiedenen Aufenthaltspapiere im Überblick im Rahmen der Veranstaltung Integration Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung der VHS Bochum und der Regionalagentur Mittleres
MehrIntegration durch Ausschluss?
Integration durch Ausschluss? Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Für
MehrAgentur für Arbeit Berlin Süd Arbeitgeber-Service Asyl. Status Quo und geänderte Rahmenbedingungen zur beruflichen Integration von Geflüchteten
Agentur für Arbeit Berlin Süd Arbeitgeber-Service Asyl Status Quo und geänderte Rahmenbedingungen zur beruflichen Integration von Geflüchteten Personengruppen und Arbeitsmarktzugang Anerkannte Flüchtlinge
MehrDuldung. Basisinformationen. Informationen für Flüchtlinge. stuttgart. tübingen pforzheim
netzwerkbleiberecht stuttgart www.bleibinbw.de tübingen pforzheim Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung Basisinformationen Duldung Informationen für Flüchtlinge
MehrIntegration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen. Seite 1
Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen Seite 1 Integration von Schutzsuchenden in Arbeit, Ausbildung und Praktika nur mit Ihnen den Unternehmerinnen
MehrArbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Sebastian Peine Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof
3. Oberfränkischer Personal- und Praxistag Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Sebastian Peine Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof Entwicklung der Arbeitslosenquoten im überregionalen
MehrAgentur für Arbeit Fürstenfeldbruck. Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsund. Ausbildungsmarkt
Agentur für Arbeit Fürstenfeldbruck Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsund Ausbildungsmarkt Agenda Überblick Asylverfahren - Beschäftigung Integration in Arbeit und Ausbildung Zusammenarbeit
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Kommunales Integrationszentrum Hennef 27. Juni 2016 Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten BildrahmenBild einfügen: Ali Doğan Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für
MehrArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum)
Beschäftigungsmöglichkeiten Informationsveranstaltung Tipps für Unternehmen ausländischer zur Integration von Geflüchteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum) Stand: 20.03.2018
MehrArbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015
Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Klaus Faust, GO Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo
MehrWirtschaft & Asyl. Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt. Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015
Wirtschaft & Asyl Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015 1. Darstellung der Situation im Landkreis Sozialamt und Jugendamt 2. Flüchtlingsstatus
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen
MehrBasiswissen Migration
Basiswissen Migration R E C H T L I C H E A S P E K T E O R I E N T I E R U N G S H I L F E N F Ü R D I E P Ä D A G O G I S C H E P R A X I S C H E M N I T Z, 0 3. 0 7. 2 0 1 5 B I R G I T B R O S Z E
MehrBildungsträgerdialog im Kreis Warendorf, Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Bildungsträgerdialog im Kreis Warendorf, 19.01.2016 Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Tagesordnung Gedanken zur aktuellen Flüchtlingssituation Rechtliche
MehrBeschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz. Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt -
Beschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt - Erwerbstätigkeit Grundsätzliches für Gestattungs- oder Duldungsinhaber 1. Genereller Zugang zum Arbeitsmarkt Wer
MehrDie rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland
WE HAVE A DREAM - Jugendarbeit für und mit jungen Flüchtlingen Die rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland Flüchtlingszahlen 2015: 60.000.000 weltweit (UNHCR) 800.000 voraussichtlich
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. ESF Projekt Netwin 3 -Netzwerk Integration Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrArbeits- und Ausbildungserlaubnis - Rechtliche Grundlagen für Einrichtungen und Betriebe
RECHTLICHE UND LEBENSWELTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Arbeits- und Ausbildungserlaubnis - Rechtliche Grundlagen für Einrichtungen und Betriebe Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206. REFERENT/-IN KATHARINA
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrStand Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Stand 24.11.2015 Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge Warum ist das Thema Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge so wichtig? Seite 2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MehrAufenthaltsgestattung
netzwerkbleiberecht stuttgart tübingen Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung pforzheim www.bleibinbw.de Basisinformationen Aufenthaltsgestattung Informationen
MehrProjekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung. Fachtagung
LWL-Landesjugendamt Westfalen Fachtagung Flucht und Migration - ein vielschichtiges Thema und eine große Herausforderung! 28.04.2015 Landschaftsverband Westfalen-Lippe Warendorferstr. 21-25 Gebäude W,
MehrDIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG
DIE 3 + 2 - REGELUNG Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung 05.04.2017 HAMBURG Was ist die 3+2 Regelung überhaupt? Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus
MehrPotenziale nutzen Flüchtlinge beschäftigen. Agentur für Arbeit Potsdam
Potenziale nutzen Flüchtlinge beschäftigen Agentur für Arbeit Potsdam Der Rechtsstatus geflüchteter Menschen im Überblick Status: Aufenthaltsgestattung Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und
MehrEin Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung FLÜCHTLINGE. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter
Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung FLÜCHTLINGE Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter Vorwort Flüchtlinge können abhängig vom Aufenthaltsstatus Kunden der Arbeitsagenturen
MehrBildungsmaßnahmen für Jugendliche
Bildungsmaßnahmen für Jugendliche Asylbewerber sind Personen, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag gestellt haben und über deren Antrag noch nicht entschieden wurde.
Mehr21. Europäischer Verwaltungskongress & 26. Februar, Haus der Wissenschaft, Bremen
21. Europäischer Verwaltungskongress 2016 25. & 26. Februar, Haus der Wissenschaft, Bremen Bleiben können: Arbeitsmarktzugänge für Flüchtlinge Marie-Louise Weißbach Senatsverwaltung für Arbeit, Integration
Mehr